Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Das Thema hat 78 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4  oder alle Beiträge zeigen
 
mljpk Am: 25.11.2015 10:52:49 Gelesen: 38300# 54 @  
@ Dr. Fischer [#50] [#51]
@ Francysk Skaryna [#53]

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,
sehr geerter Herr Skaryna,

vielen Dank für die Hinweise aus der Praxissicht eines Versteigerers und die Fundstellen zu Stellungnahmen anderer Betroffener. Es scheint sich fokussiert auf die Sammlersicht also herauszukristallisieren, dass der Import mit seinen erforderlichen "Legalitätsnachweisen" im grenzüberschreitenden Tausch- oder Kaufverkehr (Sammlungen, Lots und Einzelmakren werden etwa über Ebay sicherlich täglich zigfach auch in Drittstaaten gekauft) ein durchaus praxisrelevantes Thema sein wird. Für den Export kann die Wertgrenze für die Genehmigungspflicht für den fortgeschrittenen Sammler wohl im internationalen Ausstellungsverkehr relevant werden, da hier anders als in der Auktionspraxis keine Aufsplittung in kleinere Einheiten möglich sein wird, und aus meiner Sicht auch der Sammlungsbegriff klar ausgefüllt ist.

Hat der BDPh für die Sammler zu dieser Thematik vergleichbar mit den Numismatikern oder auch einigen Paläontologen Stellung genommen und wohlbegründete Änderungsvorschläge gegenüber den Fraktionen im Bundestag eingebracht? Hat jemand eine Fundstelle oder eine Innensicht parat?

Wenn nein, stelle ich erneut die Frage an die hier sicher in reicher Zahl mitlesenden BDPh-Mitglieder und ggf. Funktionäre, warum nicht? Das völlige Schweigen ohne eine eigene Positionierung des Verbandes (nicht durch den Filter irgendeiner Interessengemeinschaft) für/wider, bzw. die beschwichtigende Sichtweise die in der letzten Philatelie dargelegt wurde, verwundert mich sehr, zumal sie ja auch keine Stellungnahme des Verbandes sondern nur eine Einzelsicht war.

Ich bin mir völlig im Klaren, dass von der Seitenlinie leicht gestänkert werden kann. Hier geht es aber um den wesentlichen Kern der Verbandsarbeit, der Interessenbildung und Interessenvertretung. Bezüglich der Interessenvertretung geschieht evtl. (?) manches im Hintergrund, die Interessenbildung erfordert aber eine gewisse Information der Sammler die ich seitens des Verbandes bisher mit Ausnahme einer dürren, nichtssagenden Pressemitteilung nicht erkennen kann. Erst Dank der Philaseiten ist das relevante Thema in einem frühen Stadium mit seinen Einzelheiten überhaupt auf meinen Schirm gekommen.

Beste, etwas nachdenkliche Sammlergrüße in die Runde

Jens
 
Lars Boettger Am: 25.11.2015 12:50:55 Gelesen: 38271# 55 @  
@ mljpk [#54]

Hallo Jens,

das Thema wird auch im BDPh-Forum sehr ausführlich behandelt.

Beste Grüsse!

Lars
 
mljpk Am: 25.11.2015 14:35:24 Gelesen: 38240# 56 @  
@ Lars Boettger [#55]

Hallo Lars,

danke für den Hinweis.

Ist Dir eine "offizielle", fundierte und auch gegenüber dem Gesetzgeber vermittelte Positionierung des BDPh bekannt (nicht nur ein wenig konkretes "wir haben da Bedenken")? Wo kann diese abgerufen werden?

Im BDPh-Forum finde ich nach kursorischer Duchsicht der Beiträge nur eine kurze Zusammenfassung des von der Interessengemeinschaft Erreichten durch Herrn Decker ( http://www.bdph.de/forum/showthread.php?15623-Neues-Kulturgutgesetz/page9 ). Eine BDPh eigene Positionierung habe ich nicht gefunden (vielleicht lag es auch nur am Lesetempo). Insbesondere weiß ich nicht, welche Gesamtforderungen formuliert wurden, was also warum nicht in der Nachbearbeitung zugunsten der Briefmarkensammler umgesetzt wurde. Ich habe leider weiter den Eindruck dass (1) entweder ein Kameralvorgehen hinter geschlossenen Türen seitens des BDPh praktiziert wird, oder aber (2) man sich einfach den Positionen der weiteren Verbände anschließt und selbst nicht allzu viel briefmarkenspezifischen Input leistet. Am Ende hat man dann ein Resultat welches von den organisierten Sammlern nicht bewerten kann, da die Vermittlung des Weges zum Ergebnis fehlt, z.B. etwa durch regelmäßige Updates auf der Homepage zu den aus Sicht des BDPhs zu erreichenden Zielen und zu den unternommenen Schritten. Warum funktioniert eine Kommunikation auf diesem Weg zu einem Tauschtag o.ä., nicht aber zum wichtigen Bereich der Interessenvertretung?

Es geht mir hier nicht um eine Diskreditierung sondern um konstruktive Kritik, da die Kommentare hier und auch im BDPh Forum ja eindrücklich zeigen, dass Aufklärung Not tut.

Beste, weiterhin nachdenkliche Sammlergrüße

Jens
 
Lars Boettger Am: 25.11.2015 14:46:46 Gelesen: 38231# 57 @  
@ mljpk [#56]

Hallo Jens,

wenn Du meine ganz persönliche Meinung wissen willst (das ist jetzt keine mit dem BDPh-abgestimmte Meinung): Das ist für die Briefmarkensammler vollkommen uninteressant. Wenn es uns betrifft, dann höchstens marginal.

Wie stellst Du Dir das konkret vor, dass eine Marke, die tausend- und millionenfach gedruckt wurde (Bayerneinser, Sachsendreier etc.), zu einem "Kulturgut" wird? Oder einer von tausenden von Briefen mit der Marke? Selbst bei Gebieten wie Bremen oder Bergedorf wird es Dir schwer fallen, eine Sammlung so aufzubauen, dass sie zum "Kulturgut" im Sinne des Gesetzes wird. Deren "Bedeutung" ist doch im Vergleich zum Land Deutschland gering. Da überschätzt mancher Sammler seine Sammlung ganz erheblich.

Bei Bildern bekannter Meister kann ich mir das schon eher vorstellen, das da der Gesetzgeber die bestehenden Gesetze etwas präzisieren will.

Beste Grüsse!

Lars
 
mljpk Am: 25.11.2015 15:26:56 Gelesen: 38215# 58 @  
@ Lars Boettger [#57]

Hallo Lars,

siehe oben, u.a. Beiträge von Herrn Dr. Fischer, schlicht die Beschwer, etwa bei der Einfuhr von Marken die ich getauscht habe, mich um Nachweise zu kümmern, dass diese aus dem Herkunftsland ausgeführt werden können. Eine Lästigkeit zwar, die aber vermeidbar und gerade wegen des von Dir angesprochenen Massenproduktes und Massenmarktes Briefmarken überflüssig wie ein Kropf ist. Mein Argument, warum Briefmarken schlicht und einfach klarstellend aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgehören soweit es auf das Kategorienprinzip ankommt. Ähnlich wie es die Briten gemacht haben, die mit einem kleinen Satz klarstellend Briefmarken ausgenommen haben (siehe ebenfalls oben).

Im Übrigen: Briefmarken, auch die mit einem Katalogwert von 0,15 Cent in Mulitmillionenauflagen, sind aus meinem Verständnis der Sicht des Gesetzgebers immer Kulturgut (siehe die Definition in der UNESCO-Konvention), da sich hierfür ein eigener, nicht auf deren unmittelbar vorgesehenen Verbrauch gerichteter Sekundärmarkt gebildet hat (der Sammlermarkt). Der Gesetzesentwurf sieht Pflichten, wie eben den Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr aus dem Ursprungsland unabhängig von Wertgrenzen oder "nationaler" Bedeutsamkeit vor. Damit treffen gewisse geplante Pflichten eben auch den Alltagssammler jenseits der "großen" Pflichten abhängig von Wert- und Altersgrenzen. Dies wurde aus meiner Sicht auf die Diskussion wohl noch nicht richtig verstanden.

Jetzt stelle ich aber meine Motzereien und Beiträge hier ein. Vielleicht kannst Du als Größe im Philabereich mit besserem Zugang zur BDPh-Führung hier über die aktuellen Entwicklungen berichten. Würde mich sehr freuen, da das Thema anders als Herr Decker schreibt gar nicht trocken sondern sehr spannend ist. Wann ist denn die Philatelie mal von einem Gesetzgebungsvorhaben so betroffen, kommt doch selten genug vor um die Profilierungsmöglichkeit (Uns gibt es auch noch !) zu verpassen.

Allerletzter Nachtrag noch. Hier bezüglich der Frage der Betroffenheit des "kleinen Sammlers" noch die Stellungnahme der Bundesregierung unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html

Fette Hervorhebung durch mich. Die Regierung spricht selbst die Betroffenheit des Jedermannsammlers an. Neben den genannten Pflichten kommt noch die Informations- bzw. Nachweispflicht zu Ausfuhrgenehmigungen bei der Einfuhr. Für mich stellt das eine Betroffenheit des Jedermannsammlers dar.

Briefmarkensammler oder Briefmarkenhändler?

Der Gesetzesentwurf enthält keine Regelungen, die den Sammler in seiner Freiheit beschränken, Briefmarken zu sammeln. Auch die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes sind so formuliert, dass Briefmarkensammler davon regelmäßig nicht betroffen sind. Insbesondere scheidet die Eintragung einzelner Briefmarken, abgesehen von absolut herausragenden Einzelfällen, aus.

Der Gesetzentwurf enthält Sorgfaltspflichten, die bei einem Verkauf für Jedermann und damit auch für Briefmarkensammler gelten. Danach muss ein Briefmarkensammler allein dafür Sorge tragen, dass er keine Briefmarken in Verkehr bringt, die gestohlen oder illegal eingeführt wurden. Diese Sorgfaltspflicht beschränkt sich ausdrücklich auf den „zumutbaren Aufwand“, so dass bezogen auf die gängigen Werte von Briefmarken keine besonderen Anstrengungen von Sammlern gefordert werden.

Über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinaus gelten für gewerbliche Briefmarkenhändler weitere professionelle Sorgfaltspflichten. Auch diese Sorgfaltspflichten greifen aber nur dann, wenn eine einzelne Briefmarke mehr als 2.500 Euro wert ist.

Für die Ausfuhr in Länder außerhalb der EU (etwa die Schweiz oder die USA) bleibt die geltende EU-Rechtslage unverändert. Neu eingeführt werden soll eine Ausfuhrgenehmigungspflicht auch in andere EU-Staaten, wenn gewisse Alters- und Wertgrenzen überschritten werden. Das neue Gesetz soll hierbei teilweise deutlich über die Alters- und Wertgrenzen des EU-Rechts erhöht werden.

In diesem Sinne nochmals mit den besten Sammlergrüßen

Jens
 
Francysk Skaryna Am: 26.11.2015 10:12:49 Gelesen: 38145# 59 @  
Moin,

@ Lars Böttger [#57]

Das ist für die Briefmarkensammler vollkommen uninteressant. Wenn es uns betrifft, dann höchstens marginal.

"Wroclaw - Deutsch-Polnische Grenzerfahrung" berichtet über den Versuch einer staatlichen Enteignung. So etwas ist A) wenig vertrauensbildend, B) alltag und C) neigt in diesem Land ein kritisches Quantum zur Dienstbeflissenheit. Über den Rest möchte ich nicht nachdenken.

@ mljpk [#54]

Hat der BDPh für die Sammler zu dieser Thematik ... Stellung genommen und wohlbegründete Änderungsvorschläge gegenüber den Fraktionen im Bundestag eingebracht?

Im Beitrag #88 im Thema Neues Kulturgutgesetz heist es, dass [Zitat Uwe Decker] Wer lesen will, konnte am 23.09.15 auf unserer Homepage, 26.09.15 hier im Forum und jetzt in der November Ausgabe der philatelie entnehmen, dass wir tätig sind und auch in welchem Rahmen.[Zitat Ende]

Nun finde ich den Beitrag auf der Hompage des Verbandes nicht und er ist im Thema auch nicht verlinkt.

Ferner stellt sich der Verband offenbar hinter die Äußerungen des in der Philatelie veröffentlichten Artikels von Wolfgang Maassen. Man kann die Formulierung jedenfalls so verstehen.

@ mljpk [#58]

Briefmarken, auch die mit einem Katalogwert von 0,15 Cent in Mulitmillionenauflagen, sind aus meinem Verständnis der Sicht des Gesetzgebers immer Kulturgut ...

Spätestens dann, wenn sie auf einer Postkarte von Gerhard Schröder kleben.
Soziale Philatelie wird in diesem rechtlichen Konstrukt mehr oder weniger erschwert werden. Und nur bunte Bildchen wegstecken ist langweilig. Genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Hat sich die Politik in eine sich selbst beschäftigende Bürokratie verwandelt, die mit immer mehr Aufwand immer weniger Sinnvolles hervor bringt? Diese Kritik in Anlehnung an das Peter-Prinzip, in der in einer Hierarchie ein Aufsteiger irgendwann die Stufe seiner Unfähigkeiten erreicht, stammt aus dem Handelsblatt [3].

Gruss

[1] http://www.schweizer-welcome.de/wroclaw1.htm
[2] http://www.bdph.de/forum/showthread.php?15623-Neues-Kulturgutgesetz&p=137517&viewfull=1#post137517
[3] http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/wirtschaftsbuchpreis/deutscher-wirtschaftsbuchpreis-recht-und-gesetz-sind-zum-beklemmenden-korsett-geworden/8913500-2.html
 
Richard Am: 31.12.2015 09:49:09 Gelesen: 37346# 60 @  
Deutschland beschränkt Handel mit Münzen, Briefmarken, Gemälden

Von Christian Bauschke, Rechtsanwalt in Berlin und spezialisiert auf das Kunstrecht

Das neue Kulturgutschutzgesetz bedeutet für Kunsthändler und Sammler eine raffinierte Art der finanziellen Repression. Eigentümer müssen signifikante Wertverluste hinnehmen. Der Staat forscht seine Bürger aus und könnte dadurch ermittelte Objekte dann selbst billiger erwerben – ohne die Eigentümer für den Verlust zu entschädigen.

(Quelle und ausführlich weiter lesen: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/12/28/deutschland-beschraenkt-handel-mit-muenzen-briefmarken-gemaelden/ )
 
bayern klassisch Am: 31.12.2015 10:10:40 Gelesen: 37337# 61 @  
@ Richard [#60]

Lieber Richard,

vielen Dank für den Artikel und die Aussagen eines Fachmanns darin.

Man kann unschwer erkennen, dass auch dieses Gesetz, wie schon einige zuvor, von Ahnungslosen gemacht und unter Umgehung der Menschen in diesem Lande durchgeboxt werden soll. Dass in ihm hinten und vorne nichts passt, ja das scheinbar Gewollte damit konterkariert wird, interessiert die Macher nicht.

Wieder eine Möglichkeit mehr der kalten Enteignung und ich sage es jetzt schon voraus, dass die Freigrenzen, die viele für sich als nicht relevant ansehen, bald geändert werden können - den Rest macht die Inflation, die ja nicht erst seit gestern um sich greift und deren Manipulation seit jeher schon Tür und Tor geöffnet ist.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Lars Boettger Am: 31.12.2015 10:56:28 Gelesen: 37323# 62 @  
@ bayern klassisch [#61]

Wie viele Briefmarkensammlungen kennst Du, die als "nationales Kulturgut" gelten? Ich kenne keine. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass eine Sammler mit seiner Bund-Sammlung ("ab 1949 - postfrisch!") jetzt Angst haben muss. Für mich ist das weiterhin Panikmache. Der Autor mag zwar ein Fachmann sein, aber er schreibt nicht ausgewogen. Ich möchte nicht wissen, wer für diesen Artikel bezahlt hat.

Beste Grüsse!

Lars
 
ligneN Am: 31.12.2015 11:30:53 Gelesen: 37311# 63 @  
@ Lars Boettger [#62]

Hallo Lars,

da kann ich Dir nur zustimmen. Es werden lediglich die Bestimmungen der EU, die in allen Mitgliedsländern längst gelten, in deutsches Recht umgesetzt.

--> Und zwar auf den letzten Drücker. Deutschland ist immer dabei, wenn es um das verzögern und verhindern von Kunst- und Fundstättenschutz geht. Einflußreiche Lobby am Werk.

Deutschschland ist neben der Schweiz das "schwarze Loch" für Weiterverkäufer von Raubgrabungen, für Kunst- und Münzenschmuggel generell, Provenienzverschleierung usw.

Was da gerade an Meinungsmache gegen dieses Gesetz läuft, kann man nur als gezielte Kampagne bezeichnen.

Natürlich bekommen einige große (aber betr. Gesetz ahnungslose) Kunstsammler die Panik und bringen ihr Zeugs "in Sicherheit". Beraten vom Anwalt, der nur zu gerne den Staatsteufel an die Wand malt, Risikoanalyse usw.

Das befeuert wiederum den Medienzirkus. Irgendwie müssen die Meinungscaterer der betuchten Anlager / Sammler ja ihre Blätter füllen.

Seine Verbündeten suchen die Kampagneure überall, gerne auch bei den sonst im Gewerbe belächelten Abtlg. Briefmarkensammler.

Für die Philatelie: irrelevant.

Gutes Neues!
 
bayern klassisch Am: 31.12.2015 14:40:25 Gelesen: 37273# 64 @  
@ Lars Boettger [#62]

Lieber Lars,

in einem wattierten Gesetz kann der Gesetzgeber im Rahmen späterer Ausführungsbestimmungen festlegen, was er als Kulturgut ansieht und was nicht.

Dass eine Vordrucksammlung Bund oder Berlin nicht darunter fallen wird, ist klar, werden die doch von etlichen Auktionatoren nicht mal der Witwe abgenommen, die damit einläuft.

Aber altersmäßig kommt eine Sammlung KZ - Post, III. Reich, Altdeutschland oder Vorphilatelie (besser: Vormarkenzeit), die etwas auf sich hält, schon in Gefahr, davon erfasst zu werden. Damit wäre ich z. B. schon mehrfach dabei, weil ich mehrere postgeschichtliche Sammlungen habe, die man durchaus als nationales Kulturgut ("Bayern") ansehen könnte.

Bei fünfstelligen Wertangaben ist wieder allem Tür und Tor geöffnet, denn diese können jedem billigen Michelkatalog entnommen werden, von Schätzern geschätzt oder von vereidigten Gutachtern festgelegt werden. Was dabei heraus kommt, ahnt man, wenn man mit dergleichen schon beruflich ein paar Jahrzehnte befasst war.

Auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen, wie viele Sammlungen ich kenne, denen man diesen Status zuerkennen könnte, komme ich auf eine hohe zweistellige Zahl, vlt. sogar knapp dreistellig. Andere mögen weniger, oder viel mehr kennen, aber darum geht es gar nicht, sondern um das Wehren der Anfänge.

@ ligneN [#63]

"Es werden lediglich die Bestimmungen der EU, die in allen Mitgliedsländern längst gelten, in deutsches Recht umgesetzt."

Das ist schon deswegen falsch, weil nicht alle Länder so dumm waren, und bedenkenlos ihr nationales Recht dem EU - Recht untergeordnet haben.

"Deutschland ist immer dabei, wenn es um das verzögern und verhindern von Kunst- und Fundstättenschutz geht. Einflußreiche Lobby am Werk."

Hätte ich über die Zulassung von EU - Recht in unserem Land zu entscheiden, würde ich auch als Cunctator dastehen, denn das gereichte mir schon zur Ehre, wenn auch zu einer kleinen.

"Was da gerade an Meinungsmache gegen dieses Gesetz läuft, kann man nur als gezielte Kampagne bezeichnen."

Die Hinterfragung fragwürdigster Gesetze als "gezielte Kampagne" zu bezeichnen, ist wohl ein schlechter Witz. Wir leben leider in einem Land, in dem viel zu wenig hinterfragt wird, weil unsere gleichgeschalteten Massenmedien nur zu gerne im Sinne der Regierung berichten, denn die Hand, die einen mit lebenswichtigen Nachrichten versorgt, beißt man nicht.

"Natürlich bekommen einige große (aber betr. Gesetz ahnungslose) Kunstsammler die Panik und bringen ihr Zeugs "in Sicherheit". Beraten vom Anwalt, der nur zu gerne den Staatsteufel an die Wand malt, Risikoanalyse usw."

Ich halte es nicht mit großen, mittleren oder kleinen Sammlern - für mich sind alle Sammler gleich, ob sie von einem Gesetz betroffen, oder (noch) nicht betroffen sind. Gäbe es keine großen Sammler, gäbe es wohl auch keine kleinen, oder wenn, dann viel weniger. Wäre das nicht unendlich traurig?

Ich kenne etliche Anwälte; nur den Staatsteufel malt keiner von denen an die Wand. Aber vlt. wissen sie aus berufsnahen Gründen etwas eher als Straußenvögel, wenn etwas im Busche ist ...

"Das befeuert wiederum den Medienzirkus. Irgendwie müssen die Meinungscaterer der betuchten Anlager / Sammler ja ihre Blätter füllen."

Die Bereiche Kunst, Numismatik und Phlatelie sind doch nur ganz unbedeutende Nebenkriegsschauplätze im Vergleich zu den zahllosen echten und existenziellen Problemen, die unser Land seit langer Zeit hat und die von unseren Politdarstellern permanent ignoriert bzw. auf die lange Bank geschoben werden. Außerdem hoffe ich keinen Neid aus deinem Satz herauslesen zu müssen.

"Seine Verbündeten suchen die Kampagneure überall, gerne auch bei den sonst im Gewerbe belächelten Abtlg. Briefmarkensammler."

Ob Philatelisten belächelt werden, weiß ich nicht. Jede Sammlergruppe muss mit etwas Hohn und Spott von fachlich Ungebildeten rechnen - wenn du dich diesem Laienurteil anschließen möchtest, kannst du das gerne tun. Ich für meinen Teil freue mich über möglichst viele Sammler und bewundere viele davon, die sich der bildenden Kunst, der Numismatik oder der Philatelie verschrieben haben.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Lars Boettger Am: 31.12.2015 17:52:32 Gelesen: 37229# 65 @  
@ bayern klassisch [#64]

Lieber Ralph,

überschätzen wir Briefmarkensammler hier nicht unsere Sammlungen? Was für uns "bedeutend" oder "historisch bedeutend" ist, interessiert doch die Nation nicht. Wenn ein Rechtsanwalt den Untergang des Abendlandes sieht, dann aus meiner Sicht nur, weil er sich hier Geschäft mit Kunden verspricht, die entsprechend beraten werden wollen. Die Beratungsleistung erbringt der Anwalt "gegen geringe Gebühr"...

Es ist ja schön, wenn sich der BDPh einbringt. Ich kann sogar verstehen, wenn es ein-zwei Sammler gibt, die hier ernsthaft etwas befürchten müssen. Aber als Sammlerorganisation tut mir hier der BDPh eigentlich schon zu viel.

Ganz gelassene Grüsse!

Lars
 
bayern klassisch Am: 31.12.2015 18:18:44 Gelesen: 37213# 66 @  
@ Lars Boettger [#65]

Lieber Lars,

vlt. hast du Recht. Vlt. auch nicht. Wehret den Anfängen, heißt es in solchen Fällen immer so schön.

Ob und was der BDPh hier sagt, halte ich auch für zweitrangig. Kein Politiker wird sich davon beeindrucken lassen, da bin ich ganz bei dir. Aber es geht auch um philatelistische Sammlungen, von daher ist ein Verband immer mit im Boot und es ist besser, man korrespondiert mit den Entscheidern und publiziert dies öffentlich, als dass man gar nichts unternimmt.

Wenn man es auf Raubkunst, Beutekunst oder dergleichen abgesehen hätte, hätte man die Philatelie heraus halten sollen. Indem man genau das nicht macht, zeigt man, dass man auch darauf ein Auge geworfen hat. Was das bei einem Land, das pleite ist, bedeutet, braucht man wohl keinem zu sagen, der mit offenen Augen herum läuft.

Guten Rutsch und liebe (auch gelassene) Grüsse,
Ralph
 
Francysk Skaryna Am: 02.01.2016 16:22:50 Gelesen: 37097# 67 @  
Moin,

@ bayern klassisch [#61]

Man kann unschwer erkennen, dass auch dieses Gesetz ... von Ahnungslosen gemacht und unter Umgehung der Menschen in diesem Lande durchgeboxt werden soll.

Meinst Du ahnungslos oder interessensgesteuert?

Um es mal etwas ketzerisch zu sagen: Wenn es keine illegalen Einfuhren von Kulturgut gibt (siehe unten), liegt die Intention des Gesetzes in der Möglichkeit des preisgünstigen Aufkaufs für national wertvoll erklärter Gegenstände. Wer entscheidet denn, was national wertvoll ist. Es gibt derzeit Listen, auf die man erst einmal zurückgreifen wird. Aber wer pflegt diese Listen in Zukunft nach welchen Regeln weiter?

@ Lars Böttger [#65]

überschätzen wir Briefmarkensammler hier nicht unsere Sammlungen?

Es gibt sicherlich ein ausreichendes Quantum an Katalogmillionären - ganz klar! Aber es gibt auch ein ausreichendes Quantum an Winkeladvokaten, die die Grauzonen kreativ mit seltsamen Leben füllen. Wie oft gab es schon Abmahnwellen? Hatten wir nicht auch in der Philatelie davon welche erlebt? Es wäre doch gelacht, wenn man nicht auch philatelistisches Kulturgut kreativ nationalisieren und wirtschaftlich ausbeuten ließe. Damit ist vielleicht etwas übertrieben, aber einem halbseidenen Geschäftsfeld sollte man auch nicht unbedingt den Boden bereiten. Eine solche Praxis später zu ahnden ist aufwändiger, als sie von vornherein zu unterbinden.

Interessant ist übrigens, dass der deutsche Zoll keine Beweise für den Import antiker Kulturschätze aus dem Gebiet des Islamischen Staates hat [1]. Staatsministerin Monika Grütters begründet das Gesetzt neuerdings auch damit, den illegalen Handel mit Antiquitäten aus dem IS-Gebiet unterbinden zu wollen. Wenn dem tatsächlich so ist, dass es schlichtweg keine illegalen Einfuhren von Kulturgütern nach Deutschland oder andere EU-Mitgliedstaaten gibt, dann fehlt es auch an dem Sinn dieses Gesetzes. Oder der Sinn ist ein völlig anderer!

Gruss

[1] http://www.wiwo.de/politik/deutschland/deutscher-zoll-keine-erkenntnisse-über-einfuhr-von-kulturgütern-aus-is-gebieten/12736132.html
 
bayern klassisch Am: 02.01.2016 17:14:40 Gelesen: 37086# 68 @  
@ Francysk Skaryna [#67]

Meinst Du ahnungslos oder interessensgesteuert?

Moin Francysk,

sowohl als auch. Nur Ahnungslose formulieren unsauber und hilflos und interessensgesteuert sind sie wohl alle im Bundestag und ihren nachgeordneten Stellen, weil sie in der Masse ihren wirklichen Auftrag verkennen (die Interessen der Bürger sind halt in der Regel nicht die Interessen der Lobbyisten).

Da ich von Beruf Zollbeamter bin, kann ich das von dir Zitierte bestätigen - unter dem Vorwand der Bekämpfung der illegalen (IS gesteuerten) Ein- bzw. Durchfuhr von Antiquitäten und Kunstschätzen, die keine Tatsache ist, sondern ein Märchen unserer gleichgeschalteten Presse ist, versucht man von hinten den juristischen Vorbau voran zu treiben, über den man später mit der Keule alles verstaatlichen kann, was Wert, Niveau und Kultur hat; ich glaube, staatliche Raubkultur würde es ganz gut treffen.

Aber deine Weitsicht hat leider nicht jeder, so sehr ich mir das auch wünschte.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
Eric Scherer Am: 03.01.2016 09:25:13 Gelesen: 36969# 69 @  
Hallo Lars,

ich habe diesen Thread und Deine Anmerkungen erst heute entdeckt und habe die Diskussion bisher eher im BDPh-Forum verfolgt. Auch ich kenne keine Sammlung, die als Kulturgut eingestuft wurde.

Ich kenne aber die Fragebogen der Schweizer Zollverwaltung zu dem Thema. Diesen bekomme ich pro Jahr ca. 4 bis 5 Mal. Um es kurz zusammenzufassen; mindestens 30 Minuten Zeitverlust für das Ausfüllen. Antworten immer ganz nah an Halbwahrheiten, Lügen, Unklarheiten - vielleicht müsste ich mal einen Fachanwalt hinzuziehen, um sicherzugehen, dass auch alle Antworten stimmen, eine erhöhte Berarbeitungsgebühr bei der Zollverarbeitung (ca. 50 CHF) und mal mindestens eine zusätzliche Wartezeit von 2-4 Wochen, bis die Stücke bei mir eintreffen.

Sorry - die Sache betrifft viele von uns. Das günstigste Stück, dass da hängengeblieben ist, hat 90 Eurocent gekostet - super! Ich bin weiterhin der Meinung, dass der BDPh und viele Schreiber hier sich der Gefahr nicht im Klaren sind. Die Gefahr ist nicht das Gesetz sondern das Bürokratiemonster und die Willkür, die daraus resultiert. Die meisten Schreiber leben in der EU und kennen ausser EU-Binnenhandel nicht viel. Ich wohne in der Schweiz - da kommen ca. 90% meiner Belege über eine Zollgrenze. Das Kulturgutgesetz kennt aber keinen EU-Binnenmakrt.
 
Francysk Skaryna Am: 14.03.2016 09:32:50 Gelesen: 35260# 70 @  
Moin,

zwischen 2004 und 2013 hat sich der weltweite Handel mit Kulturgütern verdoppelt. Der globalen Rezession zum Trotz stieg der Wert der exportierten Güter auf 212,8 Milliarden Dollar ( 193 Milliarden Euro). Beim globalisierten Handel mit Kulturgütern hat China mittlerweile die USA bei Kulturgutexport abgehängt. Während die Rolle der Industriestaaten beim Kulturgüterexport abnimmt steigt dagegen der Anteil einkommensschwächerer Volkswirtschaften. Indien, Malaysia aber auch die Türkei zählen inzwischen zu den zehn wichtigsten Exporteuren von Kulturgut. Während Goldschmuck die wichtigste Rolle im Kunstmarkt einnimmt spielt das Kunsthandwerk eine entschiedene Rolle: Es gibt eine tendenzielle Zunahme des Handels mit Statün, Statütte, und Gemälden. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der UNESCO hervor [1].

Nun haben die Museen seit dem Schwabinger Kunstfund [2] ihre Provenienzforschung intensiviert. In der Nachkriegszeit fragte niemand groß nach, wenn Kunsthändler moderne Werke zum Verkauf anboten. Die Museen waren froh, ihre gerupften Bestände wieder komplettieren zu können. Selbst nach der Washingtoner Erklärung, in der sich die Unterzeichner freiwillig verpflichteten, nach einer gütlichen Einigung mit den Erben jüdischer Vorbesitzer zu suchen, kamen die Recherchen nur langsam voran. Hier denkt man mittlerweile anders. Provenienzrecherche nimmt neben der Raubkunst künftig auch Beutekunst sowie archäologische und ethnologische Objekte in den Blick [4].

Die Forderung Namibias nach rückführung der Familienbibel seines Nationalhelden Hendrik Witbooi [5] wird man anerkennen müssen, da ihr eine völkerrechtswidrige Aktion im Rahmen kolonialen Eroberungsstrategien - also eine in jeder Hinsicht illegitime Erwerbssituation - voraus ging.

Und hier können wir auch eine Brücke zur Philatelie schlagen, die Wolfgang Maassen in seinem Artikel "Beutekunst - ein Thema für die Philatelie?" bereits ansprach. In der Zeit Dezember 2014 bis März 2015 fand in der Sammlung des Museums für Kommunikation in Berlin und im Archiv für Philatelie in Bonn eine Provenienzrecherche statt. Ziel des Projektes war es, die Helgoland-Druckstöcke, -platten und -Marken der jüdischen Briefmarkenhändler Familie Goldner aus Hamburg in den Sammlungen in Berlin und Bonn zu identifizieren und neu zu deklarieren [7]. Die Frage, wie die eine oder andere Sammlung in den Handel gelangte, wir sich stelle - es ist keine Frage des ob sondern nur des wann.

Der Verband ist vielleicht nicht schlecht beraten, das Thema nicht weiter auszusitzen. Es könnte alle schneller einholen, als manche denken. Und mit der neuen Gesetzgebung wird so manches einfacher.

Gruss

[1] https://www.unesco.de/kultur/2016/handel-mit-kulturgütern-zentral-für-weltwirtschaft.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwabinger_Kunstfund
[3] http://www.museumsbund.de/fileadmin/geschäfts/presse/2015/2015__April_PM_Jahrestagung_Essen.pdf
[4] http://www.kontextwochenzeitung.de/kultur/258/geraubte-kunst-3492.html
[5] http://www.swr.de/swr2/kultur-info/namibia-fordert-kulturgut-von-stuttgarter-museum-zurück/-/id=9597116/did=16464770/nid=9597116/1l1c1x7/index.html
[6] Philatelie Nr. 443, Mai 2014, Seite 21 ff.
[7] http://www.kulturgutverluste.de/de/component/k2/item/347-museum-für-kommunikation-berlin
 
Richard Am: 15.04.2016 15:03:01 Gelesen: 34407# 71 @  
Kulturausschuss weigert sich, die 44.500 Unterschriften der Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ entgegenzunehmen

Münzenwoche.de - 14. April 2016 – 23,2 Millionen Bundesbürger sammeln. Das entspricht mehr als einem Drittel der Bevölkerung. Sie sammeln Münzen (7,7 Mio.), Briefmarken (6,2 Mio.), Uhren (4,8 Mio.), Mineralien und Fossilien (4,1 Mio.), Antiquitäten (3,6 Mio.) und vieles mehr.* Jeder einzelne dieser Sammler ist von dem neuen Kulturgutschutzrecht betroffen.

Quelle und ausführlich weiterlesen: http://muenzenwoche.de/de/News/Kulturausschuss-weigert-sich-die-44500-Unterschriften-der-Petition-Fuer-den-Erhalt-des-privaten-Sammelns-entgegenzunehmen/4?&id=4021&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=M%C3%BCnzenWoche+14.04.2016&newsletter=M%C3%BCnzenWoche+14.04.2016
 
Briefmarkentor Am: 15.04.2016 15:27:03 Gelesen: 34398# 72 @  
Außerhalb des Themas, aber vielleicht doch von Interesse. Der Link zur Studie, auf dem die Zahlen der Quelle im Beitrag [#71] basieren:

http://www.steinbeis-research.de/images/pdf-documents/Studie%20Sammeln%20zwischen%20Leidenschaft%20und%20Kapitalanlage.pdf
 
Francysk Skaryna Am: 23.06.2016 18:42:37 Gelesen: 32225# 73 @  
Moin,

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Position bezogen [1] und sich beim Kultursalon der CDU hinter das umstrittene Kulturschutzgesetz gestellt. Den Entwurf möchte Kulturstaatsministerin Monika Grütters noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Die Süddeutsche Zeitung befürchtet jedoch, dass das Gesetz die Abwanderung von Kunst nicht stoppen, sondern fördern wird [2].

Gruss

[1] http://www.tagesspiegel.de/kultur/kulturschutzgesetz-merkel-stellt-sich-hinter-das-geplante-kulturschutzgesetz/13709896.html
[2] http://www.sueddeutsche.de/kultur/kulturpolitik-im-voelkischen-kaefig-1.3046077
 
Richard Am: 15.07.2016 09:14:03 Gelesen: 31639# 74 @  
Endstation Kulturgutschutz: Kunstbranche fürchtet neues Gesetz, das Sammlern und Anlegern schaden dürfte

Von Daniel Eckert

Die Welt (13.07.16) - Nach der Billigung des Kulturgutschutzgesetzes durch den Bundesrat fürchten deutsche Sammler, Galeristen, Auktionshäuser, Museen um den Kunststandort Deutschland (Link: http://www.welt.de/themen/deutschland-reisen/) und dessen Wettbewerbsfähigkeit. "Das Gesetz bringt ein neues bürokratisches Monster hervor", kritisiert Robert Ketterer, Geschäftsführer des Auktionshauses Ketterer Kunst in München (Link: http://www.welt.de/themen/muenchen-staedtereise/) . Um die Auflagen zu erfüllen, müssten Hunderte, wenn nicht Tausende neue Beamtenstellen in Deutschland geschaffen werden. Die Regelung zeuge von Populismus und überwunden geglaubtem Obrigkeitsdenken.

(Quelle und ausfühzlich weiter lesen: http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article157003163/Endstation-Kulturgutschutz.html?config=print )
 
StefanM Am: 05.04.2018 15:11:19 Gelesen: 21917# 75 @  
Ich habe mal nachgeschaut, was aus diesem Thema, uns Briefmarkensammler betreffend, geworden ist. Einen Einstieg erhält man über Wikipedia [1]. Auf der Seite zum Kulturschutzgesetz interessierte mich der Teil "Was bedeutet das KGSG für ...?" [2]. Wir fallen in die Kategorie der "Kunstsammler", wo man dann auf eine "Erläuterung für Münz- und Briefmarkensammler" trifft [3].

Dort kann man ein PDF herunterladen in dem zu Briefmarken geschrieben steht:

D. BRIEFMARKEN

Die Ausführungen zu den Münzen gelten für Briefmarken entsprechend.

Ausnahme: Eine Ausfuhrgenehmigung ist gar nicht erforderlich. Denn die deutschen Zollbehörden halten auf Basis des geltenden EU-Rechts eine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr in Länder außerhalb der EU weder für Briefmarken als Einzelstücke noch als Sammlungen für erforderlich. Für die Ausfuhr in den Binnenmarkt nach § 24 KGSG gilt dann das Gleiche.


Beruhigend!

Gruß
Stefan

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturgutschutzgesetz
[2] http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/WasBedeutetKGSG/wasistneufuer_node.html
[3] http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/WasBedeutetKGSG/Kunstsammler/Muenzsammler.html?nn=9865320
 
Francysk Skaryna Am: 03.10.2018 11:47:30 Gelesen: 19424# 76 @  
Moin,

ich krame mal wieder dieses Thema aus der Versenkung, da es den selben Sachverhalt betrifft.

Die Zeit berichtet über eine neue EU-Verordnung zur Regelung der Einfuhr von Kunstgegenständen [1]. Die geplante Verordnung betrifft Sammler, deren Bestände außerhalb der EU lagern, die in solchen Ländern erben oder dort etwas erwerben aber auch den Kunsthandel und Einlieferungen für Auktionshäuser und Messen. Umfangreiche Dokumentationspflichten sollen den Weg von Kunstobjekten dokumentieren. Der Weg eines Kunstgegenstandes soll demnach lückenlos in einem begleitenden Pass erfasst werden.

Terrorismusfinanzierung scheidet diesmal als Grund für die Verordnung aus, dafür geht es diesmal um eine Vereinheitlichung nationaler Bestimmungen. Eine eine wirksame Kontrolle, mit der der Handel mit zweifelhaften Objekten sowie Geldwäsche unterbunden werden konnte, wäre indes anders besser zu gewährleisten. Eine vereinheitlichte europäische Einfuhrumsatzsteuer, die ohnehin schon alles lückenlos erfasst, wäre da ein probater weg. Dafür müssten allerdings Zoll und Interpol geschult und aufgerüstet werden. Man wählt also den billigeren Weg und reguliert den Markt und bürdet dem Bürger die Lasten auf.

Gruss

[1] https://www.zeit.de/2018/30/kulturgueter-eu-handel-kunst
 
Richard Am: 28.03.2019 09:09:33 Gelesen: 17179# 77 @  
Kampf gegen illegalen Kulturguthandel ohne Grundlage – Politischer Wille statt Fakten

Eine Auswertung des aktuellen Berichts der Weltzollorganisation zeigt, dass nur 0,2 % des weltweiten illegalen Handels auf Kulturgüter im weitesten Sinne fallen.

Zeitgleich berichtet das Monitoring Team des UN Sicherheitsrats, dass der IS sich nicht systematisch über Kulturguthandel finanziert. Die Politik geht damit nach wie vor von falschen Voraussetzungen aus, wenn sie den Kampf gegen den illegalen Kulturguthandel massiv verstärkt. Die dadurch entstehenden Belastungen für den Kunsthandel sind sachlich nicht gerechtfertigt.

Am 12. März 2019 hat das europäischen Parlament in erster Lesung die EU-Verord- nung über die Einfuhr von Kulturgut angenommen. Sie ergreift, ebenso wie das Kulturgutschutzgesetz, einschneidende Maßnahmen gegen den illegalen Kulturguthandel.

Begründet werden diese Maßnahmen regelmäßig mit der Aussage von Interpol, dass der Schwarzmarkt mit Kunstwerken schon fast ebenso lukrativ sei wie der mit Drogen, Waffen und nachgeahmten Waren. So zuletzt geschehen in der Entschließung des EU-Parlaments vom 17. Januar 2019 zur Rückgabe von Kulturgut.1 Im gleichen Atemzug weist die Entschließung jedoch darauf hin, dass es kein belastbares Zahlenmaterial dazu gäbe. Interpol hat die Behauptung, Kulturgut käme gleich hinter Drogen und Waffen, inzwischen von ihrer Webseite gestrichen.

Seit Jahren mahnt der Handel, dass das Ausmaß des illegalen Kulturguthandels maßlos überschätzt wird, und die dagegen getroffenen Maßnahmen den legalen Kulturguthandel unverhältnismäßig belasten. Die IADAA, der internationale Verband der Antikenhändler, hat nun den im Dezember 2018 erschienen Bericht der Weltzollorganisation zum illegalen Handel3 ausgewertet. Deren Zahlen bestätigen diese Annahme in vollem Umfang.

Danach machen Drogen 42,7 % der Beschlagnahmen des globalen illegalen Handels aus, während Kulturgüter auf lediglich 0,2 % kommen. Sie landen weit abgeschlagen auf dem letzten Platz hinter natürlichen Produkten wie Tieren und Pflanzen, deren illegaler Handel 12 mal so hoch ist.



Lediglich 167 Beschlagnahmen von Kulturgut weltweit weist der Zollbericht für das Jahr 2017 aus. Sie betrafen 14.754 Gegenstände von oft sehr geringem Wert. Deren Darstellung im Zollbericht zeigt zum einen den weiten Kulturgutbegriff, den der Zoll hier angewandt hat. So zählen dazu unter anderem Haushaltsgegenstände, Flora, Fauna und Schmuck. Sie zeigt auch, dass ein Großteil auf sichergestellte Musikträger, Filme und Fotografien entfällt.

Eine weitere Grafik des Zollberichts zeigt die geografische Verteilung der Beschlagnahmen. Hier ragen Russland und die Ukraine heraus, während der illegale Kulturguthandel in den europäischen Ländern eine vernachlässigenswerte Rolle spielt. Die einzigen europäischen Länder in der Top 15-Liste sind Polen und Frankreich mit jeweils weniger als 5 Fällen in 2017. Europa und erst recht Deutschland stehen also nicht im Zentrum des weltweiten illegalen Kulturguthandels.

Dass der illegale Kulturguthandel keine signifikante Rolle spielt, zeigt auch die aktuelle Jahresstatistik der deutschen Generalzolldirektion. Darin wird der illegale Kulturguthandel noch nicht einmal erwähnt. Auch der im Januar 2019 veröffentlichte Bericht der Bundesregierung über die ersten zwei Jahre des Kulturgutschutzgesetzes belegt dies. Danach wurden im Schnitt pro Jahr lediglich 2,5 Verfahren zur Rückgabe von illegalem Kulturgut in die Herkunftsländer durchgeführt, die auf dem Kulturgutschutzgesetz beruhen. Selbst wenn sich die Rückgabeverfahren nach der Anlaufphase des Kulturgutschutzgesetzes erhöhen sollten, rechtfertigen diese Zahlen das Ausmaß der getroffenen Maßnahmen nicht.

Ebenso wie die Annahme, in Deutschland werde in großem Stile mit illegalem Kulturgut gehandelt, nicht belegt werden kann, entbehrt auch die Behauptung, über den illegalen Kulturguthandel werde Terrorismus finanziert, jeglicher Grundlage. Im neuesten Bericht des Monitoring Teams des UN Sicherheitsrats vom 15. Januar 2019 ist festgehalten, dass der IS Kulturgüter nicht systematisch als Finanzierungsquelle genutzt hat.11 Bereits im Jahr 2017 erschien eine von der EU-Kommission bei Deloitte in Auftrag gegebene Studie, wonach in keinem der 28 befragten Mitgliedsstaaten eine Finanzierung von Terror über Kulturgut festgestellt werden konnte. In Deutschland gab es nach dieser Studie lediglich eine einzige Sicherstellung wegen Verstoßes gegen die Syrien- und rakembargos.13 Eine Studie des renommierten King’s College in London aus dem gleichen Jahr wird deutlicher. Der IS finanziere sich über Steuern, Öl und Beschlagnahmungen. Eine Finanzierung über den Antikenhandel sei unwahrscheinlich.

Im April werden nun die Ergebnisse des ILLICID-Projekts erwartet. Es gilt als die einzige wissenschaftliche Untersuchung zu illegalen Kulturguthandel und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 1,2 Mio. Euro gefördert. Allerdings wird man die Zahlen genau analysieren müssen. Denn auch das ILLICID-Projekt tritt nicht neutral an das Thema heran, sondern nimmt sein eigenes Ergebnis vorweg. Es stellt schon in seiner Projektbeschreibung fest, dass Gewinne aus illegalem Handel mit Kulturgütern ein wichtiges Standbein der organisierten Kriminalität seien, um fortzufahren, dass es derzeit kein belastbares Zahlenmaterial gäbe, ja noch nicht einmal ein Verfahren zur Erhebung der entsprechenden Fakten. Im Übrigen beschränkt sich das ILLICID-Projekt ausschließlich auf antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum. Kulturgutschutzgesetz und EU-Einfuhrverordnung gehen aber weit darüber hinaus. Sie erfassen sämtliches Kulturgut, nicht nur Antiken, sondern unter anderem Gemälde, Antiquitäten und antiquarische Bücher.

Es erstaunt, dass der Gesetzgeber neue, einschneidende Gesetze schafft, ohne vorher die Faktenlage zu eruieren. EU-Einfuhrverordnung und Kulturgutschutzgesetz bedürfen dringend der Überarbeitung. Denkbar ist, sie auf die Güter und Länder zu beschränken, die nachgewiesenermaßen gefährdet sind. Dazu bedarf es jedoch belastbarer Zahlen.

Spätestens jetzt, da deutlich ist, dass der illegale Kulturguthandel überschätzt wird und Terrorfinanzierung nicht über Kulturgüter erfolgt, ist es Zeit umzudenken. Die Anschuldigungen gegen den deutschen Kunsthandel sind haltlos.

Dr. Christina Berking, BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, Tel. 040-41999-0, E-mail: berking@buse.de
 
Richard Am: 15.07.2019 09:39:59 Gelesen: 16119# 78 @  
Freispruch für den Kunsthandel

Von Dr. Christina Berking, Hamburg

Nach drei Jahren Forschung und 1,2 Mio. Euro Kosten liegen nun die Ergebnisse der ILLICID-Studie vor. Sie war angetreten, um den illegalen Handel mit Kulturgut in Deutschland zu erforschen. Gefunden hat sie nichts. Die Abschlussberichte enthalten keine Hinweise auf Raubgrabungen, Terrorfinanzierung oder Geldwäsche.

Man muss schon sehr suchen, um die Abschlussberichte des ILLICID Projekts auf der Webseite der Technischen Informationsbibliothek Hannover zu finden. 1 Sie stellen die Ergebnisse der drei Teilvorhaben dar, aus denen ILLICID bestand. Im Laufe des Jahres soll basierend auf diesen dünnen Ergebnissen ein Praxisleitfaden veröffentlicht werden, der Möglichkeiten zur Bekämpfung des illegalen Kulturguthandels darstellen soll.

Bereits in ihrer Projektbeschreibung aus dem Jahr 2015 nahm die ILLICID-Studie ihr angestrebtes Forschungsergebnis vorweg als sie schrieb, Gewinne aus illegalem Handel mit Kulturgütern seien ein wichtiges Standbein der organisierten Kriminalität. Es bestünden Verbindungen zum Rauschgift- und Waffenhandel, zur Geldwäsche sowie zur Terrorismusfinanzierung. Drei Jahre später ist davon nicht mehr die Rede. Raubgrabungen bzw. Plünderungen und Terrorfinanzierung sind in den Berichten noch nicht einmal erwähnt. Zur Geldwäsche heißt es an einer Stelle, sie sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht auszuschließen, jedoch auch nicht zwangsläufig anzunehmen.

Die Studie konzentriert sich auf antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum und damit auf den Bereich, der wegen Raubgrabungen und Plünderungen archäologischer Stätten den Anstoß zu den neuen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Kulturgut gegeben hat. Lässt sich hier ein illegaler Markt relevanten Ausmaßes nicht nachweisen, gilt das für die übrigen Kulturgüter, wie Gemälde, Antiquitäten, Bücher etc. die von Kulturgutschutzgesetz und EU-Einfuhrverordnung ebenfalls erfasst werden, erst recht. Die starke Regulierung des Handels hat damit ihre Grundlage verloren und erweist sich rückblickend als unberechtigt.

Ausgangspunkt der Gesetzgebung war eine Schätzung der UNESCO, wonach der illegale Handel jährlich weltweit angeblich 6 Mrd. US Dollar betragen sollte. Die Handelsverbände schätzen dagegen den jährlichen Umsatz aller seriösen europäischen und US-amerikanischen Antikenhändler zusammen lediglich auf 150 bis 200 Mio. US Dollar. Die ILLICID-Studie kommt nun für Deutschland auf 846.837 Euro pro Jahr (1,69 Mio. Euro in zwei Jahren) und bestätigt damit, dass die Aussage vom Milliardengeschäft vollkommen verfehlt ist.

In den zwei Jahren Untersuchungszeitraum konnte die Studie 6.133 Objekte aus den untersuchten Gebieten identifizieren. Da die Studie sich nicht auf die gefährdeten Gebiete beschränkt, sondern beispielsweise auch Griechenland und Ägypten mit einbezieht, stammen lediglich 39,9 % der Objekte potentiell aus Syrien oder Irak. Mehr als die Hälfte der Objekte wurde in Konvoluten angeboten – eine Praxis, die für äußerst niedrigpreisige Objekte gewählt wird. Als Einzelstücke präsentiert wurden laut Bericht im Wesentlichen griechisch-römische und ägyptische Kulturgüter. Rechnet man die hochwertigen griechischen Vasen, römischen Gläser und ägyptischen Skulpturen heraus, bleibt vom Gesamtumsatz wenig übrig. Aus den gefährdeten Gebieten scheint also im Wesentlichen niedrigpreisige Massenware zu stammen.

Die Bemühungen der Studie um Provenienzforschung zu den Objekten bestätigen die konstanten Mahnrufe aus dem Handel, dass sich die Anforderungen des Kulturgutschutzgesetzes an die Herkunftsnachweise in der Praxis nicht erfüllen lassen. Lediglich bei 2,1 % der Objekte ließ sich die Provenienz vor den gesetzlichen Stichtagen des Kulturgutschutzgesetzes verifizieren. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass sich die Objekte bereits seit Jahrzehnten in Europa befinden und nicht aktuell aus den Gebieten ausgeführt wurden. Sie können also gar nicht über aktuelle Ausfuhrgenehmigungen verfügen. Ihre Provenienz erforscht die Studie vielmehr mithilfe alter Auktionskataloge, Lager- und Leihlisten sowie Sammlungspublikationen. Dieser Rückgriff auf vom Handel veröffentlichte Informationen zeigt, dass Auktionshäuser und Antikenhändler maßgeblich zur Provenienzforschung beitragen und gerade nicht das Dunkelfeld sind, nach dem hier gesucht wird.

Konkrete Hinweise auf Akteure, Netzwerke und Handlungsroutinen sowie Gewinn- und Geldwäschepotential, die die Pilotstudie aufdecken wollte, sucht man in den Berichten vergebens. Dazu hat man nichts gefunden. Ein Freispruch für den Handel!

Kontakt:

Dr. Christina Berking
BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg
Tel. 040-41999-0, E-mail: berking@buse.de

1 Alle drei Berichte abrufbar auf tib.eu unter dem Stichwort ILLICID:
Verbundname: Illegaler Handel mit Kulturgut in Deutschland. Verfahren zur Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage zur Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter, Akronym: ILLICID; Teilvorhaben (TV3): Antike Kulturgüter aus dem östlichen Mittelmeerraum: Identifizierung, Klassifizierung und Dokumentation von in Deutschland gehandelten Objekten: Schlussbericht zu Nr. 3.2, BNBest-BMBF 98.
Abschlussbericht zum Projekt ILLICID; Teilvorhaben „IT Werkzeuge“.
Schlussbericht zum Teilvorhaben „Systematische Befragung relevanter Akteursgruppen“ des Verbundsprojektes „Illegaler Handel mit Kulturgut in Deutschland. Verfahren zur Erhellung des Dunkelfeldes als Grundlage zur Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter (ILLICID)“.
 

Das Thema hat 78 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4  oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.