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Thema: Wertbrief National bei der Deutschen Post AG wieder möglich
Das Thema hat 31 Beiträge:
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Lacplesis Am: 09.11.2009 13:35:02 Gelesen: 42990# 7 @  
Ist doch bei DHL Wertpaketen genauso. Auch dort ist die Kennzeichnung als solches nicht gestattet, also nicht mehr wie früher versiegeln oder ähnliches.

Das hat aber den Nachteil, das auch der Paketbote das Paket nur ganz normal behandelt, sprich bei Hinz und Kunz abgibt. Da ist der Wertbrief schon besser, da er wie ein Übergabeeinschreiben behandelt wird.
 
Henry Am: 09.11.2009 13:42:52 Gelesen: 42990# 8 @  
@ drmoeller_neuss [#6]

Danke für die Hilfestellung. Ich habe mir die Website der DPAG nun noch mal genau angesehen und jetzt wohl kapiert. Der Status "Wertbrief" ist demnach im Matrixfeld des Labels fixiert und so nachvollziehbar.

Die Darstellung dieser Versendungsart in einer Sammlung dürfte aber kaum möglich sein, es sei denn, es gelänge, den Matrix-Code zu knacken.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
drmoeller_neuss Am: 09.11.2009 19:57:00 Gelesen: 42965# 9 @  
@ Henry [#8]

>>Die Darstellung dieser Versendungsart in einer Sammlung dürfte aber kaum möglich sein, es sei denn, es gelänge, den Matrix-Code zu knacken.

Du kannst aber am Schalter den Einlieferungsschein abstempeln lassen, und außerdem eine Quittung über den Kauf der 4 EUR teuren Vignette verlangen. Alles zusammen sollte einen Wertbrief dokumentieren.
 
Henry Am: 09.11.2009 20:53:58 Gelesen: 42956# 10 @  
@ drmoeller_neuss [#9]

So könnte es gehen. Danke.

Henry
 
T-M 123 Am: 09.11.2009 21:26:54 Gelesen: 42951# 11 @  
@ Lacplesis [#7]

Wobei ich nirgends gelesen habe, dass eine Kennzeichnung bei Wertbriefen ausdrücklich verboten wäre. Es ist nur nicht nötig (und vielleicht auch nicht unbedingt empfehlenswert, Gelegenheit macht bekanntlich Diebe). Ebenso kann man sie vermutlich auch versiegeln, wobei Lacksiegel besonders bei kleineren Briefen wohl häufig die Sortiermaschinen nicht überleben.

@ drmoeller_neuss [#9]

Ich denke, dass der Einlieferungsschein auch ohne Quittung zur Dokumentation ausreichen sollte. Ich vermute, dass auf dem Einlieferungsschein draufsteht, dass es ein Wertbrief ist. Auf der Verpackung des Labels (wo ja auch der Schein drin enthalten ist) muss es auf jeden Fall draufstehen. Wobei natürlich nichts dagegen spricht, die Quittung auch aufzuheben.

Gruß,
T-M
 
Rainer HH Am: 10.11.2009 11:07:47 Gelesen: 42919# 12 @  
Da ich gerade ein paar teurere Marken versende, habe ich das Angebot gern angenommen!



Erst vor ein paar Wochen ist mir ein Einschreiben verlustig gegangen und ich mußte mich mit 25,- € abspeisen lassen, da gebe ich gern diese 1,95 € mehr aus, wenn die Sendung dann bis 500,- € versichert ist. Doch Vorsicht, ist der Wert höher, muß man die Sendungen teilen und darf diese nicht am selben Tag versenden.
Also Sammlungswert 700,- / 2 Sendungen / verschiedene Einlieferungstage!
 
Heinz 1 Am: 10.11.2009 15:54:36 Gelesen: 42898# 13 @  
Hall zusammen,

@ T-M 123

Der Link funktioniert bei mir nicht? Deshalb habe ich an die Post geschrieben und um Erklärung gebeten. Heute habe ich Antwort bekommen.

Die in Abschnitt 2 Abs. 2 Ziffer 5 AGB Brief National genannten Güter sind in WERTBRIEFEN im Gesamtwert von bis zu 500 Euro, bei Bargeld und anderen gültigen Zahlungsmitteln bis zum Gesamtwert von 100 Euro zur Beförderung zugelassen.

An demselben Tag darf nur ein WERTBRIEF zur Beförderung an denselben Empfänger bzw. dieselbe Abgabestelle übergeben werden. Die Haftung der Deutschen Post nach Abschnitt 6 Abs. 2 AGB BRIEF NATIONAL ist für WERTBRIEFE auf einen Höchstbetrag von 500 Euro / 100 Euro und nur auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist komplett ausgeschlossen, wenn der versandte Wert insgesamt 500 Euro übersteigt.

Soweit hier nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die aktuellen AGB BRIEF NATIONAL. Diese werden bei allen Einlieferungsstellen der Deutschen Post zur Einsichtnahme bereitgehalten

Heinz
 
ligneN Am: 11.11.2009 15:45:40 Gelesen: 42855# 14 @  
@ Heinz 1

Und was sagt die AGB zum Versand von Sammlerbriefmarken (ist bei Postpaketen bekanntlich ultraverboten, Stichwort Valoren2)? Haftungsbgrenzung oder gar Ausschluß?

Link zum Postangebot:

https://www.efiliale.de/efiliale/katalog/produkt2.jhtml?parentCat=cat5450011&Item=prod6390017&addItemSource

Bitte auch mal scans der Verpackung der SB-Einschreibaufkleber hochladen. Die sind nämlich bei den Filialen hier immer ausverkauft.

Gruß
ligneN
 
Rainer HH Am: 11.11.2009 16:36:12 Gelesen: 42847# 15 @  
@ ligneN [#14]http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes〈=de_DE&xmlFile=link1021144_1021157

Der Versand per Wertbrief ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn wertvolle Inhalte der Valorenklasse II (z.B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Bargeld, Tickets oder wichtige Dokumente oder Unterlagen) bis zu einem Wert von 500 Euro oder Bargeld bis zu einem Wert von 100 Euro per Brief (Standard, Kompakt, Groß und Maxi bis max.
1.000 g) innerhalb Deutschlands verschickt werden sollen. Diese Inhaltsdefinition gilt abweichend zu §2 der AGB BRIEF NATIONAL, in dem der Versand der Güter der Valorenklasse II ausgeschlossen ist.

Verpackung kann ich leider nicht zeigen, das Label ist auf dem in Beitrag # 12 gezeigtem Karton aufgeklebt.
 
Henry Am: 11.11.2009 16:54:22 Gelesen: 42843# 16 @  
@ ligneN [#14]

Was meinst Du genau mit "Verpackung der SB-Einschreibaufkleber"?

Die Kartons gem. Beitrag [#12] für die SB-Einschreibaufkleber wurden in Postpoints lose verkauft, also ohne weitere Verpackung. Allerdings war dies in meinem Fall nur bei der 2. Auflage so. Die 1. Auflage war in Cellophan geblistert.
Wenn Du diese Verpackung meinen solltest, sollten wir dafür aber einen anderen Thread anlegen, da dies nicht zu diesem Thema passt,

meint
Henry
 
T-M 123 Am: 11.11.2009 20:38:52 Gelesen: 42829# 17 @  
@ Rainer HH [#12]

Danke für das Bild. Nun kann ich mir besser vorstellen, wie die Verpackung samt Einlieferungsschein aussieht. Ich würde wie gesagt den Brief im Postamt abgeben und mir den Schein stempeln lassen, da ist man auf der sicheren Seite, wenn er wegkommt.

@ Heinz 1 [#13]

Der Link oben funktioniert leider tatsächlich nicht mehr. Aber http://www.deutschepost.de/wertbrief sollte funktionieren (hoffe ich).

@ Henry [#16]

Sehen die Verpackungen für "richtige" SB-Einschreiben jetzt so ähnlich aus? Früher waren sie doch etwas anders gestaltet, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Aber du hast recht, das passt eigentlich nicht hier in den Thread, wenn Interesse besteht, sollten wir einen eigenen Thread für SB-Einschreiben anlegen.
 
Henry Am: 12.11.2009 09:16:01 Gelesen: 42819# 18 @  
@ T-M 123 [#17]

Ich denke, ein Thread "Verpackungen von philatelistischen DPAG-Produkten" könnte das richtige Thema werden. Ich werde es eröffnen und als Einstieg die SB-Einschreib-"Kartons" vorstellen.

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=1967&CP=0&F=1

@ Heinz 1 [#13]

Einfach über http://www.deutschepost.de einloggen, dann in Suchfeld "Wertbrief" eingeben - und Du bist bei den richtigen Informationen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry

[Anführungsstriche redaktionell entfernt]
 
Postgeschichte Am: 12.11.2009 21:56:06 Gelesen: 42786# 19 @  
@ ligneN [#14]

Ich interpretiere die AGB dahingehend, daß gerade die nach der AGB Brief National ausgeschlossenen Gegenstände gem. 2.2. Nr. 5 (Valoren II) laut AGB Wertbrief im Wertbrief versandt werden können. Was unter die Gruppe der Valoren II fällt siehe

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/zulaessige-inhalte.html

Danach gehören die Sammlerbriefmarken zu den zulässigen Inhalten.

@ Henry [#18]

Hallo Henry,

bitte Links ohne Anführungsstriche angeben:

http://www.deutschepost.de

Gruß
Manfred
 
ligneN Am: 13.11.2009 17:22:23 Gelesen: 42755# 20 @  
@ alle Auskunftgebenden: Danke!

"Verpackung" ist wohl ein Mißverständnis, hatte noch nie ein Original in der Hand. Gemeint war schlicht scan eines originalverpackten :-) SB-R-Aufklebers vorder-/rückseitig.

Spezialsammler zum Thema Einschreiben bzw. Label werden diese sicher in der Sammlunng dokumentieren wollen.

Oder sogar 2,05 Euronen für ** anlegen.

Gruß
ligneN
 
T-M 123 Am: 28.11.2009 21:47:36 Gelesen: 42667# 21 @  
Hier wurde die offizielle Genehmigung der Bundesnetzagentur für die Einführung des Wertbriefs National veröffentlicht:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/047c4b14a511ebf7ebcdbeb2eef14b93,0/Aktuelle_Verfahren/BK5b-_9-_58_5u2.htm

Interessant ist, dass sie anscheinend nur für ein Jahr gilt.
 
Postgeschichte Am: 28.11.2009 21:58:43 Gelesen: 42661# 22 @  
@ T-M 123 [#21]

Der Link funktioniert bei mir nicht. Ich habe die Mitteilung aber hier gefunden.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/386f88913b4e2c64290eb9e505547d8d,d0d2d85f7472636964092d0936333139/_3-2__9/aktuell_kompakt_5xo.html

Es handelt sich offensichtlich um einen Versuch, der wie Du schon sagtest, für die Dauer eines Jahres vorgesehen ist.

Gruß
Manfred
 
Richard Am: 30.11.2009 01:01:34 Gelesen: 42627# 23 @  
Zur Dokumentation für spätere Zeiten hier der Text aus obigem Link:

---

Entgelt für "Wertbrief national" genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post AG (DP AG) im Oktober 2009 das Entgelt für ein neues Produkt "Wertbrief national" für ein Jahr genehmigt. Es beträgt vier Euro pro Sendung. Die DP AG haftet für den Inhalt dieses Wertbriefs bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung in Höhe des angegebenen Versandwerts bis maximal 500 Euro bei Bargeld bis 100 Euro. Dieses Produkt wird ab dem 1. November 2009 im Rahmen eines Markttests zunächst für ein Jahr angeboten.
 
T-M 123 Am: 30.11.2009 01:57:49 Gelesen: 42624# 24 @  
Anscheinend funktioniert der Link, den ich oben eingestellt habe, nicht mehr. Die entsprechende Seite ist nun hier zu finden:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/7a5297c885cd7a90d1fb45453fb72164,0/Aktuelle_Verfahren/BK5b-_9-_58_5u2.html

Ich fürchte allerdings, dass auch dieser Link nicht lange hält. Die Meldung lautet jedenfalls:

PEntgV, § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 19 Satz 1, 21 Abs. 1 Nr.1 PostG,
Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „Wertbrief National“

Die Deutsche Post AG beantragt auf der Grundlage des § 19 i. V. m. § 21 PostG folgende Genehmigung:

1. Für den bundesweiten Markttest des Produktes „Wertbrief National“ wird auf Basis der dem Antrag beigefügten Leistungsbeschreibung ein Entgelt in Höhe von 4,00 Euro genehmigt.

2. Die Genehmigung ist befristet für den Zeitraum vom 1.11.2009 bis 1.11.2010.

Bei dem „Wertbrief National“ handelt es sich um eine Briefsendung, für deren Inhalt bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung in Höhe des Versandwertes bis maximal 500 Euro (Bargeld bis 100 Euro) gehaftet wird.

Die Beförderung von sogenannten Valoren der II. Klasse, wie Bargeld bis zu einem Wert von 100 Euro sowie Dividendenscheine, Fahrkarten, Edelmetalle und Schmuck bis zu einem Wert von 500 Euro ist im „Wertbrief National“ zulässig.

- BK5b-09-058 -
 
burgruine-weißer-stein Am: 05.12.2009 22:24:08 Gelesen: 42489# 25 @  
Hallo,

ich bin gerade auf die sehr interessante Diskussion zum Wertbrief international gestoßen - und habe dann auch alles dazu auf der homepage der Post gelesen.

Aber es bleibt eine Frage: kann der nationale Wertbrief auch für "geschäftliche Zwecke" eingesetzt werden ?

Die Post hat das Produkt in der Rubrik " private Post - Briefe versenden - Zusatzleistungen" aufgelistet. Unter der Rubrik "Geschäftspost" ist dazu nichts zu finden.

Nikolaus-Gruß aus Marburg
 
Postgeschichte Am: 06.12.2009 00:15:59 Gelesen: 42472# 26 @  
@ burgruine-weißer-stein [#25]

Aber es bleibt eine Frage: kann der nationale Wertbrief auch für "geschäftliche Zwecke" eingesetzt werden ?

Warum denn nicht? Die Bundesnetzagentur hat bei der Genehmigung des neuen Produktes keine Einschränkung hinsichtlich des Teilnehmerkreises gemacht. Das neue Produkt ist, vermutlich da es sich um einen zeitlich befristeten Versuch handelt, auch unter der Rubrik "private Post" nicht zu finden. Aufgeführt bei beiden Rubriken ist aber der Wertbrief International. Es besteht m.E. auch bei "Geschäftspost" die Möglichkeit Wertbriefe National aufzugeben. Hierbei sind die gleichen Bedingungen einzuhalten, wie für die "private Post".

Die Aussage "geschäftliche Zwecke" ist übrigens etwas irreführend, da auch z.B. Rechnungen von Handwerkern hierunter fallen. Als "Geschäftspost" dürfte hier aber nur die Post der Geschäftskunden der Post gemeint sein, die sich bei dieser als solche angemeldet haben und damit die Vorteile u.a. bei der Aufgabe der Postsendungen nutzen können. Ob hierfür allerdings ein Preisnachlass bei Mengenauflieferungen gewährt werden, müsstest Du beim Geschäftskundenservice erfragen (Telefonnummern in "Leistungen und Preise" Seite 4).

Gruß
Manfred
 
burgruine-weißer-stein Am: 08.12.2009 22:24:30 Gelesen: 42408# 27 @  
Hallo,

das Produkt ist zu finden unter

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes〈=de_DE&xmlFile=828

dann: Private Post -> Briefe versenden -> versenden in Deutschland -> Zusatzleistungen -> Wertbrief

Ich habe mal den Kundenservice der Post angeschrieben - warte auf Antwort - melde mich dann wieder.

MfG
 
drmoeller_neuss Am: 15.07.2014 14:45:21 Gelesen: 29214# 28 @  
Es gibt ihn wieder - mal sehen, wie lange: Den Wertbrief National

Die Deutsche Post AG führt hier die Bestimmungen im Detail auf: http://www.deutschepost.de/de/w/wert-national/haeufige-fragen.html

Nur kurz die Eckpunkte:

- Der Wertbrief kostet 3,95 EUR Aufpreis zum Briefentgelt (z.B. 6,35 EUR für einen Maxibrief Wert National)
- Der Wertbrief National wird postintern als Übergabe-Einschreiben gekennzeichnet und behandelt
- Kombination mit Rückschein und/oder Eigenhändig ist möglich
- Eine Frankatur ist nur bis zur Höhe des Einschreibeportos möglich, die Differenz zum Entgelt Wert National muss am Schalter in bar bezahlt werden (bei einem Maxibrief also maximal 3,65 EUR in Briefmarken)
- Pro Absender und Kalendertag dürfen maximal 5 Wertbriefe an verschiedene Empfänger und nur ein Brief an den gleichen Empfänger verschickt werden
- Bei Geldsendungen ist die Haftung auf 100 EUR beschränkt, bei Valoren II (z.B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Briefmarken, Tickets oder wichtige Dokumente) auf 500 EUR. Überschreitet der tatsächliche Inhalt diese Wertgrenzen, entfällt die Haftung bei Verlust
- Im Verlustfall ist der Wert anhand Rechnungen etc. nachzuweisen, ausgenommen bei Geldsendungen
- Der Wertbrief National darf nicht als solcher gekennzeichnet werden

Fazit: für die Sammler von Belegen ergeben sich neue Gelegenheiten, wer weiss, wie lange dieses Mal die Deutsche Post das Produkt "Wert National" anbietet. Ich weiss aber nicht, wie der Nachweis des Versandes eines Wertbriefes erbracht wird und ob das aus dem Einlieferungsschein ersichtlich ist, oder nur aus der zeitgleichen Quittung über den bar bezahlten Betrag.

Für alle, den es nur um den versicherten Versand geht: Für einen Gross- oder Maxibrief kommt man in die Grössenordnung des Portos für eine Paketsendung, bei der es zudem fast keine Grössen- und Gewichtsbegrenzung gibt. Hier gilt es, die Haftungsgrenzen und -ausschlüsse des Versandunternehmens genau zu studieren und von Fall zu Fall zu entscheiden.
 
Nachtreter Am: 15.07.2014 14:54:29 Gelesen: 29210# 29 @  
@ drmoeller_neuss [#28]

Auf der Einlieferquittung wird vermerkt, ob es sich um eine Bargeldversicherung (bis 100 €) - also ohne Rechnungsnachweis im Schadenfall, oder um eine Sachversicherung (bis 500 € - also mit Rechnungsnachweis) handelt. Bereits bei Auflieferung muß man also wissen wie "hoch" die Sendung versichert sein sollte und wie man einen möglichen Schaden nachweisen kann. Die Filialen haben eigentlich einen neuen Flyer / Prospekt hierfür seit dem 01.07.2014 ausliegen.

Viele Grüße

Nachtreter
 
Henry Am: 15.07.2014 17:30:45 Gelesen: 29160# 30 @  
@ drmoeller_neuss [#28]

Darf ich eine kleine Berichtigung anbringen? Richtig ist, dass bis Einschreibetarif frankiert werden darf. Das sind bei einem Maxibrief dann aber nicht 3,65 €, sondern 4,55 € (2,40 Basis + 2,15 Einschreiben).

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
alemannia Am: 21.03.2017 14:49:24 Gelesen: 22797# 31 @  


Hallo zusammen,

durch Abgleich der Sendungsnummer auf R-Label und Einleiferungsbeleg kann ein Wertbrief dokumentiert werden.

Es handelt sich um einen Großbrief aus dem Bedarf.

Die Gebühr berechnet sich aus 1,45 € für Großbrief zzgl. 4,30 € für Wertbrief national, somit also um insgesamt 5,75 €.

Davon wurden die maximal zulässigen Gebühren für einen R-Großbrief als Einschreiben Übergabe mit 2,50 € und Großbrief mit 1,45 € mit Frankatur aufgebracht.

Die Differenz zum Wertbrief national in Höhe von 1,80 wurde in bar bezahlt.

Gruß

Guntram
 

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