Thema: (?) (54) DDR: Postkontrolle der DDR Zollverwaltung
DL8AAM Am: 30.12.2013 16:25:07 Gelesen: 71579# 27@  
@ Altmerker [#25]

Solange Du Dich auf öffentlich "gemachte" und allgemein zugängliche Angaben stützt, ist das absolut kein Problem.

Selbst Namen von Personen die Dir gegenüber im "Einzelgespäch" Informationen gegeben haben, kann man u.U. nennen, zumindest wenn es sich um "Nichtprivatpersonen", zum Beispiel Behördenvertreter im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit, handelt. Die Meldung "Herr Meier vom Amt XYZ sagte mir gestern am Telefon, dass er morgen am 31.12. regulär noch bis 12 Uhr im Büro 123 anzutreffen sei" ist unkritisch - während man auf die Ausschmückung "dabei erklärte er mir noch, dass sein buckeliger Kollege Herr Schmidt - die faule Sau - aber krankfeiert und sein Chef Herr Smith dieses decken würde" besser verzichten sollte.

Gut, das waren zwei einfache Extreme, die Wirklichkeit liegt immer in der Grauzone dazwischen, also besser etwas genauer nachdenken bevor man sowas öffentlich preisgibt. Auf unsere Ebene verlagert, sollte "Herr Meier sagte mir nach dem Vortrag, dass er fest davon überzeugt sei, der grüne XYZ-Stempel wurde in Gümmibärchenhausen bei ABC geführt" kein Problem sein, aber "denn er habe den Stempel bei einer seiner nächtlichen Einbruchstouren in den dortigen Räumen selbst gesehen" nicht mehr. Trotzdem kann bei Infos aus persönlichen "Zweier-Gespächen" eine vorherige Nachfrage "darf ich?" grundsätzlich nie schaden. ;-)

Nur ganz kurz, ich tippe Du hast auf Deinem PC höhere Zugangsrechte für die Unterseiten der Briefmarkenfreunde Eutin. Als Normalsurfer bekommt man leider die Fehlermeldung Zugang verboten "You don't have permission to access".

Für uns Normalos funktioniert aber der lange, schmutzige Weg:

a) http://www.briefmarkenfreunde-eutin-malente.de
b) dort öffnen des Reiters "Phila Beiträge"
c) dort klick auf "Stasi"

;-)

Übrigens ein ausgesprochen informativer Artikel!

Gruß
Thomas
 
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