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Thema: Schweiz: Briefmarken mit Copyright Vermerk
Richard Am: 29.01.2008 09:56:45 Gelesen: 9798# 1 @  
Copyright auf Schweizer Briefmarken ?

Alfredolino hat gestern im Philaforum eine neue Briefmarke vorstellte mit einem Copyright Vermerk auf der Marke.

Gab es schon öfter ein Copyright, eventuell auch in anderen Ländern ?

Kennt jemand eine Internetseite, die sich speziell mit dem Copyright auf Briefmarken beschäftigt ? Informationen dazu sind mir sehr wichtig !


 
AfriKiwi Am: 14.02.2008 07:36:46 Gelesen: 9730# 2 @  
@ Richard [#1]

Ich schiebe dies wieder mal hoch da ich gerne auch wissen möchte wie es steht mit Copyright in diesem Sinne !

Wie ich es verstehe kann ich kein Bild machen so wie die gezeigte Schweizer Marke zum wieder Verkauf oder eigenen Gewinn.

Aber ob ich die gleiche Marke gebrauchen darf für den Zweck 'Schützt die Eisbären' ist dann auch eine gültige Frage.

Erich
 
Henry Am: 14.02.2008 19:08:56 Gelesen: 9719# 3 @  
@ AfriKiwi [#2]

Hallo Erich,

freue mich, dass Du wieder mitmischst.

Das Copyright bedeutet nach meinem Verständnis, dass Du das Bild der Marke überhaupt nicht anderweitig verwenden darfst, weder in Teilen noch als Ganzes, auch nicht für Deine spaßigen Beiträge. Zumindest nicht ohne Genehmigung des Copyright-Inhabers.

Du könntest es höchstens total schwärzen und dann sagen, das ist der Eisbär bei Mondfinsternis wandelnd.

Gruß
Henry
 
Richard Am: 16.02.2008 10:18:05 Gelesen: 9709# 4 @  
@ Henry [#3]

Die Wiedergabe in spaßigen Beiträgen kann genauso wie die Abbildung in Foren, Katalogen oder Zeitschriften keinem Copyright unterliegen.

Was vermutlich nicht gestattet ist, das ist eine Marke auf Postkartengröße zu vergrößern und in kleinerer oder größerer Auflage zu verkaufen.

Nur, das trifft auf alle Marken zu, völlig unabhängig von einem (c) Vermerk. Ist aber alles nur meine Meinung ohne juristische Kenntnisse.

Wenn hier ein Rechtsanwalt oder ein rechtskundiger Sammler mit liest, bitte ich diesen sich unverbindlich zu äußern.
 
AfriKiwi Am: 16.02.2008 22:01:50 Gelesen: 9699# 5 @  
@ Henry [#3]

Hallo Henry,

>>Du könntest es höchstens total schwärzen und dann sagen, das ist der Eisbär bei Mondfinsternis wandelnd.<<

Sowas kann auch gemacht werden aber wirklich ganz neben dem Sinn der Sache.

@ Richard [#4]

>>Urheberrecht in der Schweiz (von google.de)

Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme.

Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung "Copyright" oder der Vermerk "©" haben keinen Einfluss auf den Schutz.

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein juristisches Spezialgebiet, mit welchem sich namentlich Juristen und Rechtsanwälte befassen, die bei Verlagen, bei Produzenten, Verwertungsgesellschaften oder spezialisierten Anwaltsbüros tätig sind. Je nachdem ob sich im konkreten Fall Fragen der Nutzung, der Lizenz, des Vertriebs oder der Geltendmachung bzw. der Durchsetzung von Urheberrechten stellen, ist der Beizug eines solchen Spezialisten sinnvoll.<<

Also einfach gesagt und es gilt wahrscheinlich auf gleiche Art so in Deutschland. Wenn ich ein Bild klaue und damit Geld verdiene, und es kommt darauf an wieviel, kann der ursprünglicher Schöpfer, das durch mir erworbenes Geld via Anwalt beschlagnahmen mit noch weiterem Bußgeld.

Wenn ich ein Auto klaue es verkaufe, ist es kriminell. Wenn ich copyright gebrauche für mein eigenen Gewinn wird es kriminell, was sich auf die Höhe des Gewinnes bezieht.

Erich

Was sagen die Juristen auf dieser Seite ?


 
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