Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Fehlerhafte Frankaturen
Henry Am: 09.11.2008 12:45:07 Gelesen: 10535# 1 @  
Briefe mit fehlerhafter Frankatur können zurückgewiesen, ohne Beanstandung befördert oder mit Nachgebühr belegt werden. Vielleicht könnte es interessant sein, hier mal einen Überblick zu bieten, was es hierzu alles gibt.

Ich habe eine Frankatur gefunden, die mit dem grünen Feld eines Rollenendstreifens versucht wurde. Das fiel natürlich auf und wurde mit Nachgebühr belegt.


 
Kalmimaxiss Am: 09.11.2008 14:27:07 Gelesen: 10526# 2 @  
Nur dass für die Sendung gar keine Markenfreimachung nötig gewesen wäre, da Antwortbrief, deshalb war die Erhebung von Strafporto nicht rechtens.

http://de.wikipedia.org/wiki/Antwortbrief
 
Henry Am: 10.11.2008 20:08:32 Gelesen: 10478# 3 @  
@ Kalmimaxiss [#2]

Danke für den Hinweis. Da haben wir ja wieder ein Diskussionsthema. Aus der Wikipedia-Notiz ist nur ersichtlich, dass der Brief für den Rücksender kostenfrei war, nicht aber generell. Der Zusender trug das Rückporto.

Aber:

War das nicht nur ein freiwilliges Angebot des Zusenders? Es geht aus dem Artikel nicht hervor, dass er dazu verpflichtet war. Wenn diese Verpflichtung bestand, wo ist sie festgeleget? Oder konnte die Übernahme des Rückportos nicht ausgeschlossen werden? Der Hinweis "Rückantwort" (o.ä.) stellt in diesem Sinne nur einen Hinweis für eine evtl. vorgesehene besondere Behandlung dar.

Wie lief das genau?

fragt
Henry
 
Heinz 1 Am: 11.11.2008 09:15:30 Gelesen: 10458# 4 @  
Hallo Henry,

es gibt zwei Möglichkeiten.

1. Ist bei einer Sendung mit dem Zusatz "Rückantwort" auf der Vorderseite vermerkt, z.B. "Entgelt zahlt Empfänger" (oder ähnliche Formulierung), dass die Empfangsfirma das Porto trägt, wird eine Nachgebühr in Höhe des normalen Portos beim Empfänger kassiert. Es fallen keine zusätzlichen Entgelte an. Ich meine mich aber zu entsinnen, dass früher eine zusätzliche Einziehungsgebühr von 10 Pf. pro Sendung angefallen ist. Den genauen Betrag der Einziehungsgebühr weiß ich nicht mehr.

2. Ist der Vermerk "Entgelt zahlt Empfänger" bei einer Rückantwort nicht angebracht, wird das normale Porto plus 0,51 € bei dem Empfänger eingezogen. Dann allerdings kann der Empfänger auch die Annahme verweigern und die Sendung wird an den Absender zurück geschickt und dort das Nachentgelt kassiert.

Diese Einziehungsgebühren oder Entgelte haben sich allerdings im Laufe der Zeit öfters geändert. Mit einer genauen Tabelle kann ich leider nicht dienen. Mal waren es feste Beträge aber auch hat es eine Verdoppelung der normalen Gebühr gegeben.

Mit besten Grüßen

Heinz 1
 
Henry Am: 12.11.2008 19:40:21 Gelesen: 10421# 5 @  
@ Heinz 1 [#4]

Wäre der Vermerk "Entgelt zahlt Empfänger" (oder ähnliche Formulierung) an der mit der Endstreifenmarke überklebten Stelle vorhanden gewesen, dann wäre das Überkleben nicht erforderlich gewesen. Insofern kann man m.E. die von dir als 1. Möglichkeit genannte Form ausschließen.

Nach Möglichkeit 2 oblag es also dem Rücksender, den Brief zu frankieren. Diesen Sachverhalt vermute ich bei dem gezeigten Beleg.

Das Porto betrug damals übrigens 80 Pf, das Einziehungsgeld (so nannte sich das Strafporto) 60 Pf

mit abendlichem Gruß
Henry
 
lonerayder Am: 12.11.2008 20:02:58 Gelesen: 10417# 6 @  
Hallo zusammen,

zu dem Thema kann ich auch einen Beleg beisteuern, der ohne Briefmarke und ohne Nachgebühr durchgelaufen ist.

Keine Ahnung wie so was passieren konnte.

Gruß

Andreas


 
Kalmimaxiss Am: 12.11.2008 20:24:54 Gelesen: 10414# 7 @  
@ Henry [#5]

Noch einmal:

Bei Eindruck "Antwort" ist die Sendung für den Absender grundsätzlich portofrei, ohne wenn und aber ! Einfach mal etwas googeln, dann bekommst Du umfassende Informationen.

Übrigens gab es vor einigen Jahren eine TV-Sendung ,die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigte.

@ lonerayder

Der Brief ist einfach durchgerutscht, hat mit dem Thema nichts zu tun.
 
Henry Am: 16.11.2008 17:39:01 Gelesen: 10366# 8 @  
@ Kalmimaxiss [#7]

Ich habe mich mit verschiedenen Artikeln auseinandergesetzt, auch mit den Ausführungen der Deutschen Post AG.

Was ich daraus ersehen kann, ist (was Du richtigerweise betonst), dass der Rücksender Briefe mit Vermerk "Antwort" nicht frankieren muss. Was er aber jederzeit tun kann. Nach den Ausführungen der Deutschen Post AG liegt es in der Marketing-Abwägung des Zusenders, ob er die Rückporti selbst voll oder teilweise oder gar nicht übernehmen will. Die Übernahme ist lediglich ein Marketing-Anreiz. Die Rückbeförderung selbst ist in jedem Fall portopflichtig.

Aus philatelistischer Sicht, vertrete ich nun die Meinung, dass es unerheblich ist, wer das Porto entrichtet. Es kommt m.E. alleine darauf an, dass die Beförderung entgeltpflichtig ist. Der Rücksender kann sehr wohl den Brief voll oder teilweise frankieren, will heißen, dass eine Frankatur den Antwortbrief noch nicht "unphilatelistisch" macht.

Richtig ist aber auch Deine Angabe, dass das Strafporto nicht fällig gewesen wäre. Ist allerdings auch nirgends ersichtlich, ob es tatsächlich bezahlt wurde.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.