Thema: Zurück und nachgeschickt
heide1
Am: 22.09.2014 15:02:00
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# 258
@
In der
Allgemeinen Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen Abschnitt V,1 Postordnung
steht unter § 34
Die Post bestimmt, wie die Sendungen zu leiten sind
Und in den Zustellbestimmungen ist auch
... wenn der Dienst nicht gestört wird
vermerkt.
Weiter: § 38, 2 III
Die Post kann die Verpflichtung zur Zustellung aus besonderen Gründen einschränken
Und das war hier der Fall und auch richtig.
Gruß heide1
Quelle: www.philaseiten.de
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