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Thema: (?) (5) Nachnahme - Postanweisungen
hajo22 Am: 30.01.2018 16:41:53 Gelesen: 5284# 1 @  
Wie funktionierte eine Nachnahme - Postanweisung ?

Diese Frage geht an die Gebühren-Fachleute unter den Sammlerfreunden.

Hier eine Nachnahme-Postanweisung aus dem besetzten Belgien im 1. Weltkrieg, frankiert mit 60 cents und abgestempelt im Jahre 1918.

Wie war der Ablauf bei einer solchen Postanweisung?



Danke im Voraus für eine Information.

hajo22
 
BD Am: 31.01.2018 10:14:54 Gelesen: 5194# 2 @  
Hallo hajo22,

der Aufdruck Nachnahme-Postanweisung bedeutet nur, das die Postanweisung an einem Nachnahmebeleg schon mit Adresse u.s.w. ausgefüllt angeheftet war.

Der Nachnahmebetrag betrug 285,20 Mark, diese übergab der Empfänger in Maasek der Post um die Nachnahmesendung ausgehändigt zu bekommen. Die Postanweisung lautete aber nur auf 284,80, denn die 50 centimen = ca 40 Pf. wurden abgezogen und frankiert, portogerecht für eine Postanweisung von 201 bis 400 Mark innerhalb der belgischen Landespost.

In Lüttich begab sich der zustellende Postbeamte mit Postanweisung und Geldbetrag zum Empfänger, zahlte aus und der Empfänger quittierte. Die Auszahlgebühr für Postanweisungen in Belgien betrug 10 centimen (bei der Reichspost wäre es nur 5 Pf.) und der Empfänger zahlte diese. Zurück auf dem Postamt wurde die Gebühr durch die 10 c. Marke (Stempel Lüttich!) verechnet, somit entfiel die aufwändige Eintragung im Buch über eingenommene Bestell-Gebühren. Da die Postanweisung im Postamt verblieb (abgeschnittene Ecke = erledigt) war alles nachvollziehbar.

Schöner Beleg.

Beste Grüße Bernd
 
hajo22 Am: 31.01.2018 12:11:39 Gelesen: 5151# 3 @  
@ BD [#2]

Herzlichen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Jetzt ist mir die Vorgehensweise klar.

Ich besitze noch eine 2. Nachnahmepostanweisung, diesmal > 400 Mark und entsprechend mit 60 cent. frankiert + 10 cent. Auszahlgebühr, die ich hier noch zeige:



Eigentlich schade, daß es für die deutsche Besetzung in Belgien im 1. Weltkrieg keinen Thread gibt.

hajo22

[Redaktioneller Hinweis: Es gibt 2 Themen, Nr. 1921 und 10860]
 
Michael Mallien Am: 27.11.2019 20:32:58 Gelesen: 3931# 4 @  
Ich kann heute zwei Nachnahme-Postanweisungen aus dem Jahr 1961 zeigen. Beide wurden offenbar nicht angenommen und gingen zurück an den Absender in Wetzlar. Zum eigentlichen Nachnahmebetrag wurde das Porto (10 + 40 Pfennig) und die Gebühr für die Postanweisung (50 bzw. 90 Pfennig) in Rechnung gestellt.

Mir gefallen vor allem die schönen Sondermarkenfrankaturen aus den 1960er Jahren.



Hier noch einmal die eigentliche Nachnahmekarten vergrößert:



Viele Grüße
Michael
 
alemannia Am: 22.01.2022 13:17:23 Gelesen: 2080# 5 @  
Hallo zusammen,

wie schon erläutert, waren bei Nachnahmesendungen zusätzlich zur Nachnahme- bzw. Vorzeigegebühr die "normale" Gebühr für eine gleichartige Sendung ohne Nachnahme zu frankieren.

Beispiel:



Der Beleg wurde portorichtig mit 40 Pfennig für Nachnahme zuzüglich 24 Pfennig Fernbrief Inland bis 20 g frankiert.

Warum fehlt bei der folgenden Nachnahme-Postkarte die Gebühr für Postkarte Inland (12 Pfennig)?



Wurden die 12 Pfennig einfach irrtümlich nicht verklebt, oder gibt es eine andere Erklärung?

Die Gebühr für die Postanweisung in Höhe von 80 Pfennig wurden vom geforderten Betrag richtigerweise (276,45 ./. 275,65) abgezogen.

Gruß

Guntram
 
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