@ BD
[#25]Hallo Bernd,
das, was du da zeigst, ist dennoch eine Ganzsache; sie trägt die Katalognummer Schneiderbauer 241.
Die Definition der Ganzsache ist auch nicht ganz korrekt. Eine Ganzsache zeichnet sich nicht durch die postalische
Beförderung aus, sondern durch die Möglichkeit zur postalischen
Verwendung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeit der jeweiligen Ganzsache. Schau mal hier hinein, da findest du die allgemeingültige Definition einer Ganzsache, wie sie die drei großen Ganzsachensammlervereine in Deutschland, der Michel-Katalog oder auch z.B. Ebay vertreten:
http://www.mgsv.de/definition.htmIch denke, wir sollten bei dieser "amtlichen" Definition bleiben. Unabhängig davon ist jede gebrauchte Postbegleitadresse aber selbstverständlich auch von der Post befördert worden, wie hätte sie denn sonst zum Beispiel von Österreich in die Türkei gelangen sollen?
Diese Art der Postbegleitadresse ist im Übrigen ein recht häufiges Exemplar, wenn der Postweg von Österreich in die Türkei ging; ebenfalls recht häufig waren Sendungen in die Schweiz. Andere Destinationen, wie z.B. Deutschland, Belgien, Dänemark, Schweden, Russland, Rumänien, Bulgarien oder auch Italien waren damals schon erheblich seltener.
Nichts für ungut, aber Fracht- und Paketpost in Österreich ist eines meiner Spezialgebiete. Es gibt auch spezielle Fachliteratur dazu; die wesentlichen Nachschlagewerke werde ich unter einer gesonderten Überschrift vorstellen.
Viele Grüße
Ingo