Thema: Zurück und nachgeschickt
bekaerr Am: 26.05.2013 19:13:13 Gelesen: 615725# 144@  
@ volkimal [#257]

Der Ursprungsbeitrag ist zwar schon etwas älter, dennoch möchte ich Euch nicht vorenthalten, was ich heute im Handwörterbuch des Postwesens (1953) gefunden habe - unter dem Stichwort Dienstbriefe!

Bundes- und Länderbehörden können die Umschläge angenommener und geöffneter Sendungen mit Nachgebühr zur Einziehung der Nachgebühr vom Absender an die Post zurückgeben (PO § 50v). In Bayern bestand früher für Sendungen an Staatsbehörden Freimachungszwang (Bayrische PO § 48).

Beste Grüße,
Bernd
 
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