Du siehst, die einzige Änderung der beiden Tarife war diejenige, dass die 3.Gewichtsstufe auf 500g erhöht wurde, darunter blieb alles gleich. Ich zitiere übrigens aus dem Handbuch "Drucksachen der Schweiz", welches ich oben bereits erwähnt habe. Was Du zu den Spesen schreibst, darf nicht so unwiedersprochen bleiben. Vor 1850 wurde hin und wieder ein Botenlohn verlangt. Nachher hatte die (Schweizer) Post ihre Vorschriften und Gebühren, welche zu entrichten waren. Spesen gab es dann keine mehr.Was das angeht, kann es sein, dass ich etwas falsch verstanden habe, denn es ist im selbigen Handbuch eine solche Nachnahmequittung abgebildet, bei der Spesen berechnet wurden (aus dem Jahre 1868), vielleicht wurde das Wort "Postspesen" einfach als Synonym für die zu bezahlende Gebühr und den jeweiligen Tarif (DS, Brief, etc.) benutzt, also den vom Kunden zu bezahlenden Betrag (dieser war allerdings höher als er hätte sein müssen, so auch vermerkt, daher hatte ich schlussgefolgert, dass etwas zusätzlich berechnet wurde).Liebe GrüßeKevin