Mache mal einen Sprung zurück in die PP 5 vom 06.05.1920 bis 31.03.1921.
Vorgestellt wird eine Drucksache bis 100 Gramm, frankiert mit der Dienstmarke Nr D 37; 20 Pfg.
Stempelabschlag Bad Steben 29.07.20 nach Bad Kissingen.
Eine portogerechte Verwendung war in dieser PP 5 nur als Drucksache bis 100 Gramm; Geschäfts/Mischbriefe bis 250 Gramm und Auslandsdrucksache bis 50 Gramm gegeben.
Wobei die Verwendung als Auslandsdrucksache bei Dienstbriefen mit aufgeklebten Dienstmarken nicht gestattet war.
(Datenbank # 4483)mfg
erron