Thema: (?) (54) DDR: Postkontrolle der DDR Zollverwaltung
Richard Am: 20.08.2014 09:55:52 Gelesen: 69642# 34@  
@ Totalo-Flauti [#22]

Von einem unbekannten Schreiber ohne Absender haben wir folgende Mail erhalten, für die wir uns bei diesem herzlich bedanken:

Hallo,

ich habe Ihre Seiten mit Interesse gelesen. Es gibt auch Missverständnisse und Fehler dabei. Ich habe dazu einen Text geschrieben, den Sie gern an der betreffenden Stelle veröffentlichen können. Mich extra für einen Beitrag anzumelden ist zuviel Aufwand.

Zur Paketkarte aus Jordanien.

Entsprechend dem Postpaketabkommen der UPU gehört zu jedem Paket im internationalen Postverkehr eine Paketkarte. Dazu gibt es auch eine Mustervorlage. Entsprechend dieser gestaltet jedes Land seine Paketkarten. Das war auch in der DDR und BRD so.

Die Paketkarte aus Jordanien ist in einem Kartenschluß (siehe Weltpostvertrag, Postpaketabkommen …) in der DDR angekommen. Bei der Bearbeitung wurde die Paketkarte mit den Angaben auf dem Paket verglichen sowie den auf der Frachtkarte gemachten Angaben. Das Richtigkeit der Angaben wurde festgestellt und bestätigt (grüner Strich). Für die Zollbearbeitung ist das Postzollamt (PZA) des jeweiligen Bezirkes, zuzuordnen durch die Postleitzahl (PLZ), zuständig. Für den Bezirk Leipzig waren das die PLZ 70 bis 74. Beim Hauptpostamt Leipzig 18 fehlten schon Briefmarken auf der Paketkarte, daher der entsprechende Stempel. Die Sendung wurde dann geöffnet und vom Zoll (nicht Stasi) kontrolliert. Damit man nachvollziehen kann, wer die Bearbeitung vorgenommen hatte, gab es Stempel mit einer Nummer. Jeder Postler und Zöllner hatte seinen eigenen Stempel. Der zur Öffnung von Zoll beauftragte Postler (Z 25) hat die Sendung geöffnet und später ordentlich geschlossen und weitergeleitet. Die durchgeführte Zollkontrolle wurde vom Zöllner bestätigt (Dreieckstempel 56). Die Sendung wurde dann dem Empfänger zugestellt. Der Erhalt der Sendung wurde durch Unterschrift auf der Rückseite der Paketkarte durch den Empfänger bestätigt. Dieser Aushändigungsnachweis gehört der Post und darf nicht an den Empfänger ausgehändigt werden. Da hat jemand geschlampt!
 
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