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Thema: Ebay: Nachrichten und Informationen
Das Thema hat 66 Beiträge:
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Richard Am: 11.11.2009 20:46:05 Gelesen: 69045# 42 @  
eBay bemüht sich um seine Händler aus der Kategorie Sammlerstücke

Onlinemarktplatz.de (10.11.09) - eBay bemüht sich um seine Händler aus der Kategorie SammlerstückeeBay startete am 8. November 2009 eine 2-wöchige Sonderaktion, die bis zum 22. November andauern wird. In Frage kommende Händler, die in bestimmten Sammler-Kategorien ihre Produkte anbieten, erhalten einen Rabatt von 50% auf die Einstellgebühren, wenn sie ihre Artikel im Auktionsformat anbieten. Folgende Kategorien fallen unter die Aktion: Kunst, Antiquitäten, Puppen und Bären, Spielsachen und Hobbys, Töpferwaren und Glas sowie Briefmarken.

Durch obige Aktion soll die Sammler-Kategorie wieder zu neuem Leben erweckt werden. Sie ist aber nur eine von vielen Aktionen, die demnächst auf eBay starten werden und sich durch das Jahr 2010 hindurch ziehen sollen. Zugelassene Händler müssen in den letzten 12 Monaten in allen DSR-Bereichen eine detaillierte Verkäuferbewertung von 4,5 oder höher vorweisen können. Wie Ina Steiner von AuctionBytes berichtet, hat sie aus einer Quelle, die jedoch anonym bleiben will erfahren, dass eBay mit den Aktionen den Händlern in der Sammler-Kategorie zeigen möchte, dass sie „auf eBay immer noch willkommen sind“. Gemäß der nicht genannten Quelle werden derzeit bei eBay folgende Initiativen für den Rest des Jahres und das Jahr 2010 geplant:

* Ein privates Forum, auf dem Händler von Sammlerstücken mit eBay in Kontakt treten können, um ihr Feedback abzugeben
* Regelmäßige Werbeaktionen
* Vierteljährliche „Event-Verkäufe“, die von eBay dann besonders beworben werden.
* Veränderung in der Suche nach den beliebtesten Artikeln (Best Match)
* Integration von off-eBay Preisen aus Katalogen wie Krause oder Becketts Guide
* Überprüfung der Echtheit von Artikeln durch Experten aus der eBay-Gemeinschaft
* Zudem bringt eBay ein Programm auf den Markt, bei dem eBay-Nutzer darum gebeten werden, bei der Erstellung von Katalogen mit zu wirken, was besonders in der Antiquitäten- und Sammler-Kategorie von Nöten ist.

(Quelle: http://www.onlinemarktplatz.de/15072/ebay-bemueht-sich-um-seine-haendler-aus-der-kategorie-sammlerstuecke/)
 
Briefmarken-Museum Am: 11.11.2009 22:09:41 Gelesen: 69031# 43 @  
Hallo

In den letzten Tagen habe ich beobachtet, daß in den Kategorien in denen kostenloser Versand angeboten werden muß, jetzt per Menü-Voreinstellung nur Abholung inseriert, aber als Alternative auch Versand gegen Aufgeld im Text angeboten wird. Also diesen Zwang bei den Medien kostenlos zu versenden - so sieht es aus - wird auf diese Weise m.E. geschickt unterlaufen. Bei einem 1 Euro Deal kommt man ja sonst mit dem kostenlosen Versand auch in Teufels Küche - wegwerfen wäre billiger.

Bei "billigen" Briefmarken und Postkarten ist die Versandpauschale von manchmal jenseits 1 Euro, manchmal 2 Euro ein echtes Kaufhemmnis. Das Zeug zirkuliert durch die Wiedereinstellungsfunktion vermutlich auf ewig.

LG Jochen
 
Richard Am: 22.11.2009 20:56:31 Gelesen: 68929# 44 @  
Ärgerlich: eBay-Zahlungserinnerungen nach 5 Tagen

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (17.11.09) - Neuerdings verschickt eBay ohne Wissen und Wollen der Verkäufer eine Zahlungserinnerung an den Käufer, wenn eine Transaktion nicht innerhalb von 5 Tagen als "bezahlt" markiert wurde.

Update 19.11.09: Nach vielen Protesten hat eBay die Zahlungserinnerungen (vorläufig) wieder abgeschaltet und berichtet hier darüber.

Update 18.11.09: Nach Berichten einer Vielzahl von Lesern werden wohl öfter auch dann Zahlungserinnerungen verschickt, wenn die Transaktion als "bezahlt" markiert wurde und sogar gelegentlich in Fällen, in denen mit PayPal bezahlt wurde.

Da viele eBayer die eBay-eigene Kaufabwicklung aus den verschiedensten Gründen nicht nutzen, trifft es oft die Falschen: Da wird gemahnt, obwohl der Artikel längst bezahlt und meistens auch schon geliefert wurde.

Solche Mahnungen sind aber auch dann ärgerlich, wenn tatsächlich noch nicht gezahlt wurde. So ist es beispielsweise in den Sammler-Kategorien Briefmarken, Münzen und Ansichtskarten durchaus üblich, dass der Käufer mit der Bezahlung wartet, bis weitere Auktionen des Verkäufers auslaufen: So spart man nicht nur Versandkosten, sondern auch die zusätzlichen Kosten und Mühen für mehrere Zahlungsvorgänge.

Die Empfänger der Mahnungen wissen natürlich nicht, dass die gar nicht vom Verkäufer veranlasst wurden und sind oft verständlicherweise verärgert. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Käufer deshalb den Verkäufer negativ bewertet haben. eBay weigert sich auch in diesen Fällen, offensichtlich unbegründete negative Bewertungen zu löschen.

Meine Meinung: Schade, dass eBay sich so weit von den Sorgen und Nöten der Nutzer entfernt hat und gar nicht mehr versteht, wie ärgerlich solche "Kleinigkeiten" sind. Dabei sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass der Verkäufer selbst entscheidet, ob, wie und wann er Zahlungen anmahnt.

(Quelle: http://www.wortfilter.de/News/news3457.html)
 
Jürgen Witkowski Am: 22.11.2009 21:15:32 Gelesen: 68927# 45 @  
@ Richard [#44]

Genau das ist mir in der letzten Woche passiert. Den Artikel hatte ich sofort nach dem Kauf bezahlt und als bezahlt markiert. 5 Tage später bekam ich eine Zahlungserinnerung. Als ich dem Verkäufer darauf etwas irritiert eine Mail schickte, wusste der gar nichts davon.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
muemmel Am: 22.11.2009 21:55:19 Gelesen: 68917# 46 @  
@ Richard und
@ Concordia CA

Eine derartige Begegnung der "dritten Art" hatte ich vor ca. 2 Wochen ebenfalls. Der gekaufte Artikel wurde umgehend bezahlt und entsprechend markiert. Zwei Tage später kam die "Mahnung" von ebay. Der Anruf beim Verkäufer ergab, dass die Zahlung bereits bei ihm eingegangen war und er auch keine Zahlungserinnerung über ebay veranlasst habe.

Mitunter sind die Wege, die ebay beschreitet, schon etwas seltsam. Aber es wird ständig daran gearbeitet, dass diese Handelsplattform "noch einfacher bedienbar wird". Das tröstet dann ungemein.

Schönen Gruß
Harald
 
Jürgen Witkowski Am: 25.11.2009 11:59:46 Gelesen: 68845# 47 @  
Ebay hat reagiert:

Änderungen bei einigen Benachrichtigungs-E-Mails zum Transaktionsende

Donnerstag, 19. November 2009 | 10:40

Liebe eBay-Mitglieder,

vor Kurzem haben wir einige neue E-Mails eingeführt (Zahlungserinnerung, Kaufbestätigung und aktualisierte Kaufbestätigung), die Käufern und Verkäufern die Kommunikation erleichtern und die Anzahl der E-Mails reduzieren sollten.

Seitdem wir diese neuen E-Mails jedoch eingeführt haben, haben sich viele Mitglieder an uns gewandt und uns über Probleme berichtet. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese neuen E-Mails sowie die E-Mail Optionen im Verkaufsmanager und Verkaufsmanager Pro abzuschalten.

Wir werden diese E-Mail-Optionen heute noch entfernen und das Programm erneut überprüfen.

Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team


Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Richard Am: 02.12.2009 20:04:29 Gelesen: 68701# 48 @  
Die eBay-Panne vom Wochenende

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (24.11.09) - Am Wochenende gab es bei eBay eine der größten Pannen in der Geschichte des Unternehmens: Eine Vielzahl von Funktionen war ausgefallen, Zehntausende eBayer waren ratlos und frustriert.

eBay veröffentlichte dazu heute folgende Mitteilung:

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"Liebe eBay-Mitglieder,

am Sonntagmorgen haben wir ein technisches Problem behoben, das zu einer eingeschränkten Nutzung des eBay-Marktplatzes geführt hat. Da es sich dabei um eine einzelne und nicht systematisch auftretende Störung handelte, war es möglich, die vollständige Nutzung des eBay Marktplatz kurzfristig wieder herzustellen. Weitere Belastungstests im Laufe des Sonntag verliefen positiv und auch das erhöhte Handelsniveau im Vorweihnachtsgeschäft wurde einwandfrei abgewickelt.

Wir sind zuversichtlich, das technische Problem damit dauerhaft behoben zu haben und bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für unsere Kunden sehr. Daher möchten wir allen von der Störung betroffenen Verkäufer und Käufer so weit wie möglich entgegenkommen. Dazu werden wir unter anderem entstandene Gebühren erstatten und betroffene Verkäufer vor negativen und neutralen Bewertungen sowie vor detaillierten Verkäuferbewertungen unter fünf Sternen schützen. Betroffene Käufer erhalten Einkaufsgutscheine.

Wir möchten uns bei unseren Kunden für die Störung und die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die durch die technische Störung entstanden sind. Unser Ziel ist weiterhin, der bestmögliche Marktplatz für Verkäufer zu sein und Käufern die besten Angebote zu bieten.

Ihre Lorrie Norrington

President, eBay"

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Viele Verkäufer hatten Auktionen online, bei denen die Waren zu lächerlich geringen Preisen verkauft wurden, weil die Auktionen in den entscheidenden letzten Stunden nicht erreichbar bzw. zu finden waren. eBay hat daher viele Verkäufer angeschrieben:

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"Wie Sie vielleicht schon wissen, war am vergangenen Wochenende die Suche nur beschränkt oder überhaupt nicht verfügbar. Die Störung dauerte von 17.45 Uhr am Samstag und war am Sonntag um 9.00 Uhr morgens behoben.

Wir wissen, dass dies für die eBay-Nutzer, insbesondere die Verkäufer, eine schwerwiegende Beeinträchtigung war. Dies, zumal wir uns derzeit in der heißesten Phase des Vorweihnachtsgeschäfts befinden, in der Sie wahrscheinlich besonders viele Artikel anbieten. Sie gehören zu den Betroffenen und hatten Angebote auf eBay, die während oder kurz nach der Störung ausgelaufen sind. Deshalb möchten wir Ihnen heute mitteilen, was wir unternehmen, um Sie in dieser Situation zu unterstützen und Ihren guten Ruf bei eBay zu schützen.

Zunächst einmal wird dieser Störfall keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewertungen haben. Alle Auktions-Käufe, die während der kritischen Zeit erfolgten, werden davor geschützt, negativ oder mit weniger als fünf Sternen bewertet zu werden.

Wir haben Verständnis, wenn Sie betroffene Auktions-Käufe nicht abwickeln möchten. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Auktionen, die während des Störfalls ausgelaufen sind, keinen realistischen Preis erzielt haben, können Sie die betreffende Transaktion abbrechen. Der Käufer erhält von eBay einen Gutschein, der seinen nächsten Kauf um 10 % (maximal 70 Euro) verbilligt. Sie können sich also dafür entscheiden, die Käufer entsprechend anzuschreiben, aber auch im Sinne einer guten Kundenbeziehung die Dinge auf sich beruhen lassen.

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, möchten wir Sie dringend bitten, Ihre Käufer bis spätestens Dienstag Abend (24.11.) zu informieren. Um Ihnen die Kommunikation mit den Käufern zu erleichtern, haben wir einen Standardtext formuliert, den Sie in Ihre eigenen E-Mails aufnehmen können. Dadurch wird auch klar gestellt, dass die Problematik von eBay verursacht wurde und nicht von Ihnen zu verantworten ist.

Verkäufe zum Festpreis laufen hingegen ganz normal ab und Ihre vertraglichen Pflichten bleiben unverändert.

Unsere Regeln für technische Ausfälle, vor allem aber die feste Absicht, unsere Kunden möglichst weitgehend zu entschädigen führen zu folgenden Maßnahmen:

* Für betroffene Auktionen werden wir alle Gebühren zurückerstatten, also Einstellgebühren, Verkaufsprovisionen und Gebühren für Zusatzoptionen.
* Für betroffene Festpreisangebote ermäßigen sich die Einstellgebühren und die Gebühren für Zusatzoptionen anteilig im Verhältnis von Dauer der Störung zur Laufzeit des Angebots.
* Sollten uns Käufer melden, dass Sie einen Artikel nicht erhalten haben, der während der Störung gekauft wurde, werden wir die besonderen Umstände beachten.
* Wir werden allen Käufern, die während der Störung Artikel über eine Auktion gekauft haben, einen Gutschein schicken, den sie bei Ihrem nächsten Kauf einlösen können.

Uns ist völlig bewusst, wie sehr ein Vorfall dieses Ausmaßes Ihr Geschäft beeinträchtigen kann. Wir entschuldigen uns noch einmal in aller Form für diese Störung und versichern Ihnen, dass wir alles dafür tun werden, Ihnen im weiteren Verlauf ein reibungsloses und erfolgreiches Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen.

Herzliche Grüße
Ihr Jody Ford
Leiter des europäischen eBay-Händlergeschäfts

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Vorgeschlagener Text, um Ihre Käufer über Auktionen zu informieren, die Sie annnulieren möchten.

Lieber Käufer,
vielleicht wissen Sie schon, dass zwischen Samstag, 21. November und Sonntag, 22. November 2009 technische Probleme auf der eBay-Seite auftraten. Suchvorgänge lieferten stark eingeschränkte oder gar keine Ergebnisse. Weitere Informationen dazu finden Sie in den eBay News.

Leider war auch der Artikel, den Sie bei mir ersteigert haben, von der technischen Störung betroffen. Hiermit breche ich diese Transaktion ab. Eventuell geleistete Zahlungen werde ich selbstverständlich voll zurückerstatten. Außerdem wird Ihnen eBay ein Gutschein über 10% (gültig bis zu einer Obergrenze von 70 Euro) für die entstandenen Unannehmlichkeiten zukommen lassen. Nachdem die eBay-Suche nun wieder voll funktionsfähig ist, werde ich die Auktion erneut einstellen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie noch einmal mitbieten - und gewinnen!

Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir zurück oder wenden Sie sich an eBay über den Link "Kontakt" oben rechts auf der Startseite. Vielen Dank für Ihr Verständnis und ich hoffe, wir kommen bald miteinander ins Geschäft!

Mit freundlichen Grüßen
XXX"

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Bisher sind noch nicht alle technischen Probleme behoben: Noch immer klagen viele eBay darüber, dass es noch Probleme mit den verschiedenen Benachrichtigungsmails gibt.
 
HEFO58 Am: 02.12.2009 21:41:48 Gelesen: 68684# 49 @  
@ Richard [#48]

Hallo

Passend dazu habe ich eine Beschwerde an Ebay geschickt mit dem Inhalt, dass ich diese Rückabwicklung nicht in Anspruch nehmen würde, da ich meine Artikel bereits versandt hätte und diese Rückabwicklung Kosten verursachen würde, die in keinem Verhältnis zum Wert stünden.

Außerdem habe ich mich darüber beschwert, dass es ja wohl eine große Ungerechtigkeit sei, dass Käufer als Belohnung dafür, dass sie Artikel sehr günstig bekommen hätten, auch noch Paypalgutscheine bekommen sollten. Es wäre doch angebracht den betroffenen Verkäufern Gutscheine zu geben.

Heute am Nachmittag erhielt ich dann einen Anruf von Ebay, in dem ich gefragt wurde, welche Verkaufspreise denn von mir erwartet worden seien. Nachdem ich der Sachbearbeiterin dann diese mitgeteilt hatte, sagte Sie mir zu, dass ich einen Betrag X auf meinem Paypalkonto gutgeschrieben bekommen würde. Mal abwarten ob diese Zusage eintrifft und der Betrag überwiesen wird.

Wenn der Betrag eintrifft gebe ich hier Bescheid.

Gruß
Helmut
 
drmoeller_neuss Am: 05.12.2009 15:32:07 Gelesen: 68613# 50 @  
@ Richard [#48]

Ich glaube, diese Panne wird noch einige Gerichte beschäftigen, wenn Verkäufer nicht bereit sind, die ersteigerten Artikel zu liefern. Ebay versucht Käufer und Verkäufer mit Gutscheinen zu "bestechen", um aufwendige Schadensersatzprozesse zu vermeiden.

Das Vorgehen von Ebay halte ich für äußerst dilettantisch: Das sicherste wäre es gewesen, die Auktionen länger laufen zu lassen, bis die technischen Probleme behoben gewesen wären. Der Schaden für die Verkäufer wäre marginal (zusätzliche Lagerkosten und Finanzierungskosten wegen späterem Zahlungseingang), und in den meisten Fällen gar nicht nachzuweisen gewesen. Die Käufer können sich nicht darauf berufen, nicht zum Zuge gekommen zu sein, wenn durch eine längere Laufzeit noch weitere Gebote abgegeben wurden.

Die rechtliche Situation ist erst einmal eindeutig: Generell kommt bei Ebay mit dem Höchstgebot nach Ablauf der Auktion ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande, das den Verkäufer nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer den Gegenstand zu liefern ihm und das Eigentum daran zu verschaffen.
Wenn der Verkäufer nicht liefert und das trotz Mahnung mit Fristsetzung weiterhin nicht tut, haftet dieser auf entsprechenden Schadensersatz statt der Leistung. Der Käufer kann sich den Artikel dann andersweitig besorgen, und kann den Mehrpreis als Schadensersatz gelten machen.

Wenn der Verkäufer zu einem zu niedrigen Preis nicht liefern will, kann er versuchen, sich auf Erklärungsirrtum (§ 119 BGB) oder sogar Sittenwidrigkeit zu berufen. Allerdings sind die Gerichte dieser Argumentation bislang nicht gefolgt (AG München, AZ 223 C 30401/07 und OLG Köln 19 U 109/06 - hier wurde eine Erntemaschine im Wert von ca. 60.000 EUR für 50 EUR verkauft !).

In den Begründungen heißt es, daß sich der Verkäufer nicht auf Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages berufen kann, da er den Verkauf unter Wert durch einen entsprechenden Startpreis oder Festpreis hätte vermeiden können. Bei einem Verkauf über Ebay weit unter dem realen Verkehrswert, hat der Verkäufer halt Pech gehabt. Bei privaten Auktionen ohne Mindestgebot werde der Preis durch die Nachfrage festgelegt.

http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1861

Hier sollte man auch das "Porsche-Carrera-Urteil" erwähnen: In diesem Fall mußte der Verkäufer nicht seinen 75.000 EUR teuren Porsche für 5,50 EUR herausrücken. Hier ist der Irrtum des Verkäufers m.E. unzweifelhaft (wenn sich auch das das Urteil auf Sittenwidrigkeit beruft): Er hat die Auktion nach 8 Minuten nach dem Einstellen abgebrochen, um den Auktionstext noch zu überarbeiten, und hatte übersehen, daß bereits Gebote abgegeben waren.

http://www.onlinemarktplatz.de/14198/keinen-schadensersatz-fuer-porsche-carrera-auktion/
 
Rainer HH Am: 05.12.2009 16:13:21 Gelesen: 68607# 51 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

Ich empfehle vor dem Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht das Lesen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den § 19 Haftungsbeschränkung!

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#haftung

Sicherlich hat der eine oder andere Verkäufer Umsatzeinbußen gehabt, aber der Endpreis der sogenannten Volksauktion (keine Einstellgebühr bei 1,- € Startpreis) ist immer ein kleines Lotteriespiel, da darf sich rechtlich wohl niemand beschweren.
 
drmoeller_neuss Am: 05.12.2009 17:48:12 Gelesen: 68589# 52 @  
@ Rainer HH [#51]

Die Käufer der Schnäppchen sind bei dieser Panne fein heraus, sie können auf Erfüllung der Kaufverträge pochen.

Die gelackmeierten sind die Verkäufer: sie bleiben auf ihren Verlusten sitzen. Inzwischen sind "sniper" weit verbreitet, und nicht nur in der Kategorie "Briefmarken" findest Du Auktionen, die zwei Minuten vor Ende noch auf "1 EUR" stehen und dann für über 100 EUR zugeschlagen werden, da eben die entscheidenden Gebote in den letzten Sekunden kommen.

Und der Haftungsausschluß von Ebay greift eben nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebay hat sich selbst bislang nicht zur Ursache geäußert und spricht nur vage von einer technischen Störung. Höhere Gewalt wie Streik oder Naturkatastrophen führen nicht zu Schadenersatzansprüchen, wohl aber Software- und technische Fehler.

Und wenn Dein Verlust als Händler in die Tausende geht, wirst Du Dich nicht mit PayPal und Ebay-Gutscheinen abspeisen lassen wollen. Daher versucht eBay, die Käufer zu "überzeugen", auf ihre Ansprüche gegenüber den Verkäufern zu verzichten.

Gerichte werden letzlich entscheiden müssen, ob die technische Störung grob Fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde und ebay für Verluste der Verkäufer gerade stehen muß.
 
HEFO58 Am: 07.12.2009 12:53:41 Gelesen: 68526# 53 @  
Hallo

Ergänzend zu meinem Beitrag [#49] kann ich heute Vollzug melden. Ebay hat mir via Paypal die vereinbarte Entschädigung gutgeschrieben. Es ist zwar nicht alles Gold was glänzt bei Ebay, aber man kann zumindest manchmal auch Gutes berichten.

Gruß
Helmut
 
Richard Am: 30.12.2009 17:43:59 Gelesen: 68349# 54 @  
eBay entlässt weitere 400 Mitarbeiter

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (17.12.09) - eBay wird in Dreilinden bei Berlin weitere 400 Mitarbeiter entlassen, von den früher rund 1.400 Stellen bleiben dort nur rund 230 übrig.

Einige der Arbeitsplätze werden in die anderen eBay-Standorte in England und der Schweiz verlagert, die meisten Stellen werden aber ersatzlos gestrichen.

ebay hatte am Standort Dreilinden vom Land Brandenburg nach Angaben der Gewerkschaft ver.di Fördermittel von über 10 Millionen Euro erhalten mit der Auflage, Dauerarbeitsplätze zu schaffen und diese bis 2008 zu erhalten. eBay begründete seinen Schritt im Wesentlichen damit, dass viele Prozesse auch in globalen Teams an anderen Standorten von ebay erledigt werden könnten und dass man sich vor Ort stärker auf Großkunden konzentrieren wolle, hieß es.

(Quelle: http://www.wortfilter.de)
 
Richard Am: 09.01.2010 14:47:42 Gelesen: 68195# 55 @  
Hochgerechnet auf das komplette Kalenderjahr 2009 wurden bei Ebay über 1,4 Millionen philatelistische Lose - nur Deutschland nach 1945 - verkauft worden sein, wie die Plattform zum Verkauf gegen Gebot bekannt gab:

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Factsheet: eBay in Zahlen – Ein Jahresrückblick - Das kauften die Deutschen in 2009 (11 Monate bis 30.11.09):

• 1.769.103 Artikel aus der Kategorie „künstliche Fingernägel“
• 1.312.983 Jeans
• 1.254.243 Druckerpatronen
• 1.038.484 Bücher (Unterhaltungsliteratur)
1.297.528 Briefmarken (Deutschland ab 1945)
• 2.384.425 Kleidungsstücke für Babys
• 1.129.270 Autoteile (Innenausstattung)
• 1.565.411 Bastelbedarf-Artikel
• 1.004.606 Angelsport-Artikel

(Quelle: http://presse.ebay.de/news.exe?typ=PR&news_id=102013)
 
Richard Am: 07.02.2010 20:20:52 Gelesen: 68014# 56 @  
eBay führt die PayPal-Pflicht ein

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (01.02.10) - Ab dem 25. Februar 2010 können Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten nur dann Artikel einstellen, wenn sie (auch) PayPal als Zahlungsmethode anbieten.

Diese neue Regel betrifft den größten Teil der privaten Verkäufer: Verkäufer mit mehr als 50 Bewertungspunkten sind ohnehin meist gewerblich - zumindest in den Augen vieler Gerichte.

Da für gewerbliche Verkäufer PayPal als akzeptierte Zahlungsweise faktisch heute schon weitgehend unumgänglich ist, führt eBay damit die (fast) allgemeine PayPal-Pflicht ein.

Dieser Zwang wird eBay sicher wieder eine Menge Kritik einbringen, die zusätzlichen PayPal-Kosten und das für Verkäufer trotz angeblichem "Verkäuferschutz" erhebliche Zahlungsausfallrisiko sind nunmal eine weitere Belastung. Trotzdem habe ich Verständnis für diese eBay-Maßnahme: PayPal-Zahlungen sind nunmal für Käufer bequemer und sicherer, als Vorkasse-Überweisungen. Bei Amazon ist man das gar nicht anders gewöhnt: Hier landen sowieso alle Zahlungen in der Kasse Amazons und werden erst mit einiger Verzögerung an die Verkäufer ausgezahlt.

Einigen ausgewählten Verkäufern macht eBay die bittere Pille mit einem Zuckerguss ein weniger süßer: Die bekommen einen PayPal-Gutschein über 10 Euro (15 Euro), wenn sie in den nächsten vier Wochen ein Angebot (drei Angebote) mit PayPal als Zahlungsmethode einstellen. Das ist aber keine allgemeine Aktion, sondern nur für Mitglieder, die eine entsprechende Mail bekommen haben.

(Quelle: http://www.wortfilter.de/News/news3530.html)
 
Richard Am: 28.02.2010 11:04:18 Gelesen: 67901# 57 @  
Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht bei eBay

heise.de / jk (26.02.10) - Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen den Internethändler eBay eingeleitet. eBay verpflichtet immer mehr Verkäufer, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Das Kartellamt prüfe, ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begehe, berichtete das Bundeskartellamt der WirtschaftsWoche.

Im Rahmen größerer Umstellungen hatte eBay auch angekündigt, für eine größere Gruppe von Verkäufern auf eBay die Paypal-Pflicht einzuführen. Seit Donnerstag nun verpflichtet eBay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, Paypal anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer. Das soll in Verbindung mit dem PayPal-Käuferschutz das Vertrauen der Käufer in solche Anbieter stärken, erklärte eBay. Bislang konnten neue Verkäufer und Gelegenheitsnutzer selbst entscheiden, ob sie das wünschten. Künftig kommen sie nicht mehr umhin, ein PayPal-Konto zu eröffnen und zu nutzen.

Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis. "Die Beschwerden über eBay haben sich gehäuft", sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes dem Blatt. Daher werde geprüft, ob eBay seine Marktposition missbrauche. Es sei aber noch nicht eindeutig klar, ob eBay eine marktbeherrschende Stellung besitze, da es große Wettbewerber wie Amazon gebe. 2008 hatte das Bundeskartellamt laut dpa bereits die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet.

[Update]:

eBay erklärte mittlerweile zu der Untersuchung des Kartellamts, dass man die Möglichkeit begrüße, "mit dem Bundeskartellamt zu der zusätzlichen Absicherung, die wir auf eBay einführen, in Dialog zu treten". Man stehe bereits mit den Wettbewerbshütern in Kontakt, "um die Hintergründe und Ziele der Initiative dazulegen und zu erläutern, wie unsere Käufer und unsere Verkäufer davon profitieren werden". eBay sei überzeugt, dass der Zwang für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, Paypal als Bezahlmethode anzubieten, rechtlich völlig unbedenklich sei. Zudem habe man bereits vor der Ankündigung der Initiative das Bundeskartellamt über die Pläne informiert.

(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundeskartellamt-untersucht-Paypal-Pflicht-bei-eBay-Update-941075.html)
 
Richard Am: 30.03.2010 20:44:13 Gelesen: 67563# 58 @  
Hoher Preis für Bequemlichkeit - Über Kundenärger mit dem Online-Zahldienst Paypal

Innerhalb von Sekundenbruchteilen Geld transferieren - weltweit: Online-Zahldienste bieten unbestrittene Vorteile. Aber Vorsicht! Beim Ebay-Unternehmen Paypal hat diese Bequemlichkeit ihren Preis. Vollmundige Werbeversprechen entpuppen sich als reine "Gefälligkeiten" und: Paypal kann Ihr Geld bis zu einem halben Jahr auf dem Konto einfrieren - zinslos! So steht es in den AGB des Unternehmens. Experten bezweifeln nun deren Rechtmäßigkeit.

Das Prinzip Paypal: Der Käufer bezahlt, das Geld wird dem Verkäufer augenblicklich auf seinem Paypal-Konto gutgeschrieben. Später kann es der Paypal-Kunde auf ein Bankkonto überweisen. Dafür verlangt Paypal bis zu 3,9 Prozent des Preises.

Der Elektrohändler Martin Mijalkovic ist seit längerem Paypal-Kunde und bietet das elektronische Zahlungsmittel in seinen Internet-Shops an. Das Weihnachtsgeschäft lief im vergangenen Jahr gut: Mijalkovic konnte mit Paypal rund 41.000 Euro erwirtschaften. Zum Jahresanfang wollte er das Geld auf sein Konto transferieren, auch um damit die Umsatzsteuer zu bezahlen.

Geschäftsrisiko: Paypal-Konto

Doch daraus wurde nichts. Denn Paypal kündigt plötzlich die Geschäftsbeziehung und "friert" das Guthaben von rund 41.000 Euro ein - für sechs Monate und unverzinst! Für Mijalkovic eine Katastrophe: "Dass Paypal mein Geld eingefroren hat, ist für mich existenzbedrohend. Ich kann von Glück reden, dass ich im Januar die Gehälter meiner Angestellten bezahlen konnte und mir das Finanzamt eine Fristverlängerung gewährte."

Kein Wunder, wenn einem kleinen Unternehmen plötzlich 41.000 Euro fehlen! Der Sperrung vorausgegangen war eine "Sicherheitsüberprüfung" - wegen angeblich "verdächtiger Vorgänge" bei der Konto-Nutzung. Was damit gemeint ist, sagt Paypal nicht. Stattdessen werden von dem Händler, der sich keiner Schuld bewusst ist, zahlreiche Unterlagen verlangt: Stromrechnungen, Handelsregistereinträge und sogar detaillierte Lieferantenrechnungen soll Mijalkovic an das Unternehmen schicken. Als aber Paypal auch noch die Kontoauszüge der letzten 90 Tage sehen will, weigert sich Mijalkovic! Die Folge: Das Einfrieren der 41.000 Euro! Für seinen Anwalt ein Unding.

Zitat: „Was Paypal macht, wäre in Deutschland Ermittlungsbehörden vorbehalten, nicht aber einer Bank selbst.“
Christoph Sommermeyer, Rechtsanwalt

Die Bank als Ermittler

Christoph Sommermeyer, Rechtsanwalt: "Theoretisch ist es für Paypal möglich, jedwede Zahlung als "verdächtigen Vorgang" zu bezeichnen. Aber was genau diese verdächtigen Zahlungen sind, das konkretisiert Paypal nicht, auch nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Was Paypal macht, wäre in Deutschland Ermittlungsbehörden vorbehalten, nicht aber einer Bank selbst."

So könnte zum Beispiel die Staatsanwaltschaft beim Verdacht auf Straftaten Ermittlungen einleiten und Konten sperren bzw. Gelder beschlagnahmen. Aber davon ist gegenüber Martin Mijalkovic keine Rede. Der fühlt sich hingehalten, hat ständig andere Mitarbeiter am Telefon, erfährt aber nie den Grund für das Einfrieren seines Geldes. Solche Vorgänge sind bei Paypal längst kein Einzelfall, wie der Unternehmensberater und Paypal-Experte Axel Gronen weiß: "Paypal behält oft aus angeblichen Sicherheitsgründen Geld ein und gibt das nicht frei für die Verkäufer, kann dann in der Zeit mit dem Geld arbeiten und Zinsen erwirtschaften. Es handelt sich also um Millionen-Summen, die bei Paypal auf diesen Konten festliegen."

Beim Online-Auktionshaus eBay wird häufig Paypal verwendet

Bis zu 180 Tage kann Paypal Gelder einfrieren - während die Kunden in die Röhre schauen. Auch dem privaten Verkäufer Helmuth Christen wird plötzlich das Konto gesperrt, das Guthaben von 154 Euro einbehalten. Er hatte über Ebay Uhren aus seiner Sammlung verkauft - ohne jede Beanstandung der Käufer. Doch auch von ihm wollte Paypal plötzlich Unterlagen haben: Kaufbelege zu den verkauften Uhren und genaue Angaben darüber, bei welchem Händler er die Uhren gekauft hat. Christen weigert sich, die ebenfalls aus "Sicherheitsgründen" geforderten Unterlagen vorzulegen. Er ist der Meinung, dass die Paypal nichts angingen: "Ich fühle mich kriminalisiert! Was Paypal mit seinen Kunden veranstaltet, ist in höchstem Grade unfair! Man kann auch sagen: unmoralisch! So was findet im normalen Geschäftsleben absolut nicht statt!"

Zitat: „Ich fühle mich kriminalisiert!“
Paypal-Kunde Helmuth Christen

Bei Paypal schon. Das Ebay-Unternehmen beruft sich auch hier auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das erlauben würden. Rechtsanwalt Ralf Hohmann aus Baden-Baden sieht das kritisch: "Meines Erachtens stellt diese Klausel eine so genannte überraschende Klausel dar und ist damit unwirksam. Denn jemand, der mit einem Bankinstitut einen Vertrag abschließt, muss mit einer solchen Klausel, dass sein Geld 180 Tage gesperrt ist und eingefroren wird, nicht rechnen!"

Kein Anspruch auf versprochenen Käuferschutz

Ärger gibt es immer wieder auch mit dem Paypal-Käuferschutz! Auf ihn hat Antje Kratzla-Knauer vertraut. Sie ersteigert bei Ebay ein gebrauchtes Kinderkleid, angepriesen als "ein Traum in Tüll". Den Preis von 55 Euro überweist sie per Paypal. Doch der "Traum in Tüll" entpuppt sich als "Alp-Traum". Antje Kratzla-Knauer, Paypal-Nutzerin: "Das Kleid war völlig verwaschen, der Jersey total labberig, die Rüsche hat überall Fäden gezogen, der Tüll sah aus wie eine vergilbte Rauchergardine. Also, diesen Lappen kann ich meinem Kind nicht anziehen!"

Zitat: „Beim Paypal-Käuferschutz ist man letztendlich auf den guten Willen von Paypal angewiesen“
Paypal-Experte Axel Gronen

Sie will das Kleid zurückgeben, die Verkäuferin lehnt ab. Kratzla-Knauer beantragt Käuferschutz bei Paypal. Danach zahlt Paypal den Kaufpreis zurück, wenn die Ware beispielsweise "erheblich" von der Beschreibung abweicht - so wie hier. Doch Paypal lehnt den Käuferschutz ab. In einer lapidaren E-Mail bekommen wir mitgeteilt, dass der Artikel korrekt beschrieben sei und der Anspruch deshalb abgelehnt werde. Obwohl Paypal das fragliche Kleid nie gesehen hat! Doch Einspruch gegen diese Entscheidung ist zwecklos. Denn was die wenigsten wissen: Einen Anspruch auf Käuferschutz gibt es nicht - trotz der vollmundigen Werbung. Paypal-Experte Axel Gronen: "Das ist eine Mogelpackung aus meiner Sicht. Beim Paypal-Käuferschutz ist man letztendlich auf den guten Willen von Paypal angewiesen. Wenn Paypal nicht zahlt, hat man kaum eine Chance, dagegen irgendwas zu machen."

Kein Einlenken in Sicht

Martin Mijalkovic wartet noch immer darauf, dass Paypal endlich seine "eingefrorenen" 41.000 Euro freigibt. Für seinen Anwalt ist die Sache klar. Rechtsanwalt Christoph Sommermeyer: "Paypal verhält sich nach außen wie eine normale Geschäftsbank. Das heißt, wenn ein Vertrag beendet wird, ist Paypal verpflichtet, ein bestehendes Guthaben auszuzahlen. Tun sie das nicht, dann entstehen daraus zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Kunden. Strafrechtlich kann man das dann als Untreue oder Unterschlagung werten, je nach Einzelfall."

Sein Mandant hat deshalb jetzt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei Paypal gestellt. "Recht brisant" hat natürlich bei Paypal nachgefragt. Ein Interview wollte man dort aber nicht geben. Schriftlich heißt es, man halte sich an die Gesetze und Regeln für Banken. Das Einfrieren der Gelder geschehe nur zum Schutz der Käufer vor potentiellen Gefahren, beispielsweise durch betrügerische Verkäufer. Immerhin: Helmut Christens Konto wurde nach unserer Anfrage wieder freigeschaltet, er konnte die 154 Euro auf sein Bankkonto überweisen. Antje Kratzla-Knauer bekam den Kaufpreis des Kleides plus 50 Euro zurückerstattet - für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Und Martin Mijalkovic wurde angeboten, dass noch vor Ablauf der 180-Tage-Frist 25.500 Euro der eingefrorenen 41.000 Euro freigegeben werden.

von Kathrin Schreck für "Recht brisant" / Mit Material von ZDF

(Quelle: http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,8058706,00.html?dr=1)

Zum ZDF Video (05:26 Minuten):

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1006326/Paypal-Hoher-Preis-fuer-Bequemlichkeit#/beitrag/video/1006326/Paypal-Hoher-Preis-fuer-Bequemlichkeit
 
hesselbach Am: 31.03.2010 07:44:31 Gelesen: 67533# 59 @  
Auswahlfenster: Zahlungsmöglichkeiten

Bei Zahlungen über die Ebay Kaufabwicklung erscheint in machen Fällen eine Seite die stark an die Start-Seite von PayPal erinnert. Es handelt sich jedoch um das Auswahlfenster für die Zahlungsmethode.

PayPal wird an erster Stelle aufgeführt, Überweisung an folgender, etc.
 
Richard Am: 01.04.2010 20:57:55 Gelesen: 67481# 60 @  
Kontensperrungen durch eBay

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (25.03.10) - Als Reaktion auf meine Berichterstattung über eBay-Sicherheitslücken hat mir eBay letzte Woche vier aktive eBay-Accounts gesperrt. Ich darf damit über eBay weder verkaufen, noch einkaufen - bisher habe ich rund 300 Artikel jährlich über eBay gekauft.

Insgesamt habe ich rund 30 eBay-Accounts, war aber in den letzten zwölf Monaten nur mit den vier nun gesperrten Accounts aktiv. Natürlich will man bei eBay nicht zugeben, dass meine Berichterstattung der Grund für diese Kontensperrungen ist. Als Begründung wurde mir stattdessen jeweils mitgeteilt:

Aus Sicherheitsgründen mussten wir Ihr Mitgliedskonto "koeln-axel" leider vom Handel auf eBay ausschließen.

Im Internet bestehen Gefahren, die in der Natur des Mediums liegen. Aus diesem Grund überprüft das eBay Sicherheitsteam stichprobenartig Mitgliedskonten, um die Sicherheit für unsere Gemeinschaft zu erhöhen. Im Zuge dieser regelmäßigen Kontrollen überprüfen wir die bei eBay hinterlegten Anmeldedaten. Die durchgeführte Maßnahme gründet sich auf §3 und §4 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das nun folgende Verfahren kenne ich aus den Schilderungen unzähliger Leidensgenossen: Zunächst wird man aufgefordert, bestimmte Unterlagen an eBay zu faxen - bei mir unter anderem eine Kopie des Personalausweises. Das habe ich brav gemacht und eBay vier Faxe mit jeweils drei Seiten geschickt: Jeweils einem Deckblatt mit den Accountdaten und dann Vorder- und Rückseite des Personalausweises. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem solche Faxe den Anforderungen eBays genügen würden: Die werden immer als unleserlich abgelehnt, natürlich auch in meinen vier Fällen.

Als Alternative wird angeboten, die Unterlagen als pdf hochzuladen. Auch das habe ich noch versucht, bekomme aber dann bei allen vier Accounts die folgende Fehlermeldung:

eBay Kundenservice Deutschland - Identitäts- und Eigentumsverifizierung

Leider können Sie momentan keine weiteren Dokumente hochladen, da Sie die Funktion bereits zu oft benutzt haben. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Fax zu oder wenden Sie sich an den eBay-Kundenservice. Die Details dazu finden Sie in der E-Mail, in der wir Sie aufgefordert haben, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen.

An der Stelle gebe ich nun auf: Glücklicherweise lebe ich nicht (direkt) vom eBay-Handel und kann es mir leisten, eBays Forderungen zu ignorieren und muss meine Zeit nicht mit solchen Spielchen verplempern.

Als nächstes werden mir vermutlich meine PayPal-Konten gesperrt, denn PayPal empfehle ich zwar, aüßere aber auch Kritik.

(Quelle: http://www.wortfilter.de/News/news3572.html )
 
Richard Am: 12.04.2010 20:04:55 Gelesen: 67253# 61 @  
Urteil: eBay muss Betrugsopfer entschädigen

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (07.04.10) - Das Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) hat am 31.03.2010 eBay zur Zahlung von 16.463,57 Euro Schadenersatz an einen bei eBay betrogenen Käufer verurteilt. Dieser hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller namens "ML-Agentur" Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden.

Erst nach dem missglücktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen nachdrücklich vor diesem Händler gewarnt wurde. Allerdings hatte eBay daraufhin nichts unternommen, um Käufer vor einem Schaden zu schützen - und sich damit nach dem Urteil der österreichischen Richter schadensersatzpflichtig gemacht.

Ausführliche Infos zu dem Fall finden Sie bei Falle Internet, außerdem gibt es einen Artikel dazu im Standard [siehe unten].

Meine Meinung:

Ein schöner Erfolg für den Verbraucherschutz! Es ist erschreckend, wie tatenlos eBay oftmals Betrüger und Insolvenzkandidaten gewähren lässt - trotz zahlreicher Warnungen und z.B. gefährlich langer Lieferzeiten.

(Quelle: http://www.wortfilter.de)

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Goldbarren nicht geliefert: eBay in St. Pölten zu Schadenersatz verurteilt - Niederösterreicher bekam 16.463,57 Euro zugesprochen

DerStandard.at / APA (07.04.10) - Das Internet-Auktionshaus eBay ist am Landsgericht St. Pölten zu Schadenersatz verurteilt worden. Einem Kläger aus dem Bezirk St. Pölten sind 16.463,57 Euro an Schadenersatz zugesprochen worden. Der Niederösterreicher hatte im September 2007 bei einem als "Platin-Power-Seller" ausgewiesenen Verkäufer zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte Gabriela Richter von der Rechtsanwaltskanzlei Urbanek, Lind, Schmied, Reisch am Mittwoch mit.

Platin-Power-Seller

Die Goldbarren waren gegen Vorauskasse bestellt und Mitte September 2007 auch bezahlt worden. Der Händler (ML-Agentur, 2007 mit einem Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro) war als "Platin-Power-Seller" als höchst vertrauenswürdig anzusehen. Dies, wie das Gericht feststellte, obwohl es die ML-Agentur betreffend bereits wiederholt Warnungen u.a. wegen langer Lieferzeiten gegeben habe.

Laut Gabriela Richter aus der St. Pöltner Kanzlei ist der Händler im November 2007 in Konkurs gegangen und inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden. Dem St. Pöltner Gericht zufolge hat eBay auf die drohende Insolvenz der ML-Agentur erst Ende September 2007 reagiert.

Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten

Im am Karfreitag in der Rechtsanwaltskanzlei eingegangenen Urteil heißt es u.a., die Beklagte eBay Europe mit Sitz in Luxemburg hafte "aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (aber auch aufgrund des zwischen ihr und der ML-Agentur geschlossenen Nutzungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) für den gesamten eingetretenen Schaden". Das Gericht hatte zuvor den Antrag von eBay abgelehnt, sich für nicht zuständig zu erklären.

Laut "falle-internet.de" wollte eBay erreichen, dass das Verfahren am Standort Potsdam in Deutschland geführt wird. Die Initiative bezeichnete am Mittwoch das St. Pöltner Urteil als "von erheblicher Bedeutung für Verbraucher", weil "nach unserer Kenntnis erstmals ein Gericht eBay für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in die Haftung genommen hat". Da es ähnlich gelagerte Fälle auch in Deutschland gebe, "könnten weitere Klagen auf eBay zukommen".

(Quelle: http://derstandard.at/1269449074384/Goldbarren-nicht-geliefert-eBay-in-St-Poelten-zu-Schadenersatz-verurteilt )
 
Richard Am: 14.04.2010 20:31:27 Gelesen: 67186# 62 @  
Unser Mitglied Jürgen Kraft schreibt über seine Erfahrungen mit Ebay im Forum von StampsX:

Mir selbst ist jetzt etwas passiert, was ich als Beihilfe zum Betrug, durch Ebay empfinde.

Ich kaufe alles mögliche über Ebay, weil der hiesige Markt vieles nicht bietet. So habe ich in den USA etwas für knapp 20 USD gekauft und gleich mit Paypal bezahlt. Von der Verkäuferin weiß ich den Namen der bei Paypal hinterlegt wurde und eine GMX Emailadresse. Ebay selbst teilt über den Verkäufer gar nichts mit. Nicht einmal die Emailadresse. Da Ebay nur Vermittler ist, halte ich diese Praktik für rechtswidrig. Ebay sieht das möglicherweise auch so und hat versteckt die Möglichkeit Kontaktdaten anzufordern. Das geht, wenn man den Verkäufernamen in ein Formular eingibt und die Artikelnummer. ... rein theoretisch ...

In meinem Fall hat Ebay jedoch den Artikel kurz nach dem Kauf und der Bezahlung gelöscht. Es ging nicht um Briefmarken. Interessanterweise hat die Verkäuferin eine ganze Zeit genau diesen Artikel verkauft und auch geliefert und positiv von den Käufern bewertet bekommen. Weshalb war der wochenlang angebotene Artikel plötzlich ein Verstoß gegen Ebaybedingungen? Gut, das weiß nur Ebay und das wäre mir auch egal.

Tatsächlich habe ich aber nicht einmal die Anschrift der Verkäuferin und ich habe auch keine Lieferung bekommen. Das Kontaktformular geht nicht, weil es die Artikelnummer nicht mehr gibt. Ein Mail an Ebay mit der Frage nach den Kontaktdaten wurde so beantwortet:

Guten Tag, Sie haben sich mit einer Frage zum Kaufen an uns gewandt. Wir verstehen, dass Sie Ihre Transaktion so schnell wie möglich abschließen möchten. Aus diesem Grund senden wir Ihnen automatisch einige Hinweise zur Abwicklung zu. Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail und teilen Sie uns dabei die Artikelnummer mit. Sie erhalten dann eine persönliche Antwort von einem unserer Mitarbeiter. Folgende Fragen werden häufig gestellt. Hier finden Sie die Antworten: 1. Wie lange soll ich bis zur Kontaktaufnahme des Verkäufers warten? 2. Was kann ich tun, wenn ich Fragen zur Abwicklung der Transaktion habe? 3. Was kann ich tun, wenn ich den erworbenen Artikel nicht mehr haben möchte? 1. Wie lange soll ich bis zur Kontaktaufnahme des Verkäufers warten? Sowohl Verkäufer als auch Käufer werden von eBay aufgefordert, innerhalb von drei Werktagen nach Angebotsende miteinander in Kontakt zu treten. Manchmal liegen jedoch auch gewichtige Gründe vor, warum ein Handelspartner nicht unverzüglich antworten kann. Solche Gründe können ein Kurzurlaub, Krankheit oder ein defekter Computer sein. 2. Was kann ich tun, wenn ich Fragen zur Abwicklung der Transaktion habe? Versuchen Sie, Ihren Handelspartner anzurufen. Fragen, Verzögerungen oder Missverständnisse bei der Abwicklung können Sie in einem persönlichen Gespräch am schnellsten klären. Den Namen und die Postanschrift Ihres Handelspartners finden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail, die Sie von uns nach Angebotsende erhalten haben. Außerdem können Sie die Kontaktangaben des Verkäufers auch noch einmal anfordern. Gehen Sie dazu in der "erweiterten Suche" auf "Kontaktinformationen suchen". Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Namen und der Postanschrift Ihres Handelspartners. Auch Ihr Handelspartner erhält eine Kopie dieser E-Mail. Um die Telefonnummer zu erhalten, nutzen Sie bitte die Auskunft per Telefon oder im Internet. Hier ein hilfreicher Link: http://www.telefonbuch.de/ Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen die Telefonnummer Ihres Handelspartners nicht direkt übermitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht eingreifen. Unser Online-Marktplatz ist der Ort, an dem wir Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir schaffen den Rahmen für einen sicheren Handel (z.B. mit dem Bewertungssystem). Der Vertrag kommt aber zwischen Käufer und Verkäufer zustande. für die korrekte Abwicklung können nur die Handelspartner selbst Sorge tragen. 3. Was kann ich tun, wenn ich den erworbenen Artikel nicht mehr haben möchte? Zwischen Verkäufer und Käufer kommt mit dem Ablauf eines bei eBay eingestellten Angebots grundsätzlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Wenden Sie sich direkt an den Verkäufer und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Verkäufer kann sich die Verkaufsprovision für den Artikel erstatten lassen, wenn Sie bestätigen, dass Sie sich einvernehmlich auf einen Rücktritt vom Kauf geeinigt haben. Dazu empfehlen wir Ihnen, Ihrem Verkäufer die unten stehende Anleitung zu schicken, die die nächsten Schritte beschreibt. Sie werden dann eine Nachricht erhalten, dass Ihr Verkäufer eine einvernehmliche Einigung nach dem Rücktritt vom Kauf gemeldet hat. Bitte bestätigen Sie unbedingt diese Mitteilung, da Sie sonst eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten würden.

Mein Mail war deutlich kürzer. Ich hatte geschrieben, ich hätte bezahlt, keine Lieferung bekommen, der Artikel wäre gelöscht und ich könne keine Kontaktdaten anfordern.

Darauf das lange Geschwafel! Es liest sich wie direkt aus der Irrenanstalt. Natürlich weiß ich, dass mir ein Computer geantwortet hat. Natürlich weiß ich, dass jeden Tag Horden von Trotteln Ebay mit dummen Fragen belästigen, aber ich wüsste auch, wie man Software macht, die erkennt, dass hier ein manueller Eingriff stattfinden muss.

So wird stattdessen der Kunde brutal verarscht, statt eine Antwort zu bekommen. Kaufmännisch korrekt wäre, wenn Ebay bei jeder nachträglichen Löschung von Artikeln selbstverständlich und automatisch, die Kontaktdaten des Verkäufers an den Käufer geben würde. Unabhängig von dem was Ebay glaubt, hat der Käufer nämlich fast immer Ansprüche, der er durchsetzen möchte. Das betrifft ja auch alle Briefmarkenkäufer, deren Artikel durch uns veranlasst, von Ebay nachträglich gelöscht wurden.

Ich bitte von Beileidsbekundungen abzusehen, auch Ratschläge helfen nicht weiter. Ja, ich habe auch noch einmal an Ebay geschrieben. Nein, darauf habe ich natürlich keine Antwort mehr bekommen. Eventuell greift der Käuferschutz bei Paypal. Zur Not verkrafte ich die 20 USD.

Für Ebay scheint ohnehin alles zu spät. Und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Siehe Ebay-Aktienkursentwicklung. Mein Rat: "verkaufen"
 
Richard Am: 21.04.2010 20:20:08 Gelesen: 67034# 63 @  
eBay-Panne: "Rechtliche Informationen des Anbieters" fehlen

Von Axel Gronen

Wortfilter.de (11.04.10) - Schon wieder eine eBay-Panne, die für betroffene Verkäufer zur gefährlichen Abmahnfalle werden könnte: Bei neu eingestellten Angeboten fehlt der Abschnitt "Rechtliche Informationen des Anbieters".

Das erinnert stark an die letzte Panne: Auch die passierte an einem Wochenende, damals blendete eBay bei gewerblichen Verkäufern unter den "Rücknahmebedingungen" statt der Widerrufsbelehrung den verhängnisvollen Satz "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück" ein.

Diesmal sind alle "Rechtliche Informationen des Anbieters" betroffen: eBay zeigt in zehntausenden gewerblichen Angeboten weder die Anbieterkennzeichnung, noch die Widerrufsbelehrung an. Außerdem fehlen bei den betroffenen Verkäufern auch die Scrollboxen mit den AGB - und hier könnte die Ursache der Panne liegen: eBay hat nämlich gerade dort Änderungen vorgenommen.

Ich bin gespannt, ob die aktuelle eBay-Panne wie damals zu einer Massenabmahnung führen wird. Vermutlich eher nicht: Der damalige Massen-Abmahner hatte sich eine blutige Nase geholt und mehrere Prozesse verloren. Außerdem gibt es inzwischen Urteile, nach denen Verkäufer auf Onlinemarktplätzen wohl eher nicht für technische Pannen des Plattformbetreibers haftbar gemacht werden können. Das OLG Hamm begründete das damit, dass der Plattformbetreiber nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers sei, das LG Bochum sah bei Technik-Pannen keine Wiederholungsgefahr.

OLG Hamm, Az. 4 U 145/09 vom 29.10.2009
LG Bochum, Az. 17 O 69/09 vom 14.07.2009

(Quelle: http://www.wortfilter.de/News/news3601.html )
 
snakefelder Am: 22.04.2010 00:08:41 Gelesen: 67015# 64 @  
@ Richard [#61]

Das zeigt doch wieder, dass nur der schnöde Mammon von Interesse ist. Bei jedem Verkauf macht EBAY seinen reichlichen Reibach. Warum sollten dann Kunden geschützt werden? Es ist leider wie so oft im Leben!

Der Gauner und Betrüger kommt davon, den Ehrlichen Dummen beißen die Hunde. Etwas hart aber den Tatsachen entsprechend!

Dieter
 
Richard Am: 27.05.2011 08:31:00 Gelesen: 63498# 65 @  
Ebay will weg vom Online-Auktionshaus

Badische Zeitung (26.05.11) - Ebay vollzieht gerade einen Image-Wechsel und möchte am deutschen Markt in Zukunft als Einkaufsplattform, anstatt als Internetauktionshaus wahrgenommen werden.

Das Online-Auktionshaus Ebay bekam in den vergangenen Jahren immer stärkere Konkurrenz von Amazon und Co. Anscheinend ziehen immer mehr Kunden den günstigen Einkauf zu Festpreisen vor, anstelle bei einer Auktion mitzufiebern. Dieses Potenzial hat das Unternehmen erkannt und vollzieht derzeit einen Image-Wechsel. Laut Stephan Zoll, Geschäftsführer von Ebay Deutschland, hat die Plattform ihr Geschäft mit neuen Artikeln zu Festpreisen in den letzten Monaten weiter ausgebaut. 60 Prozent des Gesamthandelsvolumens werden mittlerweile durch derartige Käufe erzeugt. Um auch die Kunden auf die neue Strategie aufmerksam zu machen, plant Ebay eine Marketing-Kampagne im zweistelligen Millionenbereich. Anstatt „Drei, zwei, eins, meins!“ lautet der neue Slogan des Unternehmens nun „Mein Ein für alles“. Die so genannten Einkaufswelten, die sich laut Zoll bereits im Mode-Bereich etabliert haben, plant Ebay auf weitere Produkte wie beispielsweise Autoteile auszuweiten. In Zukunft soll es zudem mehr Sonderaktionen geben, in deren Rahmen ausgewählte Artikel in begrenzter Menge angeboten werden. Der Konzern will außerdem auf den Ausbau seines App-Bereichs setzen.

Wie der Geschäftsführer bestätigt, sollen Online-Auktionen aber auch weiterhin ein Bestandteil des Ebay-Angebots bleiben. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete das Unternehmen 852 Millionen Euro durch Gebühren-Einnahmen.

(Quelle: http://www.badische-zeitung.de/ratgeber/computermedien/ebay-will-weg-vom-online-auktionshaus--45704616.html )
 
drmoeller_neuss Am: 13.08.2021 16:50:19 Gelesen: 12739# 66 @  
ebay hat die Quartalszahlen für das zweite Quartal 2021 veröffentlicht. [1]

Der Wert aller auf ebay verkauften Waren (Bruttoumsatz, GMV) ist im Vergleich zum Vorjahresquartal um 7% auf 22.1 Milliarden US-Dollar gesunken. Dabei sind die internationalen Verkäufe stärker eingebrochen als die auf dem Heimatmarkt in den USA. Die Anzahl der aktiven Käufer hat um 2% abgenommen und beläuft sich jetzt auf 159 Millionen ebay-Mitglieder. Dahinter stehen weniger Personen, da viele Käufer unter mehreren Konten registriert sind.

Die Einnahmen für ebay sind im Vergleich zum Vorjahresquartal um 14% auf 2.496 Milliarden US-Dollar gestiegen. Die Aktionäre von ebay werden das mit gemischten Gefühlen sehen. Letztlich zählt nur der Gewinn pro Aktie und wenn ebay weniger, aber bessere Kunden hat, kann diese Strategie langfristig aufgehen. Oder ist das nur der Anfang eines Teufelkreises und werden noch mehr Mitglieder von der Plattform abspringen?

[1] https://investors.ebayinc.com/financial-information/financial-summary/default.aspx
[2] https://ebay.q4cdn.com/610426115/files/doc_financials/2021/q2/2Q21-EBAY-Earnings.pdf
 

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