Thema: Fälschungen auf Auktionen kaufen ?
drmoeller_neuss Am: 06.02.2014 09:00:51 Gelesen: 18002# 2@  
@ Victoria8749 [#1]

Warum kann man hier nicht Ross und Reiter nennen?

Ich gehe davon aus, dass Du die Beschreibung des Loses korrekt wiedergegeben hast. Die Beschreibung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der Handel mit briefmarkenähnlichen Buntpapieren ist erst einmal nicht verboten.

Diese Nebenkriegsschauplätze sind eher akademische Betrachtungen und dürften in der Praxis keine Relevanz haben: Die erwähnten Marken sind nicht mehr frankaturgültig. Würden diese Fälschungen nicht gekennzeichnete Nachahmungen von gültigen Wertzeichen darstellen, könnte der Tatbestand des Wertzeichenbetrug bzw. Urkundenfälschung erfüllt sein (ist bei klassischen USA- und Frankreich-Marken der Fall, da diese noch gültig sind). Bei modernen Marken wäre auch eine Verletzung des Urheberrechtes denkbar, wenn Briefmarken ohne Genehmigung der Rechteinhaber (Grafiker, Postverwaltung) nachgedruckt werden.
 
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