Sie sind die Pest des Internets: Abmahnanwälte. Jetzt will die Regierung die schlimmsten Auswüchse stoppen – mit Erfolg ?
Von Uli Dönch
Focus (23.04.08) - Sie kreisen wie die Aasgeier über privaten Internet-Seiten und lauern auf die kleinsten Fehler ihrer Opfer: bei Ebay, Amazon und vielen Tauschbörsen. Wenn sie eine – angebliche – Verletzung des Urheberrechts für Wort-, Bild- oder Audiobeiträge entdecken, stoßen sie zu, drohen, schüchtern ein und schinden horrende Gebühren. Meist ein paar Hundert Euro, oft aber auch mehr als 1000.
Damit soll jetzt Schluss sein. Die Bundesregierung hat eine Regelung beschlossen, die im Sommer in Kraft tritt – im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes. Sie soll Privatleute wenigstens vor den übelsten Abmahnanwälten schützen. Mit zwei Rechtskniffen:
Trick 1: Die juristischen Raubritter dürfen nicht mehr gegen die klassischen Privatnutzer vorgehen („einfache, nicht kommerzielle Verstöße“). Sondern nur noch gegen Profis („gewerbliches Ausmaß“).
Trick 2: Ein Abmahnanwalt darf nur noch höchstens 100 Euro Gebühr verlangen. Das deckt selten seine Kosten, schreckt ihn also ab – und verhindert zudem, dass er die Streitgebühr in alptraumhafte Höhen schraubt, um mehr kassieren zu können.
Die Einschläge kommen also näher. Aber treffen sie auch möglichst viele – und vor allem die Richtigen? Denn klar ist: Die juristische Waffe Abmahnung ist grundsätzlich berechtigt – sie hilft, einen Verstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) schnell und einfach zu stoppen.
(Quelle und weiterlesen: ->
http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/recht-das-aus-fuer-abmahner-und-absahner_aid_296742.html)
Dieses in Europa einzig(ab)artige Abmahnwesen ist in der Tat eine Seuche. Ob die im Artikel genannten Dinge wirksame Abhilfe zumindest für die kleinen und privaten Homepage-Administratoren bringt wird sich erst zeigen müssen.
Und wenn, dann sind eben die vielen kleinen gewerblichen dran. Da kann man ja auch entsprechende Summen ansetzen. Was meine Meinung nach fehlt ist eine einwandfreie Gebührenordnung (ein besserer Begriff fällt mir hier nicht ein) die entsprechende Summen festlegt und kein Damoklesschwert in Form einer Unterlassungserklärung mehr zulässt.
Warum nicht z.B. "einfacher Verstoß gegen Urheberrechtsgesetz = 40 EURO" und fertig? Das wär in meiner Augen eine ausreichende Strafe. Wir wollen ja keinen rechtsfreien Raum sondern diese Form der Abzocke unterbinden und Verstöße gegen Gesetze sollten auch geahndet werden.
MfG
Norbert
PS. hier noch ein Link:
http://abmahnwelle.de