Am 23.04.1516 verfügte der bayrische Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für Bier.
Nach dem Reinheitsgebot durfte Bier nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe gebraut werden. Daran hat sich im Grunde bis heute nichts geändert.
Als Vorläufer gilt das “Münchner Reinheitsgebot von 1487”
Prost
Mozart