Thema: Zurück und nachgeschickt
volkimal Am: 27.10.2012 09:55:25 Gelesen: 623107# 112@  
@ Manne [#111]

Hallo Manne,

richtig vermutet! Ich denke mit "eingeworfen" meinst Du, dass der Brief direkt in der JVA abgegeben wurde.

Jetzt alles was ich zum Brief sagen kann:

Zur JVA Büren: Nach Wikipedia: Die JVA Büren ist die größte Abschiebehaftanstalt Westeuropas mit 384 Haftplätzen für Abschiebegefangene ab 16 Jahren.

Es war kein Verwandter, sondern die Absenderin ist in einem Verein, der die Abschiebehäftlinge betreut. Der Brief ging an einen Abschiebehäftling aus Montenegro. Alle Häftlinge haben eine Buchungsnummer. Da die Schreibweise des Namens häufig nicht eindeutig ist, gibt es ohne die Buchungsnummer gelegentlich Probleme bei der Postzustellung. Günstiger ist es also, zusätzlich zum Namen die Buchungsnummer anzugeben (wenn man sie kennt).

Der Brief wurde offen in der JVA abgegeben => „Geprüft“ am 11.10.12 ohne Öffnungsspuren. Der Abschiebehäftling ist aber kurz vorher aus der Abschiebehaft entlassen worden, der Brief konnte also nicht zugestellt werden. Er wurde der Post einfach als unzustellbar übergeben, bekam die zwei Zurück-Aufkleber und wurde von der Post befördert, ohne dass das Porto bezahlt worden ist.

Viele Grüße
Volkmar
 
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