Thema: Rohrpostbelege
bekaerr Am: 20.05.2013 16:31:00 Gelesen: 1147919# 879@  
Hallo noch einmal,

"mein" Thema ist eigentlich der Orts- und Nachbarortsverkehr. Da ca. 40 % aller Nachbarortsverbindungen auf die OPD Berlin entfielen, habe ich meine Belege mal unter dem rohpostalischen Aspekt durchgesehen. Bei folgendem Beleg bin ich nicht ganz schlüssig:



Meine Interpretation:

Aufgegeben beim Postamt im Abgeordnetenhaus am 25.7.1915 zwischen 11 und 12 Uhr Vormittags. Von dort per Rohrpost zum Postamt Berlin 9 (rote 9 als Leitvermerk und Stempel "Berlin / 25.7.15 1110 V / * 9 a")

Der Brief sollte nach Lichterfelde, einem Postort in der Gemeinde Groß-Lichterfelde (Nachbarortsverkehr zugelassen erst ab 30.4.1912!) und dort per Eilboten zugestellt werden. Porto und Gebühren errechnen sich aus 5 Pf für den Brief im NOV zzgl. 25 Pf für die Eilbestellung. Soweit passt alles. Meine Fragen nun: Wurden alle abgehenden Briefsendungen vom Postamt "Abgeordnetenhaus" mit der Rohrpost verschickt? Weiter oben schreibt Schmuggler [#375], dass es sich um einen Rohrpost-Stempel handelt.

Auch macht mich stutzig, dass sich auf dem Umschlag keine weiteren Stempel befinden. Zumindest vermisse ich einen Ankunftsstempel von Lichterfelde. Die Rückseite ist leer. Was haltet Ihr davon?

Grüße,
Bernd
 
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