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Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Das Thema hat 43 Beiträge:
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Heinz 1 Am: 08.12.2009 09:05:03 Gelesen: 49358# 19 @  
@ T-M 123 [#18]

Hallo,

soweit ich weiß, wird der "T" Vermerk immer noch angebracht für Sendungen ins und aus dem Ausland. Wenn kein "T" Vermerk auf der Sendung aus dem Ausland vorhanden ist, wird die Deutsche Post auch keine Nachgebühren erheben, da es 1. fast unmöglich ist alle Gebühren der ausländischen Postverwaltungen zu kennen, bzw. nachzusehen und 2. die Sendung als vorschriftsmäßig freigemacht anzusehen ist. Wie dies in anderen Ländern gehandhabt wird kann ich allerdings nicht sagen.

Auch wenn ein "T" Stempel vorhanden ist und die Bruchzahl nicht angegeben wurde von der ausländischen Postverwaltung werden keine Nachgebühren erhoben.

Der Umrechnungsfaktor der Bruchzahl wird wie folgt berechnet:

z.B. 7/28 = 7 : 28 = 0,25 x 55 = 14 (gerundet) + 0,51 = 0,65 €

Gruß Heinz 1
 
DL8AAM Am: 08.12.2009 13:35:09 Gelesen: 49348# 20 @  
@ T-M 123 [#18]

> Ich habe schon öfter Sendungen aus dem Ausland bekommen, die unterfrankiert waren, aber nie Nachgebühr zahlen müssen.

Wir hatten vor ein paar Jahren anläßlich einer damals geplanten Reise in die USA ein paar "Chamber of Commerce" (die sind dort oft auch für die Tourismusförderung zuständig), mit der Bitte um Weiterleitung meiner Anfrage an ihre örtlichen "Unterkünfte" angeschrieben. Bekam daraufhin ungelogen knapp 300 Schreiben von Hotels bis zu kleinen gemütlichen B&Bs mit Familienanschluß bekommen. Von den "Standardbriefen" (1 Unze) waren max. 1/3 mit dem normalen Auslandsporto frankiert, der Rest mit normalen Inlandsporto und vielleicht gut 5% ganz ohne irgendeinen Portovermerk. Nachgebühr wurde nie fällig. Bei einigen wenigen Ausnahmen wurde in den USA der Brief (wie "hier") zur Nachfranktur an den Absender zurück geschickt.

Siehe "USA: Returned for additional postage" auf http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=19330#M13

Für den Sammler in mir war das natürlich super, Briefmarken zum Inlandsportosatz sind in DL viel viel seltener zu bekommen, als die "langweiligen" Air Mail Marken zu 80 oder 90 Cent aus der Serie "Landschaft". ;-)

Gruß
Thomas
 
Wachauer Am: 04.12.2012 18:51:35 Gelesen: 44481# 21 @  
Ich wende mich wieder einmal mit einer Bitte an die Forengemeinde, diesmal sind die Spezialisten für Nachporto gefragt. Kann mir jemand bei der Deutung bzw. Beschreibung der gezeigten Postkarte helfen?



Soweit ich das Stempeldatum interpretieren kann, ist die runde Karte am 31.7.1976 von St. Jakob im Rosental (Kärnten, Österreich) nach Berlin gelaufen und ist mit ATS 2,50 frankiert. Das richtige Porto für normale Postkarten wäre ab 1.1.1976 ATS 4,- gewesen.

Die Karte wurde mit dem deutschen "T-Stempel" und dem Vermerk 900/400 und dem roten "Nachgebühr-Stempel" gestempelt. Wie wurde nun das Nachporto berechnet?

Wurde überhaupt Nachporto erhoben? Hat auch das runde Format Auswirkung auf das Nachporto? Was bedeutet der handschriftliche Vermerk "16" - könnte das ein österreichischer postamtlicher Vermerk für ATS 16,- sein?

Ich weiß, schon viele Fragen, aber vielleicht findet sich ein gutmütiger Experte, der bereit ist, mir das zu erklären.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
 
Nachtreter Am: 04.12.2012 19:32:06 Gelesen: 44473# 22 @  
@ Wachauer [#21]

Unabhängig vom "Nachporto"-Problem: Die runden Postkarten waren (sind ?) nur für den nationalen Versand in Österreich zugelassen. Ich denke, daß dann zumindest nicht der gewöhnlich Postkarten-Tarif für das Ausland gegriffen hat - eher ein Brieftarif.

Einen schönen Abend wünscht

Nachtreter
 
Wachauer Am: 04.12.2012 19:48:32 Gelesen: 44470# 23 @  
@ Nachtreter [#22]

Die runden Postkarten waren (sind ?) nur für den nationalen Versand in Österreich zugelassen. Ich denke, daß dann zumindest nicht der gewöhnlich Postkarten-Tarif für das Ausland gegriffen hat - eher ein Brieftarif.

Danke für diesen zusätzlichen Aspekt. Der Tarif für einen Standard-Auslandsbrief wäre ab 1.1.1976 ATS 6,-- gewesen.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
 
T-M 123 Am: 04.12.2012 21:55:13 Gelesen: 44462# 24 @  
@ Wachauer [#21]

Ich nehme an, dass die 16 die in Deutschland erhobene Nachgebühr war, die wird ja bis heute auf diese Weise notiert. Allerdings scheinen mir 16 Pfennig für 1976 etwas wenig.

Die Berechnung ist soweit ich weiß wie folgt: Obere Zahl geteilt durch untere Zahl, das Ergebnis mal dem Standardbriefporto vom Empfänger- ins Herkunftsland (also in Gegenrichtung), und das Ergebnis davon wiederum plus einem Einziehungsentgelt, das je nach Land unterschiedlich ist (in Deutschland immer noch 51 Cent, glaube ich). Das ist wohl bis heute immer noch so, zumindest in den Fällen, in denen man sich überhaupt noch die Mühe macht, Nachgebühr für internationale Briefe zu berechnen und einzuziehen.

Allerdings weiß ich nicht, ob das 1976 auch schon so war. Ich glaube mal gelesen zu haben, früher sei es noch komplizierter gewesen.

Der rote Nachgebühr-Stempel ist sicherlich deutsch, was wiederum darauf hindeutet, dass auch die 16 deutsch ist, denn wenn man diesen Stempel abgeschlagen hat, wird man sicherlich auch die Höhe der Nachgebühr notiert haben.

Heutzutage gibt es solche Stempel nicht mehr, es wird (wenn überhaupt) nur noch der Betrag der Nachgebühr auf dem Umschlag notiert.

Gruß
Tim
 
drmoeller_neuss Am: 05.12.2012 10:16:53 Gelesen: 44431# 25 @  
Der T-Stempel wurde in Österreich angebracht, der rote Nachgebührstempel in Deutschland.

Wie sich die 900 Groschen zusammensetzen, kann ich nicht sagen, da ich nicht über eine österreichische Portotabelle verfüge. Möglicherweise wurden Postkarten im Sonderformat gebührenmässig als Briefe im Nicht-Standardformat behandelt.

In Deutschland wurde der Bruch 900/400 mit der Gebühr für einen Auslandsbrief (damals 70 Pfg.) multipliziert, macht 15,75 Pfg. und aufgerundet 16 Pfennig, was auch so in Blaustift vermerkt wurde.
 
Franz G. Am: 06.12.2012 07:24:48 Gelesen: 44391# 26 @  
@ Wachauer [#21]

Hallo Gerhard,

die Indizien auf der von dir gezeigten Postkarte sprechen für einen Versand in der Portoperiode von 01.07.1972 - 31.12.1975. Die Postkarte entspricht nicht den zu der Zeit gültigen Postverordnung. Postkarten mussten zu dieser Zeit mindestens 14 x 9 cm und maximal 14,8 x 10,5 cm mit einer Toleranzgenze von 2 mm sein. Deshalb wurde die Karte als Briefsendung angesehen, aber auch hier wurden die Vorgaben laut Postordnung nicht eingehalten.

1. Mindestmaße Länge 14 cm Breite 9 cm (rechteckige Form)
2. Höchstmaße Länge 23,5 cm Breite 12 cm (rechteckige Form)
3. Verhältnis der Länge zur Breite mindestens 1,414 : 1

Deshalb wurde ein Brief der zweiten Gebührenstufe taxiert. Das wäre in der oben genannten Periode 7,-- Schilling gewesen. 2,50 Schilling waren aufgeklebt. Es fehlen also 4,50 Schilling. Diese wurden in der zur Portoperiode richtigen Form taxiert als Bruch Doppelter Fehlbetrag im Zähler und Betrag für einen Auslandsbrief der ersten Gebührenstufe im Nenner, also 900/400.

Eine Taxierung der Karte mit Versanddatum 1976 hätte auf Grund der Änderungen im Taxwesen wie folgt lauten müssen 750/600.

Im übrigen haben sowohl drmoeller_neuss wie auch der taxierende Postler der Deutschen Post den gleichen Rechenfehler gemacht. Richtig wäre gewesen 900x70/400 = 157,5 ~ 158 Pfennig. Der Empfänger ist also mit nur 16 Pfennig Nachgebühr günstig ausgestiegen.

Gruß aus Graz,
Franz
 
Postgeschichte Am: 06.12.2012 16:34:38 Gelesen: 44358# 27 @  
@ Franz G. [#26]

Hallo Franz,

bei diesem Bierdeckel haben in der Tat einige einen oder mehrere Fehler gemacht. Es fängt schon mit dem T-Stempel an. Hier ist die Berechnung des Nachportos schon ein Mal falsch. Bei dem T-Stempel steht über dem Bruchstrich immer der Fehlbetrag. Dieser kann nie höher sein als das reguläre Porto, welches unter dem Bruchstrich steht. In diesem Fall hätte dort "T 150 / 400" stehen müssen, was eine Nachgebühr von 56 Pf zur Folge gehabt hätte (150x70/400+30). Auch bei Deiner Berechnung haben sich Fehler eingeschlichen. Bei Zugrundelegung der zweiten Gewichtsstufe, die du ja angenommen hast, hätte die Stempelbezeichnung lauten müssen T 450 / 700, was eine Berechnung der Nachgebühr von 450 x 70 / 700 = 45 + 30 = 75 Pf zur Folge gehabt hätte. Die Einziehungsgebühr hattest du in deiner Berechnung auch nicht berücksichtigt. Bei Nachgebühren kann man sehr schnell etwas übersehen. Ob der Empfänger überhaupt eine Nachgebühr, egal in welcher Höhe, gezahlt hat, ist fraglich, da er zur Zahlung nicht verpflichtet war.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
drmoeller_neuss Am: 06.12.2012 17:37:30 Gelesen: 44346# 28 @  
@ Postgeschichte [#27]

Natürlich kann der Fehlbetrag höher sein, als das reguläre Porto für einen Standard-Auslandsbrief. Noch einmal die Regelung:

Fehlendes Porto dividiert durch Standardbriefporto des Absenderlandes mal Standardbriefporto des Empfängerlandes plus Einziehungsgebühr ergibt die Nachgebühr.

Diese Regelung macht im Weltpostverein durchaus Sinn. Da die Postverwaltung des Empfängers die Portosätze des Absenderlandes nicht kennen kann, rechnet man einfach das Verhältnis des fehlenden Portos zu einem Bezugswert aus. Absender und Empfängerpostverwaltung müssen sich nun nur noch auf einen sinnvollen Bezugswert einigen, der auch die unterschiedlich Kaufkraft der Länder berücksichtigt. Statt des Portos für einen Auslandsbrief könnte man auch den "McDonald-Index" nehmen. Kosten eines Standard-Hamburgers im Empfängerland zum Verhältnis des Preises eines Hamburgers im Heimatland.

Vielleicht sollte man den Bruch so schreiben, dann wird es deutlich:

Porto für Standard-Auslandsbrief des Empfängerlandes
--------------------------------------------------------------------------------- * Fehlbetrag
Porto für Standard-Auslandsbrief des Absendelandes

Hat das Absendeland eine niedrige Kaufkraft und "billige Postgebühren", dann stellt bereits ein kleiner Fehlbetrag für die betroffene Postverwaltung einen grossen Verlust da. Das wird dadurch berücksichtigt, dass der Bruch grösser als 1 wird. Frankiere ich einen Brief aus Indien statt mit 15 Rupien nur mit 10 Rupien, fehlen absolut nur 5 Rupien und umgerechnet 7 Eurocent. Für die Indische Post fehlt aber 1/3 des Portos. Daher ist es nur fair und gerecht, dass ich im Empfängerland auch ein Drittel des Portos für einen Auslandsbrief nachzahlen muss. Der Bruch lautet daher auf 5/15, was einem Drittel entspricht.

Nehmen wir einmal an, dass die Regel von Postgeschichte stimmen würde, dass immer das reguläre Porto unter dem Bruchstrich stehen würde. Nun schicke ich einmal einen richtig schweren Brief, der 1600 Pfennig gekostet hätte, auf dem aber nur 10 Pfennig kleben. Der Bruch "nach Postgeschichte" würde dann lauten 1590/1600. In Indien würden dann noch nicht einmal 15 Rupien Nachporto anfallen. Ein Schnäppchen für den Absender also. Daher hätte die Deutsche Bundespost in den T-Stempel geschrieben 1590/70, und die indische Post den Betrag mit 15 Rupien multipliziert. Der Empfänger hätte etwas mehr als das 22-fache des Standardportos für einen Auslandsbrief gezahlt, was der Situation viel besser entspricht.

Im übrigen: Wären beide Teile variabel gewesen, hätte es keine Stempel mit einem festen Wert gegeben, oder man hätte Zähler und Nenner jedesmal neu einstellen müssen. Per Hand aufschreiben geht aber schneller, als jedesmal den Stempel neu einstellen.

Was ich aber auch bislang nicht verstanden habe, unter welchen Umständen der doppelte Fehlbetrag eingetragen wurde. Ich habe Belege aus den gleichen Zeiträumen für beide Verfahrensweisen (einfacher und doppelter Fehlbetrag).

Noch ein paar Links:

Beschreibung der Vorschrift für die Behandlung von unterfrankierten Sendungen aus dem Ausland durch die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika:
"730 Shortpaid Mail to the United States": http://pe.usps.gov/text/imm/immc7_007.htm

Zwei Beispiele mit unterfrankierten Briefen aus Simbabwe und Burkina Faso:
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=355&CP=0&F=1#M188
 
Franz G. Am: 06.12.2012 19:00:21 Gelesen: 44327# 29 @  
@ Postgeschichte [#27]

Hallo Manfred,

die von mir getätigten Aussagen über die Taxierung des in Beitrag 21 gezeigten Beleges sind korrekt und entsprechen sowohl der österreichischen Postverordnung in der geltenden Fassung der genannten Zeitperiode wie auch den zu der Zeit geltenden Bestimmungen des Weltpostvertrages.

Die geltenden Regelungen für die Taxierung der in Frage kommenden Perioden kannst du hier

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?F=1&ST=355&CP=0&page=4

im Beitrag 84 und 85 nachlesen.

Mit philatelistischem Gruß,

Franz
 
filunski Am: 06.12.2012 19:26:07 Gelesen: 44318# 30 @  
Kein Wunder, dass der "arme Postler" damals nicht auf den richtigen Betrag (wie immer der nun ausschauen mag?) kam. :-)

Beste Grüße,
Peter
 
Postgeschichte Am: 06.12.2012 19:43:54 Gelesen: 44313# 31 @  
@ Franz G. [#29]

Hallo Franz,

ich weiß. Hatte aber in der Zwischenzeit drmoeller_neuss etwas antworten wollen, was auf Grund der Fülle etwas länger gedauert hat, ich aber hiermit noch nachhole.

@ drmoeller_neuss [#28]

Bevor man die Aussage eines Mitgliedes kritisiert, sollte man die Vorschriften kennen oder sich zumindest sicher sein, die richtigen Beispiele zu bringen. Die Beispiele und auch die Berechnung der Nachgebühren nicht auf den in Rede stehenden Fall zu. Damit die Ausführungen nicht zu lang werden, bitte die Vorschriften des Weltpostvereins und die Umsetzung der Deutschen Post in der Postordnung nachlesen. Zunächst bestätigst Du die von mir genannte Regelung des Weltpostvereins um dann mit einem eigenen Index

Vielleicht sollte man den Bruch so schreiben, dann wird es deutlich:

Porto für Standard-Auslandsbrief des Empfängerlandes
--------------------------------------------------------------------------------- * Fehlbetrag
Porto für Standard-Auslandsbrief des Absendelandes



Der deutsche Postbeamte musste also erst den Fehlbetrag anhand einer Gebührentabelle des Absenderlandes ermitteln, denn der Fehlbetrag ist ja aus Stempel von Österreich nicht ersichtlich? Das ist mir neu und habe ich auch so nicht gelernt.

Dieser freien Darstellung nach "drmoeller_neuss" möchte ich einfach die nach der Postordnung der Deutschen Bundespost geltenden Formel für die Berechnung gegenüberstellen, die besagt:

Fehlbetrag
--------------------------- * Porto für Standard-Auslandsbrief + ggf. Einziehungsgebühr = Nachgebühr
die allgemeine, nicht ermäßigte Auslandsgebühr für einen Standardbrief


Die Berechnung bezieht sich nicht auf eventuelle Kaufkraftverluste von irgendwelchen Staaten oder selbst erstellte Indexe, sondern gibt die Vorschriften zur Nachgebührberechnung der Deutschen Bundespost in Deutschland wieder. Erfundene Beispiele mit Indien, deren Postvorschriften ich auch nicht kenne, sind irrelevant und möchte ich auch nicht kommentieren. Daß ein so schwerer Auslandsbrief von Indien nach Deutschland nur 15 Rupien kosten soll, halte ich aber für ein Gerücht. Außerdem geht es hier nicht um ausgehende Post, sondern um eingehende. Aber auch für die ausgehende Post empfehle ich, die Postordnung zu Rate zu ziehen. Die Vorschriften der USA für unterfrankierte Sendungen aus dem Ausland (die übrigens die gleiche Formel des Weltpostvereins verwendet, wie von mir beschrieben) sind auch auf den hier gezeigten Fall nicht anwendbar. Um einen Nachgebühr-Beleg erklären zu können, sollte man die Postvorschriften des Bestimmungslandes kennen. Ich habe mich bei meiner Erklärung daran gehalten.

Mit postgeschichtlichem Gruß
Manfred
 
drmoeller_neuss Am: 06.12.2012 22:16:42 Gelesen: 44270# 32 @  
Liebes Mitglied "postgeschichte": Wenn Du von Dir behauptest, die Vorschriften zu kennen, warum wendest Du sie dann auf das gezeigte Beispiel der Postkarte aus Österreich falsch an? [#27]

Die Berechnung von Franz G [#26] ist richtig, und wird in Deinem Beitrag [#27] komplett in Frage gestellt. Dort lese ich auch "Bei dem T-Stempel steht über dem Bruchstrich immer der Fehlbetrag. Dieser kann nie höher sein als das reguläre Porto, welches unter dem Bruchstrich steht." Natürlich kann der Fehlbetrag höher sein, als das reguläre Briefporto für einen Auslandsbrief. Gerade bei schweren Briefen konnte das auch passieren, dass mehr als die Hälfte des Portos fehlte.

Ausserdem habe ich in meinem Beitrag bereits im zweiten Satz die Regel wiedergegeben: "Fehlendes Porto dividiert durch Standard-Auslandsbriefporto des Absenderlandes mal Standard-Auslandsbriefporto des Empfängerlandes plus Einziehungsgebühr ergibt die Nachgebühr."

Ich habe jetzt noch das Wort "Auslands-" eingefügt, ich bin aber davon ausgegangen, dass sich das aus dem Sinnzusammenhang ergibt, dass nicht die Inlandsportostufen gemeint sind.

Und der Rest meines Beitrages ist einfach nur der Versuch, zu erklären, dass die Regel des Weltpostvereins ganz sinnvoll ist.

Allerdings ist das Missverständnis auch erst dadurch entstanden, dass das Stempeldatum auf der Karte nicht richtig entziffert wurde (Bleistifteintrag 31.07.1976). Franz G. hat sich aber davon nicht beirren lassen und die Postkarte in die richtige Portoperiode von 01.07.1972 - 31.12.1975 eingeordnet.
 
Postgeschichte Am: 06.12.2012 23:45:15 Gelesen: 44251# 33 @  
@ drmoeller_neuss [#32]

wenn Du von Dir behauptest, die Vorschriften zu kennen, warum wendest Du sie dann auf das gezeigte Beispiel der Postkarte aus Österreich falsch an? [#27]

Weil ich aus Zeitgründen meine Augen nicht aufgemacht habe und dadurch auf eine falsche Fährte und zu einem anderen Zeitraum geleitet wurde, genau wie Du in Beitrag [#25] und der Postbeamte bei der Berechnung zu einem falschen Ergebnis gelangt seid. Irren ist nun mal Menschlich. Die Berechnung, die Franz G in Beitrag [#26] angestellt hat, ist für den in Beitrag [#21] gezeigten Beleg vollkommen richtig und entspricht auch der Deutschen Postordnung. Zu diesem Zeitpunkt war der doppelte Fehlbetrag zu Grunde zu legen.

@ drmoeller_neuss [#28]

Was ich aber auch bislang nicht verstanden habe, unter welchen Umständen der doppelte Fehlbetrag eingetragen wurde. Ich habe Belege aus den gleichen Zeiträumen für beide Verfahrensweisen (einfacher und doppelter Fehlbetrag).

Diese Frage ist auch nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an. Für die Berechnung von Nachgebühren gab es laut Weltpostvertrag Vorgänge, wo nur der einfache Fehlbetrag angewandt wurde, z.B. Einschreiben und Nachsendungen. Außerdem sollte man auch die Nicht- oder Falschanwendung der Vorschriften in Betracht ziehen.

Mit postgeschichtlichen Grüßen
Manfred
 
Wachauer Am: 09.12.2012 17:57:40 Gelesen: 44175# 34 @  
Vielen Dank an alle, die mir bei der Beschreibung dieses Beleges [#21] geholfen haben. Entschuldigen muss ich mich, dass ich unbeabsichtigt mit dem Datum eine falsche Spur gelegt habe. Aber da hat sich Franz G. nicht beirren lassen - nochmals danke.

Herzliche Sammlergrüße
Gerhard
 
drmoeller_neuss Am: 04.05.2015 17:54:28 Gelesen: 38450# 35 @  
In den USA wurden unzureichend frankierte Auslandssendungen an den Absender zur Auffrankatur zurückgegeben. Der rote Stempel lautet "Returned for additional postage. Postage Due 20". Total postage required 20. Rate 20 per 1/2 ounce." Der Brief war offensichtlich zu schwer, da die frankierte 20 cent nur das Porto für eine Unze deckten.

Für die Weihnachtspost war es aber zu spät, da der Brief erst am 24. Dezember im zweiten Anlauf auf die Reise in die Trinkhalle nach Duisburg geschickt wurde. Hätte doch der Absender besser am 20. Dezember gleich richtig gewogen und das richtige Porto frankiert.


 
Baber Am: 16.09.2017 15:25:22 Gelesen: 27846# 36 @  
Die leidige Geschichte mit der Deutung des Taxe Bruches

Fehlendes Porto dividiert durch Standard-Auslandsbriefporto des Absenderlandes mal Standard-Auslandsbriefporto des Empfängerlandes plus Einziehungsgebühr ergibt die Nachgebühr.

Wenn die einleuchtende Erklärung von drmoeller_neuss [#32] stimmt, kann ich die 6S Nachgebühr für diese Karte aus 1983 nur so erklären, dass der Bruch 70/90 *6 (Standardauslandsbrief Östereich) aufgerundet 5S Nachgebühr ergibt und Österreich damals zusätzlich 1S Einzugsgebühr berechnet hat. Kann das jemand bestätigen?



Gruß
Baber
 
wajdz Am: 17.08.2018 23:49:52 Gelesen: 21430# 37 @  
Die Höhe der Nachgebühr (66 in blau handschriftlich) und den T-Stempel 20/90 versuche ich gar nicht erst zu begründen. In der Realität hat der Empfänger sowieso nur die Wahl, den geforderten Betrag zu zahlen, wenn er wissen will, was in dem Brief steht oder den Empfang zu verweigern. Hat er aber nicht und so ist uns dieser schöne Beleg erhalten geblieben. frankiert 2x Schweiz MiNr 1059 (30) =60, notwendig wären für einen Auslandsbrief wohl 90 Rappen gewesen.



Mwst.1200 GENEVE 1 • 29.10.76 •EXP.LETTRES • Text im Werbestempel: Tag der Vereinten Nationen am 24. Oktober / UN-Logo

MfG Jürgen -wajdz-
 
10Parale Am: 16.11.2020 21:58:01 Gelesen: 14263# 38 @  
@ wajdz [#37]

Hier eine interessante Nachporto-Erhebung aus der Schweiz (PTT). Die 170 Pfennig Friedrich List (Volkswirt 1789 - 1846), Michel Nr. 1429 wurde mit einem Nachporto von 80 Rappen belegt. Der T-Stempel 40/140 kann ich dabei nicht erläutern. Über dem T-Stempel hängt ein roter Taxschein auf Briefpostsendungen für Fachhalter.

Ich denke es handelt sich um eine Nachgebühr für einen Postfachhalter. Wurde diese Post ihm nachgereicht?

Wer bringt Licht ins Dunkel?

Liebe Grüße

10Parale


 
Lars Boettger Am: 21.11.2021 13:47:34 Gelesen: 10095# 39 @  
Die Deutsche Reichspost hat es nur ungern gesehen, wenn andere Postanstalten "ihren" Portoanteil eingezogen haben. Darum wurde dieser mit 10 Pfennigen unterfrankierte Einschreibebrief (20 Pfg. Auslandsbriefporto der 1. Gewichtsstufe + 20 Pfg. Einschreibegebühr -> frankiert sind 30 Pfg.) wie folgt behandelt:

Er erhielt keinen Nachportovermerk, sondern handschriftlich den Zusatz "10 Pf nach dem Aufgabort zutaxiert [+ Unterschrift]". Das Postamt am Aufgabeort musste sich die 10 Pfg. vom Einlieferer zurück holen.

Diese Prozedur hatte die folgenden Vorteile:

- Der Reichspost entging kein Porto bzw. keine Gebühr
- Der Brief wurde in Regel nicht wegen Porto zurückgegeben
- Der Absender hatte ein Interesse daran, das fehlende Porto zu bezahlen, der Empfänger vielleicht weniger

Beste Grüße!

Lars

P.S. Ich bin an un- oder unterfrankierten Belegen mit Besonderheiten von und nach Luxemburg immer interessiert!


 
epem7081 Am: 27.12.2021 21:54:09 Gelesen: 9623# 40 @  
Hallo zusammen,

ob ich mit diesem fragwürdigen Stück hier richtig gelandet bin? Mir scheint, dass hier etwas 100%ig schief gelaufen ist?



Dieser Fensterbriefumschlag wurde gemäß AFS von der Allgemeinen Deutschen Direktbank am 6.9.1996 in FRANKFURT AM MAIN 16 / 60329 mit der Maschinenkennung B664352 zu einem jetzt unbekannten Ziel gestartet. Auf seiner Reise zum Adressaten bekam er dann wohl den satten Aufdruck des Taxstempels T 100/100. Handschriftliche Einträge von Ziffern werfen weitere Fragen auf.



Ob die Rückseite zur Rätselklärung die entscheidenden Hinweise liefern kann? Immerhin findet sich ein Stempel der offenbar vom BANGKOK MAIL CENTRE mit Datum 11.12.39 (?) aufgebracht wurde.

Ich bin gespannt, ob mir hier die Experten im Forum schlüssige Antworten liefern können?

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
volkimal Am: 27.12.2021 23:02:46 Gelesen: 9613# 41 @  
@ epem7081 [#40]

Hallo Edwin,

zum Nachporto kann ich nichts sagen, zum thailändischen Stempeldatum schon. Das Datum ist nach dem in Thailand üblichen Suriyakati-Kalender. Der Stempel ist vom 11.12.2539 BE - 543 = 11.12.1996 AD. Siehe [1].

Viele Grüße
Volkmar

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=129269
 
Journalist Am: 28.12.2021 08:59:02 Gelesen: 9576# 42 @  
@ epem7081 [#40]

Hallo Edwin,

der von dir gezeigte Brief muss aufgrund des rückseitigen Stempels aus Bankok nach Thailand adressiert gewesen sein. Er war dazu nicht richtig frankiert und wurde bei der Auswechslungsstelle in Deutschland mit einem Taxstempel versehen - damals betrug das Porto für einen Auslandsbrief 100 (steht unter dem Bruch) - über dem Bruchstrich steht auch 100 - es hat also 100 Pfennig gefehlt (Vermutlich das Luftpostentgelt oder er war zu schwer).

Der rote Vermerk vorne könnte eventuell das zu zahlende Nachentgelt in Thailand gewesen sein.

Eventuell wurde die Sendung nicht abgeholt und ging retour (Vermutung wegen des großen Zeitunterschieds von fast 3 Monaten beim Stempel aus Bankok) - aber aufgrund fehlender weiterer Vermerke ist dies nicht weiter nachzuverfolgen bzw. man kann hier nur entsprechende Arbeitshypothesen aufstellen, die sich aber nicht belegen lassen.

Viele Grüße Jürgen
 
epem7081 Am: 28.12.2021 17:10:27 Gelesen: 9537# 43 @  
@ volkimal [#41]
@ Journalist [#42]

Hallo Volkmar und Jürgen,

vielen Dank für Eure aufschlussreichen Hinweise. Inzwischen konnte ich auch das Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland einsehen. Da zeigte sich dann für den Zeitpunkt meines Belegs, dass zwar das Porto für den Standardbrief bis 20 g ins europäische Ausland 1,00 DM, ins sonstige Ausland aber 2,00 DM betrug.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr mit vielen interessanten Kontakten wünscht

mit freundlichen Grüßen
Edwin
 

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