Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Henry Am: 05.05.2010 08:22:52 Gelesen: 16649# 1@  
Durch die Vorstellung des Belegs mit der Verwendung des "Maiglöckchen-Paares" vor dem Erstausgabetag angeregt, stellt sich mir die Frage: Gibt es eigentlich eine anerkannte Definition des Begriffes "Frühverwendung"? Bezieht sich diese Bezeichnung nicht auf die Verwendung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes, also quasi am Ersttag oder in nächster Nähe zu diesem? Kann durch die Bezeichnung als "Frühverwendung" eine außerhalb des Gültigkeitszeitraumes verwendete Marke als "amtlich gültig" zu philatelistischer Gültigkeit hochgehoben werden, auch wenn auf eine Erhebung von Nachgebühr lediglich aus Kulanzgründen verzichtet wird?

Die gegensätzliche Bezeichnung "Spätverwendung" kenne ich auch nur aus Verwendungen, die später als von MICHEL mit "portogerecht" (am Ausgabetag gültige und folgende Entgeltperiode) bezeicnet, aber innerhalb des Gültigkeitszeitraumes erfolgten. Analog müsste das doch auch für "frühe Verwendungen" gelten.

Ja, ich weiß, ich bin nicht der Papst. Aber vielleicht lässt sich diese Frage auch mal ernsthaft diskutieren,

meint
Henry
 
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