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Thema: Deutsches Reich: Ab wann Mark und Pfennig?
bayern klassisch Am: 09.10.2012 16:52:27 Gelesen: 5244# 1 @  
Liebe Sammlerfreunde,

weiß jemand, ab wann das Reich bei unterfrankierten Poststücken statt wie zuvor in Groschen und Kreuzern mit Reichspfennigen nachtaxierte?





Hier ein mit 6 statt 7x unterfrankierter Brief mit 2 Ex. der Nr. 33 vom 3.10.1875 aus Lambrecht in der Pfalz nach Dillenburg.

Und wie fast immer von mir ein kleiner Knobler: Wer sieht die Besonderheit?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
BD Am: 09.10.2012 18:09:40 Gelesen: 5196# 2 @  
Hallo bayern klassisch,

ganz schwierige Frage. Anbei Gesetz 3.11.74

Markwährung in Hessen ab 1.1.1875; Würtemberg ab 1.6.1875 und letzter Bayern ab 1.1.1876.

Ab dem Tag wird wohl die jeweilige Post in Mark und Pfennig nachtaxiert haben. Bei deinem Brief galt in Bayern noch die Kreuzerwährung, in Dillenburg in Hessen aber schon die Markwährung. Ich lese 2 Muster, die aber auf dem Brief nicht declariert sind.

Beste Grüße Bernd


 
bayern klassisch Am: 09.10.2012 19:28:38 Gelesen: 5163# 3 @  
Hallo Bernd,

danke für die Primärquelle und Datenlage. Du hast richtig gelesen - man hatte dem Brief 2 Muster eingeschlossen, weswegen er offenbar über 15 g inklusive wog und unterfrankiert war.

Bei Bayern kostete ein einfacher frankierter Brief 3x, ein schwererer wie der hier 7x.

Ein unterfrankierter Brief der 2. Gewichtsstufe kostete 11x abzüglich des Wertes der verwendeten Marken, hier also eine Differenz von 5x, zu zahlen bei der Briefabgabe.

Unten links sehe ich 20 Pfennig - das wären 7x gewesen und war daher falsch, weil in diesem Fall die verklebten 6x nicht angerechnet worden wären.

Die mittig gestrichene Zahl lese ich als 13 Pfennig. 8 Pfennige entsprachen 3x, so dass 13 Pfennige 5x gleich kamen.

Liest du auch 13 Pfennige oder einen anderen Taxbetrag?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
BD Am: 09.10.2012 19:55:14 Gelesen: 5153# 4 @  
Hallo bayern klassisch,

ich lese auch die 13. Allerdings könnte man mit dem Oberbogen der 3 auch eine 2 erkennen. Nur was gehörte zu dem Kreuzerzeichen ? Vielleicht rechnete man in Dillingen am Ende so:

Es fehlte 1 Kreuzer = 3 Pfennige plus dem Zuschlagsporto laut Postgesetz ab 1.1.1874 von 10 Pfennigen = 13 Pfennige? Aber die wurden wohl auch gestrichen? Die 20 war eine Fehlrechnung. Rätselhaft.

Beste Grüße Bernd



 
bayern klassisch Am: 09.10.2012 20:30:42 Gelesen: 5134# 5 @  
Hallo Bernd,

ich hatte auch erst auf 12 getippt, aber es war wohl eher eine schwungvolle 13, das sehen wir dann gleich. Danke für die weiterführende Primärliteratur. :-)

Es kam vor, dass Poststellen bei unterfrankierten Belegen an Postfachhalter mit Anschreibung die Nachporti strichen und in der Monatsabrechnung saldierten, jedenfalls bei Bayern.

Ob man das in Dillenburg 1875 auch so hielt, weiß ich nicht. Gibt er hierzu Verordnungen des Dt. Reichs?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
BD Am: 09.10.2012 20:43:20 Gelesen: 5125# 6 @  
Hallo bayern klassisch,

habe nur das gefunden, solch Absprache Postamt-Empfänger war wohl möglich.

Beste Grüße Bernd


 
bayern klassisch Am: 10.10.2012 07:10:47 Gelesen: 5085# 7 @  
Hallo Bernd,

das ist genau, was ich gemeint und gesucht habe. Vielen Dank - damit schließt sich für mich der Kreis und der Brief ist beschreibbar.

Noch kurz etwas zu den eingelegten Mustern: Bei Bayern gab es keine Deklarationspflicht bei der Einlage von Mustern in Briefe (außer dass diese ohne Wert sein mussten, was ja regelmässig der Fall gewesen sein dürfte). Gab es im Reich eine solche Deklarationspflicht?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
BD Am: 10.10.2012 19:38:06 Gelesen: 5032# 8 @  
Hallo bayern klassisch,

obwohl ich es in der Postordnung 1871 nicht finde, gab es wohl ab dieser schon die Waarenprobe, die bis 250 gramm schwer 10 Pfennige kostete.

Anbei der § 14 der Postordnung 1879:

Die Waarenproben durften keinen Wert haben und deklariert mit Muster oder Proben sein, das "Muster ohne Wert" bot sich da natürlich an und das gab es noch sehr lange auf Belegen.

Allerdings musste offen versendet werden. Wenn ein geschlossener Brief Proben ohne Wert enthielt, musste er, wenn er den allgemeinen Bedingungen für Briefe entsprach, nicht besonders gekennzeichnet werden.

Beste Grüße Bernd


 
bayern klassisch Am: 10.10.2012 20:03:26 Gelesen: 5023# 9 @  
Hallo Bernd,

vielen Dank für die Quelle - es ist dann wohl so gewesen, dass es keine Deklarationspflicht für Muster IN Briefen gab.

Es finden sich auch keine Hinweise in meinen Quellen, dass Briefe mit Mustern ohne Wert anhängend (zeitlich vor meinem Brief) diesen Satz aufweisen mussten, obwohl eine Vergünstigung damals gegeben war. Offenbar war das so lange üblich gewesen, dass man es nicht gesondert anweisen musste.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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