@ HPHV
[#44]Hallo Herr Claßen,
von der Stiftung zu verlangen, nur mündelsicher anzulegen im Sinne des § 1806 ff BGB, ginge eindeutig zu weit. Das hieße in der momentanen Niedrigzinsphase eine NULLRENDITE zu akzeptieren und damit würde das Stiftungsvermögen durch die Ausschüttungen nach und nach aufgezehrt.
Was ich aber bemängele, ist mangelnde Transparenz. Wie kann es sein, dass hier niemand die Rechenschaftsberichte vor 2013 beibringen kann ?
Grüße
Jürgen Häsler