@ BD
[#3355]Hallo,
anbei 3 Paketkarten postlagernd.
Dringendes Nachnahme Paket von Chemnitz 23.8.1920 nach Erlangen, postlagernd
3kg Tarif über 75km = 2,00 M
Dringend = Tarif * 3 + Eilbote (entfällt bei postlagernd)
==> 6,00 M
Nachnahme 1,00 M
Postlagernd 0,10 M
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Summe 7,10 M wie frankiert
Nachnahme Wert Paket von Augsburg nach Faulbach Unterfranken 7.1.21, postlagernd
4kg Tarif über 75km = 2,00 M
Nachnahme 1,00 M
Wert Einschreibegebühr 0,50 M
Wert Versicherung
bis 1000M 2,00 M
Postlagernd 0,10 M
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Summe 5,60 M wie frankiert
Paket von Weissach 1.2.21 nach Ansbach, postlagernd
10kg Tarif über 75km = 4,00 M
Postlagernd 0,10 M
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Summe 4,10 M
Postlagergebühr nicht frankiert, keine Nachgebühr erhoben.
Mein Fazit:
Ich meine, die nicht frankierte/nachtaxierte Postlagergebühr ist einfach ein Versehen zu Lasten der Post.
Ausnahmen gab es meines Wissens nach keine, d.h. wenn postlagernd verlangt war vom Absender, dann hatte der Absender auch den entsprechenden Preis zu zahlen.
Grüße
philast