Thema: (?) (102) DDR: Dienstpost, ZKD-Post und drum herum
Werner Steven (RIP) Am: 19.06.2013 16:21:18 Gelesen: 134007# 44@  
26.09.1955 Anordnung über die Einrichtung eines Zentralen Kurierdienstes

Der jetzige allgemeine Briefverkehr der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz in Berlin haben, mit den staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen und volkseigenen Betrieben in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht nicht den Notwendigkeiten der Sicherheit, indem er imperialistischen Sabotage- und Spionageorganisationen, die die Arbeit der Staats- und Wirtschaftsorgane hemmen und desorganisieren wollen, Möglichkeiten zur Versendung von Fälschungen der verschiedensten Art bieten.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, einen besseren gesicherten Weg der Zustellung der Post von und nach Berlin zu schaffen.

In Durchführung der mir durch den Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 14. Juli 1955 übertragenen Aufgaben.

ORDNE ICH AN:

1. Zur Durchführung des Postverkehrs der zentralen staatlichen Organe, Institutionen und Einrichtungen wird im Ministerium des Inneren ein Zentraler Kurierdienst geschaffen, der seine Tätigkeit am 10. Oktober 1955 aufnimmt und sich auf postalische Einrichtungen stützt.

2. Nach Aufnahme der Tätigkeit des Zentralen Kurierdienstes sind die bestehenden Kurierdienste innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Ausgenommen hiervon ist der Kurierdienst des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Die durch die Auflösung freiwerdenden Planstellen und Mittel sind der Staatlichen Stellenplankommission bzw. dem Ministerium der Finanzen zurückzuerstatten.

gez. Maron - Minister des Inneren

VMBl. 16 Vfg. 77 vom 18.04.1966

Die GHG Lebensmittel erhält die Genehmigung ihre Lochkarten durch die Deutsche Reichsbahn und den VEB Kraftverkehr durchführen zu lassen. Ähnliches gilt für Eisenbahndienstsachen, wenn dem nicht die ZKD/VD-Anordnung (Sonderdruck 505 des GBl.) entgegen steht. Hier tritt die Deutsche Post Rechte aus § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen ab.

wst
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1366
https://www.philaseiten.de/beitrag/67678