Thema: Rohrpostbelege
Schmuggler Am: 10.10.2013 11:48:41 Gelesen: 1116899# 904@  
@ blaujacke [#903]

Ich guck mal wieder um die Ecke:

Das war ein sehr interessanter Link - ich vermute aus den "Protokollen des Reichstages", den ich aber dort bisher nicht gefunden hatte. Kompliment!

Dennoch bleiben mir augenfällige Differenzen im §1 zu den anderen, mir bekannten Veröffentlichungen. So fehlen mir bei den "Landgemeinden" z. B. die Postorte Borsigwalde/Siemensstadt, Dalldorf, Halensee, Haselhorst, Karlshorst, Rummelsburg, Südende, Wilhelmshagen und weitere.

Dagegen sind z. B. Dahlem, Blankenburg, Blankenfelde, Falkenberg, Niederschönhausen, Rosenthal und weitere Postorte als "Gutsbezirk" genannt.

Ich vermute(!) daher, dass die Gesetzestexte letztendlich im Oktober 1920 nicht mehr so ganz der postalischen Realität entsprechen. Oder möglicherweise aus politischer/kommunaler Sicht so eingeteilt worden: Steglitz mit seinen fast 15.000 Einwohnern war bekannterweise "Das grösste Dorf im Deutschen Reich" - eben eine kommunale Landgemeinde.

5 Jahre später gibt es diese ganzen Nuancen von 1920/21 nicht mehr: Entweder Groß-Berlin oder nicht. Man hat ergo daran gearbeitet?!

Zurück zur Rohrpost.

Es steht nirgends geschrieben, dass die Rohrpost ab dem 1.10.1920 über Gross-Berlin zum gleichen Preis wie bisher befördert wird. Es gibt aber andererseits auch bisher keine Taxierung zu diesem neuen Beförderungsgebiet.

Die nächste Rohrpostordnung erscheint zum 1.4.1921 in welcher auch kein Wort zu einer Begrenzung und/oder Erweiterung genannt wird.

Kurz: Ich bleibe (noch) bei der Aussage, dass die Beförderung und Bestellung von Rohrpostsendungen im kompletten Ortsgebührenbereich von Groß-Berlin möglich war, auch wenn es zu einzelnen Postorten und/oder Ortschaften noch Unklarheiten gibt.

Auf gehts!?
 
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