Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
sonne-hh Am: 26.09.2013 21:58:15 Gelesen: 98780# 37@  
Nicht alle Wahlbriefe waren portofrei zu versenden. Für die Bundestagswahlen seit 1957 und die Wahlen zum Europa-Parlament ab 1979 galt dies zwar, wie an den vorgedruckten Umschlägen nachweisbar ist. Aber bei Landtagswahlen war dies früher nicht so, da die Bundesländer keine entsprechenden Verträge mit der Deutschen Bundespost abgeschlossen hatten. Wahlbriefumschläge wurden deshalb mit Freistempel der ausgebenden Behörde vorfrankiert.



Wahlbriefumschlag zur Landtagswahl 1980 in Nordrhein-Westfalen: Er enthält zwar rechts oben den Vermerk „Im Bundesgebiet und Berlin-West nicht freimachen“, wurde aber von der Stadtverwaltung Münster mit Freistempel 60 Pf. vorfrankiert und erhielt einen Einlieferungsstempel in Badenweiler.



Wahlbriefumschlag zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin Anfang 1989. Er wurde im Dezember 1988 vom Bezirksamt Tempelhof mit Freistempel 50 Pf. vorfrankiert und enthält keine Beförderungshinweise wie Einlieferungsstempel oder Codierungsstriche. Er ist auch nicht gelaufen (nicht verklebt!).



Wahlbriefumschläge zur Wahl der Hamburger Bürgerschaft 1997. Der erste wurde im August 1997 vom Ortsamt Walddörfer mit Freistempel 110 Pf. vorfrankiert und erhielt einen Einlieferungsstempel in Hamburg 651. Ein anderer wurde ebenfalls im August 1997 vom Ortsamt Walddörfer mit Freistempel 110 Pf. vorfrankiert, aber in Österreich aufgegeben: Einlieferungsstempel 6233 Kramsach. Der Hamburger Freistempel wurde dort natürlich nicht anerkannt und der Brief mit einem Nachgebühr-Vermerk versehen (T 700/1300).

Kann jemand das dechiffrieren ?

Herzliche Grüße
sonne-hh
 
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