Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 15.12.2014 21:03:58 Gelesen: 4002054# 3583@  
Guten Abend!

@ kauli [#3579]

Hallo Dieter,

Du hast natürlich Recht, sorry, so war es auch schon vor 1945 geregelt (§ 50 Postordnung). Ausnahmen gibt es natürlich, diese sind z.B. wie im Falle der unterfrankierten Postsendungen ins Ausland ebenfalls gesetzlich geregelt gewesen, da man bestrebt war die Postgebühren im Inland zu behalten. Hier war es dann so wie von mir beschrieben. Ein Beleg dafür ist hier zu sehen:



Hübsches Vertreterkärtchen, versandt als Drucksache von Luckenwalde nach Zürich am 8.1.1923 (PP 11). Frankiert waren 5 Mark, was lediglich dem Inlandstarif entsprach. Wäre die Karte so in die Schweiz weitergeleitet worden, hätte die Schweizer Post die Nachgebühr kassiert und die Reichspost wäre "Neese jewesen". Also gab man die Karte an den Absender zwecks Nachfrankierung zurück. Dieser klebte eine Marke zu 10 Mark nach und gab die Drucksache erneut zur Post. Jetzt war alles korrekt, die neue Marke erhielt den Stempel vom 9.1. und die Sendung konnte ihren Weg in die Schweiz antreten.

Gruß Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1155
https://www.philaseiten.de/beitrag/97720