Thema: Deutsches Reich: Rheinlandbesetzung 1918 bis 1930
Postgeschichte Am: 11.03.2012 11:50:19 Gelesen: 47993# 10@  
@ christel [#9]

"Die" Verfügung über die Einschränkungen gibt es nicht. Beschränkungen im Postverkehr wurden auf Grund des Versailler Vertrages von der Militärregierung im Gesetz Nr. 76 über das Post-, Fernsprech-, Telegrafen- und Rundfunkwesen beschlossen, die von den Besatzungsmächten für ihre Gebiete weitgehend selbständig durchgesetzt wurden. Die Änderungen waren so schnelllebig, daß die deutsche Postverwaltung diese nicht so schnell in Verordnungen veröffentlichen konnte. Sie ordnete an, daß die Änderungen aktualisiert in einem Aushang im Postamt veröffentlicht werden sollte. Diese Veröffentlichungen fehlen in der Regel.

Deine Nachnahme sollte nach Solingen gehen, welches zur britischen Zone gehörte. Das Gebiet der britischen Zone war starken postalischen Veränderungen unterworfen, so daß sich hier keine zeitliche Abgrenzungen vornehmen lässt. Was die Zulässigkeit des Postverkehrs angeht, war die britische Besatzungszone Spitzenreiter, dies wurde von der Bevölkerung in den anderen Zonen neidvoll bemängelt. Der Postanweisungs- und Nachnahmeverkehr war aber in allen Besatzungszonen die letzten Sendungsarten, die zuglassen wurden.

Die Einrichtung der Zensur von Postsendungen ist auf das Gesetz Nr. 76, Artikel III zurückzuführen:



Die Ausführung dieser Bestimmungen oblag aber den einzelnen Besatzungsmächten. Wenn ich etwas in Bezug auf Deinen Beleg habe, werde ich mich wieder melden.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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