Thema: Portobestimmung von Belegen
Postgeschichte Am: 05.01.2013 14:43:09 Gelesen: 153135# 197@  
@ juni-1848 [#196]

Hallo Werner,

die Berechnung der beiden oberen Briefe nach den Gebühren ab dem 20.9.1923 von Hamburg nach Schweden habe ich auch so. Besondere Gebühren für das Ausland bestanden nur für die Freie Stadt Danzig, Luxemburg, das Memelgebiet und Österreich, sowie im Grenzverkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. Eine besondere Gebührenberechnung für Schweden ist im Amtsblatt des Reichspostministeriums nicht vermerkt. Vielleicht eine Verwechslung mit den zur Inlandsgebühren abzurechnenden Länder.

Zum letzten Beleg fehlen mir die entsprechenden Amtsblätter.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
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