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Thema: Bund / DDR: VGO - förmliche Zustellung
gestu Am: 04.04.2014 17:54:17 Gelesen: 9886# 1 @  
VGO-Tarif: DDR-Zustellungsurkunde (bis 02.10.1990) und Deutschland Postzustellungsauftrag (ab 03.10.1990)

Ich habe hier im Forum zu einem anderen Thema einmal die Frage nach dem Porto für DDR-Zustellungsurkunden aufgeworfen. Leider habe ich dazu keine befriedigenden Antworten bekommen, weil sich in diesem Bereich scheinbar nur sehr wenige gut auskennen. Aus diesem Grunde habe ich hierzu einiges heraus gesucht und möchte das vorläufige Ergebnis nun hier vorstellen.

Die DDR hat schon Ende der 40er Jahre für förmliche Zustellungen die Zusatzleistung „Zustellungsurkunde“ eingeführt und bis zum Ende beibehalten. Geändert haben sich im Laufe der Zeit nur die Portogebühren.

Da ich mich speziell mit der VGO-Zeit auseinander setze, liegt mein Schwerpunkt in der Zeit von 1990/1991. Beiträge und Bilder aus der Zeit davor sind hier aber auch willkommen!

Im § 32 der Postordnung vom 28.02.1986 ist dazu folgendes nachzulesen:

(1)Postsendungen mit der Zusatzleistung „Zustellungsurkunde“ werden unter Beurkundung ausgehändigt. Auf der Zustellungsurkunde werden Ort und Tag sowie die Art der Aushändigung – bei Briefen mit der Zusatzleistung „Eigenhändige Aushändigung“ Ort und Tag der Aushändigung – durch Unterschrift des Mitarbeiters der Deutschen Post beurkundet. Die Zustellungsurkunde wird unverzüglich nach der Aushändigung dem Absender des Briefes zugesandt.

(2) Die Zusatzleistung „Zustellungsurkunde“ ist nur für Briefe zugelassen.

(3) Neben der Zusatzleistung „Zustellungsurkunde“ ist nur die Zusatzleistung „Eigenhändige Aushändigung“ zugelassen.

(4) Die Postsendungen sind durch den Vermerk „Zustellungsurkunde“ zu kennzeichnen.

(5) Der Absender hat dem Brief einen vorbereiteten Vordruck „Zustellungsurkunde“ beizufügen.

Belege mit Zustellungsurkunde waren in der DDR leicht zu erstellen, denn die möglichen Absender waren hier viel zahlreicher als in der Bundesrepublik. In der BRD konnten nur Gerichte, Notare und Behörden Postzustellungsaufträge absenden. In der DDR konnten alle staatlichen Stellen und auch alle volkseigenen Betriebe solche Briefe mit der Zusatzleistung „Zustellungsurkunde“ aufgeben. Und daran hat sich auch in der VGO-Zeit bis zum 02.10.1990 nichts geändert.

Demnach müssten aus der VGO-Zeit viele DDR-Zustellungsurkunden aus der Zeit vom 01.07.1990 bis zum 02.10.1990 existieren.

Dennoch findet man auf Auktionen und bei den Internet-Anbietern und auch in den Internet-Foren kaum solche Briefe.

Ab dem 03.10.1990 waren dann die DDR-Zustellungsurkunden im Verkehrsgebiet Ost nicht mehr zulässig, ab diesem Tag war nur noch der Postzustellungsauftrag nach den Vorschriften der Deutschen Bundespost zugelassen!

Gerade in der Zeit nach dem 03.10.1990 bis zum Ende des VGO-Tarifs ergaben sich dadurch sehr interessante Verwendungen der Postzustellungsaufträge. So wurden die „äußeren Umschläge“, wie sie im VGW schon immer verwendet wurden, auch hier eingesetzt. Es wurden aber auch alte Umschläge für die DDR-Zustellungsurkunden als äußerer Umschlag für die (neuen) Postzustellungsaufträge verwendet, die alten Umschläge wurden aufgebraucht um Kosten zu sparen. Und so ist in diesem Bereich im Postalltag ein kunterbunter Strauß von verschiedensten Umschlägen entstanden. Allerdings ist es so, dass man heute solche Belege fast nicht zu Gesicht bekommt.

Ich selbst habe ein paar Belege dieser Art zu sehen bekommen, allerdings ist für mich bei vielen Belegen die Höhe des Portos nicht nachvollziehbar. Auch wenn auf Tauschtagen der eine oder andere Beleg teilweise sehr günstig angeboten wurde (DDR-Belege sind hier im Nordwesten nicht sehr gefragt!), so habe ich diesen nicht genommen, wenn für mich das Porto nicht nachvollziehbar war.

Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass solche Belege in ihrer Besonderheit gar nicht erkannt werden, denn vom Äußeren her lassen sie sich nur auf dem zweiten Blick von einem Einschreiben unterscheiden, da muss man dann schon genauer hin sehen. Ob ein mit 2 DM frankierter Standardbrief als Einschreiben oder als Zustellungsurkunde gelaufen ist, sieht man nicht bei einem flüchtigen Blick auf den Beleg.

Ich habe aus dieser Zeit einige Belege, die werde ich hier nach und nach einstellen und zeigen. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch noch andere Sammler hier ihre Belege zeigen, damit man über diesen Bereich einen kleinen Überblick bekommt.

Und falls noch jemand Vorschriften und Regularien zu diesem Thema beisteuern kann, dann wäre es noch besser… Vielleicht gelingt uns dann ja ein umfassender Überblick über dieses sehr interessante Thema.

Wer solche Zustellungsurkunden oder Postzustellungsaufträge aus der Zeit 1990/1991 hat und abgeben möchte, darf sich gerne bei mir melden. Kontaktdaten zu meinem Profil sind hinterlegt.
 
gestu Am: 04.04.2014 18:00:10 Gelesen: 9882# 2 @  
Hier zunächst einmal Postzustellungsurkunden nach dem 02.10.1990, alle auf den offiziellen Vordrucken, wie sie für die Deutsche Bundespost vorsehen waren. Die Gebühr für eine PZU betrug 600 Pfennig.

Mehrfachfrankatur 3 x 200 Pfennig



Mischfrankatur 2 x 200 und 2 x 100 Pfennig


 
gestu Am: 05.04.2014 15:11:30 Gelesen: 9801# 3 @  
Postzustellungsurkunde aus 1991 auf Bundespost-Vordruck, verwendet in Rotenburg-Wümme, frankiert mit 200 + 4 x 70 + 2 x 60 Pfennig ergibt zusammen 600 Pfennig. Verwendung der DDR-Marken im West-Gebiet.


 
gestu Am: 12.04.2014 09:14:02 Gelesen: 9702# 4 @  
Formular einer DDR-Zustellungsurkunde

Hersteller: V(ordruck) L(eit) V(erlag) Spremberg 1961


 
Josch Am: 05.02.2015 18:48:08 Gelesen: 9383# 5 @  
Hallo gestu,

im Bereich der Deutschen Post waren vom 01.07.90 bis 02.10.90 nur Zustellungsurkunden zugelassen. Der Inhalt war beschränkt auf eine Zustellungsurkunde. Gebühren: Brief 0,50 Pf + 1,50 DM für die Zustellungsurkunde.

Daher gibt es keine höheren Porto Stufen als 2,00 DM.

Ab dem 02.10.90 gab es nur noch die Postzustellungsaufträge (der DBP). Der Inhalt war nicht mehr beschränkt.

Die Gebühr betrug nun je "Auftrag" 6,00 DM. Hohe und höchste Portostufen kamen jetzt zum Zuge.


 
cilderich Am: 15.09.2017 14:41:08 Gelesen: 7235# 6 @  
Hallo,

nun ja, eine amtliche Zustellung stellt der Postprotestauftrag ja auch dar. Es gab ihn bis 1995. Die Definition lautete "der von einem Postbeamten förmlich erhobene Protest, wenn ein durch die Post zur Zahlung vorgelegter Wechsel nicht bezahlt wurde" (§ 79 Wechselgesetz). Das Ganze war auch unter Umschlag an das zuständige Postamt zu richten, hier entnahm man das eigentliche Schreiben und stellte es zu. Hierbei handelt es sich um den äußeren Umschlag. Auch dieser fällt kaum auf den ersten Blick als seltene Versendung auf, sieht eben auch wie ein gewöhnliches Einschreiben aus, nur die Aufschrift erläutert den Inhalt. An Gebühren wurden 1 DM für den Brief, 2,50 DM als "Einschreibegebühr" und 3,20 DM für den Protest fällig, mit 6,70 DM so dargestellt.

Herzliche Grüße cilderich


 
bedaposablu Am: 03.12.2020 20:32:45 Gelesen: 3832# 7 @  
@ gestu [#4]

Hallo,

hier ein ausgefülltes Exemplar der Postzustellungsurkunde vom 20.09.1972 aus Templin:



Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
Josch Am: 04.12.2020 15:43:56 Gelesen: 3784# 8 @  
Hier ein PZA vom 27.02.91 aus 6000 Suhl mit 22 PZA des Kreisgericht Suhl an das Postamt Suhl (zur Verteilung).

Gesamtgebühr: 22 X 6,00 DM = 132,00DM.



Grüße Josch
 
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