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Thema: DDR Unzureichende Freimachung von Post in die Bundesrepubik
dietbeck Am: 22.12.2015 21:03:09 Gelesen: 4916# 1 @  
Hallo,

kann jemand einen Beleg in die BRD zeigen, der (ab 1971) in der DDR mit Inlandsgebühr freigemacht wurde, aber mit einem T-Stempel (mit entsprechender Nachgebührangabe) versehen wurde, der durchgestrichen ist. Ab 1971 wurde die BRD ja von der DDR postalisch als Ausland betrachtet, daher musste Post eben zum Auslandstarif freigemacht werden. Die BRD hat das aber nicht akzeptiert und entsprechende Nachgebühr-Stempel der DDR durchgestrichen und die Nachgebühr nicht eingezogen (so eine Postanweisung, die mir vorliegt). Ich habe aber einen entsprechend behandelten Beleg noch nicht gesehen. Würde mich also freuen, wenn jemand einen zeigen könnte.

Teilweise hat die DDR entsprechend unterfrankierte Sendungen auch mit einem Aufkleber "Unzureichende Freimachung" an den Absender retourniert (solche Belege sind bekannt, nicht die, die ich, wie oben beschrieben, suche).

Danke
dietbeck
 
briefefan (RIP) Am: 23.12.2015 17:40:45 Gelesen: 4851# 2 @  
@ dietbeck [#1]

Die BRD hat das aber nicht akzeptiert und entsprechende Nachgebühr-Stempel der DDR durchgestrichen und die Nachgebühr nicht eingezogen (so eine Postanweisung, die mir vorliegt).

Hallo dietbeck,

zeige bitte die Postanweisung, dann weiß man besser was du suchst.

Denn Postanweisungen aus der DDR nach der Bundesrepublik waren meines Wissens nie zugelassen.

Gruß von briefefan.
 
Rainer HH Am: 23.12.2015 19:01:35 Gelesen: 4835# 3 @  
@ briefefan [#2]

Mit Postanweisung hat dietbeck sicherlich eine Dienstanweisung der Post, keinen Geldtransfer gemeint.

Frohe Weihnachten, Gruß Rainer
 
dietbeck Am: 25.12.2015 10:58:02 Gelesen: 4769# 4 @  
@ Rainer HH [#3]

Ja richtig,

ich meinte ein Schreiben der Post, sprich der Oberpostdirektion (Nürnberg) mit der Anweisung, dass Sendungen aus der DDR als innerdeutsch zu betrachten sind, sprich eventuelle Nachgebührangaben der DDR auf diesen Sendungen durchzustreichen sind und die Nachgebühr nicht einzuziehen ist.

Wenn ich dazu komme, stelle ich das Schreiben der Oberpostdirektion hier ein.

dietbeck
 
dietbeck Am: 26.08.2020 20:27:35 Gelesen: 2984# 5 @  
Hallo,

hier ein Beleg, der entsprechend mit Nachgebühr gekennzeichnet ist. Interpretiere ich die Nachgebührangabe von 30/25 richtig:

Das Porto (da BRD Ausland war) hätte 25 Pf betragen. Also der untere Wert. 15 Pf haben gefehlt, doppelte Nachgebühr = 30 Pf, also der obere Wert ?

Danke
Dieter


 
saeckingen Am: 26.08.2020 20:40:29 Gelesen: 2974# 6 @  
Die Agabe des Fehlbetrages ist meiner Meinung nach auf alle Fälle falsch.

Unten hätte der Betrag für einen gewöhnlichen Auslandsbrief stehen müssen - in diesem Fall 35.
 
Ilves2020 Am: 26.08.2020 22:10:26 Gelesen: 2948# 7 @  
Hallo und guten Abend,

spannendes Thema! Eine ähnliche Karte kann ich auch zeigen, ebenfalls mit nicht ganz korrekter Berechnung des möglichen Nachportos. Über den Nachportovermerk habe ich mir eigentlich noch nie Gedanken gemacht.

Das Stempeldatum ist leider nicht lesbar, die Karte stammt aus Lengenfeld im Vogtland. Gemäß des Druckvermerks sollte die Karte im Jahr 1971 gedruckt worden sein, richtig?

Die 35 im Nenner steht für das Porto für den erwähnten Auslandsbrief nach dem 01.01.1971, aber ist die 20 im Zähler korrekt? Zwischen dem Porto für eine Inlandspostkarte (10 Pfg.) und dem für eine Auslandspostkarte (25 Pfg.) fehlen 15 Pfg., so dass ich hier eigentlich 30 Pfg. im Zähler erwarten würde (das Doppelte des Fehlbetrags in Landeswährung des Absenderlandes), wie bei Dieters Karte.

Die Karte ging damals an meine Eltern. Ob die Bundespost damals das Nachporto kassiert hat oder nicht, weiß ich leider nicht. Zumindest wurde es nicht durchgestrichen.


 
saeckingen Am: 26.08.2020 22:46:04 Gelesen: 2937# 8 @  
Nein, die Bundespost hat bei keiner der beiden Karten das Nachporto kassiert. Es fehlt der mit Blaustift angegebene vom Zusteller einzuziehende Betrag.

Grüße
Harald
 
dietbeck Am: 27.08.2020 18:40:46 Gelesen: 2872# 9 @  
Hallo,

heisst das jetzt das auf beiden Karten das Nachporto falsch angegeben ist, sprich keines richtig ? Und der Wert unten normal mit dem Porto eines einfachen Briefes angegeben, anstatt mit dem Porto für die eigentliche Portostufe (hier Postkarten ?) Was wäre denn die "korrekte" Nachgebühr gewesen ?

Dieter
 
saeckingen Am: 27.08.2020 22:40:29 Gelesen: 2831# 10 @  
Korrekt, unter den Bruchstrich kam immer der Preis eines einfachen Auslandsbriefes und oben der Fehlbetrag. Im Empfängerland wurde dann der Bruch mit dem Preis eines einfachen Auslandsbriefes in diesem Land multipliziert und das war der einzuziehende Betrag, bzw. zu diesem noch das Einziehungsentgelt hinzugerechnet.

Harald
 
dietbeck Am: 28.08.2020 06:35:44 Gelesen: 2806# 11 @  
Hallo Harald,

dann wäre doch korrekt gewesen:

15/35 ? Was ja auf beiden Postkarten NICHT der Fall ist ?

Sprich 15 Pf Fehlbetrag oben , da 10 Pf verklebt waren und 25 Pf fällig gewesen wären und 35 Pf unten für den einfachen Auslandsbrief.

Dieter
 
saeckingen Am: 28.08.2020 09:40:43 Gelesen: 2785# 12 @  
Hallo Dieter,

ja, ich denke, dass beide Karten falsch bearbeitet wurden. Über den Bruchstrich gehörte nur der einfache Fehlbetrag, unter den Bruchstrich der Portosatz für einen gewöhnlichen Auslandsbrief.

Hier ein Beispiel aus 1971 aus meiner Sammlung:



Brief vom 8.10.71 von Hamburg weitergeleitet nach Nairobi/Kenía. Mit 25 Pf nur zum Inlandstarif als Briefdrucksache freigemacht. Wie auch unter dem Bruchstrich angegben, hat ein Auslandsbrief 60 Pfennig gekostet, über dem Bruchstrich sind die dazu fehlenden 35 Pfennig vermerkt.

Auf den Karten aus der DDR hätte der Vermerk also 15/35 lauten müssen und wenn in der BRD das eingezogen worden wäre, hätte der Bruch mit 60 Pfennig multipliziert werden müssen.

Harald
 
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