Thema: Zurück und nachgeschickt
heide1 Am: 22.09.2014 15:02:00 Gelesen: 587967# 258@  
In der Allgemeinen Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen Abschnitt V,1 Postordnung steht unter § 34

Die Post bestimmt, wie die Sendungen zu leiten sind

Und in den Zustellbestimmungen ist auch ... wenn der Dienst nicht gestört wird vermerkt.

Weiter: § 38, 2 III

Die Post kann die Verpflichtung zur Zustellung aus besonderen Gründen einschränken

Und das war hier der Fall und auch richtig.

Gruß heide1
 
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