@ zockerpeppi
[#87]Um die Frage zu beantworten: Im "berühmten Buch" von Marchel Staar befindet sich auch eine
Postgebührentafel, die aussagt:
PostaufträgeVom Absender zu entrichten:
a) Die Beförderungsgebühr wie für einen gleichartigen Einschreibbrief;
b) Die Vorzeigegebühr von . . . . 20 Rpf.
Höchstbetrag: 1000 RM
Die Vorzeigegebühr wird
je Wertpapier erhoben.
.....
Das wären nun R-Brief: 42 Rpf.
Vorzeigegebühr (2 x) 40 Rpf.
Halleluja Lulchen - Du bist gerettet!
DiDi