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Thema: Ebay: Hohe Strafen für Lügen
Richard Am: 27.05.2007 18:21:04 Gelesen: 11174# 1 @  
Test (Juni 2007) - Bei ebay die Unwahrheit zu sagen, kann teuer werden. Der Käufer darf dann nicht nur den Kauf rückgängig machen, sondern auch Schadenersatz verlangen, entschied das Landgericht Frankfurt/Main (Az. 2-16 S 3/06).

Ein Händler hatte ein Teeservice in der Rubrik 'Kunst und Antiquitäten' als 'Echt Silber' eingestellt. Für 30,50 Euro kam ein Käufer zum Zuge, der aber dann feststellte, dass es gar kein Silber war.

In seinem Ärger lehnte er das Angebot des Händlers ab, das Service wieder zurückzugeben. Stattdessen verlangte er 'Nacherfüllung', also die Lieferung des beschriebenen Service.

Weil der Händler abwinkte, sprach das Gericht dem Kunden 450 Euro Schadenersatz zu. Die Begründung: Er habe mit dem Kauf auf einen Vermögenszuwachs gehofft, der nun ausblieb. Sein Schaden sei die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert.

Das Argument des Händlers, als Laie habe er angenommen, das Service sei aus Silber, half ihm nicht: Auf ein Verschulden komme es nicht an, meinten die Richter. Entscheidend sei allein die Artikelbeschreibung.

(Quelle: 'Test' Juni 2007, http://www.test.de)

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So oder so ähnlich werden täglich Briefmarken und Belege angeboten und gekauft. Kommt jetzt eine massenhafte Klagewelle auf die Gerichte zu, weil gekauft wurde, was nicht der Beschreibung entspricht ?
 
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