@ BD
[#892]Die Berechnung der Rohrpostgebühr aus den drei Teilgebühren wurde erst ab 1. Oktober 1922 eingeführt: hier die entsprechende Mitteilung aus dem Amtsblatt:
Die entsprechende Verordnung wurde im Reichsgesetzblatt S. 733 mit Datum vom 13. September 1922 veröffentlicht.
einen schönen Sonntag wünscht
DerLu