Thema: (?) (10491) Deutsches Reich Inflationsbelege
muemmel Am: 07.02.2014 00:38:49 Gelesen: 4167244# 2856@  
Moin allerseits,

kaum ist man mal etwas mehr als drei Wochen wegen Providerwechsel in Zwangsurlaub, kocht das Thema "Drucksachenkarte" wieder hoch.

In den Informationen zur Belege-Datenbank hatte ich diese Thematik schon erörtert und gedacht, dies klargestellt zu haben. Anscheinend war dies jedoch nicht deutlich genug und deswegen hier ein erneuter Versuch zur Klärung der "Drucksachenkarte".

Drucksachenkarte war in den Portoperioden 6 und 7 eine besondere Versandart der Deutschen Reichspost. Wie der Name schon sagt, waren nur Postkarten erlaubt und alles musste darauf in gedruckter Form vorhanden sein. Lediglich Absender- und Empfängerangaben waren handschriftlich zugelassen. Damit dürfte diese Versandart eindeutig umrissen sein.

Unabhängig von den Portoperioden gab es Drucksachen in Form von Postkarten und Briefen, die offen einzuliefern waren. Nun könnte man eine beliebige Drucksache in Postkartenform als Drucksachenkarte bezeichnen, was jedoch aufgrund der besonderen Bestimmungen, die hier auch bereits zitiert wurden, nicht richtig ist. Hier handelt es sich nämlich um eine Drucksache, die als Postkarte verschickt wurde.

Aus diesem Grund wird in der Belege-Datenbank auf diesen Unterschied großer Wert gelegt. Des Weiteren wird für Drucksachen in Form von Postkarten in der Belege-Datenbank stets die Gewichtsstufe 1 von 25g erwünscht.

Eine gute Nacht wünscht euch allen der
Harald
 
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