Thema: Moderne Privatpost in Deutschland
Stefan Am: 29.10.2013 18:34:03 Gelesen: 2245048# 761@  
@ DL8AAM [#760]

Ich hatte zuerst angenommen, dass sich hinter dem Dienstleister das Untenehmen Bauer Postal Network (BPN) versteckt. Dem scheint allerdings dann doch nicht so, wenn ich mir andere Beispiele nach Göttingen ansehe:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=65165#M685
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=38715#M291

Auch diese Postfachabsenderangabe spricht eher für die DPAG (?), stellen doch Privatposten doch nicht direkt an DPAG-Postfächer zu?

Bei deiner Frage solltest du zwei Richtungen unterscheiden:

a) Zustellung einer Sendung an eine Postfachadresse des Empfängers durch einen Mitbewerber (Brief) der DPAG:

Die Thematik ist nicht mehr neu, genauer gesagt existieren dazu Vorgaben bzw. Beschlüsse seit 1999. Im Postgesetz von 1997 (1) befassen sich die Paragraphen 28 (u.a. allgemeine Grundlage zur Genehmigung eines Entgelts durch die Bundesnetzagentur, in diesem Fall für die Einlage von Sendungen in Postfächer) und 29 (Zugang zu Postfachanlagen) damit. Es ist durchaus üblich, dass Postmitbewerber in Postfächer der DPAG einliefern, d.h. die Postfachsendungen unter bestimmten Vorgaben tagtäglich in der DPAG-Filiale abgeben, wo sich das jeweilige Postfach (bzw. die Postfachanlage) befindet. Die Einlage in das entsprechende Postfach erfolgt durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG; dafür wird auch das genehmigungspflichtige Entgelt erhoben. Bei einigen Briefdienstleistern finden sich entsprechende Vermerke auf der betroffenen Postfachsendung bzw. zeitweise (?) stempelte die DPAG zusätzlich derartige Briefe mit einem Stempel (siehe nachfolgendes Beispiel):



Sendung des Brief- und Paketdienst Aachen (BPD Aachen) vom 14.04.2005 mit einem Handstempelabschlag der DPAG vom 14.04.2005

Recht interessant wird es, wenn der Empfänger ausschließlich die Zustellung von Sendungen an seine Postfachanschrift wünscht, die betroffene Sendung allerdings als Empfängerangabe eine Hausanschrift (Straße, Hausnr. usw.) aufweist und der Postmitbewerber aus Kulanz (bzw. Servicedienstleistung) diese Sendung (mit entsprechenden Vermerken) zwecks zu erfolgender Zustellung an das Postfach umleitet und in Eigenregie bei der DPAG-Filiale abgibt, d.h. auf eine DPAG-Frankierung verzichtet. ;-)

b) Rückführung unzustellbarer Sendungen an den Absender:

Nur weil eine unzustellbare Sendung als Absenderangabe eine Postfachadresse aufweist, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Rückführung der betroffenen Sendungen über die Postfachadresse des Absenders erfolgt; es dürfte i.d.R. eher das Gegenteil der Fall sein. Der Briefdienstleister, bei dem der Absender Geschäftskunde ist, dürfte normalerweise die Hausanschrift des Absenders kennen.

Als extremes Beispiel stelle ich mir einen Absender vor, welcher an einem Tag 10.000 Sendungen im C4-Format einliefert, wovon 1% als unzustellbar - verteilt auf 2-3 Tage - zurückgeht. Passen diese allesamt in ein Postfach hinein, auch wenn dieses täglich geleert wird? Warum sollte man als Briefdienstleister zusätzlich ein Entgelt (zur Einlage in ein Postfach der DPAG) zahlen, nur damit der Absender seine unzustellbaren Sendungen (Bsp. für im Anschluss zu erfolgende Adressrecherche & Verbesserung der Anschriftenqualität; Empfänger unzustellbarer Sendungen können sonst weiterhin keine Angebote einsehen bzw. hinterher auch nichts kaufen) über das Postfach erhält? ;-)

Gruß
Pete

(1) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/postg_1998/gesamt.pdf
 
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