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Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 168 Beiträge:
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Shinokuma Am: 22.11.2022 16:26:58 Gelesen: 21376# 144 @  
@ nagel.d [#142]

Hallo Dirk,

Du hast natürlich völlig recht. Die Umschläge dieser Postzustellungsaufträge sollten laut Dienstvorschrift tatsächlich vernichtet werden. Und man kommt nur mit persönlichen Beziehungen da ran. Mein "Kontaktmann" gibt mir aus den von Dir zitierten Datenschutzgründen auch nur Umschläge, auf denen weder Absender noch Empfänger stehen.

Andere nehmen das offenbar nicht so genau und bei älteren Umschlägen mangelte es noch an den entsprechenden Datenschutzvorschriften. In Zukunft wird es zumindest frankierte Umschläge dieser Art ohnehin nicht mehr geben, da Briefmarken als Frankatur jetzt nicht mehr zulässig sind.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
Stefan Am: 22.11.2022 16:33:58 Gelesen: 21369# 145 @  
@ Shinokuma [#144]

Mein "Kontaktmann" gibt mir aus den von Dir zitierten Datenschutzgründen auch nur Umschläge, auf denen weder Absender noch Empfänger stehen.

Die Versandumschläge von Einzelsendungen sind so gestaltet, dass als Empfänger in dem Sichtfenster lediglich Postleitzahl und Ort auf dem Versandumschlag ersichtlich sein sollten - keine Straße/Hausnummer, kein Empfängername.

In Zukunft wird es zumindest frankierte Umschläge dieser Art ohnehin nicht mehr geben, da Briefmarken als Frankatur jetzt nicht mehr zulässig sind.

Ist das Thema briefmarkenloser PZA bereits durchgesetzt worden oder wird es erst noch kommen?

Gruß
Stefan
 
Shinokuma Am: 22.11.2022 17:29:27 Gelesen: 21352# 146 @  
@ Stefan [#145]

Hallo Stefan,

habe gerade mal auf der Homepage der Deutschen Post nachgeschaut. Das scheint wohl doch noch in der Planphase zu sein; denn da steht, dass solche Umschläge auch mit Briefmarken frankiert werden können. Mein Kontaktmann hatte mir das nur als Begründung für seine Versetzung in eine andere Abteilung genannt.

Kommen wird das aber mit Sicherheit; schon um zu verhindern, dass wie bisher massenhaft schon benutzte, aber ungestempelt gebliebene Marken wieder verwendet werden.

Herzliche Grüße

Gunther
 
Journalist Am: 22.11.2022 19:12:38 Gelesen: 21331# 147 @  
@ Shinokuma [#146]

Hallo Gunther und an alle,

bedingt durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2022 bei PZA wird nun natürlich wieder verstärkt mit Briefmarken frankiert bzw. hier gibt es viele Dienstleister, die hier Frankaturware aufbrauchen und diesen Service für vorfrankierte Umschläge anbieten. (Vor war dies auch möglich, man musste aber alles trotzdem über eine Einlieferungsliste am Schalter wegen der Verbuchung der MWST abgeben).

Zwar gab es einige Aussagen, das sich zum Jahresende im Bereich PZA etwas ändern könnte, aber da alles nicht so einfach umzusetzen wäre, wurde alles um mindestens 6 Monate verschoben. Man muss hier also mal ab April näher schauen, wie dann der aktuelle Stand ist. Sollte hier eine Abschaffung der Frankaturmöglichkeit von Briefmarken erfolgen, würde der Markt für frankaturgültige Ware deutlich einbrechen und bei Sammlungsauflösungen würde Frankaturware im Ankauf deutlich weniger erzielen.

Viele Grüße Jürgen
 
Michael Mallien Am: 24.11.2022 16:30:57 Gelesen: 21287# 148 @  
Wie in [#143] geschrieben beträgt das Porto für einen Postzustellungsauftrag 3,45 Euro. Doch liegen mir Belege vor, die mit 3,68 Euro frankiert sind. Hier zwei Beispiele:

1. PZA vom 21.12.2009, frei gemacht mit einer ATM 4 zu 3,68 Euro



2. PZA vom 17.8.2015, frei gemacht mit einer ATM 5 zu 3,68 Euro



Den Tarif zu 3,68 Euro gab es einmal als Päckchenporto und zwar im Jahr 2002. Man könnte daher vermuten, dass die verwendeten Automatenmarken eigentlich für Päckchen gedacht waren, jedoch keine Verwendung fanden und dann später für die PZA verwendet wurden. Das wäre eine durchaus valide Erklärung.

Wenn man andererseits mit den Begriffen "Postzustellungsauftrag 3,68 Euro" googelt, finden sich Suchergebnisse aus dem juristischen Umfeld, in denen steht, dass "Auslagen für einen Postzustellungsauftrag in Höhe von 3,68 Euro erhoben wurden".

Ich frage mich, wie der Betrag von 3,68 Euro zustande kommt? Mein erster Gedanke war, dass 7% MWSt eingerechnet wurden, doch das passt nicht ganz, denn 3,45 + 7% = 3,6915.

Was denkt, oder besser noch wisst ihr darüber?

Viele Grüße
Michael
 
Journalist Am: 24.11.2022 17:30:38 Gelesen: 21272# 149 @  
@ Michael Mallien [#148]

Hallo Michael und an alle,

Die MWSt wurde bei Postzustellungen erst ab dem 1.9.2016 fällig und wurde zum 1.1.2022 abgeschafft. Zur Einführung der MWSt bei Postzustellungsaufträgen auch der folgende Link zur Info [1]

Deine Stempeldaten liegen alle vor der Einführung der MWSt für PZA, daher gehe ich davon aus, das hier einfach entsprechende Höchstwerte am leichtesten ohne allzu große Verluste aufgebraucht wurden.

Viele Grüße Jürgen

[1] http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html
 
Araneus Am: 24.11.2022 17:32:53 Gelesen: 21270# 150 @  
@ Michael Mallien [#148]

Hallo Michael,

ich halte deine Erklärung, dass hier alte ATM-Bestände aufgebraucht wurden, für sehr wahrscheinlich.

In beiden Fällen wurden ATM benutzt, die es zum Zeitpunkt der Versendung der Postzustellungsurkunden nicht mehr gab. Es kann sich also nicht um jeweils aktuelle portogerechte ATM-Käufe gehandelt haben.

Das Päckchenporto 3,68 EURO galt vom 01.01.2002 bis zum 28.02.2003. In dieser Zeit gab es zunächst die ATM mit den Postemblemen und dem €-Zeichen und ab April 2002 die ATM mit dem Briefkasten. Die 3,68er ATM gehörte damit bei beiden Motiven zu den Tastensätzen. Das könnte erklären, dass diese Wertstufen aus Sammlungen in den Frankaturverkauf gelangt sind.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
drmoeller_neuss Am: 24.11.2022 18:27:28 Gelesen: 21260# 151 @  
@ Michael Mallien [#148]

Es handelt sich einfach um überfrankierte Belege. Die hohen Wertstufen wurden mit maximal 70% des Postpreises gehandelt, d.h. 2,60 EUR für eine 3,68 EUR Briefmarke. Ein Gerichtsvollzieher hat sich trotz der Überfrankatur immer noch 85 Cent gespart und muss nur eine einzige Marke aufkleben.
 
Michael Mallien Am: 25.11.2022 10:13:12 Gelesen: 21224# 152 @  
@ Journalist [#149]
@ Araneus [#150]
@ drmoeller_neuss [#151]

Besten Dank für eure Einschätzungen und nun kann ich die Nutzung von "Päckchen-ATM" für Postzustellungsaufträge mit einem weiteren Beleg unterstreichen, nämlich mit diesem hier vom 25.11.2013, frankiert mit einer ATM zu 4,10 Euro, was dem Päckchentarif in der Zeit vom 1.3.2003 bis 31.3.2004 entspricht.



Davon unabhängig erschließt sich mir noch nicht mein Fund, dass bei amtlichen Bescheiden eben genau 3,68 Euro an Auslagen für die Postzustellungsurkunde berechnet werden. Hier ein Beispiel mit Auszügen eines Bescheids des Landratamts Freising:




Googeln nach Postzustellungsauftrag "3,68 Euro" liefert mehrere Ergebnisse mit solchen Bescheiden.

Aber vielleicht ist die Betragsgleichheit ja auch nur ein Zufall?!

Viele Grüße
Michael
 
Michael Mallien Am: 27.11.2022 11:56:59 Gelesen: 21164# 153 @  
Nach den "Päckchen-ATM" auf den Postzustellungsaufträgen hier nun noch ein Einzelfrankatur zu 5,60 Euro aus der Zeit kurz vor der Portosenkung, nämlich am 13.12.2006.



Viele Grüße
Michael
 
Shinokuma Am: 15.03.2023 00:15:13 Gelesen: 15905# 154 @  
Liebe PZA-Freunde!

Obwohl wir ja schon hinlänglich feststellen mussten, dass wohl die meisten PZA eher schwach bis mäßig abgestempelt sind, kommen immer wieder auch einigermaßen sauber gestempelte Exemplare in Umlauf.

So z.B. die beiden nachstehenden 3,45 € Einzelfrankaturen mit der Michelnummer 3400.



Hier noch als Vergrößerung die beiden Entwertungen aus 92224 Amberg 16, Oberpf. mit UB ps vom 13.5.2019 und aus 39291 Möser mit UB zr vom 5.3.2019; letzterer Stempel schon ziemlich deformiert.



Interessant auch, dass beide Briefe nicht im Ort des Absenders abgestempelt wurden, sondern in Nachbarorten.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
Shinokuma Am: 02.04.2023 00:03:32 Gelesen: 15225# 155 @  
@ Journalist [#93]

Hallo Jürgen und die übrige PZA-Gemeinde!

Eigentlich noch seltener und schöner als ein Einzelfrankaturbeleg mit der 345-Cent Blumenmarke ist ein Mehrfachfrankaturbeleg mit 2 dieser Marken.



Abgestempelt am 8.6.2019 in 15306 Seelow beherbergte dieser Umschlag 2 PZAs.

Und nach Einführung der MWSt. f. PZAs war dann der dafür vorgesehene Wert zu 379 Cent aus der Blumenserie erforderlich, der auf nachstehendem PZA nun als Einzelfrankatur prangt.



Auch dieser Umschlag sauber abgestempelt; jedoch von einem Maschinenstempel vom BZ 86 mit UB Mb am 16.9.2019, leider mit Welle statt Werbeklischee.

Mit herzlichen Grüßen

Gunther
 
bedaposablu Am: 02.04.2023 17:20:24 Gelesen: 15177# 156 @  
@ Shinokuma [#155]

Hallo Gunther!

Auch dieser Umschlag sauber abgestempelt; jedoch von einem Maschinenstempel vom BZ 86 mit UB Mb am 16.9.2019, leider mit Welle statt Werbeklischee.

Warum leider....? Ist doch Bedarfspost, da gehören Wellen, noch wenn sie eng am Stempelkopf sind, dazu. Dies ist ein kopfstehendes Wellenklischee, also ein KOPFSTEHER!

Diese Frankatur muß man auch erst einmal bekommen.

Viele Grüße aus Magdeburg!
Klaus-Peter
 
volkimal Am: 09.08.2023 16:52:28 Gelesen: 10133# 157 @  
Hallo zusammen,

ein Briefumschlag für 20 Postzustellungsaufträge (PZA) vom Amtsgericht Gelsenkirchen vom 9.4.1991:



Das erforderliche Porto von 120,- DM konnte nur mittels zweier Absenderfreistempel von jeweils 60,- DM aufgebracht werden, da mit einem Absenderfreistempel maximal 99,99 DM möglich waren.

Wenn ich mich nicht irre, ist der Brief über 22 Postzustellungsaufträge im Beitrag [#112] der Rekord bei diesem Thema. Mein Brief wäre die zweithöchste Anzahl an PZA‘s bei diesem Thema.

Viele Grüße
Volkmar
 
johanneshoffner Am: 09.08.2023 17:39:30 Gelesen: 10112# 158 @  
Briefe mit Postzustellungsurkunden, die 1903 mit Zähldienstmarken aus Preussen frankiert wurden.

In den letzten Berichten der ARGE Germania wurden die niedrigen Zähldienstmarken (ZDM) ausgiebig vorgestellt. Belege mit höheren ZDM sind nicht sehr häufig. Auf der Suche nach ihnen stösst der Sammler auf die Briefe mit Postzustellungsurkunden, die nicht so beliebt sind. Warum das so ist, weiss ich nicht, interessant sind sie allemal.

Was ist ein Brief mit Zustellungsurkunde?

Wenn ein Absender sicher sein wollte, dass eine Postsendung einen bestimmten Adressaten erreicht, konnte er eine Zustellungsurkunde verlangen. Damit war beurkundet, dass ein Brief mit Inhalt angenommen wurde. (1 S. 25). Es gab zwei Arten der Zustellung:

- die gewöhnliche, bei der dem Brief zwei Urkunden beigelegt wurden, wovon eine (in weiss) beim Empfänger blieb und die zweite (in blau) zum Absender zurückging
- und die vereinfachte, bei der nur eine blaue Urkunde erstellt wurde, die an den Absender zurückging.

Weitere Sonderdienste wie Eilboten, Einschreiben …. waren nicht zulässig.
Der überwiegende Teil der Briefe mit Postzustellungsurkunde wurde von Behörden oder Notaren aufgegeben, Firmen oder Privatpersonen als Absender waren möglich sind aber sehr selten.

Wie lief die Zustellung ab?

Der Postbeamte lieferte den Brief ab und notierte vor dem Empfänger den Ort und das Datum der Zustellung. Diese Zustellungsurkunde ging dann an den Absender zurück.

Gebühren

Die Gebühr setzte sich zusammen aus dem Briefporto, der eigentlichen Zustellung und Beurkundung und schliesslich der Rücksendung.

Es gab zwei Gebührenmodelle:

A. Der Absender konnte alles im Voraus bezahlen, (Abbildung 1 - 8)
B. Er konnte auch nur den Brief bezahlen und die Urkunde kam unfrankiert an den Absender zurück. Da er ja Interesse an der Urkunde hatte, musste er den fehlenden Betrag bezahlen. Wenn der Absender eine Behörde war, wurde nur die einfache Gebühr belastet.

Die Postzustellungsurkunden finden sich oft in Krabbelkisten manchmal taxiert (Fall B) und manchmal ohne Porto und ohne Taxierung (Fall A).

Auffallend ist, dass man nur vier verschiedene Portostufen findet. In der Postordnung von 1900 (1) wurde das Vorgehen genau beschrieben. Das Porto setzte sich zusammen aus der Briefbeförderung, der Zustellung der Urkunde und deren Rücksendung. Im Ortsverkehr war die Rücksendung der Urkunde im Preis inbegriffen, im Nachbarortsverkehr gibt es für die Rücksendung der Urkunde ein Sonderporto von 5 Pf. Ansonsten galten die normalen Briefporti.

25 Pf Brief mit Zustellurkunde im Ortsverkehr 5 Pf Ortsbrief
20 Pf Zustellgebühr
0 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 5

30 Pf Brief mit Zustellungsurkunde im Nachbarortsverkehr 5 Pf Ortsbrief
20 Pf Zustellgebühr
5 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 7
Abbildung 6

40 Pf Brief bis 20 g mit Zustellungsurkunde im Fernverkehr 10 Pf Fernbrief bis 20 gr
20 Pf Zustellgebühr
10 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3

50 Pf Brief über 20 g mit Zustellungsurkunde im Fernverkehr 20 Pf Fernbrief über 20 gr
20 Pf Zustellgebühr
10 Pf Rücksendung der Urkunde Abbildung 4


Die Briefe tragen die Bemerkung „Anbei ein Formular zur Postzustellungsurkunde“, damit ist das Porto klar.

Am häufigsten findet man Briefe mit 40 Pf und 25 Pf Porto, die anderen beiden Portostufen sind recht selten.

Was passiert mit nicht zustellbaren Sendungen?

War ein Brief mit Zustellungsurkunde nicht zustellbar, wurde er an den Absender zurückgeschickt.

Wenn der Absender die volle Gebühr bezahlt hat, wurden ihm die Zustellgebühr und das Porto für die Rücksendung gutgeschrieben. Der Vermerk über die Gutschrift erfolgte auf dem Briefumschlag. Dabei kamen Stempel, Klebezettel und handschriftliche Vermerke vor.

In Abbildung 2 sieht man einen Brief mit Zustellungsurkunde aus Weimar nach Rothenbach, der mit 40 Pf vollständig frankiert war. Da der Brief nicht zustellbar war, ging er an den Absender zurück. Beim Aufgabepostamt wurden 30 Pf Porto und Zustellungsgebühr erstattet.

Bei Briefen mit ZDM war die Erstattung besonders wichtig, denn die Pauschsumme für die nächsten Jahre wurde ja 1903 ermittelt. Solche Briefe mit ZDM aus dem Zählzeitraum wurden mit der vollen Gebühr berechnet und frankiert. Die Erstattung wurde dann ebenfalls auf dem Brief vermerkt.

Es sind drei Erstattungsbeträge denkbar:

- Ortsbrief mit PZU 20 Pf
- Nachbarortsbrief mit PZU 25 Pf
- Fernbrief mit PZU 30 Pf

In Abbildung 5 sieht man einen Ortsbrief mit Zustellungsurkunde aus Duisburg vom 21.10.1903, der nicht zugestellt werden konnte. Auf einem Klebezettel wurde der Stempel No _____ Pf gutgeschrieben abgeschlagen. Von Hand wurde die Journalnummer 4010 , der Betrag 20 und das Kürzel des Postbeamten eingetragen
Der Brief mit PZU im Nachbarortsverkehr (Abbildung 7) ist nicht korrekt behandelt worden. Er wurde mit 30 Pf korrekt frankiert. Der Briefträger konnte den Brief nicht zustellen und vermerkte auf der Rückseite „Adressat ist in angegebener Wohnung unbekannt“. Der Brief ging an den Absender zurück, im Postamt wurde der Stempel ….PF gutgeschrieben ….abgeschlagen und es wurden nur 20 Pf statt 25 Pf gutgeschrieben. Ein anderer Brief mit PZU aus Duisburg nach Ruhrort vom 2.11.1903 konnte nicht zugestellt werden und wurde zurückgesandt. Im Postamt Duisburg wurden 25 Pf korrekt gutgeschrieben.

Der nicht zustellbaren Fernbrief mit PZU von Duisburg (Abbildung 3) nach Bismarck vom 7.9.1903 ging nach Duisburg zurück und 30 Pf wurden korrekt erstattet. Als Unterlage für den Stempel wurde ein Bogenrand einer Germania Marke verwendet.

Ein nicht zustellbarer Brief mit PZU, der mehr als 20 g wog und für den ebenfalls 30 Pf erstattet wurden, ist mir nicht bekannt.

Weitergehende Fragen

In meiner Sammlung befindet sich ein Brief aus Baden. (Abbildung 8) Es handelt sich um einen Brief mit Postzustellungsurkunde und er ist mit 60 Pf frankiert. Das Porto kann ich nicht erklären, weiss jemand mehr? Ein Sammlerkollege hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Postordnung ab 1902 die PZU etwas anders behandelt hat. Dieses Wissen ist in diesen Artikel noch nicht eingeflossen.

Gibt es Belege mit ZDM für die gewöhnliche Zustellung einer PZU?



Abbildung 1 Brief mit Zustellungsurkunde von Charlottenburg nach Gössnitz vom 30.12.1903. Mit 40 Pf tarifgerecht.



Abbildung 2 Brief mit Zustellungsurkunde vom 12.8.1907 aus Weimar nach Rothenbach. Der Brief ist mit 40 Pf portogerecht freigemacht. Da der Absender nicht auffindbar war, ging der Brief zurück und 30 Pf Porto und Zustellgebühr wurden erstattet.



Abbildung 3 Brief mit Postzustellungsurkunde aus Duisburg nach Bismarck vom 7.9.1903. mit 40 Pf tarifgerecht. Der Brief war unzustellbar und es wurden 30 Pf erstattet.



Abbildung 4 Brief über 20 g mit Postzustellungsurkunde von Klosterwald nach Kalkofen vom 5.12.1903 ist mit 50 Pf tarifgerecht.



Abbildung 5 Brief mit Postzustellungsurkunde aus Duisburg im Ortsbezirk mit 25 Pf tarifgerecht. Da der Brief nicht zugestellt werden konnte, wurden dem Absender 20 Pf gutgeschrieben.



Abbildung 6 Brief im Nachbarortsverkehr von Duisburg nach Ruhrort mit 30 Pf portogerecht freigemacht. Da nicht zustellbar, wurde der Brief zurückgeschickt und 25 Pf korrekt erstattet.



Abbildung 7 Brief im Nachbarortsverkehr aus Bochum nach Altenbochum vom 4.12.1903 ist mit 30 Pf tarifgerecht. Der Brief konnte in Altenbochum nicht zugstellt werden. 20 Pf wurden gutgeschrieben. Es hätten aber 25 sein müssen.



Abbildung 8 Brief mit Zustellungsurkunde aus Heidelberg nach Altenberg vom 8.9.1905. Der Brief ist mit 60 Pf frankiert.

Auszug aus der Postordnung von 1900

Sie findet sich im Internet auf der Seite von Reimer Hansen http://www.philhaha.de, dem ich hier nochmals zu seiner interessanten, vielfältigen und gut strukturieren Website danken möchte. Sie ist eine wahre Fundgrube!

§. 25. Briefe mit Zustellungsurkunde.

I Auf Verlangen des Absenders kann die Zustellung eines Briefes an den Empfänger postamtlich beurkundet und die aufgenommene Zustellungsurkunde dem Absender übersendet werden.

II Hinsichtlich der Art der Zustellung ist zu unterscheiden.

a) die gewöhnliche Zustellung;
b) die vereinfachte Zustellung.

Im Falle zu a wird dem Empfänger bei der Zustellung eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde übergeben, im Falle zu b nur der Tag der Zustellung auf dem Briefe vor seiner Aushändigung vermerkt. Wegen der Bestellung der Briefe mit Zustellungsurkunde siehe §. 40.

III Briefe mit Zustellungsurkunde müssen verschlossen sein. Der Absender hat dem Briefe im Falle der gewöhnlichen Zustellung (IIa) zwei Formulare zur Zustellungsurkunde auf weißem Papier (Urschrift und Abschrift), im Falle der vereinfachten Zustellung (IIb) ein Formular auf blauem Papiere haltbar äußerlich beizufügen und dementsprechend den Brief auf der Aufschriftseite mit dem Vermerke

„Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst Abschrift“ oder
„Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde“
zu versehen. Im letzteren Falle muß der Brief außerdem in der Aufschrift den Vermerk „Vereinfachte Zustellung“ tragen.

IV Der Absender muß den Kopf des Formulars zur Zustellungsurkunde und bei der gewöhnlichen Zustellung auch desjenigen zur Abschrift dem Vordruck entsprechend ausfüllen und das erstere mit der für die Rücksendung erforderlichen Aufschrift versehen.

V Soll die Zustellung an eine der in den §§. 181, 183 und im §. 184 Abs. I der Civilprozessordnung in der Fassung vom 20. Mai 1898 bezeichneten Personen, der an Stelle des eigentlichen Empfängers zugestellt werden könnte, unterbleiben, so hat der Absender auf der Aufschriftseite des Briefes und auf dem Formulare zur Zustellungsurkunde unmittelbar unter dem Namen etc. des Empfängers mittelst rother Tinte einen Vermerk in folgender Fassung hervortretend niederzuschreiben: „Eine Zustellung an ...... (z. B. an die Ehefrau, an den Vermiether N., an das Dienstmädchen N.) darf nicht stattfinden“.

VI Zu den Zustellungsurkunden kommen Formulare mit verschiedenem Vordrucke zur Anwendung, je nachdem es sich um Zustellungen an Gewerbetreibende, an Rechtsanwälte, Notare oder Gerichtsvollzieher, an Behörden oder Korporationen etc, an Unteroffiziere und Gemeine oder andere vorstehend nicht näher bezeichnete Personen handelt. Die Formulare können bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden.

Den Gerichten, Gerichtsschreibereien und Gerichtsvollziehern werden die Formulare unentgeltlich geliefert.

VII Einschreibung, Werthangabe, Nachnahme, das Verlangen der Eilbestellung und der Vermerk „Postlagernd“ sind bei Briefen mit Zustellungsurkunde unzulässig.
VIII Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden erhoben:

1) das gewöhnliche Briefporto;
2) eine Zustellungsgebühr von 20 Pf.;
3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung der Zustellungsurkunde (wegen der Ausnahme im Orts- und Nachbarortsverkehre siehe §. 37 III).

Die Beträge zu 1 bis 3 müssen sämtlich entweder vom Absender oder vom Empfänger entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Briefes zunächst nur das Porto zu 1; die anderen Beträge werden erst auf Grund der vollzogen zurückkommenden Zustellungsurkunde von ihm eingezogen. Im Übrigen haftet der Absender für alle Beträge, die vom Empfänger nicht erhoben werden können. Kann die Zustellung nicht ausgeführt werden, so wird nur das Porto zu 1 erhoben.

§. 37. Gebühren für Postsendungen im Orts- und Nachbarortsverkehre.
[…]

III Werden Postsendungen (I) unter Einschreibung oder unter Nachnahme eingeliefert, so treten den obigen Gebühren die Einschreib- und die Vorzeigegebühr (§§. 13 und 19) hinzu. Bei Briefen mit Zustellungsurkunde tritt die Zustellungsgebühr (§. 25) hinzu; für die Rücksendung der Zustellungsurkunde wird im Ortsverkehr keine Gebühr, im Nachbarortsverkehr eine solche von 5 Pf. erhoben.

1. Hansen, Reimer. http://www.philhaha.de/. [Online] [Zitat vom: 12. 11 2022.]
 
Martin de Matin Am: 09.08.2023 21:04:13 Gelesen: 10087# 159 @  
@ volkimal [#157]

Dann beginne ich mit einem kleinen Steigerungslauf.

Ein Umschlag für 21 Postzustellungsaufträge der Stadt Aachen und innerhalb Aachens gelaufen.

Der Umschlag wurde am 28.10.2003 gestempelt. Die Gebühr von 117,60 Euro (21 x 5,60) wurde mit 47,45 Euro in Briefmarken und zwei Freistempelaufkleber zu 56,00 und 14,15 Euro beglichen.

Auf Grund der Grösse (ca 28 x 40 cm) musste ich den Beleg in zwei Teilen einscannen und wieder zusammenfügen. Die Trennung erfolgte zwischen der 1 Euro Frauen und der 1 Euro Sehenwürdigkeiten. Dadurch gibt es leichte Verzerrung zwischen den beiden Hälften.



Nur am Rande bemerkt, Belege für 20 Postzustellungsaufträge sind bei mir relativ häufig aber darüber wird es deutlich seltener.

Gruss
Martin
 
Stefan Am: 14.08.2023 14:00:19 Gelesen: 9792# 160 @  
@ volkimal [#157]

Wenn ich mich nicht irre, ist der Brief über 22 Postzustellungsaufträge im Beitrag [#112] der Rekord bei diesem Thema. Mein Brief wäre die zweithöchste Anzahl an PZA‘s bei diesem Thema.

Ich habe leider keine Zwischenstufen zwischen 20 Postzustellungaufträgen und dem nachfolgenden Beleg vorliegen und haue deswegen gleich voll rein:



Es handelt sich hierbei um einen Großbrief der Stadtverwaltung Essen vom 30.03.2000, innerorts adressiert an das Zustelldepot Essen 5 in 45144 Essen. Der Versandumschlag beinhaltete 54 PZA zu je 11,00 DM, zusammen 6x 99,00 DM = 594,00 DM (umgerechnet 303,71 Euro). Wegen der Übergröße des Belegs wird dieser als Foto und nicht als Scan gezeigt.

Bei dem Absenderfreistempel der Stadt Essen handelt es sich um das Modell Mailmaster vom Hersteller Hasler (Kennbuchstabe C). Die meisten Geräte wurden mit vier Stellen ausgeliefert, einige wenige Modelle auch mit fünf Stellen (so wie seinerzeit bspw. an die Stadtverwaltung im benachbarten Oberhausen).

Die damaligen Freistempler konnten bei den Herstellern monatlich nicht unbegrenzt aufgeladen werden. Ich meine vor Jahren als Info erhalten zu haben, dass bei der Mailmaster von Hasler mit 10.000 Euro Portovolumen je Monat Schluss gewesen sei (weshalb manche Absender zwangsläufig über mehr als ein Frakiergerät verfügen mussten). Weiß jemand mehr?

Gruß
Stefan
 
volkimal Am: 14.08.2023 14:07:45 Gelesen: 9785# 161 @  
@ Stefan [#160]

Hallo Stefan,

toller Beleg! Danke fürs zeigen.

Viele Grüße
Volkmar
 
wuerttemberger Am: 14.08.2023 15:19:18 Gelesen: 9770# 162 @  
@ johanneshoffner [#158]

Der Sammlerkollege hat vollkommen recht, denn ab 1.1.1902 wurde das Gebührenmodell B gänzlich abgeschafft und A eingeführt. Beide Modelle hat es nie nebeneinander gegeben. Es bestand nun nicht mehr die Wahlfreiheit wer die Gebühren zu tragen hatte, sondern der Absender mußte bei Aufgabe des Briefes alle drei Beträge im Voraus bezahlen. Deswegen kommen erst ab diesem Datum die Erstattungsvermerke auf unzustellbaren Briefen mit PZU vor. Die Variante mit Klebezetteln aus Duisburg habe ich bis heute noch nicht gesehen. Normal waren Stempel oder handschriftliche Vermerke. Der Brief mit 60 Pfennig sollte wohl als Einschreiben laufen, aber der Postbeamte am Schalter hat wohl für Klarheit gesorgt, dass das nicht geht. Die 20 Pfennig ZDM ist auch nicht richtig entwertet und nur zufällig vom Stempel getroffen.

Ich dachte eigentlich, dass die Sendungsform Briefe mit PZU schon umfassend publiziert wurde und das Thema ein alter Hut ist. Alle 4 betroffenen Arbeitsgemeinschaften - Krone/Adler, Germania, Bayern und Württemberg (für letztere habe ich den Artikel vor ca. 25 Jahren geschrieben) - haben das schon vor etlichen Jahren veröffentlicht. Anscheinend gibt es trotzdem immer noch Unsicherheiten bei Briefen mit PZU und sie werden deshalb wohl so stiefmütterlich behandelt.

Die Germania Reichspostausgabe ist in der Hinsicht sehr interessant, denn voll frankierte Briefe mit PZU sind nur ca. 3 Monate möglich. Ja, den Aufbrauch bis Ende 1902 habe ich auch auf dem Radarschirm, aber noch nie gesehen.

Gruß

wuerttemberger
 
Briefuhu Am: 30.10.2023 08:32:43 Gelesen: 5064# 163 @  
Die Post-Behändigungs-Scheine waren die Vorgänger der Zustellungsurkunden.

Hier ein solcher vom 18.02.1870 (leider schon etwas lädiert) von Mülheim Ruhr an die Königliche Kreis-Gerichts-Deputation in Broich, in dem der Erhalt des Gerichtsschreiben bestätigt wurde.



Schönen Gruß
Sepp
 
fogerty Am: 30.10.2023 17:49:22 Gelesen: 4990# 164 @  
Vom Kreisgericht der Stadt Chemnitz ein Postzustellungsauftrag vom 19.11.1991. Lasse gerne, sollte Bedarf sein, etwas richtigstellen.



Grüße
Ivo
 
nagel.d Am: 30.10.2023 18:13:04 Gelesen: 4982# 165 @  
@ fogerty [#164]

Die Frankierung wurde auf dem falschen Umschlag angebracht.
 
Briefuhu Am: 18.11.2023 18:39:24 Gelesen: 3619# 166 @  
Ein weiterer Postbehändigungs-Schein bzw.Insinuations-Dokument von Zirke zurück an das Königliche Amtsgericht zu Birnbaum vom 09.05.1868. Es handelte sich um eine portofreie Justizsache bei der es um eine Vorladung ging.



Schönen Gruß
Sepp
 
stempel Am: 06.01.2024 15:19:49 Gelesen: 2140# 167 @  
Hallo zusammen!

Ich zeige heute ein Formular zu einer Zustellungsurkunde. Das Formular weist etliche Möglichkeiten einer Handlung auf. Eine davon ist beurkundet. Alle anderen Möglichkeiten sind gestrichen.



Aus dem Text:

Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde

Den vorstehend bezeichneter Brief ... dieser Zustellungsurkunde habe ich heute hier

1. dem Vorsteher ... der in der Adresse bezeichneten ... Gemeinde ... nämlich dem xy in Person in der ... Wohnung des bezeichneten ... Vorstehers ...

2. entfällt

3. entfällt

übergeben.

4. entfällt

5. entfällt

6. entfällt

Oberntief, den 29. Juli 1901


Die Schreibgebühr betrug 30 Pfennig und wurde mit 3 Marken zu 10 Pfennig Bayern Mi 49 ausgewiesen und mit einem Dienstsiegel entwertet.

Grüße
Dieter
 
Hansi Am: 08.03.2024 21:47:48 Gelesen: 489# 168 @  
Sicher kein so häufiger Stempel, zumal einfach wunderschön abgeschlagen auf Postzustellungsurkunde von Osterwald nach Coppenbrügge 12.12.1911

OSTERWALD (KR. HAMELN)- BAHNHOF * * wenn ich nicht irre ein Typ V/6

Grüße



[Redaktionell kopiert aus dem Thema "Kreisobersegmentstempel auf Belegen - Kreisstempel mit Segment oben]
 

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