Bei diesem Nachnahmebeleg kann man die mit dem Dreieckstempel dokumentierte Lagerfrist bis zum 14.01.1954 gut nachvollziehen, da es bei den Postvermerken entsprechende handschriftliche Eintragungen gibt.
Frist verlangt: 7/1
Nicht eingelöst 14/1
Das Finanzamt Leck (Schleswig) musste nun auf anderem Wege versuchen an das Geld des säumigen Steuerzahlers zu gelangen.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen