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Thema: Antrag auf Ausschluss des WPHV aus dem Landesverband Südwest
Dittmar Wöhlert Am: 14.03.2018 22:19:37 Gelesen: 7826# 1 @  
Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass dem Landesverband ein Antrag auf Ausschluss des WPhV vorliegt. Dieser soll im Zusammenhang mit der "LVexit"-Antrag des WPhV behandelt werden.


 
Richard Am: 14.03.2018 22:52:16 Gelesen: 7802# 2 @  
@ Dittmar Wöhlert [#1]

Hallo Dittmar,

die Satzung des LV Südwest sagt zum Ausschluss:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhalt einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres,
b) durch Auflösung des LV,
c) durch Ausschluss.

Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag.


Frage an Dich als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands: Hat der Vorstand den WPHV bereits ausgeschlossen ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf

[Beiträge [#1] und [#2] redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh" und damit thematisch getrennt]
 
WPhV Stuttgart Am: 15.03.2018 07:23:13 Gelesen: 7720# 3 @  
Am 05.03.2018 hatte der WPhV seine JHV und hat dabei auch über diesen Ausschlussantrag beraten und beschlossen.

Hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll vom 08.03.2018 (S.5+6):


 
stampmix Am: 15.03.2018 07:41:57 Gelesen: 7705# 4 @  
@ Dittmar Wöhlert [#1]

Wann verjähren eigentlich im Landesverband Südwest Anträge? So wie dieser aus 1918:


 
stampmix Am: 15.03.2018 08:11:42 Gelesen: 7681# 5 @  
@ Dittmar Wöhlert [#1]

Oje!! Das tut weh.

Hier der Antrag, der einzige den ich erkennen kann:



Jetzt folgt die Antragsbegründung. No comment.

Und schließt auf S.3 mit der Wertung des auf Seite 1 gestellten Antrages: "Deshalb betrachten wir diesen unsäglichen Antrag sowohl hinsichtlich seines Inhaltes, seiner Form und seiner Formulierungen in hohem Umfang als Verbandsschädigend."



Dem ist nichts hinzuzufügen. Wo er recht hat, hat er recht! Und das in allen Punkten, sowohl Inhalt, als auch Form und Formulierungen betreffend.

Wie hat der Vorstand des LV Südwest entschieden?
 
stampmix Am: 16.03.2018 15:24:00 Gelesen: 7569# 6 @  
@ Dittmar Wöhlert [#1]

.. dass dem Landesverband ein Antrag auf Ausschluss des WPhV vorliegt. Dieser soll im Zusammenhang mit der "LVexit"-Antrag des WPhV behandelt werden.

Irgendwo schrieb ich vor langen Wochen, dass der LV-Vorstand doch jemanden finden könne, der einen Ausschlußantrag zum WPhV stellt. Und so kam es, der Vorsitzende des Nachbarvereins des kritisierten LV-Vorstandes Dieter Schaile hat es übernommen. Zwar ein krachender Rohrkrepierer, der nach etwas über 100 Jahren zugestellt wurde, aber der Antrag liegt dem LV-Vorstand vor.

Nach Satzung des LV-Südwest hat der LV-Vorstand, und zwar ausschließlich der Vorstand, über den Antrag zu entscheiden. Nicht der LV-Tag. Wann er das macht, ist seine Sache, aber auf dem diesjährigen LV-Tag kann dieser Antrag nicht mehr behandelt werden. Denn nach Zustellung des Vorstandsbeschlusses zum Ausschluss hätte der WPhV ein Einspruchsrecht. Den Ausschluss müsste also erstmal der Vorstand beschliessen. Tut er das? Gibt er sich die Blöße, einen Kritiker der Kritik wegen ausschließen zu wollen? Bei den handelnden Personen nicht ausgeschlossen.

Und erst dann könnte der LV-Tag 2020 über den Ausschluss-Antrag entscheiden. Ausschliessen? Wohl kaum. Und endgültig erst recht nicht. Verbandsschädigend? Auf jeden Fall, wie der Antragsteller selbst festgestellt hat:



NB: Ist die Antragstellung überhaupt durch die Vereinsmitglieder des BSV Fellbach 1928 e.V. legitimiert?

Einen Zusammenhang mit dem LVexit künstlich herzustellen ist ein netter Versuch. Mehr nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten, warum der LV-Vorstand noch nicht entschieden hat. Erstens kennt er seine Satzung nicht, was verständlich aber unentschuldbar ist; oder zweitens hat er (ich formuliere jetzt mal nicht umgangssprachlich) nicht das Format und die Kraft, hier klar Position zu beziehen, was an den handelnden Personen liegen könnte.

Mein Rat an den WPhV: Überdenke nochmals deine Nibelungentreue zum LV. Dein Hagen hat kürzlich im BDPh eine sagenhafte Karriere hingelegt. Wie sagt der Schwabe: Liebe vergeht, Acker besteht. Und so wird auch aus einem Rauschebart (ich meine natürlich das Rumpelstilzchen!) eine bezaubernde Braut.

Wie hat der LV-Vorstand jetzt nochmal entschieden?
 
alemannia Am: 16.03.2018 16:53:15 Gelesen: 7511# 7 @  
Hallo zusammen,

meine Güte, ist das traurig, diese Posse, gespickt mit Polemik und egomanischen Interessen einiger Weniger innerhalb eines LV, die meinen, die Philatelie zu vertreten.

Gruß

Guntram
 
stampmix Am: 16.03.2018 16:57:43 Gelesen: 7504# 8 @  
@ alemannia [#7]

Ausnahmsweise ganz deiner Meinung.
 
Nachtreter Am: 16.03.2018 17:32:52 Gelesen: 7472# 9 @  
@ stampmix [#6]

Also, meine persönliche Meinung ist, daß hier jemand aus einer Bierlaune heraus (bzw. in Fellbach aus einer Weinlaune) drei Seiten zusammengeschrieben hat.

Wenn der LV einen NICHT gestellten Antrag in dieser Form überhaupt behandelt, ist er selber schuld. Dann muß man sich tatsächlich fragen, warum man den Versuch aufgreift, anderen einen Maulkorb zu verpassen. Mit Begründungen, daß negative Unterstellungen empören (ACHTUNG: positive Unterstellungen scheinen nicht zu empören oder sind sogar er-/gewünscht!) oder einer "äußerst negativen Wortwahl", wenn jemand einmal über eine "zweifelhafte Rolle des BdPh" schreibt, kommt man in der Regel nicht weit.

Reagiert der BSV Fellbach diesbezüglich schon wie ein angeschossener Hund (?!), stellt sich die Frage, warum man sich die Kritik zu eigen macht. Es ist klar: Wer sich angesprochen fühlt, kann nicht einfach darüber hinweg gehen und muß sich über Seiten verteidigen und rechtfertigen. Ich bin aber nicht dahinter gekommen, ob man sich (ich nehme jetzt wieder die "äußerst NEGATIVE Wortwahl":) als "aufgeklärter OV" oder als ein "abqualifizierter nicht aufgeklärter Ortsverein" sieht? Irgendwie scheint beides negativ behaftet zu sein, hat aber wohl enormes Potential zum Spalten.

Man kann zu der Sache stehen wie man will. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß einer guten Argumentation gefolgt werden kann. Und gute Gründe können auch einen Meinungswandel herbeiführen. Nur bei diesen drei Seiten frage ich mich, warum mußte ein Baum sterben? Du hast ja auch schon einiges herausgearbeitet, was "lustig" anmutet.

Viele Grüße

Nachtreter
 
WPhV Stuttgart Am: 16.03.2018 19:05:28 Gelesen: 7431# 10 @  
@ Nachtreter [#9]

Das ist schon alles ziemlich kompliziert:

Auf dem Regionaltag Nordwürttemberg am 11.11.2017 in Remseck äußerte Hans Steche lautstark vor allen dort versammelten OV-Vorsitzenden (m/w) nach den Ausführungen von LV Südwest Chef Dieter Schaile zur Wahlauszählung bei der BDPh-HV 2017 in Lutherstadt Wittenberg, die bekanntermaßen total in die Hose ging und bei der Schaile Mitglied der Wahlkommission war, lautstark

"Das ist ja peinlich!".

Im Nachhinein hoffen wir, dass Steche diese Steche-Äußerung nicht als "persönliche Verunglimpfung des Ersten Vorsitzenden des LV Südwest" bewertet und er keinen Antrag deswegen zum Ausschluss des BSV Fellbach 1928 e.V. aus dem LV Südwest stellt. Nach unserem Eindruck war nämlich diese Äußerung aus einer Bierlaune (bzw. möglicherweise auch aus einer Weinlaune) heraus gefallen.

Wie dem auch sei.

Der WPhV, in dessen DNA seit 1882 das Wohl der OVs im Ländle fest verankert ist, wird, sollte Steche einen Antrag zum Vereinsausschluss des BSV Fellbach 1928 e.V. aus dem LV Südwest wegen "persönlicher Verunglimpfung des Ersten Vorsitzenden des LV Südwest" einreichen, diesen Antrag natürlich ablehnen.
 
Dittmar Wöhlert Am: 18.03.2018 11:34:27 Gelesen: 7291# 11 @  
@ Richard [#2]

Wir sehen den Antrag vom BSV Fellbach als "Replik" auf den WPhV-Antrag "Austritt des LV aus dem BDPh". Insofern soll der Antrag auch in diesem Zusammenhang auf dem LV-Tag behandelt werden. Wir werden den Antrag dem LV-Tag zur Abstimmung vorlegen (deshalb wurde er ja auch an alle Vereine versandt). Sollte eine Zustimmung zustande kommen, wird der LV-Vorstand das Verfahren in der Satzung anwenden und den Ausschluss gegenüber dem WPhV aussprechen.
 
WPhV Stuttgart Am: 19.03.2018 09:02:28 Gelesen: 7175# 12 @  
@ stampmix [#6]

[..] Mein Rat an den WPhV: Überdenke nochmals deine Nibelungentreue zum LV. Dein Hagen hat kürzlich im BDPh eine sagenhafte Karriere hingelegt. Wie sagt der Schwabe: Liebe vergeht, Acker besteht. Und so wird auch aus einem Rauschebart (ich meine natürlich das Rumpelstilzchen!) eine bezaubernde Braut. [..]

Unser Nervtroll Rumpelstilzchen vermeldet soeben aus Heidelberg, dass er nach Besichtigung des Nibelungenlands am Rhein mit den Nibelungen weder verschwistert noch verschwägert ist und auch nicht sein will (und schon gar nicht umgegendert als Braut!). Auch die Weiblichkeit dort wäre sogar für ihn alles andere als betörend gewesen.
 
sodrei Am: 19.03.2018 13:18:51 Gelesen: 7107# 13 @  
@ Dittmar Wöhlert

Wenn das nicht mal eine Stimmungsmache "wie in Dallas oder Denver-Clan" ist. Eigentlich ein schlechter Stil vom Landesverband. Man (der Sammler) kann über den Antrag Austritt LV aus dem BDPH denken, wie er will und dazu eine unterschiedliche Meinung haben.

Was Sie (der LV) gegen den WPHV treiben ist aber nicht o.k - sie senden zwar den Antrag von Fellbacher Briefmarkensammlerverein zwar allen Mitgliedsvereinen zu (mag ja noch o.k.) sein - aber wo ist von Ihnen die angeforderte Darstellung / Meinung vom WPHV? - Auch dieser gehört allen Vereinen zugesendet. Das haben Sie aber nicht gemacht. Wäre dies nicht ein normaler Schritt? - dann beide Schreiben ALLEN Mitgliedsvereinen zu übersenden.

Es ist offensichtlich, dass Sie damit nur eine negative Stimmen gegen den WPHV und gegen den WPHV Antrag "Austritt aus den BDPH" erzeugen wollen.

Und das ist eigentlich nicht o.k. Auch könnte man meinen, dass der LV in der LUXUS-Situation ist, hier einzelne Mitgliedsvereine auszuschließen - ohne weiteren Verlust von Mitgliedern. Das Vorgehen vom LV-Vorstand stehe ich als einen Schritt der Spaltung an. Wenn Sie mit dem WPHV-Antrag "Austritt aus dem Bdph" n i c h t einig sind, sollten Sie andere, faire Mittel wählen.

Ich bin seit 1991 Mitglied in einem anderen Stuttgarter Sammlerverein und ich kann deswegen sagen, der WPHV ist so ziemlich der aktivste (und damit letzte) Stuttgarter Sammlerverein. Mit der einzigen phila. Jugendgruppe im Stuttgarter Stadtgebiet. Und so einen Verein überlegen Sie ernsthaft auszuschließen?

Na, dann dürfte sich die organisierte Philatelie bald erledigt haben.

Beste Sammlergrüße

Harald / sodrei
 
Markus Pichl Am: 19.03.2018 20:45:20 Gelesen: 7008# 14 @  
@ sodrei [#13]

Na, dann dürfte sich die organisierte Philatelie bald erledigt haben.

Hallo Harald,

die in Deutschland organisierte Philatelie existiert nicht mehr in "Südwest", wenn der in einem anderen Thema diskutierte Antrag vom WPhV beim Landesverband durchkommt. Es mag dann vielleicht eine in "Südwest" organisierte Philatelie geben, die sich aber vom Bund Deutscher Philatelisten selbst abgeschnitten hat.

Dr. Feifel ist ein Wortverdreher und täuscht falsche Tatsachen vor.

Dr. Feifel hat sich damit, mir den Gebrauch von NAZI-Wortschatz zu unterstellen, selbst in der Diskussion disqualifiziert. Ferner treibt er es noch auf die Spitze und unterstellt mir, ich hätte dem WPhV "Nazi-Sympathien" unterstellt, was in keinster Weise wahr ist. Lediglich habe ich darauf hingewiesen, dass er mich für meine Ausführungen versucht hat in die NAZI-Ecke zu stellen und dann mit einem Goebbels-Vergleich argumentiert hat und mich damit versucht hat, abermals in besagte Ecke zu stellen.

Dr. Feifel hat bisher in der gesamten Diskussion noch kein Argument vorgebracht, welches er belegen könnte oder nicht widerbelegbar wäre. Da seine Argumente immer die gleichen sind, drehen wir uns im Kreis.

Die Abkürzung BDPh steht für Bund Deutschter Philatelisten und nicht für Bund Deutscher Philatelistenvereine. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Als unfair erachte ich es, wenn jemand ständig versucht Ansprüche vorzutäuschen, die sich real aus nichts ableiten lassen und damit unnötig Kräfte bei allen Mitdiskutanten bindet.

Er sollte lieber sich selber fragen, wie erbärmlich, aus intellektueller Sicht, seine Argumentationen und seine Unterstellungen sind.

Die Deligierten werden auf dem Landesverbandstag Südwest am 07.04.2018 über den Antrag des WPhV, dass dieser aus dem BDPh austreten möge, entscheiden. Da selbst bei einer Niederlage des WPhV nicht damit zu rechnen ist, dass das Gerumpel von Rumpelstilzchen aufhört, welches dem Verband auch Ansehen kostet, ist die Überlegung des LV-Vorstands einleuchtend, das vom Fellbacher Briefmarkensammlerverein vorgebrachte Ausschlussersuchen, auf Ausschluss des WPHV aus dem Landesverband, beim Landesverbandstag zur Diskussion zu stellen und sich über eine Abstimmung die Meinung der Delegierten hierzu einzuholen. Ob ein bejahendes Abstimmungsergebnis dann auch zum Ausschluss führt und die vorgebrachten Vorwürfe für einen Ausschluss im Landesverband ausreichend sind, muß der LV-Vorstand dann im Nachgang selbst entscheiden. Nach meinem Verständnis hat bei Ausschluss der WPhV die Möglichkeit, gegen den Ausschluss binnen einen Monat Beschwerde beim Vorstand zu erheben und der nächste LV-Tag entscheidet dann endgültig über den Ausschluss. So habe ich die Satzung des Landesverbandes und die Ausführungen von Herrn Wöhlert verstanden.

Beste Grüße
Markus
 
stampmix Am: 19.03.2018 21:35:35 Gelesen: 6968# 15 @  
@ Markus Pichl [#14]

(Er) ist ein Wortverdreher und täuscht falsche Tatsachen vor.

Ein Falschfahrer? Tausende!

und ... damit versucht hat, (mich) abermals in besagte Ecke zu stellen.

Wenn ich das richtig verfolgt habe, hat er dir ein Stöckchen hingehalten. Über das du dann auch brav gesprungen bist.
 
WPhV Stuttgart Am: 19.03.2018 22:08:05 Gelesen: 6940# 16 @  
@ Markus Pichl [#14]:

[..] die in Deutschland organisierte Philatelie existiert nicht mehr in "Südwest", wenn der in einem anderen Thema diskutierte Antrag vom WPhV beim Landesverband durchkommt. [..]

Meinst Du das im Ernst? Bei einem LVExit lösen sich alle OVs auf, die Verantwortlichen des LV Südwest laufen alle panikartig schreiend-kreischend davon? Glaubst Du wirklich, dass zum einen die Verantwortlichen des LV Südwest so verantwortungslos sind und zum anderen es im größten LV mit 5.723 Mitgliedern (31.12.2017) niemanden geben wird, der freiwerdende Jobs übernimmt, zumal der LV Südwest kein Hungerleider-Verband (wie der BDPh) ist, sondern eine äußerst attraktive Braut?

[..] Dr. Feifel hat sich damit, mir den Gebrauch von NAZI-Wortschatz zu unterstellen, selbst in der Diskussion disqualifiziert. [..]

Versuche einfach mal ganz nüchtern diesen vielzitieren Kennedy-Spruch ( „Frage nicht, was…“) zu analysieren im Hinblick auf Nazi-Affinität. Und auch wenn Kennedy sicherlich kein Nazi war, ist der Geist dieses Spruches Nazi-affin. Das wollte Dir „Rumpelstilzchen“ mitteilen, weil Du immer mit dieser „großen Gemeinschaft BDPh“ daherkommst, der sich nach Deiner Meinung ALLES, aber auch wirklich ALLES, auch wenn das ALLES einen Opfertod zu Gunsten der "großen Gemeinschaft BDPh" sterben muss, unterzuordnen hat.

[..] Dr. Feifel hat bisher in der gesamten Diskussion noch kein Argument vorgebracht, welches er belegen könnte oder nicht widerbelegbar wäre. [..]


Gehe zurück auf Los! Ziehe keine 4.000 Euro ein!

Müssen wir jetzt tatsächlich wieder seitenlang die Leserschaft hier mit Ausführungen nerven, dass Direktmitgliedschaften die Ortsvereine schwächen?
Müssen wir jetzt tatsächlich wieder seitenlang die Leserschaft hier mit Ausführungen nerven, dass die Arge-Direktmitgliedschaften satzungswidrig eingeführt wurden?
Müssen wir jetzt tatsächlich wieder…

[..] Die Abkürzung BDPh steht für Bund Deutschter Philatelisten und nicht für Bund Deutscher Philatelistenvereine. Was ist daran so schwer zu verstehen? [..]

Du schreibst ja selbst, dass der BDPh für Philatelisten steht und nicht für Philatelisten vereine. Was also sollen Orts vereine im BDPh? Merkst Du was?

[..] Da selbst bei einer Niederlage des WPhV nicht damit zu rechnen ist, dass das Gerumpel von Rumpelstilzchen aufhört, welches dem Verband auch Ansehen kostet, ist die Überlegung des LV-Vorstands einleuchtend, das vom Fellbacher Briefmarkensammlerverein vorgebrachte Ausschlussersuchen, auf Ausschluss des WPHV aus dem Landesverband, beim Landesverbandstag zur Diskussion zu stellen und sich über eine Abstimmung die Meinung der Delegierten hierzu einzuholen. [..]

Die Augen des BDPh und der organisierten Philatelie in DE waren noch nie so konzentriert auf den LV Südwest gerichtet, wie in diesen Wochen. Der LV Südwest hat in den letzten Wochen wahnsinnig an Ansehen gewonnen (schau' Dir nur die Karriere des LV Südwest-Chefs, der vor zwei Jahren noch ein Nobody war, seit der BDPh-HV 2017 an...), weil durch den WPhV alle wissen, die eins und eins zusammen zählen können, dass der LV Südwest der entscheidende Player ist in der organisierten Philatelie in DE. Und weil Du das weißt, bist Du besonders genervt und textest alle Foren dieser Welt voll über den bösen WPhV.

Der WPhV steht seit 1882 für PRO ORTSVEREIN und damit haben im BDPh natürlich viele ihre Schwierigkeiten.
 
Markus Pichl Am: 19.03.2018 23:29:16 Gelesen: 6887# 17 @  
@ WPhV Stuttgart [#16]

Du schreibst ja selbst, dass der BDPh für Philatelisten steht und nicht für Philatelistenvereine. Was also sollen Ortsvereine im BDPh? Merkst Du was?

Der BDPh bietet verschiedene Mitgliedsformen an, über die Philatelisten Mitglied in der Gemeinschaft werden können, eine davon ist die ordentliche Mitgliedschaft über einen BDPh-Ortsverein. Wenn Du bzw. der WPhV damit nicht einverstanden bist, wie sich der BDPh strukturiert, dann steht es dem WPhV frei, aus dem BDPh auszutreten. Dazu braucht er nur aus seinem Landesverand auszutreten. Alternativ kann der WPhV Verbandspolitik betreiben und über seinen Landesverband Anträge bei der Bundesversammlung einbringen. Wenn im Landesverband oder bei den Bundesversammlungen für die Ideen des WPhV keine Mehrheit gefunden wird, dann gibt es auch kein wirkliches Interesse an diesen Ideen. Dies ist dem WPhV schon je einmal widerfahren, dass für die Ideen des WPhV kein breites Interesse im Verband besteht, einmal auf Landes- und einmal auf Bundesebene.

Wie lange willst Du hier noch die Leserschaft mit Deinen Ausführungen nerven?

Es gibt keine ortsvereinsschädlichen Mitgliedschaften im BDPh. Es gibt auch keine satzungswidrig eingeführten ARGE-Direktmitgliedschaften. Du verstehst nur nicht die Auslegbarkeit der BDPh-Satzung und willst uns Deine Argumentationen nur einreden.

Beweise doch einmal, dass die Halbierung der Mitgliederanzahl im Wiesbadener Sammlerverein darauf zurückzuführen ist, dass verschiedene Formen von Mitgliedsschaften im BDPh wählbar sind.

Du kannst gar nichts beweisen sondern nur wilde Spekulationen aufwerfen.
 
Richard Am: 19.03.2018 23:44:51 Gelesen: 6872# 18 @  
Liebe Mitglieder,

nach weit über 500 Beiträgen zum Antrag des WPhV in zwei Themen folge ich den Wünschen vieler Mitglieder sowie dem Beispiel des StampsX Forums und schliesse beide Themen. In diesem hier wird es noch eine von mir bereits geschriebene abschliessende Stellungnahme geben.

Die Diskussionskultur ist inzwischen nicht mehr tragbar und dieses Forums nicht mehr würdig und beschädigt das Ansehen des Forums und seiner Mitglieder nachhaltig. Zudem verstösst es gegen die Forumregeln des Umgangs miteinander. Wem das zu verdanken ist, können Sie an den Beiträgen der letzten Tage nachlesen.

Sollte jetzt jemand auf die Idee kommen, die Diskussion in anderen oder neuen Themen fortzusetzen, werde ich diese Beiträge umgehend ohne Ausnahme entfernen, unabhängig vom Inhalt.

Die Diskussion wird fortgesetzt am Samstag den 7.4.2018 auf der Hauptversammlung des Landesverbands Südwest.

Schöne Grüsse, Richard
 
Richard Am: 22.03.2018 09:22:36 Gelesen: 6692# 19 @  
@ Dittmar Wöhlert [#11]

Hallo Dittmar,

zunächst möchte ich betonen, das ich mit den Meinungen, Begründungen und Anträgen des WPHV nur selten übereinstimme. Der Austritt des LV Südwest aus dem BDPh bringt nach meiner Meinung den meisten Beteiligten nur Nachteile.

Davon unabhängig hat selbstverständlich jeder Verein im Landesverband Südwest das Recht, Anträge zu stellen, über welche die Hauptversammlung zu entscheiden hat. Der Vorstand Südwest hat danach die Aufgabe, die Entscheidungen umzusetzen.

Dabei darf der Vorstand nicht nach Lust und Laune Entscheidungen treffen, sondern hat sich an die von den Mitgliedsvereinen mehrheitlich beschlossene aktuell gültige Satzung zu halten. Als Zitat aus Beitrag [#2]:

Die Satzung des LV Südwest sagt zum Ausschluss:

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung, mittels eingeschriebenem Brief an den ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes unter Einhalt einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres,
b) durch Auflösung des LV,
c) durch Ausschluss.

Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LV-Belange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge.


Daraus geht hervor, wir mir das auch ein spezialisierter Anwalt bestätigt hat, dass nur der Vorstand des LV Südwest zum Ausschluss eines Vereins berechtigt ist, falls dieser Verein gegen die Belange des LV, insbesondere durch Nichtzahlung der festgesetzten Beiträge, verstossen hat.

Aus Deinem Beitrag [#11] entnehme ich, dass der Vorstand des Landesverbands einen Verstoß des WPHV gegen die Belange (lt. Duden stehend für Interessen oder Angelegenheiten) des LV nicht festgestellt und den Ausschluss des WPHV nicht beschlossen hat.

Aus der für den Vorstand verbindlichen Satzung geht ferner hervor, wie zu verfahren ist, wenn der Vorstand den Ausschluss eines Vereins beschlossen hat:

Wird von dem ausgeschlossenen LV-Mitglied innerhalb eines Monats gegen den Ausschluss beim geschäftsführenden LV-Vorstand Beschwerde erhoben, so entscheidet darüber endgültig der nächste LV-Tag.

Im Klartext: Ein Abstimmung durch die nicht dafür zuständige Hauptversammlung am 7.4.2018 ist nicht gültig oder verbindlich, sondern maximal als ein Stimmungsbild im LV Südwest zu bezeichnen.

Wenn der Vorstand aufgrund dieses Stimmungsbildes den Ausschluss des WPHV auf seiner nächsten Vorstandssitzung mehrheitlich beschliesst und begründet sowie dem WPHV mitteilt, hat dieser 30 Tage Zeit, Beschwerde zu erheben und damit die Hauptversammlung des übernächsten Jahres, also vermutlich im April 2020, über den Ausschluss abstimmen zu lassen.

Bis zu diesem Zeitpunkt behält der WPHV alle satzungsgemässen Rechte, auch das Recht an den Hauptversammlungen 2018 und 2020 teilzunehmen, sein Rederecht wahrzunehmen, an den Abstimmungen teilzunehmen und Anträge zur Hauptversammlung 2020 zu stellen.

Sollte der Antrag von Herrn Steche, der ohne Zustimmung auf einer Hauptversammlung seines Vereins zustande gekommen sein dürfte, zu einem satzungswidrigen Ausschluss auf der Hauptversammlung führen, kann dies weitreichende Folgen haben. So kann es sein, dass Beschlüsse, die ohne Rederecht und Abstimmung des WPHV zustande kommen, gerichtlich für ungültig erklärt werden und die Hauptversammlung erneut einberufen und wiederholt werden muss. Die Vereinsvorstände von 125 Vereinen werden sich über den zusätzlichen Tag und die entstehenden Kosten für Fahrt und Verpflegung Kosten sicher freuen wie der Landesverband über die Kosten einer zusätzlichen Hauptversammlung.

Für den Fall des satzungswidrigen Ausschlusses kann der WPHV die Gerichte anrufen. Hier auszugsweise eines von vielen Zitaten aus der Rechtssprechung:

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen der Kontrolle durch die staatlichen Gerichte; diese muss jedoch in grundsätzlicher Anerkennung der Vereinsautonomie bestimmte Grenzen einhalten. Seit langem anerkannt ist, dass die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 87, 337 [343]).

In Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass die Gerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (BGHZ 87, 337 [345]);

die Subsumtion [Duden: (Rechtssprache) Unterordnung eines Sachverhalts unter den Tatbestand einer Rechtsnorm] des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehöre hingegen zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die gerichtlich daher nur in den genannten engen Grenzen nachprüfbar seien (BGHZ 87, 337 [345]; BGHZ 47, 381 [384]). Für Monopolverbände und Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, hat der BGH die Grenzen noch enger gezogen (BGHZ 102, 265/277).


Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE409702005&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Ohne Zweifel hat der Landesverband Südwest ein regionales Monopol (Alleinstellung) oder eine überragende Machtstellung für alle Sammlervereine im Südwestraum.

Um eine den Landesverband, den BDPh und die Philatelie erheblich schädigende Eskalation im Landesverband und während der Hauptversammlung nicht auf die Spitze zu treiben, sollte sich der Vorstand des Landesverbandes vor der Hauptversammlung rechtlich detailliert beraten lassen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Richard Am: 27.03.2018 09:04:18 Gelesen: 6442# 20 @  
Liebe Mitglieder,

in 11 Tagen (7.4.) findet die Hauptversammlung des LV Südwest statt. Ich habe Dittmar Wöhlert vom Landesverband und Johannes Feifel vom WPHV angeboten, sich zu meinen vorherigen Beitrag nochmals abschliessend zu äussern, die Texte sollten hier zeitgleich veröffentlicht werden.

Von Dittmar habe ich eine Mail erhalten, dass keine weitere Stellungnahme abgegeben wird, da aus seiner Sicht die Haltung des Landesverbandes abschliessend dargestellt wurde.

Johannes hat die Gelegenheit genutzt nochmals ausführlich und abschliessend Stellung zu nehmen.

Schöne Grüsse, Richard

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Stellungnahme des Württembergischen Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V. (WPhV) zum geplanten Vorgehen des Landesverbands Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V. (LV Südwest) zur Entscheidung über den Antrag vom 11.02.2018 von Hans Steche zum Ausschluss des WPhV aus dem LV Südwest

Das  geplante Vorgehen des LV Südwest zur Entscheidung über den o .g. Antrag zum WPhV-Ausschluss sieht zunächst einmal das Einholen eines Stimmungsbilds der Ortsvereine (OVe) auf dem kommenden LV Südwest-Tag am 07.04.2018 vor. Auf Grundlage dieses Stimmungsbilds will dann im Anschluss der geschäftsführende Vorstand gegebenenfalls über einen möglichen WPhV-Ausschluss beschließen.

Natürlich ist auf den ersten Blick dieses geplante Vorgehen nicht idealtypisch im Hinblick auf § 5 Nr. 1 Satz 2 der Satzung des LV Südwest. Auf den zweiten Blick jedoch wird jedoch klar, dass das Vorgehen des LV Südwest überlegt und äußerst verantwortungsbewusst gegenüber allen seinen Mitgliedern (überwiegend OVe) ist:

Ausgangssituation:

Auf der einen Seite steht der WPhV, der seit über drei Jahren in der Verbandspolitik mitmischt und Dank seiner Marke „1882" eine erfolgreiche unkonventionelle Hardcore-Politik für die Interessen der OVe macht, die viele verstört, jedoch in der Sache nicht unbegründet ist. Der WPhV polarisiert, weil er beispielsweise zu Direktmitgliedschaften Positionen vertritt, die konträr zum BDPh sind. Und jetzt stellt der WPhV zum LV Südwest Tag am 07.04.2018 einen von vielen als Sakrileg empfundenen Antrag zum Austritt des LV Südwest aus dem BDPh. Obwohl dieser LV-Exit-Antrag nach den Stimmungsbildern bei den Regionaltagungen im LV Südwest nicht mehrheitsfähig ist, liegen bei vielen die Nerven blank, weil die Argumente des WPhVs wohl begründet sind und dazu auch noch den Samen der Aufklärung in sich tragen...

Auf der anderen Seite steht der Vorsitzende eines "verdienten, leistungsbereiten" OVs, der mit seinem OV in diesem Jahr eine BDPh-Rang 1 Ausstellung durchführen wird und bereits auch "in den letzten 30 Jahren" insgesamt rund 34 Veranstaltungen durchgeführt hat. Er und sein OV haben diese Leistungen selbstlos erbacht und dabei "seit 10 Jahren" trotz einer durchgeführten Rang 2- und drei Rang 3-Ausstellungen nicht "irgendeine Auszeichnung" erhalten. So gut wie jeder OV-Vorsitzende würde sich da in seinem Engagement nicht angemessen wertgeschätzt fühlen. Und so ist es auch nur verständlich, dass der WPhV, der "in den letzten 30 Jahren" solche Leistungsnachweise nicht erarbeitet hat, mit seinem LV-Exit-Antrag, in welchem er sich nicht nur über Konventionen, Hierarchien usw. hinwegsetzt, sondern auch noch den Sinn und Nutzen des ganzen BDPh-Ausstellungswesens hinterfragt, einen sensiblen Punkt trifft. Es ist daher verständlich, wenn man sich als Vorsitzender eines "verdienten, leistungsbereiten" OVs nicht nur nicht wertgeschätzt von oben, sondern auch noch abqualifiziert von unten fühlt. Aus diesem Gefühl heraus wird wohl Hans Steche in einer spontanen emotionalen Aktion seinen WPhV-Ausschluss-Antrag geschrieben haben, was auch die verschiedenen Unstimmigkeiten in seinem WPhV-Ausschluss-Antrag erklären dürfte (wie z.B. Datum „11.02.1918" (S.3), Unklarheit, ob er dazu ein Mandat seines OVs bekommen hat, oder die Bezeichnung seines eigenen Antrags als „unsäglich" und „verbandsschädigend" (S.3)).

Der LV Südwest dürfte eigentlich beide OVe trotz ihrer Unterschiedlichkeit schätzen, weil beide OVe für den LV Südwest einen hohen Nutzen haben: der eine als klassischer Leistungsträger, mit dem man jede BDPh-Veranstaltung stemmen kann, und der andere als hilfreicher "böser Bube" gegenüber dem BDPh, weil man selber als "lieber Bube" nicht auch noch "böser Bube" spielen will bzw. kann. Der WPhV-Ausschluss-Antrag kommt jedoch dem LV Südwest äußerst ungelegen, da er wegen des LV-Exit-Antrags eigentlich schon genug Stress hat. Zwar ist eigentlich der LV-Exit-Antrag letztendlich nur die brachiale Aufforderung des "bösen Bubens" an den BDPh, dass dieser seine OVe nicht mehr austricksen, sondern endlich wertschätzen und sich auch um sie kümmern soll, was auch im Sinne des LV Südwest ist, doch der radikale Beschlussinhalt "Ausstieg des LV Südwest aus dem BDPh" entspricht -noch- nicht Politik des LV Südwest. Daher ist der LV Südwest gefordert, bei seinen Mitgliedern gegen den beantragten LV Exit zu argumentieren, was angesichts aufgestauter Unzufriedenheiten mit dem BDPh nicht immer leicht ist und zudem durch den WPhV-Ausschluss-Antrag auch noch unnötig erschwert wird .

Warum sich kein satzungskonformes Vorgehen empfiehlt:

Was hilft dem LV Südwest seine Satzung, wenn der WPhV erklärtermaßen nicht aus dem LV Südwest austreten will, sondern ganz im Gegenteil für den LV Südwest als Institution wirbt?

1) Wenn der geschäftsführende Vorstand des LV Südwest gemäß LV-Satzung den WPhV ausschliessen würde, würde der WPhV sich beschweren, so dass das Thema WPhV-Ausschluss zum nächsten LV Südwest Tag von den OVs entschieden werden müsste.

(Nebenbei: Bei einem entsprechenden Beschluss vor dem 07.03.2018 hätte bereits bei erfolgter WPhV-Beschwerde der kommende LV Südwest Tag am 07.04.2018 über den WPhV-Ausschluss  beschliessen müssen, was sicherlich zu weiteren Eskalationen und Sympathien für den WPhV und seinen LV Exit-Antrag geführt hätte. Ein Verstreichenlassen dieser Frist dürfte daher eher hilfreich sein.)

Bei einem möglichen Ausschluss-Entscheid auf dem nächsten LV Südwest-Tag würden dann Gerichte bemüht werden, wobei ein Verbleib des WPhV im LV Südwest sicherlich nicht chancenlos wäre. Zudem würde der WPhV als Opfer- und Märtyrer-OV verklärt werden, was den "bösen Buben" stärken würde, was strategisch für den LV Südwest nicht wünschenswert wäre.
Dieses Szenario ist nicht wirklich attraktiv für den LV Südwest.

2) Wenn der geschäftsführende Vorstand des LV Südwest gemäß LV-Satzung den WPhV nicht ausschließen würde, dann hätte der LV Südwest ernsthaften Stress mit dem Vorsitzenden eines TOP-Leistungsträger-OVs, der dann möglichweise vom LV Südwest enttäuscht sich zurückziehen und sein lobenswertes Engagement reduzieren oder gar auf Null fahren würde. Dem LV Südwest würde somit der Verlust eines seiner nur ganz wenigen TOP-Leistungsträgers drohen.
Auch dieses Szenario ist nicht wirklich attraktiv für den LV Südwest.

Das geplante Vorgehen des LV Südwest als salomonische Lösung mit Win-Win-Chancen:

Um aus dieser Zwickmühle herauszukommen hat der LV Südwest sich für eine salomonische Lösung entschieden – nämlich die, sich vor seiner Entscheidung ein Stimmungsbild bei den OVen einzuholen, zumal beide Anträge (LV-Exit und WPhV-Ausschluss) eng zusammenhängen ("Replik"). Dabei geht es um die wohl wichtigste Angelegenheit, über die jemals auf einem LV Südwest-Tag diskutiert und beschlossen wurde, was naturbedingt kein 08/15-Vorgehen erfordert wie bei säumigen Mitgliedsbeiträgen:

1) Sollte das Stimmungsbild der OVe und der daraus resultierende Beschluss einen Ausschluss des WPhV aus dem LV Südwest ergeben, würde der WPhV Beschwerde einlegen und sollte dieser Ausschluss auf dem nächsten OV Tag 2020 bestätigt werden, würden Gerichte bemüht werden. Das wäre der konventionelle Satzungsweg. Der Verbleib des WPhV im LV Südwest dürfte jedoch bei diesem Weg, wie bereits gesagt, nicht chancenlos sein und unabhängig vom Ausgang des Gerichtverfahrens wäre das Gefüge und die Verbundenheit im LV Südwest beschädigt worden, ohne dass irgendein konstruktives Ergebnis (im Hinblick auf die weitere Entwicklung des LV Südwest) erreicht worden wäre.

2) Sollte das Stimmungsbild der OVe und der daraus resultierende Beschluss des LV Südwest einen Verbleib des WPhV im LV Südwest sichern, müsste der Vorsitzende des unterlegenen OVs erkennen, dass sein Antrag mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch auf dem konventionellen Satzungsweg (mit Beschluss des LV Südwest-Vorstands sowie anschließender WPhV-Beschwerde und Entscheid 2018 oder 2020 auf dem LV Südwest-Tag) erfolglos gewesen wäre.

Durch das geplante Vorgehen des LV Südwest besteht daher die realistische Chance, dass alle Beteiligten und Betroffenen den Antrag WPhV-Ausschluss ohne größere Blessuren überstehen, was nur begrüßenswert wäre:

Falls nämlich beim Stimmungsbild am kommenden LV Südwest-Tag die Anhänger des WPhV-Auschluss-Antrags unterliegen sollten, können sie dennoch stolzen Hauptes nach Hause gehen, denn sie haben für ihre Überzeugung gekämpft und so nicht nur die Ehre ihres "verdienten, leistungsbereiten" OV verteidigen, sondern sogar auch für ihren OV und dessen Politik werben können.

Sollte beim Stimmungsbild der WPhV unterliegen und der LV Südwest daraufhin einen Ausschluss beschließen, wird der oben bereits beschriebene Weg beschritten, der zwar mühselig ist, jedoch dem WPhV auch die Chance bietet, die anderen OVe von seiner Politik "Pro Ortsverein" weiter zu überzeugen, zumal innovative Politik und Change Management Zeit und Geduld brauchen.

Fazit:

Wie dargelegt, ist auf den zweiten Blick das geplante Vorgehen des LV Südwest in Sachen WPhV-Ausschluss-Antrag mit der skizzierten salomonischen Lösung wohl durchdacht und hat das Wohl all seiner OVe im Auge. Da dem WPhV bis zu einem möglichen Ausschluss-Entscheid auf dem LV Südwest Tag 2020 keine Mitgliederrechte entzogen werden können, bestehen seitens des WPhV keine Bedenken gegen das geplante Vorgehen des LV Südwest beim Antrag WPhV-Ausschluss. Daher werden auch alle OVe im LV Südwest gebeten, dass sie auf dem LV Südwest-Tag keine unergiebigen Satzungsdiskussionen diesbezüglich führen oder die Zulässigkeit des WPhV-Ausschluss-Antrags wegen seinen formalen Schwächen in Frage stellen, sondern Verständnis zeigen für die schwierige Situation, in die der LV Südwest durch diesen WPhV-Ausschluss-Antrag gebracht wurde, und entsprechend verantwortungsbewusst darüber abstimmen.

Das Ziel aller OVe im LV Südwest muss sein, dass in einem demokratischen, pluralistischen LV Südwest beide OVe trotz ihrer Unterschiedlichkeit eine Heimat haben, denn beide OVe sichern und stärken die real existierende Philatelie vor Ort und damit auch den LV Südwest mit all seinen OVen.

Stuttgart, 25.03.2018

Dr. Johannes Feifel
(Erster Vorsitzender WPhV)
 
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