BUND DEUTSCHER PHILATELISTEN e.V.
SATZUNG
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr und Erfüllungsort
§ 2
Zweck und Aufgaben
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5
Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 6
Bundesorgane
§ 7
Hauptversammlung
b. Einzelmitglieder haben eine Stimme. Wenn sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sie dies bis spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung der Bundesgeschäftsstelle anzeigen.
c. Die Stimmenzahl der Mitgliedsverbände richtet sich nach der Zahl der Mitglieder in den Vereinen zum 1. Januar des laufenden Jahres und der Zahl der dem jeweiligen Verband gemäß Absatz (8) zugeordneten Einzelmitglieder. Die Stimmenzahl reduziert sich um die Zahl der Mitglieder der Vereine, an die die Stimmberechtigung vom Mitgliedsverband delegiert wurde.
d. Die Stimmenzahl der Vereine, an die die Stimmberechtigung von ihrem Mitgliedsverband delegiert wurde, richtet sich nach der Zahl der Mitglieder in den Vereinen zum 1. Januar des laufenden Jahres.
e. Die Stimmenzahl der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V. erhöht sich um die Zahl der Mitglieder der den Landesringen angeschlossenen Jugendgruppen bzw. Vereine, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Stichtag für die Bestimmung der Anzahl dieser Mitglieder ist der 1. Januar des laufenden Jahres.
§ 8
Aufgaben der Hauptversammlung
§ 9
Bundesvorstand
§ 10
Verwaltungsrat
Die zugrunde zu legende Mitgliederzahl der Deutschen Philatelisten-Jugend e.V. erhöht sich um die Anzahl der Mitglieder der den Landesringen angeschlossenen Jugendgruppen und Vereine, soweit sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Stichtag für die Bestimmung der Anzahl dieser Mitglieder ist der 1. Januar des laufenden Jahres.
§ 11
Bundesstellen
b. Zur Hauptversammlung haben sie ihren Rechenschaftsbericht abzugeben.
c. Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind der Bundesvorstand und der Vorsitzende des Verwaltungsrates unverzüglich zu unterrichten.
§ 12
Consilium Philatelicum
§ 13
Rechnungsprüfer
§ 14
Satzungsänderung
Über eine Satzungsänderung entscheidet eine Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 15
Auflösung des Bundes
§ 16
Inkrafttreten
Diese Satzung ist von der Hauptversammlung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. am 28. September 2019 in Bensheim beschlossen worden.
Sie tritt mit Wirkung ab 28. September 2019. in Kraft unbeschadet des Umstandes, dass gemäß § 71 BGB Änderungen der Satzung zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedürfen, nachdem die Vereinsorgane bereits vor der Eintragung aufgrund der neuen Satzung zu Beschlussfassungen ermächtigt sind; diese werden jedoch erst mit der Eintragung der Satzungsänderung sowohl im Verhältnis zu Dritten wie auch den Mitgliedern wirksam.
Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 19. September 2009, beschlossen in Bad Sassendorf, außer Kraft.