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Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Das Thema hat 521 Beiträge:
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Hobbyphilatelist Am: 21.04.2016 11:21:48 Gelesen: 222659# 197 @  
Das Wichtigste fehlt: Fraglich wäre es, ob die Internationale Briefmarken-Börse Sindelfingen dann noch so durchgeführt werden kann.

Sollte der Antrag tatsächlich eine Mehrheit erhalten, würden die unterlegenen Vereine einen neuen Landesverband gründen. Folglich würde auch der ausgetretene Landesverband geschwächt werden. Man hätte zwei schwache Landesverbände, wobei der BDPh den neuen Landesverband unterstützen würde.
 
Briefmarkentor Am: 21.04.2016 12:33:58 Gelesen: 222620# 198 @  
[#196]

Und die Aufgabe der Vereinsführungen war und ist, die Vereine mit Leben zu erfüllen, das Vereinsleben attraktiv zu gestalten, und als selbstverständliche Aufgabe: Vor Ort neue Sammlerfreunde für die Gemeinschaft zu gewinnen.

Der Vereinsführung obliegt die Organisation und Leitung. Das Erfüllen des Vereins mit Leben, durch welches man neue Mitglieder gewinnen könnte, ist Aufgabe alle Vereinsmitglieder . Und daran hapert es doch.

In diesem Beitrag wird viel über Kosten/Ausgaben gesprochen. Nicht erwähnt wird die Möglichkeit, die bisher an den BDPh abgeführten Beiträge an den Landesverband umzuleiten. Ist jemandem die Höhe dieser Zahlungen bekannt?

Aufgeführt werden unter anderem der Wegfall des Rechts- und Sammlerschutzes des BDPh. Ist bekannt, dass der Rechtsschutz erst ab einem Streitwert von EUR 500,00 greift? Wie viele Sammler bewegen sich in diesen Größenordnungen und haben keine eigene Rechtsschutzversicherung?

Zu dem Wegfall von Bundesehrungen und Auszeichnungen verkneife ich mir jetzt mal meinen Kommentar. Da bin ich DDR-geschädigt.

Weiter befürchtet man, keine Stiftungsmittel mehr zu erhalten. Wie schon mehrfach im Forum erwähnt, die Stiftung ist nicht im Eigentum des BDPH und hat die Mittel entsprechend der Satzung zu vergeben.

Ob in- und ausländische Vereine/Verbände einen selbstbewussten, starken und unabhängigen Verband langfristig ignorieren können, ist fraglich.

Was sind, bzw. beinhalten Werbepakete des BDPh für Großtauschtage?

Fazit: Ich bin gespannt, was am 30. April 2016 entschieden wird und welche Konsequenzen der WPhV bei einer Ablehnung seines Antrages zieht.
 
Richard Am: 21.04.2016 13:20:32 Gelesen: 222584# 199 @  
@ Hobbyphilatelist [#197]
@ Briefmarkentor [#198]

Hallo zusammen,

ich denke es macht wenig Sinn, in diesem Zusammenhang einzelne Punkte herauszugreifen.

Wenn der Landesverband aus dem BDPh durch Mehrheitsbeschluss seiner etwa 130 Mitglieder austritt, geht es um das Gesamtpaket aller Leistungen des BDPh, welches entfällt oder durch den Landesverband ersetzt werden muss oder sollte.

Ich kenne die Situation in Südwest einigermassen und weiss, dass die viel zu wenigen ehrenamtlichem Funktionsträger im Landesverband schon jetzt stark mit Arbeit belastet sind, auch im Beruf mit eigenen Firmen, so dass ich mir vorstellen kann, dass sie rechtzeitig vor dem Austritt aus dem BDPh zurücktreten werden.

Ob nicht nur die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, noch ist die Kasse in Südwest gut gefüllt, sondern auch die dann gebrauchten vielen zusätzlichen ehrenamtlichen Funktionsträger, wage ich sehr zu bezweifeln.

Schöne Grüsse, Richard

[der letzte Satz wurde ergänzt)
 
Briefmarkentor Am: 21.04.2016 13:27:23 Gelesen: 222577# 200 @  
[#199]

Ob nicht nur die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, sondern auch die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger, wage ich sehr zu bezweifeln.

[#198]

Das Erfüllen des Vereins mit Leben, durch welches man neue Mitglieder gewinnen könnte, ist Aufgabe alle Vereinsmitglieder . Und daran hapert es doch.

Eine organisierte Philatelie gibt es nur durch die ehrenamtliche Mitarbeit vieler Personen. Darin sind wir uns sicher alle einig. Und das diese fehlt, sicher auch.
 
Richard Am: 22.04.2016 09:14:52 Gelesen: 222414# 201 @  
@ Koban [#195]

Richtig ist, dass besonders wichtige Beschlüsse, wie z. Bsp. Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins in der Tagesordnung, zusammen mit der Einladung den Mitgliedern bekannt gemacht werden müssen.

Hallo Koban,

genau so ist es. Der Austritt von 130 Mitgliedern mit deren 7.000 Mitgliedern aus dem BDPh ist ein besonders wichtiger Beschluss, der nicht spontan Vorstand eines Vereins und 6 weiteren Mitgliedern beschlossen werden kann. Über 90 % der Vereinsmitglieder (ausserhalb des Vorstands und Beirats) waren darüber anscheinend nicht vor der Hauptversammlung informiert.

Mein Beitrag [#193] besteht aus Zitaten dieses vom WPhV begonnenen Themas und dem Zitat eines damit befassten Juristen. Und die Mauscheleien in irgendwelchen Hinterzimmern sind Zitate des WPhV, mit denen er regelmässig die ehrenamtlich tätigen Vorstands- und Verwaltunsratmitglieder des BDPh beleidigt.

Die Satzung des WPhV ist im Internet nicht oder nicht mehr zu finden, sie liegt mir nicht vor. Vielleicht kann sie eines der WPhV Mitglieder, die hier mitlesen, einstellen.

In 8 Tagen ist die Hauptversammlung in Freiburg. Wenn nichts dazwischen kommt, werde ich als Pressevertreter (AIJP) teilnehmen und über das Ergebnis des WPhV Antrags berichten. Es sei denn, ein anderer Teilnehmer ist mit seinem Beitrag schneller.

Schöne Grüsse, Richard
 
Hobbyphilatelist Am: 22.04.2016 14:24:06 Gelesen: 222307# 202 @  
@ Richard [#201]

Der Austritt von 130 Mitgliedern mit deren 7.000 Mitgliedern aus dem BDPh ist ein besonders wichtiger Beschluss, der nicht spontan Vorstand eines Vereins und 6 weiteren Mitgliedern beschlossen werden kann.

Ein solcher Beschluß ist ja auch nicht ergangen. Es ging nur um die Stellung eines solchen Antrags.

Über 90 % der Vereinsmitglieder (ausserhalb des Vorstands und Beirats) waren darüber anscheinend nicht vor der Hauptversammlung informiert.

Meine, mal gelesen zu haben, daß ein solcher Antrag bei der HV überhaupt nicht gestellt worden ist?

Abgesehen davon, ist ein solcher Antrag in meinen Augen ein völliger Blödsinn und dürfe aus Revanchegründen gestellt worden sein. Ich gehe davon aus, daß dies von den anderen Delegierten auch so gesehen wird. Berechtigte Änderungen hätte man anders angehen sollen.
 
WPhV Stuttgart Am: 22.04.2016 14:37:14 Gelesen: 222294# 203 @  
@ Richard [#201]

Die Satzung des WPhV ist im Internet nicht oder nicht mehr zu finden, sie liegt mir nicht vor. Vielleicht kann sie eines der WPhV Mitglieder, die hier mitlesen, einstellen.

Die Satzung des WPhV ist auf unserer Facebook-Seite zu finden:

https://www.facebook.com/wphv1882/info/?tab=page_info



Württembergischer Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V.

S A T Z U N G

In der Fassung der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 23.03.2011

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Württembergischer Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V.“
(2) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart.
(4) Der Verein ist Mitglied im Landesverband Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V.
(5) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Zweck des Vereins ist es Briefmarkensammler in ihren Sammlerinteressen zu fördern und in der Öffentlichkeit für die Philatelie zu werben.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Sämtliche Mittel des Vereins sind zur Erfüllung dieses Zweckes zu verwenden.
(3) Der Verein ist überparteilich und nicht konfessionell gebunden.
(4) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
(2) Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Wird die Aufnahme eines Mitgliedes durch den Vorstand abgelehnt, so kann der Antragsteller innerhalb eines Monates nach Zustellung des ablehnenden Bescheides schriftlich Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
(3) Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt, sie haben bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinsbeitrag zu bezahlen, dieser ist innerhalb der ersten drei Monate des Jahres bzw. bei neuen Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem Eintritt in den Verein zu entrichten. Über die Befreiung oder Ermäßigung des Vereinsbeitrages entscheidet der Vorstand.
(3) Für Ehrenmitglieder ist der Beitrag freiwillig.
(4) Außerhalb Stuttgarts wohnende Mitglieder können sich zu eigenen Sammlergruppen zusammenschließen, die jedoch keine Rechtspersönlichkeit haben. Sie können sich eigene Geschäftsordnungen geben, die der Genehmigung durch den Vorstand unterliegen.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch schriftlich an den Vereinsvorstand gerichtete Austrittserklärung oder durch Ausschluss.
(2) Der Austritt ist zum Ende des Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist möglich.
(3) Ein Mitglied kann bei ehrenrührigem oder vereinsschädigendem Verhalten, oder wenn es mit dem Mitgliedsbeitrag länger als neun Monate im Verzug ist, nach Anhörung ausgeschlossen werden. Zur Stellung eines Ausschlussantrages ist jedes Mitglied berechtigt.
(4) Der Ausschluss erfolgt durch den Beschluss des Vereinsvorstandes.
(5) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verein.

§ 6 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Ausschuss und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Hierzu sind die Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Sie nimmt die Jahresberichte des Vorsitzenden, des Kassiers, der Sammlergruppenleiter und der Revisoren entgegen.
b) Sie bestimmt über die Entlastung des Vorstandes.
c) Sie wählt den Vorstand und den Ausschuss des Vereins auf zwei Jahre.
d) Sie wählt zwei Revisoren, die Vereinsmitglieder sein müssen, aber dem Vorstand und Ausschuss nicht angehören dürfen.
e) Sie setzt einen Vereinsbeitrag fest und ändert bei Bedarf dessen Höhe.
f) Sie entscheidet über alle Anträge, die Vorstand, Ausschuss oder ein Vereinsmitglied ihr zur Entscheidung vorlegen. Anträge einzelner Vereinsmitglieder können als unzulässig zurück-gewiesen werden, wenn sie nicht acht Tage vor der Mitgliederversammlung bei einem Vorstandsmitglied schriftlich gestellt sind.
g) Sie beschließt über Satzungsänderungen
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens ¼ der Mitglieder oder der Ausschuss dies schriftlich unter Angaben von Gründen beantragen.
Für die Einberufung gelten die gleichen Formalien wie für die ordentliche Mitgliederversammlung. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleiche Zuständigkeit wie die ordentliche Mitgliederversammlung. Sie beschließt insbesondere auch über den Widerruf der Bestellung zum Vorstands- oder Ausschussmitglied, wenn sie eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung feststellt.
(4) Über die Mitgliederversammlung ist von dem Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 8 Der Ausschuss

(1) Der Ausschuss hat die Aufgabe, nach den Richtlinien und Entschließungen der Mitgliederversammlungen über die Tätigkeit des Vereines im Einzelnen zu beraten und zu beschließen.
(2) Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel durch offene Abstimmung und zwar mit Stimmenmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Auf Verlangen von einem Mitglied muss geheime Abstim-mung stattfinden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(3) Der Ausschuss wird auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
(4) Der Ausschuss besteht aus den vier Mitgliedern des Vorstandes, den Sammlergruppenleitern, sowie den Fachgebietsleitern, wobei die Fachgebiete und deren Leiter durch die Mitgliederver-sammlung bestimmt werden.

§ 9 Der Vorstand

(1) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich zusammen (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
(3) Der Vorstand ist für die Geschäfte des Vereins verantwortlich. Er entscheidet in allen Fragen selbständig, die nicht zur Zuständigkeit der Mitgliederversammlung oder des Ausschusses gehören.
(4) Der 1. Vorsitzende leitet die Sitzung der Mitgliederversammlung, des Ausschusses und des Vorstandes und ist für die Einberufung dieser Gremien verantwortlich.
(5) Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden oder bei Fragen die ihn persönlich betreffen, tritt an seiner Stelle der 2. Vorsitzende.

§ 10 Die Rechnungsprüfer

(1) Die Rechnungsprüfer haben die Prüfung des Jahresabschlusses, der Bücher und Belege, sowie der Kasse vor der nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen und dieser über das Ergebnis ihrer Feststellung zu berichten.
(2) Sie werden auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 11 Beschlussfassungen

(1) Beschlüsse aller Organe des Vereines werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

§ 12 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck besonders einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen werden.
(2) Bei Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft Württemberg im Bund deutscher Philatelisten e.V. für philatelistische Forschung, Steuernummer 70054 beim Finanzamt Leonberg, Schlosshof 3, 71229 Leonberg, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§13 Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis ist der Gerichtsstand Stuttgart.

§14 Inkrafttreten

(1) Die Neufassung dieser Satzung tritt mit der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung und Eintrag in das Vereinsregister in Kraft und ersetzt die alte Satzung vom 19. März 1975.

Stuttgart, den 23.03.2011



Alle WPhV-Mitglieder haben das Protokoll unserer JHV bekommen, in welchem der Beschluss zum Antrag mit kurzer Begründung beschrieben ist. Kein Mitglied, das nicht an unserer JHV teilgenommen hat, hat sich bislang beim Vorstand über diesen Antrag beschwert, weder mündlich noch schriftlich noch sonstwie. Der WPhV-Antrag ist in vier Internet-Foren und auf unseren Social Media Seiten (Google+ und Facebook) zu finden. Der WPhV ist ein transparenter Verein.

Beim WPhV werden -unbestritten- auch Fehler gemacht, denn nur wer arbeitet macht Fehler. Wenn beim WPhV jedoch Fehler gemacht werden, werden diese zugegeben und ggf. auch korrigiert. Diese Größe hat der WPhV. Der WPhV-Antrag ist jedoch aus heutiger Sicht kein Fehler, was diese Diskussion hier auch eindrucksvoll bestätigt.

@ Hobbyphilatelist

Abgesehen davon, ist ein solcher Antrag in meinen Augen ein völliger Blödsinn und dürfe aus Revanchegründen gestellt worden sein.

Nein, es geht nur um die Sache: Der BDPh verweigert sich die Direktmitgliedschaften wieder ortsvereinsverträglich zu machen, sondern forciert durch die neu eingeführten Arge-Direktmitgliedschaften weiter den Mitgliederklau zu Lasten der Ortsvereine! Wie die Statistik des Landesverbands Südwest zeigt [#22], sind neue Mitglieder für die Ortsvereine überlebenswichtig und da sind die Direktmitgliedschaften ein Dorn im Auge eines jeden strategisch denkenden Ortsvereins!

Bei der Einführung der Direktmitgliedschaften im Jahr 1996 wurde mit der damaligen BDPh-Spitze Michael Adler vereinbart, den BDPh-Beitrag für Direktmitgliedschaften mit dem Faktor 5 im Vergleich zum BDPh-Beitrag von Ortsvereinsmitgliedern zu versehen: 12 DM BDPh Beitrag für Ortsvereinsmitglieder, 60 DM für BDPh-Direktmitglieder. Von dieser ortsvereinsverträglichen Relation (Faktor 5) ist man heute meilenweit weg (ab 2017: 15 € zu 42 € für BDPh-Direktmitglieder (d.h. Faktor 2,8!) und 15 € zu 15 € für Arge-Direktmitglieder (d.h. Faktor 1!!). Entsprechend war die Entwicklung der Direktmitgliedschaften in den letzten Jahren vergleichsweise stabil. Nach einer "Rumpelstilzchen"-Prognose werden künftig bei Neumitgliedschaften die Direktmitgliedschaften stark steigen, während hingegen die Ortsvereinsmitgliedschaften stark abnehmen werden:



Eine weitere belastbare Prognose zur Entwicklung der Neumitgliedschaften ist dem WPhV nicht bekannt.

@ Hobbyphilatelist
Berechtigte Änderungen hätte man anders angehen sollen.

Seit Einführung der Arge-Direktmitgliedschaften Anfang 2015 gibt es im BDPh-Forum berechtigte Kritik an ihnen. Der BDPh hatte über ein Jahr Zeit Korrekturen an ihnen vorzunehmen. So tagte am 27.Februar 2016 der Verwaltungsrat des BDPh und es wurden vom WPhV "berechtigte Änderungen" angeregt. Stattdessen feilte man am Ausstellungswesen:

https://www.facebook.com/BDPh.e.V/photos/a.269674499798372.55878.265623743536781/890589431040206/?type=3&theater
 
Hobbyphilatelist Am: 23.04.2016 12:53:43 Gelesen: 222116# 204 @  
@ WPhV Stuttgart [#203]

Erreicht wird durch einen solchen Antrag nichts. Kommt er nicht durch, war es nichts. Kommt er durch, wird der Landesverband gespalten. Es würde sich ein neuer BDPh-Landesverband gründen und auch neue Vereine. Ob der alte dann so überlebensfähig wäre, ist fraglich.

Ergo: Viel Geschrei um nichts. Und der WPhV ist wohl der einzige Verein, der Angst vor einem angeblichen “Mitgliederklau“ hat. Mir persönlich kann es egal sein, da mein Verein Mitglied im Landesverband Bayerischer Philatelisten-Vereine ist. Dieser hat nicht einmal seine Beiträge erhöht.
 
WPhV Stuttgart Am: 23.04.2016 16:35:42 Gelesen: 222038# 205 @  
@ Hobbyphilatelist [#204]

Erreicht wird durch einen solchen Antrag nichts. Kommt er nicht durch, war es nichts. Kommt er durch, wird der Landesverband gespalten. Es würde sich ein neuer BDPh-Landesverband gründen und auch neue Vereine. Ob der alte dann so überlebensfähig wäre, ist fraglich.[..]

Alles Spekulation.

Sicher ist jedoch, dass alles von Köpfen abhängt. Und es wird leider immer schwieriger (auch weil der BDPh durch seine Direktmitgliedschaften die Ego-Trips und die Individualisierung in der organisierten Philatelie fördert!), Köpfe zu finden, die sich ehrenamtlich für die organisierte Philatelie engagieren. Du hast aber recht, dass ein erfolgreicher Antrag ziemliche Startschwierigkeiten haben wird, wenn der vorhandene Landesverband-Vorstand oder nur einzelne aus ihm deswegen zurücktreten. Ein Pfund des Landesverbands Südwest sind jedoch die 435 T€ Finanzmittel, mit denen sich viele Probleme in der Übergangsphase einfach lösen lassen werden. Der jetzige Landesverband ist daher auf jeden Fall überlebensfähig. Mit diesen Finanzmitteln im Rücken kann der Landesverband sich verselbständigen und ein eigenes neues Leitbild mit Zielen, die mit seinen Mitgliedern abgestimmt sind, schaffen. Wahrscheinlich wird in einem solchen Leitbild beispielsweise gar nicht die Erfordernis einer Mitgliederzeitschrift auf dem Niveau der "philatelie" erforderlich sein, weil eine solche Zeitschrift in Zeiten des Internets und des dortigen Informationspools anachronistisch ist.

Ein BDPh-freier Landesverband muss nicht mehr in die vom BDPh vorgegebenen Klagelieder des schicksalhaften Mitgliederschwunds und in die Lobpreisungen der Direktmitgliedschaften miteinstimmen, sondern kann selbst gestalten zum Wohle seiner Mitglieder (=überwiegend Ortsvereine).

Unbestritten ist, dass ein neuer BDPh-Landesverband auch erst einmal Köpfe bekommen müsste, die alles wieder aufbauen und dies erschwerend mit Null Euro in der Kasse.

Wieviele BDPh-relevante Aussteller haben die Ortsvereine im Landesverband? Der WPhV seit über 10 Jahren keinen einzigen, die anderen Vereine im Durchschnitt vielleicht wenn's hoch kommt 5% ihrer Mitglieder. Werden diese 5% Ortsvereinsmitglieder die anderen 95% überzeugen können, einen eigenen Landesverband zu gründen, was mit höheren Kosten und Aufwänden für alle verbunden sein wird?

@ Hobbyphilatelist [#204]

[..] Und der WPhV ist wohl der einzige Verein, der Angst vor einem angeblichen “Mitgliederklau“ hat. [..]

Behauptung!

Wenn ein Ortsverein, ob klein oder groß, sich auflöst, dann nicht, weil keine Kohle in der Kasse da ist, sondern weil Köpfe für die Vorstandsarbeit fehlen. Und spätestens dann merken die von einer Auflösung betroffenen Ortsvereine, dass ihnen vom BDPh seit 1996 Köpfe geklaut wurden, doch dann ist es leider zu spät.
 
stampmix Am: 23.04.2016 16:56:38 Gelesen: 222026# 206 @  
@ WPhV Stuttgart [#205]

Ein Pfund des Landesverbands Südwest sind jedoch die 435.000€ Finanzmittel, mit denen sich viele Probleme in der Übergangsphase einfach lösen lassen werden.

Das sieht der jetzige LV-Vorstand [#196] aber garnicht so. In seiner Sitzung hat er ausschließlich alle möglichen und unmöglichen Gründe gegen einen Austritt zusammengetragen. Hier wirst du dich darauf vorbereiten müssen, dass dein Antrag überhaupt diskutiert wird (in bester BDPh-Tradition).

Wenn ein Ortsverein, ob klein oder groß, sich auflöst, dann nicht, weil keine Kohle in der Kasse da ist, sondern weil Köpfe für die Vorstandsarbeit fehlen. Und spätestens dann merken die von einer Auflösung betroffenen Ortsvereine, dass ihnen vom BDPh seit 1996 Köpfe geklaut wurden, doch dann ist es leider zu spät.

Das ist das alte Lied. Leider funktionieren die allermeisten Funktionäre so und man kann es ihnen noch nicht einmal verdenken. Aber das wäre ein eigenes Thema und deshalb möchte ich stellvertretend nur auf die HV-Protokolle verweisen.

mit bestem Gruß
stampmix

Noch ein Tipp zum Schluß: Falls du noch Interesse am Wortlaut des ArGe-Direkt-BDPh-Mitglied-Beschlusses hast, mußt du dein Auskunftsrecht während der JHV des LV-Südwest geltend machen und schon im Vorfeld sicherstellen, daß der Vorstand nicht versehentlich die Unterlagen verlegt hat.
 
Magdeburger Am: 23.04.2016 17:21:39 Gelesen: 222003# 207 @  
@ WPhV Stuttgart [#205]

Ein Pfund des Landesverbands Südwest sind jedoch die 435 T€ Finanzmittel, mit denen sich viele Probleme in der Übergangsphase einfach lösen lassen werden.

Ich denke die sind fest angelegt und damit auch derzeit nicht verfügbar - so zumindestens deine Antwort im Bundforum!

Wieviele BDPh-relevante Aussteller haben die Ortsvereine im Landesverband? Der WPhV seit über 10 Jahren keinen einzigen

Ein Problem, welches häufiger zu sehen ist - die Philatelie wird durch die Ortsvereine nicht mehr nach aussen getragen. Eine Mitgliedergewinnung wird mit zunehmender Zeit immer schwieriger - man gerät in Vergessenheit!

Du stehtst so zu deinem Ortsprinzip!

Wieviele Mitglieder hat der Verein, die nicht am Ort wohnhaft sind - diese könnten aus Sicht anderer.

Was sind bei euch im Verein die Förderer? Mitglieder ohne Stimmrecht am BDPh vorbei?

Du scheinst vergessen zu haben, das dein LV alle Entscheidungen des BDPh's durch die Stimmen seiner Ortsvereine mitgetragen hat! Ob dies mit oder ohne deren Mandat erfolgte, kann ich natürlich nicht sagen.

Dazu können im Vorfeld Veranstaltungen des Landesverbandes einberufen werden, um die anstehenden Fragen zu klären und die Ergebnisse können genauso im Nachhinein mitgeteilt werden. Unterstellt es wurde so verfahren - warum warst du da nicht anwesend?

Wenn dem nicht so war - geschenkt.
 
WPhV Stuttgart Am: 23.04.2016 20:06:28 Gelesen: 221941# 208 @  
@ Magdeburger [#207]

Ein Pfund des Landesverbands Südwest sind jedoch die 435 T€ Finanzmittel, mit denen sich viele Probleme in der Übergangsphase einfach lösen lassen werden.

[..] Ich denke die sind fest angelegt und damit auch derzeit nicht verfügbar - so zumindestens deine Antwort im Bundforum! [..]


Nein, das war nicht meine Antwort. Im Bund-Forum habe ich einen Beitrag aus den Philaseiten kopiert, in welchem der Nutzer HPhV diese Antwort gab. Hier der Original-Dialog (Nummer #7): http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=1802

Du stehtst so zu deinem Ortsprinzip!Wieviele Mitglieder hat der Verein, die nicht am Ort wohnhaft sind - diese könnten aus Sicht anderer.

Ich verstehe nicht, was Du meinst.

Was sind bei euch im Verein die Förderer? Mitglieder ohne Stimmrecht am BDPh vorbei?

Förderer sind Personen, Unternehmen und Institutionen ohne Mitgliederrechte (z.B. kein Stimm-, Antrags- usw.-recht auf JHVs), die uns regelmäßig bequem ohne Bettelbriefe jährlich per Lastschriftverfahren eine finanzielle Förderung zukommen lassen. Förderer=Spender=Sponsoren usw., aber keine Mitglieder!

Du scheinst vergessen zu haben, das dein LV alle Entscheidungen des BDPh's durch die Stimmen seiner Ortsvereine mitgetragen hat!

Nein!

Die rote Linie, die vom BDPh überschritten worden ist und zum Antrag führte, war die Einführung der Arge-Direktmitgliedschaft:

Die Entscheider bei der Einführung der Arge-Direktmitgliedschaft hatten bei ihrem Beschluss weder das Mandat des WPhV noch das eines sonstigen Ortsvereins in Deutschland (weil unseres Wissens kein Ortsverein von seinem Landesverband darüber informiert wurde!) noch das der BDPh-Satzung: Eine Einführung dieser Arge-Direktmitgliedschaft hätte nach BDPh-Satzung einen Beschluss auf der BDPh-Hauptversammlung erfordert.

Dem WPhV ist also in seinem zentralen Entscheidungsgrund, der zum Antrag führte, nichts vorzuwerfen.
 
Magdeburger Am: 23.04.2016 20:31:51 Gelesen: 221927# 209 @  
@ WPhV Stuttgart [#208]

Wenn euch euer LV in seinen Entscheidungen nicht involviert, warum tretet ihr da nicht aus. Selbst wenn er überstimmt worden wäre, wäre dies demokratisch!

Die Frage nach den am Ort wohnhaften Mitglieder war bewußt von mir gestellt worden. Ein Ortsprinzip würde dies nicht zulassen und damit auch keine Einnahmen, welche man bekommt, um fast keine Leistung zu erbringen. D.h., dass diese Mitglieder den Verein sub­ven­ti­o­nie­ren.
 
WPhV Stuttgart Am: 24.04.2016 01:21:09 Gelesen: 221854# 210 @  
@ Magdeburger [#209]:

Wenn euch euer LV in seinen Entscheidungen nicht involviert, warum tretet ihr da nicht aus. Selbst wenn er überstimmt worden wäre, wäre dies demokratisch!


Zumindest seit 1993 wurde die Frage eines LV-Austritts beim WPhV noch nie diskutiert und wird auch aktuell nicht diskutiert. Der WPhV hatte über all die Jahre keinen wichtigen Grund zur Klage in Sachen LV, sondern viele wichtige Gründe zum Dank. So ist auch die Beschlussfassung der Arge-Direktmitgliedschaften kein wichtiger Grund zur Klage, weil diese auf Betreiben des BDPh zustande kam, der es zudem schaffte, diesen Beschluss seinen LVs als „geheime Kommandosache zum Schutz der Ortsvereine“ zu verkaufen. LVs sitzen zwischen den Stühlen, ihre wenige Manpower wird mit BDPh-Angelegenheiten, die meist für keinen Ortsverein wirklich von Relevanz sind, lahmgelegt. Zu allem Überfluss wird den LVs regelmäßig immer wieder suggeriert, dass sie eigentlich heute überflüssig wären, sich aufzulösen und entsprechend ihr Vermögen abzuliefern hätten. Dieses Dilemma, in dem die LVs stecken, ist dem WPhV bewusst und umso wichtiger ist es, dass die LVs von Ortsvereinen immer wieder geerdet werden.

Der WPhV-Antrag hat das strategische Ziel, entweder einen Kulturwandel beim BDPh einzuleiten mit dem Ziel, dass er Ortsvereinen wieder eine höhere Wertschätzung zugesteht (und diese definiert der WPhV in allererster Linie über ortsvereinsverträgliche BDPh- und Arge Direktmitgliedschaften zu einer Beitragshöhe von mindestens 75 € bzw. 45 € ab 2017 wie im Antrag beschrieben) oder den LV zu einem starken selbständigen unabhängigen Verband zu entwickeln, der sich weniger auf nationaler und internationaler Ebene um Glanz und Gloria von maximal 5% Ortsvereinsmitglieder bemüht, sondern die Ortsvereine in ihren Entwicklungsperspektiven als Kernzelle und Träger der organisierten Philatelie sichert und stärkt (im Antrag steht das Beispiel eines zeitgemäßen (auch mobiler) Internet-Auftritts (mit Social Media, Twitter usw.) eines jeden Ortsvereins).

@ Magdeburger [#209]

Die Frage nach den am Ort wohnhaften Mitglieder war bewußt von mir gestellt worden. Ein Ortsprinzip würde dies nicht zulassen und damit auch keine Einnahmen, welche man bekommt, um fast keine Leistung zu erbringen. D.h., dass diese Mitglieder den Verein subventionieren.

So wie ich die Frage verstehe, muss betont werden, dass es kein Recht auf einen Ortsverein am Wohnort gibt. Doch mit diesem "Recht" wurden beispielsweise die Arge-Direktmitgliedschaften begründet, weil den Arge-Mitgliedern bei sich auflösenden Ortsvereinen nicht zugemutet werden kann, Mitglied beim nächstgelegenen Ortsverein zu werden. So wie beim Pendeln zur Arbeit, ist es auch für einen organisierten Sammler zumutbar, dass er zu (s)einem Ortsverein ein paar Kilometer fährt, wenn dieser attraktive Veranstaltungen anbieten kann. Wenn der Ortsverein keine solchen Veranstaltungen anbieten kann, dann kann das Arge-Mitglied genauso dort so genannte "Karteileiche" spielen wie als "Arge-Direktmitglied" beim BDPh. Wo ist da der Unterschied? Der von Dir angeprangerte Subventionsgedanke tritt in quasi 100%iger Relation beim BDPh bei seinen rund 3.000 Direktmitgliedschaften auf. Eine solche Relation erreicht kein Ortsverein, denn sonst hätte er niemanden, der ihn managt.
 
stampmix Am: 24.04.2016 12:15:49 Gelesen: 221763# 211 @  
@ WPhV Stuttgart [#210]

Eigentlich wollte ich ein paar Anmerkungen zur anstehenden Hauptversammlung des LV-Südwest machen. Nach Durchsicht der Einladung und der veröffentlichten Tagesordnung erscheinen mir Hinweise zu Satzung, GO und TO auf HV; Zwangsdiskussionen mittels Hilfs-/ erweiterten- oder sogar Gegenanträgen und Unterstützung durch sattelfeste Vereinshaudegen müßig.

Ein Verband, der sich ertragstark mit dem kontinuierlichen Schrumpfungsprozess seit 20 Jahren abgefunden hat (Südwest aktuell [1] S.18) und diesen sogar konservativ mit einer weiteren Schrumpfungsrate von ca.7% p.a. fortschreibt [1]S.21: prognostiziert mit 2016: 6.500 OM / 2017: 6.100 OM und 2018: 5.700 Ortsvereinsmitglieder) wickelt bei Würdigung der 22 Tagesordnungspunkte nur noch ab. Ein einziger zukunftsrelevanter Tagesordnungspunkt ([1]TOP.15 "Beitragserhöhung" - und das ist wirklich die kleinste Sorge des LV) bei 22 TOPs sagt alles.

Auch in den Berichten der Regionen und Fachbereiche ([1]S.22-38) lassen sich nur schwer bis garnicht Zukunftsprojekte ausmachen. Besonders interessant finde ich die Aussage im abschließenden Abschnitt ([1]S.38), den ich hier auszugsweise zitieren möchte:

... so dürfen insbesondere die Vereine vor Ort nicht nachlassen geeignete Erwachsene für die Jugendarbeit zu gewinnen. Nach wie vor gilt die Gleichung: Kein Nachwuchs = keine Zukunft der Vereinsphilatelie

Dem ist, wenn man "Jugend" streicht, nichts hinzuzufügen und ganz in deinem Sinne. Vielleicht merken das auch die anderen Ortsvereinsvorsitzenden.

Aber wahrscheinlich wirst du bei der HV zum Zeitpunkt des geplanten Endes der Veranstaltung um 17 Uhr beim TOP 16 feststellen, daß für deinen Antrag keine Zeit mehr ist. Vielleicht machst du dir Gedanken über die Satzung - die wird unter TOP 10 behandelt.

mit bestem Gruß
stampmix

[1] http://www.briefmarken-suedwest.de/Suedwest-Aktuell/SWA-261-SuedwestAktuell-2016-03__www_Briefmarken-Suedwest_de.pdf
 
Hobbyphilatelist Am: 24.04.2016 12:49:13 Gelesen: 221740# 212 @  
@ WPhV Stuttgart [#210]

Hobbyphilatelist [#204]: [..] Und der WPhV ist wohl der einzige Verein, der Angst vor einem angeblichen “Mitgliederklau“ hat. [..]

WPhV Stuttgart [#210]: Behauptung!
Wenn ein Ortsverein, ob klein oder groß, sich auflöst, dann nicht, weil keine Kohle in der Kasse da ist, sondern weil Köpfe für die Vorstandsarbeit fehlen. Und spätestens dann merken die von einer Auflösung betroffenen Ortsvereine, dass ihnen vom BDPh seit 1996 Köpfe geklaut wurden, doch dann ist es leider zu spät.


Diejenigen, die Direktmitglied werden wollen, wollen doch nicht in einen Ortsverein und Vorstandsarbeit leisten.

Zudem: Der BDPh hat 3000 Direktmitglieder. In der BDPh-Datenbank sind 993 Ortsvereine aufgeführt. Statistisch gesehen, hat der BDPh jedem Ortsverein 3 Mitglieder “geklaut“, aber nur unter der Voraussetzung, daß alle Direktmitglieder in einem Ortsverein hätten Mitglied werden wollen. Und weiter: Stuttgart hat lt. BDPh-Datenbank fünf Vereine. Dann hat statistisch gesehen der BDPh jedem Stuttgarter Verein 0,6 Mitglied geklaut. Und dieses 0,6 Mitglied fehlt dem WPhV zur Vorstandsmitarbeit und zum Überleben des WPhV?!

Also doch Angst vor einem angeblichen Mitgliederklau!
 
stampmix Am: 24.04.2016 13:29:02 Gelesen: 221715# 213 @  
@ Hobbyphilatelist [#212]

Und dieses 0,6 Mitglied fehlt dem WPhV zur Vorstandsmitarbeit und zum Überleben des WPhV?!

Wenn er nicht gerade gehirnamputiert ist, kann dieser 0,6-Vorstand mehr bewirken als 30.000 08/15-Mitglieder zusammen.

Was sollen diese zwangskonstruierten und zusammengeschusterten Vergleiche? Warum sind diese Nebelkerzen [1] (siehe auch [2]) nötig? Es geht um fairen Umgang, Respekt, Verläßlichkeit, vielleicht sogar Moral. Das hat nichts mit 0,000x Euro oder 0,000x Mitglieder zu tun.

Und zum persönlichen Verständnis dieser Zahlenzaubereien: Wenn ich meine ganze Sammlung durch den Kamin heizen würde? Zur Darstellung meines Schadens im Vergleich zur Philatelie müsste man ppb [3] potenzieren um irgendeinen Wert darstellen zu können. Was würde es MIR nützen? Oder Dir?

mit bestem Gruß
stampmix

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Red_Herring_%28Redewendung%29
[2] http://www.philaseiten.de/beitrag/125115
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Parts_per_billion
 
Lars Boettger Am: 24.04.2016 14:00:55 Gelesen: 221691# 214 @  
@ WPhV Stuttgart [#210]

Aus Deiner Perspektive einer knieenden Waldameise mögen alle Deine Argumente stimmen. Ich betrachte das aus einer übergeordneten Perspektive.

Wenn ich die BDPh-Kooperation mit Ebay zur Fälschungsbekämpfung nehme, dann wird der BDPh von Ebay erst einmal in Augenhöhe als Vertreter von ca. 40,000 Briefmarkensammlern wahrgenommen. Das kann weder der WPhV noch ein LV Südwest von sich behaupten. Darum sind Bundesverbände per se sinnvoll und darum ist Dein Antrag nicht zielführend.

Warum sollte denn der LV Südwest von der FIP oder der FEPA ernst genommen werden oder gar akzeptiert werden? Was ist mit der Multilateralen? Wird der LV Südwest auch da Mitglied werden wollen? Was sagt den die Deutsche Post zu einem neuen Ansprechpartner?

Nur weil in Deinem Verein kein Wert auf Ausstellungen gelegt wird, kannst Du nicht auf andere Vereine schliessen.
 
Hobbyphilatelist Am: 24.04.2016 14:09:56 Gelesen: 221685# 215 @  
@ stampmix [#213]

Hobbyphilatelist [#212]: Und dieses 0,6 Mitglied fehlt dem WPhV zur Vorstandsmitarbeit und zum Überleben des WPhV?!

Wenn er nicht gerade gehirnamputiert ist, kann dieser 0,6-Vorstand mehr bewirken als 30.000 08/15-Mitglieder zusammen.

Und wer richtig lesen kann, sieht, daß man mit einem 0,6 Mitglied (wie geschrieben: statistisch gesehen) nichts anfangen kann.

Und nochmals: Wenn der BDPh "potentielle Vorstandsführungsköpfe" den Vereinen "wegschnappt", wie vom WPhV behauptet wird, warum wurden diese "verhinderten Vorstandsmitglieder" Direktmitglied im BDPh und nicht Mitglied in einem Ortsvereinen?

Auch der Wechsel von der Direktmitgliedschaft zu einer Mitgliedschaft in einem Ortsverein, ist für einem, der sich vom BDPh hat "klauen" lassen, jederzeit möglich. Warum wechselt keiner der 3.000 Mitglieder zu einem Ortsverein?

Das zeigt doch die ganze Unlogik und Verrennen des Vorsitzenden des WPhV auf.
 
stampmix Am: 24.04.2016 14:40:19 Gelesen: 221663# 216 @  
@ Lars Boettger [#214]

Aus Deiner Perspektive einer knieenden Waldameise mögen alle Deine Argumente stimmen. Ich betrachte das aus einer übergeordneten Perspektive.

Wenn Du schon mangels Argumente beleidigen musst, machs doch wenigstens feinsinnig mit Unterhaltungswert. In einem ordentlich geführten Forum disqualifizieren sich solche Beitragsschreiber selbst, auch wenn Sie EX-BDPh-Vorstand sind.

Wenn ich die BDPh-Kooperation mit Ebay zur Fälschungsbekämpfung nehme, dann wird der BDPh von Ebay erst einmal in Augenhöhe als Vertreter von ca. 40,000 Briefmarkensammlern wahrgenommen. Das kann weder der WPhV noch ein LV Südwest von sich behaupten. Darum sind Bundesverbände per se sinnvoll und darum ist Dein Antrag nicht zielführend.

Über den Sinn und Erfolg von watchdog wird andernorts diskutiert, aber mich wundert, daß du mit 40.000 Briefmarkensammlern hausieren gehst. Das weißt du besser, denn nicht umsonst werden vom BDPh nur "Schatzmeisterlisten" veröffentlicht. Dort werden einfach alle Mehrfachmitgliedschaften aufsummiert und am Ende vertritt der BDPh weniger als 30.000 Briefmarkensammler. Auch solche Behauptungen wider besseren Wissens disqualifizieren den Schreiber.

Warum sollte denn der LV Südwest von der FIP oder der FEPA ernst genommen werden oder gar akzeptiert werden?

Er ist immer noch mehr als 4 mal größer als der Luxemburgische Verband. Wer nimmt denn den ernst? Ernst genommen werden Sachargumente und Inhalte - oder siehst du das anders?

Auch der Wechsel von der Direktmitgliedschaft zu einer Mitgliedschaft in einem Ortsverein, ist für einem, der sich vom BDPh hat "klauen" lassen, jederzeit möglich. Warum wechselt keiner der 3.000 Mitglieder zu einem Ortsverein?

Ernste Frage? Dann schau doch mal bei den Marketingleuten vorbei. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier.

mit bestem Gruß
stampmix
 
Wolffi Am: 24.04.2016 14:54:41 Gelesen: 221645# 217 @  
Wer euch liest, und die für Normalos kaum verständlichen Zusammenhänge, dem wird das so peinlich sein, dass er wahrscheinlich weder im Ortsverein, beim WPhV oder BDPh Mitglied sein möchte und lieber vor der Vereinsmeierei davonläuft.

Geht es hier wirklich noch um Philatelie und viele Briefmarkensammler, oder sind wir hier im Fitness-Studio und es werden Muskeln gezeigt?

Bin ich wirklich der Einzige, dem das langsam ein wenig auf die Senkel geht oder sind die anderen schon weggelaufen?
 
WPhV Stuttgart Am: 24.04.2016 15:23:24 Gelesen: 221622# 218 @  
@ stampmix [#210]

Danke für den Beitrag und den Tipp.

Zur Satzung, die unter TOP 10 behandelt werden, soll, haben wir uns natürlich auch Gedanken gemacht. So steht im vorliegenden Satzungsentwurf auch unter "§ Zweck und Aufgaben" nichts davon, dass der LV seine Mitglieder, die Ortsvereine, zu sichern und zu stärken hat. Auf dieses Defizit haben wir auch in unserem Antrag [#321] (S.4) hingewiesen und angekündigt, dass wir ohne entsprechende Korrektur die Satzung ablehnen werden.

Trotz gewisser strategischer Defizite beim LV, die Du zu Recht anprangerst, hat der LV nach WPhV-Einschätzung den Willen (so mein Eindruck nach verschiedenen Gesprächen) und auch das (Finanz- und Köpfe-) Potenzial, um für seine Mitglieder (=Ortsvereine) ein starker Interessensvertreter zu sein. Der BDPh ist kein Interessensvertreter von Ortsvereinen und will es auch nicht sein, so wie alle Diskussionen hier und anderswo es zeigen.

Momentan sitzt der LV noch zwischen den Stühlen und will es nach wie vor allen recht machen, was aber bei knallharten Interessenskonflikten (=Direktmitgliedschaften) nicht möglich ist. Unser Antrag ist auch für den LV eine Chance, sich auf seine eigentliche Kernkompetenz (= Helfer der Ortsvereine) zu besinnen, zu reifen und sich vom BDPh zu emanzipieren.

@ Hobbyphilatelist [#211]

Diejenigen, die Direktmitglied werden wollen, wollen doch nicht in einen Ortsverein und Vorstandsarbeit leisten.

Mal wieder eine Behauptung:

Irgendwie hörst Du Dich an wie die personifizierte BDPh-Unfehlbarkeit. Hast Du denn alle rund 3.000 Direktmitglieder dazu befragt und ihnen die Vorteile einer Ortsvereinsmitgliedschaft erklärt? Außerdem geht es bei Vereinen und Verbänden nicht um die Verwirklichung von Ego-Interessen und Individualisierungen, sondern um Zwecke und Aufgaben, die man zusammen in einer Gemeinschaft weiter voranbringen will. Direktmitgliedschaften haben da bei Dachverbänden keinen Platz. Das kapiert eigentlich jeder, der sich mal nüchtern mit der Materie beschäftigt. Wo gibt es denn andere Dachverbände mit Direktmitgliedschaften?

@ stampmix [#212]:

Also in meinen Augen hast Du mit der Qualität Deiner Beiträge hier in dem Thread konkurrenzlos die Goldmedaille verdient. Um die Silbermedaille muss noch gekämpft werden, aber das hierfür qualifizierte Teilnehmerfeld ist überschaubar.

Ich spüre, dass Dir angesichts mancher Beiträge langsam die Galle hochkommt. Das kann ich gut verstehen, es wäre aber schade, wenn Du auf das Niveau des berühmt-berüchtigten Nervtrolls "Rumpelstilzchen" sinken würdest...

In diesem Sinne viele Grüße und Danke nochmals für Deine tollen Beiträge!

@ Lars Böttger [#213]:

Dummerweise haben knieende Waldameisen auch ein Lebensrecht und sind zudem auch nützlich, weil sie den Wald sauber halten, wenn die Lebewesen mit ihren übergeordneten Perspektiven dort ihren Müll hinterlassen.
 
Briefmarkentor Am: 24.04.2016 15:46:09 Gelesen: 221606# 219 @  
@ Hobbyphilatelist [#215]

Auch der Wechsel von der Direktmitgliedschaft zu einer Mitgliedschaft in einem Ortsverein, ist für einem, der sich vom BDPh hat "klauen" lassen, jederzeit möglich. Warum wechselt keiner der 3.000 Mitglieder zu einem Ortsverein?

Die Behauptung im letzten Satz in unwahr. Ich habe die Direktmitgliedschaft gegen eine Mitgliedschaft in einem Ortsverein getauscht.
 
Briefmarkentor Am: 24.04.2016 15:57:48 Gelesen: 221591# 220 @  
@ Lars Boettger [@ 214]

Wenn ich die BDPh-Kooperation mit Ebay zur Fälschungsbekämpfung nehme, dann wird der BDPh von Ebay erst einmal in Augenhöhe als Vertreter von ca. 40,000 Briefmarkensammlern wahrgenommen.

Der letzte Teilsatz ist unwahr.

Gemäß den Tagungsunterlagen der Hauptversammlung des BDPH haben sich die Mitgliederzahlen in den Jahren 2012 bis 2014 wie folgt enzwickelt:

2012: 41.687 Mitglieder
2013: 39.811 Mitglieder (-4,50% zu 2012)
2014: 37.886 Mitglieder (-4,84% zu 2013, -9,12% zu 2012)

Heuer dürften es noch weniger sein.
 
Hobbyphilatelist Am: 24.04.2016 19:19:57 Gelesen: 221496# 221 @  
@ Briefmarkentor [#219]

Hobbyphilatelist [#215]: " Auch der Wechsel von der Direktmitgliedschaft zu einer Mitgliedschaft in einem Ortsverein, ist für einem, der sich vom BDPh hat "klauen" lassen, jederzeit möglich. Warum wechselt keiner der 3.000 Mitglieder zu einem Ortsverein?"

Briefmarkentor [#219] Die Behauptung im letzten Satz in unwahr. Ich habe die Direktmitgliedschaft gegen eine Mitgliedschaft in einem Ortsverein getauscht.

Richtig lesen hilft auch hier! Ich habe dies nicht behauptet, sondern gefragt. Eigentlich wollte ich meine Frage noch ergänzen: "... zu einem Ortsverein ... und leistet in diesem Vorstandsarbeit?"

Da ich dies weiter oben bereits geschrieben habe, habe ich dies weg gelassen.

Auch wenn es eine rhetorische Frage war, dürfte der Übertritt eines Einzelnen zu einem Ortsverein eher die Ausnahme sein. Und Ausnahmen bestätigen die Regel.
 

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