Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 21.08.2012 13:28:15 Gelesen: 159266# 194@  
@ juni-1848 [#193]

Darf ich die erste Quelle reinen Gewissens an den Reißwolf verfüttern ?

Hallo Werner,

die Quellen brauchst Du nicht an den Reißwolf verfüttern, solltest aber bei der Portobestimmung immer die gültigen Tarife anwenden.

Für den von Dir gezeigten Wertbrief sind die Tarife ab 1.4.1900 anzuwenden. Danach betrug das Porto für einen Wertbrief mit 19 g und 5.000 Franken (4.000 Mark) Wert von Masmünster in die Schweiz:

Brief je 15 g 10 Pf (für Masmünster im Elsaß galt der verbilligte Grenztarif) 20 Pf.
Einschreibgebühr 20 Pf.
Versicherungsgebühr 8 Pf je 240 Mark (136 Pf) gerundet 140 Pf.
Also insgesamt 180 Pf.

Der Brief ist somit portogerecht frankiert. Deine 2. Portobestimmung mit Vorschriften aus dem Jahr 1910 ziehen auch nicht, da sich die Vorschriften am 1.7.1906 geändert haben.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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