Thema: Begriffsbestimmung: Frühverwendung
Georgius Am: 06.05.2010 14:46:21 Gelesen: 16552# 10@  
Es ist für mich ein "Streit um des Kaisers Bart".

Aber kommen wir zu den Tatsachen.

1. Die DPAG veröffentlicht für jede Briefmarke seit geraumer Zeit den Ausgabetag.

2. Der Leiter und seine Bediensteten der DP-Filiale in meiner Nähe bestätigten mir, daß sie eine Neuerscheinung (Briefmarke) nicht vor dem bekannt gemachten Termin verkaufen dürften. So seien sie angewiesen.

3. Die Versandstelle Weiden versendet regelmäßig an Groß-und Einzelkunden auf deren Bestellung vorzeitig die gewünschten Neuerscheinungen. Das soll ja im Interesse der Vorbereitung (Massenproduktion) von FDC sein.

4. Der vorzeitige Gebrauch solcher Marken wird von der DPAG stillschweigend geduldet.

Fazit: Die DPAG unterläuft selbst ihren offiziellen Ausgabetag. Kann man da von Fälschung sprechen? Ich sage schlicht und einfach dazu: Es ist eine geduldete vorzeitige Verwendung.

Mit besten Sammlergrüßen
Georgius
 
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