Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Oliver Estelmann Am: 06.05.2010 12:13:38 Gelesen: 16605# 6@  
Du hast mich nicht vollständig zitiert, denn dazu hätten auch deine Worte gehört.

Weil es aber so schön war, zitiere ich dich gleich nochmal:

"Was ist denn hierzu Deine Definition oder fasst Du diese GB Nr. 1 nur mit der Betonpinzette an?"

Meine Ansicht habe ich oben schon dargelegt, ich weiß nicht, warum du noch einmal danach fragst.

Belegbar ist z.B. eine offizielle Ankündigung. Dazu gehören Verordnungen, Postaushangsblätter usw. Es gibt also am offiziellen Datum nix zu rütteln. Ist dennoch eine Marke früher entwertet worden, kann das verschiedene Ursachen gehabt haben. In meinen Augen ist an dieser Frühverwendung noch lange nicht falsches.

Das Wort "Fälschung" für so eine Marke habe ich nicht ins Spiel gebracht.
 
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