Hallo Werner,
@ juni-1848
[#46] Dieser Beleg wurde nicht mit der Zähldienstmarke freigemacht, den er bedurfte durch das Aversionalverfahren Nr. 21 keiner Freimachung. Die Zähldienstmarke diente nur der Festsetzung der Pauschalzahlung Preußens an die Reichspost für die weiteren Jahre.
Andererseits hast du natürlich Recht, im Jahr 1903 musste auf Aversionalbelege in Preußen eine Zähldienstmarke verklebt werden.
Gruß Bernd