Brief vom Zollamt in Passau an das Finanzamt Berlin (handschriftlich W15 = PA im Westsektor) vom 29.5.1951 mit Notopfer 2 Pfg. (Notopfer-Marke war nach Berlin nicht zulässig, egal ob Ost- oder Westberlin; Da hier aber Post von Amt zu Amt erfolgte keine Beanstandung).
Vermerk: "Frei durch Ablösung". Richtigerweise ohne "Reich", das gab es nicht mehr.
hajo22