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Thema: (?) (42) Alliierte Besetzung SBZ Mecklenburg-Schwerin: Stempelfälschungen
Das Thema hat 42 Beiträge:
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Briefmarkentor Am: 26.06.2016 13:05:42 Gelesen: 40964# 18 @  
MIDDELHAGEN



Auch dieser Stempelabschlag ist leider falsch.
 
Carsten Burkhardt Am: 22.10.2016 10:16:03 Gelesen: 39532# 19 @  
Liebe Sammlerfreunde,

eigentlich sollte man meinen, dass sich manche Falschstempel inzwischen herumgesprochen haben. Ob es Dreistigkeit ist oder Unwissenheit, lassen wir es mal dahingestellt sein.

Unter Artikel-Nummer 201696681148 bietet gerade wieder mal jemand ein schönes Lot Mi. Nr. 331 va X1 mit einem Zweikreisstegstempel DRESDEN A16/e an, Michelwert deutlich über 1000 Euro insgesamt für echt. Ich habe natürlich erst mal vorsichtig angefragt: Sind alle Stempel falsch?

Die Antwort kam recht schnell:

Aber NEIN !

Im Katalog sind zwei Preise angegeben; der höhere Preis gilt für die echt gelaufenen Briefmarken, die geprüft werden sollten.

Der kleinere Preis gilt für die Sammlermarken, die in der DDR genauso abgestempelt und dem Sammler zugeschickt wurden wie bei uns in der BRD. Man erkennt sie daran, dass die Stempel genau über eine Ecke gehen. In Deutschland sind die Sammlermarken auch nicht falsch.

Gruss




Wenn ein Paar andere Leute mitmachen, könnte man hier nach und nach Köpfe-Marken mit Falschstempeln einstellen, quasi als Ergänzung zur entsprechenden Rubrik in Philastempel.

Viele Grüße

Carsten
 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 14:09:54 Gelesen: 39288# 20 @  
Hallo,

ich habe gestern einen ebay-Verkäufer (mausi19612010 (180 ) entdeckt, der scheinbar erfolgreich und ungeniert falsche gemachte Belege mit zwei Falschstempeln verkauft

ALTENKIRCHEN / b (RÜGEN) 2 mit verschiedenen Stempeldaten



und GÖHREN (RÜGEN) / a



Ein Link zu den aktuellen Angeboten:

http://www.ebay.de/itm/282278933244?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

In der Vergangenheit hat er damit schon einiges an Geld gemacht. Jetzt wird er immer dreister und verkauft angebliche Mehrfachfrankaturen 334 Luftpost und frühe DDR-Zeit, aber auch MVP.

Vorsicht!

Ich habe dem Verkäufer per Mitteilung geschrieben:

"Der Stempel ist falsch, alle Stempel und Belege Ihres Angebotes sind Fälschungen.

Ich weise Sie darauf hin, dass ab jetzt alle Ihre Angebote von mir beobachtet werden und Sie als Betrüger bei der Polizei angezeigt werden, wenn Sie sie nicht sofort beenden.

Dr. Carsten Burkhardt
Verbandsprüfer SBZ 212-241, DDR 327-341 VPEX"


Viele Grüße
Carsten
 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 14:20:55 Gelesen: 39361# 21 @  
Ich habe die Mitteilung schon im MVP-Thread gemacht, aber da hier auch Raritäten Köpfe II im Angebot sind, hier noch einmal der Beleg:
ch habe gestern einen ebay-Verkäufer (mausi19612010 (180 ) entdeckt, der scheinbar erfolgreich und ungeniert falsche gemachte Belege mit zwei Falschstempeln verkauft

ALTENKIRCHEN / b (RÜGEN) 2 mit verschiedenen Stempeldaten



Ein Link zu den aktuellen Angeboten:

http://www.ebay.de/itm/282278933244?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

In der Vergangenheit hat er damit schon einiges an Geld gemacht.
Jetzt wird er immer dreister und verkauft angebliche Mehrfachfrankaturen 334 Luftpost und frühe DDR-Zeit, aber auch MVP

Vorsicht!

Ich habe dem Verkäufer per Mitteilung geschrieben:

"Der Stempel ist falsch, alle Stempel und Belege Ihres Angebotes sind Fälschungen.
Ich weise Sie darauf hin, dass ab jetzt alle Ihre Angebote von mir beobachtet werden und Sie als Betrüger bei der Polizei angezeigt werden, wenn Sie sie nicht sofort beenden
Dr. Carsten Burkhardt
Verbandsprüfer SBZ 212-241, DDR 327-341 VPEX"


Viele Grüße
Carsten



[Redaktionell ergänzt: Losbeschreibung:

Echtheit: Nicht bestimmt Expertengeprüft: Ungeprüft

Sie bieten auf einen Brief, Erhaltung siehe Scan,es handelt sich um ungeprüfte Ware, d.h. es können auch Fälschungen sein, Privatverkauf, keine Garantie, kein Umtausch, keine Gewährung bei Sachmängel, unversicherter Versand]
 
DL8AAM Am: 08.12.2016 15:25:10 Gelesen: 39339# 22 @  
@ Carsten Burkhardt [#21]

So ärgerlich und unerwünscht das auch ist, was macht der Verkäufer denn "ungesetzliches"? Selbst wenn er selbst der Hersteller der Belege sein sollte.

Er schreibt "Sie bieten auf einen Brief, Erhaltung siehe Scan,es handelt sich um ungeprüfte Ware, d.h. es können auch Fälschungen sein, ... ". Und meines Wissens ist es in Deutschland nicht illegal oder strafbar "so etwas zu machen" und zu verkaufen, es sei denn ich verkaufe diese "Fälschungen" bewusst als "echt". Dann ist es Betrug. Ansonsten darf der das "machen" und auch "verkaufen". Leider.

Thomas
 
Koban Am: 08.12.2016 15:33:38 Gelesen: 39334# 23 @  
@ DL8AAM [#22]

Das ist jetzt hoffentlich nicht Dein Ernst?

Koban
 
lueckel2010 Am: 08.12.2016 15:42:02 Gelesen: 39325# 24 @  
@ Koban [#23]

Hallo,

wird DL8AAM [#22] schon ernst gemeint haben, denn dies ist gültige deutsche Rechtsprechung, egal, ob es nun einem gefällt oder nicht!

Schönen Abend, "lueckel2010"
 
drmoeller_neuss Am: 08.12.2016 16:01:16 Gelesen: 39307# 25 @  
@ Carsten Burkhardt [#21]

Ich befürchte, da wird man strafrechtlich nichts tun können.

Das sieht aus wie ein "Selbststempler". Es dürfte sich aber um ein Klischee handeln, und die Stempelfarbe passt auch nicht.

Der Betrugsverdacht wird schwer nachzuweisen sein, es sein denn man erwischt den Anbieter beim Stempeln. Du kannst die Artikel aber beim ebay Watchdog melden. Wenn einiges zusammenkommt, kann das Konto des Verkäufers gesperrt werden.

Der Artikel ist nicht "unbestimmt", er ist einfach falsch.
 
Koban Am: 08.12.2016 16:04:35 Gelesen: 39297# 26 @  
Weiss der Anbieter um die Tatsache, was bei Eigenproduktion (wie beispielhaft unterstellt wurde) ja mit Sicherheit der Fall wäre, dass es sich um eine Fälschung handelt, handelt es sich bei der verwendeten Formulierung natürlich um versuchten Betrug.

Mal ganz abgesehen davon, dass das diskutierte Angebot nicht den ebay-Richtlinien entspricht, wonach Fälschungen sichtbar als solche gekennzeichnet sein müssen.

Koban
 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 17:48:31 Gelesen: 39235# 27 @  
@ Koban [#26]

Davon gehe ich aus und deshalb habe ich mich ihm auch in der ersten Mail als Prüfer zu erkennen gegeben. Wenn er bewusst alles ignoriert, kann man ihm den Betrug beweisen.

Bisher waren es nur Bagatell-Belege. Jetzt kommt ein Hammer mit der MeF 334.

Allerdings sollte er sich mehr Mühe mit dem Umschlägen und der Schrift geben. Die sind sehr deutlich nicht zeitgerecht.

Apropos ALTENKIRCHEN / b, ich habe von so früh nichts, weil es nicht mein Gebiet ist.

1950 sieht er echt so aus:



Viele Grüße

Carsten
 
lolli Am: 08.12.2016 20:45:31 Gelesen: 39193# 28 @  
@ Carsten Burkhardt [#27]

Guten Abend allen,

hat dann der mir vorliegende Stempel "Altenkirchen" Chancen auf Echtheit?

Das letzte "E" in Altenkirchen ist anders (rechtwinkliger) als im vorgestellten Falschstempel. Stutzig macht mich der obere Steg.



Stefan
 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 20:54:06 Gelesen: 39184# 29 @  
@ lolli [#28]

Woher ist der Beleg? mausi19612010 oder hatte er schon andere Namen?

Prüfer des Zeitraumes ist Herr Kramp, so weit ich weiß.

Ich kann mich nur zu meinem Prüfzeitraum äußern (Oktober 1948 bis 1954), dort habe ich großes Datenmaterial.

Der Verkäufer hat mir soeben geantwortet:

Dank für Ihren Hinweis, ich werde dem nachgehen.

Mal sehen, was daraus wird. Ich werde berichten.

Viele Grüße
Carsten
 
Briefmarkentor Am: 08.12.2016 21:02:13 Gelesen: 39180# 30 @  
Richter führt in seinem Buch "Mecklenburg-Vorpommern die Stempel der Postämter, Zweigpostämter und Poststellen 1945-1952" folgende im Zeitraum 1945 bis 1946 genutzte Stempelgeräte auf:

Zweizeiliger Zeilenstempel (Ortsnotstempel) Altenkirchen (Rügen)
Zweikreisstegstempel ALTENKIRCHEN / a / (RÜGEN)
Zweikreisstegstempel (3) ALTENKIRCHEN (RÜGEN) / a

Gemäß Gemeindeverzeichnis des Landes Mecklenburg hatte Altenkirchen nebst umliegender Ortschaften mit Stand vom 29. Oktober 1946 insgesamt 1.481 Einwohner.

In den Ortsverzeichnis von 1944 und 1949 ist für Altenkirchen ein Postamt notiert. Ab 1951 wird in meinen Unterlagen ein Zweigpostamt geführt.

Der gezeigte Stempelabschlag trägt neben dem Unterscheidungsbuchstaben "b" die Ziffer 2, was wohl ein Zweigpostamt suggerieren soll?
 
lolli Am: 08.12.2016 21:13:26 Gelesen: 39170# 31 @  
@ Briefmarkentor [#30]

Danke für die Info.

Stefan
 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 21:30:02 Gelesen: 39161# 32 @  
Das Angebot ist komplett gelöscht. Zumindest diesmal hat es etwas gebracht.

Apropos Stempel. Ich bezweifle nicht, dass ein ähnlicher Stempel in dieser Zeit in Gebrauch war. Schaut man sich die Schrift an, Sütterlin war nicht erlaubt. Der Umschlag bei der 334 ist modern, mit Aufheller.

Viele Grüsse
Carsten
 
Briefmarkentor Am: 08.12.2016 21:51:45 Gelesen: 39150# 33 @  
@ Carsten Burkhardt [#32]

Schaut man sich die Schrift an, Sütterlin war nicht erlaubt.

Es kam doch aber bestimmt mal vor, dass gegen Vorschriften verstoßen wurde?


 
Carsten Burkhardt Am: 08.12.2016 22:09:15 Gelesen: 39141# 34 @  
@ Briefmarkentor [#33]

Gab es die Vorschrift am 16. August 1945 schon? Zumindest hier sieht sie echt aus.

Viele Grüsse
Carsten
 
DL8AAM Am: 09.12.2016 11:51:20 Gelesen: 39058# 35 @  
@ Koban [#23]

Das ist jetzt hoffentlich nicht Dein Ernst?

Koban, leider (!) ist es aber so. Ich darf in Deutschland im Prinzip (fast) alles "fälschen" (bis auf aktuell gültige Postwertzeichen, Wertpapiere, Urkunden, Geld o.ä. und ggf. auch Dinge die unter den Begriff Produktpiraterie fallen), nur darf ich das dann nicht als echt verkaufen.

Leider.

Thomas
 
Briefmarkentor Am: 09.12.2016 12:20:51 Gelesen: 39050# 36 @  
@ Carsten Burkhardt [#34]

Gab es die Vorschrift am 16. August 1945 schon?

Eine gute Frage. Bekannt ist folgendes:

Für das durch britische Truppen besetzte Westmecklenburg galt vom 14. Juni 1945 bis 30. Juni 1945 folgendes:

Zugelassen waren:- Nur offene Postkarten
- Die Gebühr für alle Postkarten betrug 6 Rpf.
- Diese durften nur in lateinischer Schrift geschrieben werden. Deutsche Buchstaben waren nicht zulässig.
- Sie durften keine Auskünfte bezüglich der Bewegungen oder Stellung von Truppen, militärischen Lagern oder militärischen Einrichtungen enthalten, einerlei ob alliierte oder deutsche.
- Die Anschrift musste deutlich auf der rechten Hälfte der einen Seite der Postkarte geschrieben sein.
- Auf der linken Hälfte der Postkarte, derselben Seite wie die Anschrift, musste des Name und die volle Anschrift des Absenders vermerkt sein.
- Mitteilungen durften nicht auf der Vorderseite, sondern nur auf der Rückseite der Postkarte geschrieben sein.
- Die Post stand unter der Zensur der alliierten Militärregierung.


Zum 1. Juli 1945 besetzte die Rote Armee das westliche Mecklenburg. Die Sowjetischen Militäradministration erließ am 1. August 1945 folgenden Befehl an die Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Im Hinblick auf die Instandsetzung des Nachrichtendienstes sowie der Organisation des Telegraphen- und Fernsprechdienstes zwischen den Kreisen sowie Wiederaufnahme des Briefverkehrs wie in der Provinz so auch in den Kreisen wird folgende Ordnung beim Gebrauch des Nachrichtendienstes in Anwendung gebracht:

§ 3 Postverbindung
1. Den Postverkehr sowohl im ganzen Land so auch in den Kreisen zu erneuern.
2. Zum Verkehr unter der Bevölkerung, die sich auf dem Gebiet der Sowjetzone Deutschlands befindet zuzulassen.
a) Unverschlossene Einschreiben wie auch unverschlossene gewöhnliche Briefe,
b) telegrafische und Postgeldüberweisungen.
3. Den Selbstverwaltungen der Städte und Kreise der Provinz wie auch den Unternehmungen und Fabriken zu gestatten, das Führen von geschlossener Korrespondenz dienstlichen Charakters und Banderollen (eingeschriebene und einfache) im Gewicht bis zu 1 kg.
4. Bis zum 1.10.1945 bleibt der Tarif für die Postkorrespondenz, Telegramme und Überweisungen nach den Sätzen bis zur Okkupation bestehen.


Quellen: „Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter Sowjetischer Besatzung 1945 bis 1949 – Band 1“

Wie die Landesregierung diesen Befehl umsetzte ist mir nicht bekannt. Die nächste mir bekannte Vorschrift datiert vom 22. September 1945 und wurde von der Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen in Berlin erlassen. http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=9448&CP=0&F=1

Darin heißt es: Für alle Sendungen dürfen nur lateinische oder russische Schriftzeichen und die deutsche, russische, englische oder französische Sprache verwendet werden.


Jedoch ist anhand meiner kleinen Ansammlung von Belegen auffällig, das Sütterlin kaum mehr benutzt wurde. Allerdings ist meine Sammlung zu klein, um allgemeingültige Rückschlüsse ziehen zu können.

http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Maerz-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/April-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Juni-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Juli-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/August-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/September-1945
 
Carsten Burkhardt Am: 09.12.2016 14:28:03 Gelesen: 39015# 37 @  
@ Briefmarkentor [#36]

Danke für die schnelle Hilfe.

Um so dämlicher, wenn der Fälscher Sütterlin schreibt, um es echter aussehen zu lassen.

Viele Grüsse
Carsten3
 
Koban Am: 09.12.2016 17:34:24 Gelesen: 38974# 38 @  
@ DL8AAM [#35]

Koban, leider (!) ist es aber so. Ich darf in Deutschland im Prinzip (fast) alles "fälschen" (bis auf aktuell gültige Postwertzeichen, Wertpapiere, Urkunden, Geld o.ä. und ggf. auch Dinge die unter den Begriff Produktpiraterie fallen), nur darf ich das dann nicht als echt verkaufen.

Leider.


Thomas,

ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben. Die Frage bezog sich im Wesentlichen auf das Beispiel "Selbst wenn er selbst der Hersteller der Belege sein sollte". Dann ist selbstverständlich weder echt noch Echtheit unbestimmt zulässig! Gleiches gilt natürlich auch, wenn er nicht der Hersteller wäre, aber um die Falschheit wüsste. Die Schwierigkeit Letzteres gerichtsfest beweisen zu können steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß.
Koban
 
lolli Am: 09.12.2016 18:44:22 Gelesen: 38949# 39 @  
@ Carsten Burkhardt [#37]

Und genauso dämlich die Käufer - so wie ich hätte ich auch wissen müssen, hatte anscheinend kompletten Hirnausfall. :-)

Stefan
 
Briefmarkentor Am: 25.05.2017 14:46:43 Gelesen: 36599# 40 @  
Die nachfolgend abgebildete Briefmarke wurde mit einem ovalen Stempelgerät SCHWERIN (MECKL) abgeschlagen. Die zeittypischen Zweikreisstegstempel hatten die Form eines Kreises.



Dieser Stempelabschlag ist auch auf PhilaStempel hinterlegt. Dort findet ihr zur Zeit 23 echte Stempelabschläge von Stempelgeräten der Schweriner Postämter aus dem Zeitraum 1945 bis 1946.
 
Briefmarkentor Am: 25.05.2017 15:21:35 Gelesen: 36589# 41 @  
Die Stempelabschläge auf dem nachfolgend abgebildeten Beleg aus Wismar wurden als falsch geprüft.



Gemäß dem Buch "Mecklenburg-Vorpommern die Stempel der Postämter, Zweigpostämter und Poststellen 1945-1952" von Hans-J. Richter war der Zweikreisstegstempel (3) WISMAR / b - Postleitgebietszahl im Kreis - seit März 1946 in Gebrauch.



Ich vermute, dass hier das echte und zeittypische Stempelgerät zu einem späteren Zeitpunkt unter Nutzung einer anderen Stempelfarbe missbräuchlich verwendet wurde. Ergänzend hier noch ein echter Stempelabschlag des Stempelgerätes vom 13. Dezember 1945.



Vielleicht kann ein mitlesender Prüfer hier Licht ins Dunkel bringen.

Diese Stempelabschläge sind auch auf PhilaStempel hinterlegt. Dort findet ihr zur Zeit 10 echte Stempelabschläge von Stempelgeräten aus Wismar aus dem Zeitraum 1945 bis 1946.
 
Meck-Pom-adi Am: 27.08.2023 11:23:04 Gelesen: 2870# 42 @  
@Briefmarkentor
Ein Beleg aus Lübtheen mit drei Stempelabschlägen vom 5.2.46. Im Klischee, so unterschiedlich können Abschläge auf einem Beleg aussehen.

Stellt sich die Frage! Links mit Unterbrechung im Datum-Rahmen (Falsch) und der rechte Abschlag ohne Unterbrechung (Echt).

Bis ich diesen Brief bekommen habe sind schon einige als Falsch geprüfte Marken in den Schredder gekommen. Eine Rückdatierung ist nicht immer zwingend denn Stempeln war damals Handarbeit.


 

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