Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
juni-1848 Am: 11.12.2013 09:47:09 Gelesen: 4192299# 2669@  
@ muemmel [#2668]

Moin Mümmel,

im Erlaß vom 11.11.14 war der Postverkehr der Kriegsgefangenen geregelt. Aus Sicherheitsgründen sollte die Absendung der Post von Kriegsgefangenen erst 10 Tage nach Auflieferung erfolgen.

Allerdings war eine Überwachung dieser Frist in der Praxis nicht immer möglich. Das Kriegsministerium befahl daher am 11.11.15, die Kriegsgefangenenpost vor der Weitergabe mit einem Stempel-Vermerk "F.a." = "Frist abgelaufen" zu versehen, der den Ablauf der 10-Tages-Frist auf einen Blick erkennen ließ.

Das Offizierslager Krefeld war der VII. Inspektion (Aufsichtsbehörde) unterstellt. Das VII. Armeekorps in Münster unter Inspekteur Generalleutn. von Bitter unterhielt bis zum Ende des Erstens Weltkrieges 8 Mannschaftsunterkünfte (Dülmen, Fried­richsfeld, Holthausen (Kreis Büren), Minden I + II, Münster I bis III, Senne I bis III (bei Bielefeld) sowie 3 Offizierslager (nur russische Kriegsgefangene) in Gütersloh, Krefeld und Werl. Am 10. Oktober 1918 saßen im Lager Crefeld noch 594 Offiziere, 158 Mannschaftsdienstgrade sowie 2 Zivilpersonen russischer Herkunft ein.

Quelle: Kriegsgefangene Völker, Band 1, von Wilhelm Doegen, Verlag für Politik und Wirtschaft, Berlin 1921

Sammlergruß, Werner
 
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