Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
Das Thema hat 90 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4  oder alle Beiträge zeigen
 
Richard Am: 19.11.2017 15:35:39 Gelesen: 34788# 66 @  
@ marc123 [#64]

Hallo Marc,

die 1000 ist noch nicht erreicht. Wenn Du bei "Art der Urkunde" alle vier Auswahlfelder gleichzeitig anklickst, erhälst Du die aktuelle Gesamtzahl.

Die von Dir genannte Zahl enthält auch die noch nicht von den Attest Reportern freigegebenen Atteste und die noch nicht vom Attestredakteur freigeschalteten Atteste, weil zum Beispiel Rückfragen notwendig waren.

Schöne Grüsse, Richard
 
marc123 Am: 23.11.2017 12:39:26 Gelesen: 34582# 67 @  
@ Richard [#66]

Hallo Richard,

ich habe zwei Atteste, die zeitlich weit auseinander liegen, von der gleichen Marke. Soll ich diese getrennt einstellen d.h. dass sie zwei verschiedenen Nummern erhalten, mit Verweisen auf das jeweils andere. Ich halte dies für sinnvoll, da es ja verschiedene Prüfer sind und es ja eine Attest Datenbank ist und keine Markendatenbank.

Eine weitere Frage. Wieso ist es nicht möglich (außer es ist mir nicht gelungen), ein zusätzliches Bild in die Datenbank einzufügen, die bereits freigegeben bzw. genehmigt ist?

Liebe Grüße
Marc
 
Richard Am: 27.11.2017 09:18:08 Gelesen: 34400# 68 @  
@ marc123 [#67]

ich habe zwei Atteste, die zeitlich weit auseinander liegen, von der gleichen Marke. Soll ich diese getrennt einstellen d.h. dass sie zwei verschiedenen Nummern erhalten, mit Verweisen auf das jeweils andere. Ich halte dies für sinnvoll, da es ja verschiedene Prüfer sind und es ja eine Attest Datenbank ist und keine Markendatenbank.

Hallo Marc,

exakt so wie von Dir geschrieben, ist es gewünscht.

Wieso ist es nicht möglich (außer es ist mir nicht gelungen), ein zusätzliches Bild in die Datenbank einzufügen, die bereits freigegeben bzw. genehmigt ist?

Versuche bitte folgendes:

Du klickst bei Deinen eigenen Attesten auf den Knopf "Ändern". Dann sollte eine Meldung in einem separaten Fenster mit nachfolgendem Text erscheinen:
 
Dieses Attest wurde bereits durch einen Redakteur genehmigt. Auch wenn Sie jetzt Änderungen vornehmen, bleibt die genehmigte Version so lange für andere Mitglieder sichtbar bis ein Redakteur Ihre Änderungen nach erneuter Freischaltung des Attests genehmigt.
 
Dieses Attest jetzt ändern?

 
Diese Meldung muss bestätigt werden. Anschließend öffnet sich der betreffende ADB-Eintrag im Editiermodus. Ganz unten befindet sich der Knopf "Bild ändern/hinzufügen". Nach Klick auf diesen Knopf erscheint ein Dropdown-Auswahlmenü, worüber bestehende Bilder ersetzt oder hinzugefügt werden können.

Insgesamt sind maximal 4 Bilder möglich, die horizontal nebeneinander erscheinen.

Mehr Informationen findest Du im Leitfaden [1]

Gestern wurde die Zahl von 1.000 eingestellten Attesten erreicht und überschritten. Sie wurden von 38 Reportern eingestellt. Enthalten sind (nach unserer Definition) 139 Gebiete und 148 Prüfer (viele davon in 2-3 Prüforganisationen).

Ganz herzlichen Dank für die bisherige Hilfe und Zusammenarbeit an alle, die sich aktiv beteiligt haben. Wenn Sie über weitere Atteste oder Befunde verfügen oder von Dritten die Erlaubnis dazu erhalten, bitte ich diese der inzwischen technisch ausgereiften Datenbank hinzu zu fügen.


Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.briefmarken-atteste.de/s/leitfaden.html#Att_3
 
doktorstamp Am: 29.10.2018 16:21:21 Gelesen: 26484# 69 @  
Mi D88 EF auf Postkarte.



Bild umseitig.

https://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/13458

Der Beleg ist hier zu sehen.

Mi 323B EF auf portogerechter Drucksache



Bild umseitig

https://www.inflaseiten.de/belege/zeigen/13459

Der Beleg kann hier gesichtet werden.

mfG

Nigel
 
marc123 Am: 05.01.2021 18:38:00 Gelesen: 20713# 70 @  
Hallo,

ich konnte mit Freude feststellen, dass wir aktuell 2.003 Atteste freigeschaltet haben, vor ca. 3 Jahren waren wir noch bei 1.000. Ich bin gespannt wann wir 3.000 erreichen.

Liebe Grüße
Marc
 
Benjamin Voigt Am: 16.05.2021 13:45:05 Gelesen: 18815# 71 @  
@ marc123 [#70]

Stand heute wohl 2.129 wobei noch nicht alles freigegeben ist, habe ich gerade nur beim Upload einiger von mir eingestellter Atteste gesehen (wo ich auch noch einen Teil überarbeiten muss)

Benjamin
 
Heinrich3 Am: 17.08.2021 14:19:58 Gelesen: 17301# 72 @  
Hallo,

normalerweise benötige ich für meine Gebiete keine Prüfungen. Vor Jahrzehnten hatte ich vorübergehend etwas zu viel Geld und habe einen Brief aus Samoa erworben.

Diesem Kauf lag ein Attest von Hans Bothe aus 1980 bei. Meine Fragen sind:

1. Herr Bothe ist dieses Jahr verstorben. Sind Atteste usw. verstorbener Prüfer für die Datei relevant?

2. Wie alt dürfen Atteste usw. generell sein?

Danke und philat. Grüße
Heinich
 
marc123 Am: 17.08.2021 14:25:40 Gelesen: 17296# 73 @  
@ Heinrich3 [#72]

Hallo Heinrich,

ich finde alle Atteste interessant. Das Alter spielt keine Rolle. Ich habe schon weitaus ältere Atteste eingestellt. Manchmal ist es sogar interessant mehrere Atteste vom gleichen Objekt einzustellen. Atteste spiegeln Istzustände wieder und können auch Veränderungen der Marken/Belege dokumentieren, aber auch Entwicklungen in der Forschung.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben?

Liebe Grüße
Marc
 
Stefan Am: 17.08.2021 15:05:55 Gelesen: 17281# 74 @  
@ Heinrich3 [#72]

1. Herr Bothe ist dieses Jahr verstorben. Sind Atteste usw. verstorbener Prüfer für die Datei relevant?
2. Wie alt dürfen Atteste usw. generell sein?


Es sind Atteste (auch Kurzbefunde bzw. Befunde oder Händlergarantien) jeglicher Art für die Datenbank gern gesehen - dies unabhängig davon, ob der Prüfer weiterhin lebendig ist (bzw. aktiv als Prüfer tätig ist) oder zwischenzeitlich verstorben ist.

Das aktuell älteste in der Datenbank befindliche Attest datiert aus dem Jahr 1934 [1] bzw. auf Platz 2 aus dem Jahr 1958 [2], das jüngste Attest von Ende Mai 2021 (= Prüfdatum, verschiedene Datenbankeinträge zu Thurn und Taxis). Der (bisherige) Schwerpunkt liegt in der Zeit (Ausstellungsdatum) ab den 1960er Jahren bis heute.

Nicht datierbare Atteste sind ebenfalls willkommen.

Gruß
Pete

[1] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/897
[2] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/1854
 
Heinrich3 Am: 28.08.2021 15:17:58 Gelesen: 16999# 75 @  
@ marc123 [#73]
@ Pete [#74]

Hallo Euch beiden,

ich hatte meine Frage einige Tage vergessen und bin erst heute wieder darauf gestoßen.

Also ganz herzlichen Dank!

Ich werde mein Attest in diesen Tagen eingeben.

Mit philat. Grüßen
Heinrich
 
Stefan Am: 18.12.2021 10:07:33 Gelesen: 15434# 76 @  
In der Attestdatenbank von Philaseiten [1] wurde dieser Tage ein interessantes Stück Papier [2] eingestellt:



Die Beurteilung bezieht sich auf einen Beleg, frankiert mit einem Exemplar der Mi-Nr. 962 der Gemeinschaftsausgaben. Laut vorliegender Meldung handelt es sich um den BPP-Prüfer Hans-Georg Schlegel, welcher sich am 16.05.1978 sehr kurz und knapp zu dem Prüfstück äußerte und die Einschätzung mit seinem Trockensiegel versah (rechts unten).

Meines Wissens wurden Kurzbefunde des BPP erst vor ca. 20 Jahren eingeführt. Unter was soll dass diese Prüfbeurteilung laufen? Vorläufig steht diese in der Rubrik "Sonstiges".

Danke.

Gruß
Stefan

[1] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste
[2] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/2275
 
alemannia Am: 18.12.2021 10:54:23 Gelesen: 15423# 77 @  
@ Stefan [#76]

Hallo Stefan,

so hat Herr Schlegel, Senior vor über 40 Jahren die Echtheit bestätigt bzw. attestiert.

Allerdings wäre eine Abbildung des Originals in der Datenbank schön, da seinerzeit noch keine Farbkopie möglich war.

Beispiel:

https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/421

Gruß

Guntram
 
Oliver Estelmann Am: 18.12.2021 22:26:30 Gelesen: 15339# 78 @  
Frage:

Erstmal: Darf ich fremdes geistiges Eigentum (z.B. ein Attest) überhaupt hier abbilden?

Das ist sicherlich nicht einfach zu beantworten. Nur weil der Prüfer sein "geistiges Eigentum" gegen Geld zu Verfügung gestellt hat, hat er sein "geistiges Eigentum" nicht zur öffentlichen Verfügung gestellt. Schon überhaupt nicht die Abbildung der Marke / des Beleges. Halte ich für Blödsinn, ist aber so.

Somit unterliegt eine Abbildung eines Attestes dem Copyright. Es darf nicht kopiert (außer für private Zwecke), noch verfielfältigt und auch nicht eingescannt werden, um es im Internet zu veröffentlichen. Ein Verbot für derartige Vorgänge gibt es ganz sicher. ICH BIN AUSDRÜCKLICH DAGEGEN !

Das ganze Spektakel ist aufgeflammt, zwecks Loriot - Marken Abbildungen im Internet. Übelstes Abmahnverfahren.

Ich war bei einem Seminar von Wikipedia zu genau diesem Thema und habe seitdem einen grauen Bart (vorher war es rosa) !"!"!

Dürfen auch Atteste/Befunde/Kurzbefunde, welche sich nicht in meinem Besitz befinden, eingestellt werden?

Eindeutig nein!

Darf ich eigene Atteste usw. (die sich nicht mehr in meinem Besitz befinden), sehr fragwürdig!

Was der Eigentümer der Atteste davon hält, ist scheinbar scheißegal, denn ich bin der Aussteller des Attestes. Allein schon die Bilderrechte in dem Attest machen mich quasi zum Eigentümer der Bildrechte aller von mir gemachten
Scanns dieser Marke/ dieses Beleges.

Was es dem Eigentümer des Attestes/Befundes/Kurzbefundes schon sehr schwer macht, diese " " zu veröffentlichen, auch wenn es sein "Eigentum" ist.

Kranke Welt, wenn ihr mich fragt.
 
bovi11 Am: 18.12.2021 22:42:17 Gelesen: 15326# 79 @  
@ Oliver Estelmann [#78]

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Vorliegend handelt es sich um sog. Bildzitate.

Die (erforderliche) Angabe des Urhebers ergibt sich aus dem Attest oder Bund selbst. Die entsprechenden Urkunden sind unverändert abgebildet.
 
Oliver Estelmann Am: 18.12.2021 22:45:39 Gelesen: 15321# 80 @  
In deinem Link geht es um "Zitate", nicht um vollständige Abbildungen.

Ganz so einfach ist es nicht.
 
bovi11 Am: 18.12.2021 22:58:17 Gelesen: 15309# 81 @  
TeeKay Am: 18.12.2021 23:15:35 Gelesen: 15303# 82 @  
Der BPP könnte ja in seine Satzung aufnehmen, dass von BPP Prüfer ausgestellte Atteste automatisch unter z.B. die CC BY-ND Lizenz [1] fallen.

[1] https://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
 
bovi11 Am: 18.12.2021 23:56:44 Gelesen: 15282# 83 @  
@ Oliver Estelmann [#80]
@ alle

Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag unter [#3] vom 8.5.2017 den ich nachfolgend nochmals zitiere:

"Gutachten können zwar grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein. Das gilt jedoch nicht, wenn sich die Gutachten (Atteste, Befunde etc.) lediglich darauf beschränken, die Feststellung von Untersuchungsergebnissen wiederzugeben (vgl. Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Auflage 2014 zu § 2 Rn. 82; ebenso Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 4. Auflage 2010 zu § 2 Rnn 62 und 117).

Der Fall dürfte in aller Regel bei Attesten und erst recht bei Befunden oder gar Kurzbefunden vorliegen."


Einer besonderen Lizenz [#82] bedarf es daher nicht.
 
drmoeller_neuss Am: 19.12.2021 01:04:42 Gelesen: 15265# 84 @  
Scans sind als zweidimensionale technische Reproduktionen nicht urheberrechtlich geschützt und geniessen auch keinen Lichtbildschutz. Bei einer zweidimensionalen Vervielfältigung handelt es sich um eine rein handwerkliche Leistung, da die verlangte Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Ein Scan lässt keinen Gestaltungsspielraum wie bei einem Lichtbild. (das ist natürlich kein Freibrief, wenn die Scan-Vorlage selbst urheberrechtlichen Schutz geniesst. Das trifft aber bei den allermeisten philatelistischen Prüfstücken nicht zu).

Im übrigen wäre ein Verbot der Veröffentlichung von Attesten und Befunden lebensfremd und würde der Fälschungsbekämpfung einen Bärendienst erweisen, da bei ebay-Angeboten und Auktionslosen die Attesten und Befunde nicht mehr zusammen mit dem Angebot gezeigt werden dürfen.

In Einzelfällen können Scans von philatelistischem Material kritisch sein, nach meiner Auffassung geniesst moderne Kartonphilatelie urheberrechtlichen Schutz. Aber dafür wird der BPP sicher keine Atteste ausstellen. :)

Bei den Loriotmarken war es auch entscheidend, dass sie nicht unter einem philatelistischen Aspekt gezeigt wurden, sondern zur Illustration eines Wikipedia-Artikels dienten. Im Michel-Katalog sind die Loriot-Marken immer noch abgebildet. :)

Und wenn wir unter die Tintenpisser gehen, dann könnte in einem Attest schon die Nennung der Vorbesitzer kritisch sein (Provenienz, d.h. "ex Sammlung xxx"), da deren Persönlichkeitsrechte tangiert werden.
 
becker04 Am: 19.12.2021 08:22:23 Gelesen: 15228# 85 @  
@ alemannia [#77]

entsprechender Link auf den Beleg ist gesetzt.

Noch einen schönen Sonntag für alle
wünscht Klaus
 
Stefan Am: 19.12.2021 13:08:09 Gelesen: 15175# 86 @  
@ alemannia [#77]

so hat Herr Schlegel, Senior vor über 40 Jahren die Echtheit bestätigt bzw. attestiert.

Danke für deine Rückmeldung. Ist die Prüfmitteilung demnach als "Attest" einzustufen? In der Datenbank habe ich "Attest", "Befund", "Kurzbefund" und "Sonstiges" zur Auswahl. :-)

Als Redakteur der Attestedatenbank [1] würde ich das gute Stück gern korrekt zuordnen wollen.

Allerdings wäre eine Abbildung des Originals in der Datenbank schön, da seinerzeit noch keine Farbkopie möglich war.

Erledigt, Scans in diesem Datenbankeintrag ergänzt [2].

Der Vollständigkeit halber: bei der gezeigten Briefmarke handelt es sich um die Mi-Nr. 959 (und nicht 962 wie in Beitrag [#76] gemeldet), da hatte ich mich im Katalog verguckt.

Gruß
Stefan

[1] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste
[2] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/2275
 
Oliver Estelmann Am: 20.12.2021 01:18:35 Gelesen: 15102# 87 @  
@ doc - brandneu :)

Und wenn wir unter die Tintenpisser gehen, dann könnte in einem Attest schon die Nennung der Vorbesitzer kritisch sein (Provenienz, d.h. "ex Sammlung xxx"),
da deren Persönlichkeitsrechte tangiert werden.


Das sehe ich ein wenig anders, zumal die Provenienzen ja eindeutig (oftmals) aus zuvor veröffentlichten Werken stammen. Eigentlich auch nicht anders möglich.
Es ist also nichts dabei zu schreiben und wenn de mich nich glauben tust, kannste ja da und da nachkieken.

Jemand der seine Sammlung (z.B. über ein Auktionshaus) verkauft, erlaubt diesem gleichzeitig Abbildungen davon herzustellen, damit diese im Auktionskatalog verwendet werden können. Somit gibt er seine Bilderrechte (welche er erstmal haben möchte) an den Scannerbevollmächtigten der entsprechenden Firma ab, welche die Abbildungen für den Auktionskatalog bereitstellt. Inwieweit dieser seinen Arbeitgeber verklagen kann, weil er ja die Bilder gemacht hat und nicht sein Chef, sei mal dahingestellt. *ggg*

Ich sehe das alles aus einer etwas schräg komisch verlaufenden Variante von Bürokratenirrsinn. Deshalb mag mir mein etwas flappsiges Auftreten in dieser Sache bitte verziehen sein.

Aber mehr Schwachsinn als die Bilderrechtsverordnung und erst recht die Datenschutzverordnung, konnte sich in einem geeinigtem Europa wohl kaum aufbauen.

Richtige Urherberrechtsverletzungen sind eine ganz andere Sache (z.B. Musik).

oli

Es kann natürlich auch sein, dass ich einen völlig abwegigen Weg betreten habe und hoffe deshalb auf deinen Beistand und deinen Rat.
 
bovi11 Am: 20.12.2021 07:11:04 Gelesen: 15075# 88 @  
@ Oliver Estelmann [#87]

Hallo Oliver,

es ist in der Tat recht einfach, nämlich so, wie ich es in den Beiträgen [#3] und [#83] beschrieben habe.

Ergänzend kann ich noch berichten, dass die genannte Kommentarstelle auch in der 12. Auflage des Kommentars Fromm/Nordemann UrhG (erschienen Sept. 2018) unverändert übernommen ist.

Der Beitrag [#84] bringt hier wieder Unsicherheiten ins Spiel, die in der rechtlichen Beurteilung ohne Bedeutung sind und keine Rolle spielen.

Grüße

Dieter
 
Michael D Am: 04.08.2022 22:19:25 Gelesen: 10622# 89 @  
Hallo,

zu 2 meiner hochgeladenen Atteste habe ich Änderungsmitteilungen erhalten. Die vorgenommenen Änderungen finde ich unsinnig bis falsch, nachdem ich aber auf meine entsprechende Mail an den Attestredakteur keine Reaktion erhielt, möchte ich das Thema hier zur Diskussion stellen.

Bei einem Attest wurde das Prüfgebiet von "Preussen" in "Preussen Ganzsachen" geändert.

Ein derartiges (eingeschränktes) Prüfgebiet gibt es bei deutschsprachigen Prüfervereinigungen nicht. Zudem handelt es sich bei dem hier betroffenen Prüfobjekt um eine Ganzsache mit Zusatzfrankatur und das Attest behandelt hauptsächlich genau diese Zusatzfrankatur. Wer also demnächst in der Datenbank das Prüfgebiet Preussen durchsucht, findet dieses Attest nicht. Nebenbei: es gibt nur bei Preußen ein Untergebiet "Ganzsachen" ?

Bei dem zweiten Attest wurde bei Prüfer "Brettl, Maria (AIEP)" in "Brettl, Maria (BPP)" geändert. Das Attest wurde mit einem AIEP-Formular erstellt.

Frau Brettl war in beiden Vereinigungen Mitglied, zeitlich nicht immer parallel. Die beiden Prüferverbände unterscheiden sich in Prüfordnung und auch den Haftungsbedingungen sowie in den Anforderungen an die Prüfer, u.a. das max. Alter. Es ist also nicht egal, unter welchem Prüferbund jemand ein Attest ausstellt. Sammler unterscheiden hier durchaus zwischen den verschiedenen Brettl-Attesten.

Mir erschliesst sich der Sinn dieser Änderungen nicht und insbesondere im zweiten Fall finde ich sie definitiv falsch!

Gruß
Michael
 
Stefan Am: 04.08.2022 23:19:43 Gelesen: 10594# 90 @  
@ Michael D [#89]

Bei einem Attest wurde das Prüfgebiet von "Preussen" in "Preussen Ganzsachen" geändert.

Ein derartiges (eingeschränktes) Prüfgebiet gibt es bei deutschsprachigen Prüfervereinigungen nicht. Zudem handelt es sich bei dem hier betroffenen Prüfobjekt um eine Ganzsache mit Zusatzfrankatur und das Attest behandelt hauptsächlich genau diese Zusatzfrankatur. Wer also demnächst in der Datenbank das Prüfgebiet Preussen durchsucht, findet dieses Attest nicht. Nebenbei: es gibt nur bei Preußen ein Untergebiet "Ganzsachen" ?


Dies sollte sich auf [1] beziehen.

Richtig, das Prüfgebiet "Preussen Ganzsachen" existiert nicht, aber: bei der mittlerweile großen Anzahl an Einträgen für Preussen wird einfach versucht eine gewisse Ordnung aufrecht zu erhalten. Dies umfasst gelegentlich auch einmal eine mögliche Fehleinschätzung. Die Einstufung von Einträgen zum Unterprüfgebiet XYZ ist nicht in Stein gemeißelt.

Die Attestdatenbank sortiert Einträge in einem Prüfgebiet leider nicht so, wie es im Katalog am ehesten auftauchen würde (alphanummerisch). In der jetzigen Fassung werden bspw. Briefmarken, Zusammendrucke, Ganzsachen usw. in der Nummerierung durcheinandergeworfen. Aus diesem Grund kommt es im Einzelfall vor, dass bspw. Ganzsachen in einem Untergebiet ausgegliedert werden. Bei Blocks ist dies mittlerweile Standard, wenn eine entsprechende Anzahl an Einträgen erreicht worden ist. Ansonsten wuseln (spätere) Blockausgaben aufgrund niedrigerer Kataloghauptnummern zwischen den (früheren) Erstausgaben eines Prüfgebietes herum. Dies passt meist chronologisch nicht ganz zusammen und widerspricht einer intuitiven Lesart.

Bei dem zweiten Attest wurde bei Prüfer "Brettl, Maria (AIEP)" in "Brettl, Maris (BPP)" geändert. Das Attest wurde mit einem AIEP-Formular erstellt.

Frau Brettl war in beiden Vereinigungen Mitglied, zeitlich nicht immer parallel. Die beiden Prüferverbände unterscheiden sich in Prüfordnung und auch den Haftungsbedingungen sowie in den Anforderungen an die Prüfer, u.a. das max. Alter. Es ist also nicht egal, unter welchem Prüferbund jemand ein Attest ausstellt. Sammler unterscheiden hier durchaus zwischen den verschiedenen Brettl-Attesten.

Mir erschliesst sich der Sinn dieser Änderungen nicht und insbesondere im zweiten Fall finde ich sie definitiv falsch!


Die zweite Änderung bezieht sich auf [2]. Das Formular enthält sowohl Hinweise auf die Mitgliedschaft zum BPP als auch zur AIEP. Nahezu alle Attestdatenbankeinträge, welche dieses Formular von Frau Brettl als Grundlage enthalten, laufen über die Prüfervereinigung BPP. Aus diesem Grund wurde diese eine Prüfmitteilung von AIEP auf BPP "umgebucht". Atteste, welche von Frau Brettl verwendet wurden und in der Attestdatenbank der Prüfervereinigung AIEP zugewiesen sind, enthalten im Vordruck auch (normalerweise) ausschließlich den Bezug zur AIEP und keinen zusätzlichen Verweis auf den BPP (ein weiterer Grund, den beanstandeten Attestdatenbankeintrag in [2] umzubuchen). Auf dem Formular werden vier Mitgliedschaften aufgeführt, an erster Stelle der BBP und an letzter Stelle die AIEP. Daher lag die Annahme nahe, dass hier nach der Prüfordnung des BBP geprüft worden ist, auch wenn diesbezüglich kein Verweis dazu auf dem Formular vermerkt ist.

Grundsätzlich ist nichts in Stein gemeißelt und speziell bis in die 1990er Jahre hat sich nachweislich noch nicht jeder BPP-Prüfer an die standardisierten Formulare des BPP gehalten sondern (teils) auch eigene bzw. ältere Formulare verwendet. Dieser Sachverhalt macht es im Einzelfall nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob es sich bei dem vorliegenden Formular um die Prüfvereinigung A oder B handelt. Entweder sind alle Formulare von Frau Brettl wie in [2] gezeigt entweder allesamt dem richtigen oder allesamt dem falschen Prüferverband zugeordnet.

Ist daher explizit sicher, dass das Formular in [2] zur AIEP und nicht zum BPP gehört?

Das Formular in [2] wurde im Jahr 1997 ausggestellt. in der Attestdatenbank ist Frau Brettl nach aktuellem Stand als BPP-Prüferin von 1982 bis 2010 belegt, für den AIEP im Zeitraum von 2001 bis aktuell (2022). Für jede dieser Prüfervereinigungen liegen derzeit etwas mehr als 60 verschiedene Atteste von Frau Brettl vor. Für die Jahre 1971 ud 1973 ist Frau Brettl als Teil einer Prüfstelle (Prüferkommission) zusammen mir den Herren Pfenninger und Schmitt belegt.

Weitere Zuarbeit als Reporter oder Redakteur ist in der Attestdatenbank gern gesehen. Das macht es einfacher, Einschätzungen und mögliche Aufteilungen zwecks Wahrung einer besseren Übersichtlichkeit zu besprechen. Dadurch, dass auch im Regelfall das Prüfsteck selbst als Scan aufgeführt wird, kann man sich entsprechend auch das geprüfte Orignal ansehen. Dies erweitert die Anwendungsmöglichkeiten dieser Datenbank, worin auch eine gute (intuitive) Orientierung zweckdienlich ist.

Gruß
Stefan

[1] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/1847
[2] https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/zeigen/1865 in https://www.briefmarken-atteste.de/atteste/suchen/gebiet/usedby/6
 

Das Thema hat 90 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4  oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.