@ volkimal
[#215]Hallo Volkmar,
hier sind drei Gegenfragen:
a) falls der Brief 17 g gewogen haben sollte, hätten nicht 50 Pfennige für das Porto gereicht?
b) 'Düsseldorf 23' finde ich lediglich als handschriftlichen Eintrag in den PLZ-Verzeichnissen - welches Postamt ist es gewesen?
c) Irren ist menschlich, ist etwa der Nachportovermerk unberechtigt?
Schöne Feiertage
Jürgen